Rechtsprechung
| EuGH, 11.02.1988 - 77/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
The Queen / Customs und Excise, ex parte National Dried Fruit Trade Association
Verordnungen Nrn . 516/77 und 521/77 des Rates; Verordnung Nr . 2742/82 der Kommission
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben - Ausgleichsabgabe zu einem festen Satz, gestützt auf den niedrigsten Weltmarktpreis - Unzulässigkeit - EU-Kommission
The Queen / Customs und Excise, ex parte National Dried Fruit Trade Association
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben - Ausgleichsabgabe zu einem festen Satz, gestützt auf den niedrigsten Weltmarktpreis - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Getrocknete Trauben - Schutzmaßnahmen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
- EuGH, 11.02.1988 - 77/86
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.04.1984 - 345/82
Wünsche
Auszug aus EuGH, 11.02.1988 - 77/86
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82 ( Wünsche, Slg. 1984, 1995 ) entschieden hat, daß die Kommission, wenn sie Schutzmaßnahmen vorsehen konnte, die die Einfuhren aus dritten Ländern völlig unterbanden, erst recht weniger einschneidende Maßnahmen anwenden durfte.
- EuGH, 19.01.1995 - C-351/93
Van der Linde und Tracotex / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij
Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben stellt weiterhin die Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe dar, die erstmals nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 erhoben wurde, soweit die Berechnung der Abgabe nicht zu einem Betrag führt, der den Unterschied zwischen dem Mindesteinfuhrpreis und dem tatsächlichen Einfuhrpreis übersteigt.Der Gerichtshof erkannte in seinem Urteil vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) für Recht, daß die Verordnung Nr. 2742/82 insoweit ungültig ist, als mit ihr die Ausgleichsabgabe zu einem festen Satz eingeführt worden ist.
1) Ist die Verordnung (EWG) Nr. 994/88 dahin auszulegen, daß sie anstelle der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 für ungültig erklärten Bestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 als rechtswirksame Grundlage für die Berechnung einer erstmals erhobenen Ausgleichsabgabe heranzuziehen ist?.
1) Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, daß maßgebliche Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe, die erstmals nach Erlaß des Urteils vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) erhoben wurde, Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 der Kommission vom 13. Oktober 1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben ist, soweit er nicht durch das genannte Urteil für ungültig erklärt worden ist.
- BFH, 24.10.1989 - VII R 44/88
Antrag auf zollrechtliche Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Höhere …
Daß derartige Strafzölle nicht erhoben werden dürften, habe der EuGH in seinen Urteilen vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86 und vom 5. Juli 1988 Rs. 291/86 (beide amtlich noch nicht veröffentlicht) entschieden.Die Festsetzung des Zusatzbetrages durch die Kommission wäre rechtswidrig, wenn sie die für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme notwendige Höhe überschritten hätte (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86, amtlich noch nicht veröffentlicht, Absatz 22 der Gründe, in dem sich der EuGH mit dem vergleichbaren Fall der Einführung einer Ausgleichsabgabe für getrocknete Trauben zu befassen hatte).
Bei Anwendung der Grundsätze des Gerichtshofs in Absatz 32 seines Urteils vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86 (vgl. auch das EuGH-Urteil vom 5. Juli 1988 Rs. 291/86, amtlich noch nicht veröffentlicht, Absatz 45 der Gründe) spricht vieles für eine Ungültigkeit der Verordnung, soweit es sich um die Höhe der Zusatzabgabe handelt.
- EuG, 15.12.1994 - T-489/93
Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …
Bei der Abwägung der genannten Interessen muß der Rat gegebenenfalls dem Prinzip der sogenannten 'Gemeinschaftspräferenz' Rechnung tragen..." Die Festsetzung einer Ausgleichsabgabe soll insbesondere diese Gemeinschaftspräferenz gewährleisten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86, National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 32).Das Gericht ist daher der Auffassung, daß eine Ausgleichsabgabe gegenüber einer Schutzmaßnahme eine weniger restriktive Maßnahme darstellt (vgl. insbesondere Urteil National Dried Fruit Trade Association, a. a. O., Randnr. 26) und daß sich die Klägerin daher auf jeden Fall nicht darüber beschweren kann, daß keine Schutzmaßnahme angeordnet worden ist.
- EuGH, 17.10.1996 - C-64/95
Konservenfabrik Lubella / Hauptzollamt Cottbus
Wenn die Kommission nämlich Schutzmaßnahmen vorsehen kann, die die Einfuhren aus dritten Ländern völlig unterbinden, darf sie erst recht weniger einschneidende Maßnahmen anwenden (vgl. Urteil vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70, 42/70, 43/70 und 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Randnr. 65, in bezug auf die der Verordnung Nr. 1035/72 vorangegangene Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse; Urteile vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche Handelsgesellschaft, Slg. 1984, 1995, Randnr. 23; vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86, National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 26, und vom 5. Juli 1988 in der Rechtssache 291/86, Central-Import Münster, Slg. 1988, 3679, Randnr. 39, für die seinerzeit geltende Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse). - EuGH, 19.01.1995 - C-353/93
Anforderungen an die Mindesteinfuhrpreisregelung für getrocknete Weintrauben; …
Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben stellt weiterhin die Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe dar, die erstmals nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 erhoben wurde, soweit die Berechnung der Abgabe nicht zu einem Betrag führt, der den Unterschied zwischen dem Mindesteinfuhrpreis und dem tatsächlichen Einfuhrpreis übersteigt.Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, daß maßgebliche Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe, die erstmals nach Erlaß des Urteils vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) erhoben wurde, Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 der Kommission vom 13. Oktober 1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben ist, soweit er nicht durch das genannte Urteil für ungültig erklärt worden ist.
- EuGH, 19.01.1995 - C-352/93
Anforderungen an die Mindesteinfuhrpreisregelung für getrocknete Weintrauben; …
Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben stellt weiterhin die Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe dar, die erstmals nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 erhoben wurde, soweit die Berechnung der Abgabe nicht zu einem Betrag führt, der den Unterschied zwischen dem Mindesteinfuhrpreis und dem tatsächlichen Einfuhrpreis übersteigt.Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, daß maßgebliche Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe, die erstmals nach Erlaß des Urteils vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) erhoben wurde, Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 der Kommission vom 13. Oktober 1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben ist, soweit er nicht durch das genannte Urteil für ungültig erklärt worden ist.
- EuGH, 05.07.1988 - 291/86
Central-Import Münster / Hauptzollamt Münster
39 Zu Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 521/77 ist zu bemerken, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 ( National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757 ) ausgeführt hat, die Erhebung einer Ausgleichsabgabe in dieser Verordnung zwar nicht ausdrücklich vorgesehen war, daß daraus jedoch nicht hergeleitet werden kann, daß eine solche Maßnahme ausgeschlossen war. - Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2010 - C-213/09
Chabo - Verordnung EG Nr. 1719/2005 - Gemeinsamer Zolltarif - Spezifischer Zoll - …
{FN:49} - Siehe Urteil vom 11. Februar 1988, The National Dried Fruit Trade Association (77/86, Slg. 1988, 757, Randnr. 29). - EuGH, 16.10.1991 - C-24/90
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Werner Faust
27 In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, daß, wie der Gerichtshof im Urteil vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 29) im Hinblick auf eine als Schutzmaßnahme für getrocknete Trauben eingeführte Ausgleichsabgabe ausgeführt hat, eine solche Ausgleichsabgabe nicht allein deshalb rechtswidrig ist, weil sie zu einem festen Satz vorgesehen ist. - Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1994 - C-351/93
Fitmay Ltd, H. A. van der Linde und Tracotex Holland BV gegen Minister van …
(7) ° Urteil vom 11. Februar 1988 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757). - EuGH, 16.10.1991 - C-26/90
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche
- EuGH, 16.10.1991 - C-25/90
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche
- EuGH, 13.06.1996 - C-205/94
Binder / Hauptzollamt Stuttgart-West
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-295/94
Hüpeden & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Zuchtpilzkonserven - …
- FG Hamburg, 20.03.1997 - IV 180/96
Erhebung eines Einspruchs gegen eine nachzuerhebende Ausgleichsabgabe für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-24/90
Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Werner Faust Offene Handelsgesellschaft KG. - …
- BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86
Forderung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr getrockneter Sultaninen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 291/86
Central-Import Münster GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Münster. - Getrocknete …
- BFH, 25.10.1988 - VII R 177/85
Erhebung einer Ausgleichsabgabe
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
The Queen gegen H. M. Commissioners of Customs and Excise, ex parte: The National Dried Fruit Trade Association.
Getrocknete Trauben - Schutzmaßnahmen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
- EuGH, 11.02.1988 - 77/86
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 13.05.1971 - 41/70
International Fruit Company u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
Die Kommission stützt sich auf die Urteile des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 41 bis 44/70 (International Fruit Co./Kommission, Slg. 1971, 411) und in der Rechtssache 345/82 (Wünsche/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1995). - EuGH, 24.09.1985 - 181/84
Man (Sugar) / IBAP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
MEP unterschritten worden sei, sei unangemessen gewesen und über die eingeräumten Befugnisse hinausgegangen, beruft sich die Association auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 240/78 (Atalanta/Produktschap voor Vee en Vlees, Slg. 1979, 2137) und auf das Urteil in der Rechtssache 181/84 (E. D. & F. Man (Sugar), Slg. 1985, 2889). - EuGH, 21.06.1979 - 240/78
Atalanta
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
MEP unterschritten worden sei, sei unangemessen gewesen und über die eingeräumten Befugnisse hinausgegangen, beruft sich die Association auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 240/78 (Atalanta/Produktschap voor Vee en Vlees, Slg. 1979, 2137) und auf das Urteil in der Rechtssache 181/84 (E. D. & F. Man (Sugar), Slg. 1985, 2889). - EuGH, 12.04.1984 - 345/82
Wünsche
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
Die Kommission stützt sich auf die Urteile des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 41 bis 44/70 (International Fruit Co./Kommission, Slg. 1971, 411) und in der Rechtssache 345/82 (Wünsche/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1995). - EuGH, 23.02.1983 - 66/82
Fromançais / FORMA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
Soweit der MEP (nicht nur geringfügig) oberhalb des höchsten in der Gemeinschaft für Sultaninen geltenden Preises festgesetzt wurde, läßt sich wohl nicht sagen, daß er zur Erreichung des Zwecks der Rechtsvorschriften erforderlich war (Urteil in der Rechtssache 66/82, Fromançais SA/ FORMA, Slg. 1983, 395).
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 03.07.1990 - I 77/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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