Rechtsprechung
BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem Verkehrsunfall - Betriebsrisiko eines Arbeitgebers
- Techniker Krankenkasse
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des AN für Schäden am Dienstwagen, Schadensersatz, Firmenwagen
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 16.01.1981 - 5 Ca 396/80
- LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82
Papierfundstellen
- BAGE 57, 47
- NJW 1988, 2820
- MDR 1988, 888
- NZA 1988, 13
- NZA 1988, 584
- NZV 1989, 21 (Ls.)
- VersR 1988, 1278
- BB 1987, 2370
- BB 1988, 1466
- BB 1988, 1604
- DB 1988, 1606
- JR 1988, 484
Wird zitiert von ... (60)
- BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings bisher unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist (…vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, BAGE 5, 1 = AP, aaO.; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 -, 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).Auch können u.U. die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten, zu berücksichtigen sein (vgl. BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO , zu III 1 der Gründe; BAGE 57, 47, 54 = AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu III 2 b dd der Gründe).
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug
Ebenso wenig wie der Arbeitgeber verpflichtet ist, für ein vom Arbeitnehmer genutztes Firmenfahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen (Senat 24. November 1987 - 8 AZR 66/82 - BAGE 57, 47 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 92 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Tätigkeit Nr. 16) , besteht eine solche Verpflichtung zum Abschluss einer Kaskoversicherung zugunsten eines vom Arbeitnehmer für Dienstfahrten eingesetzten Privatwagens. - BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88
Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit
Das Landesarbeitsgericht wird nach Durchführung der erneuten mündlichen Verhandlung bei einem für die Klägerin günstigen Ausgang der Beweisaufnahme unter Beachtung der für die Haftung des Arbeitnehmers geltenden Grundsätze (vgl. Urteile des Senats vom 24. November 1987, BAGE 57, 47 und 57, 55 - 8 AZR 66 und 524/82 -) zu beurteilen haben, ob und, wenn ja, in welchem Umfang der Beklagte der Klägerin für den entstandenen Schaden einstehen muß.Beim Arbeitgeber wird ein durch das schädigende Ereignis eingetretener hoher Vermögensverlust um so mehr dem Betriebsrisiko zuzurechnen sein, als dieser einkalkuliert oder durch Versicherung (ohne Rückgriffsmöglichkeit gegen den Arbeitnehmer, vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1987, BAGE 57, 47) deckbar ist.
Der Senat, der diese Frage im Urteil vom 24. November 1987, BAGE 57, 47, zu IV der Gründe, offenlassen konnte, hält eine solche Lösung mit dem geltenden Recht nicht für vereinbar.
Das Berufungsgericht hat dabei die Grundsätze beachtet, die der Senat im Urteil vom 24. November 1987, BAGE 57, 47, zu III der Gründe, aufgestellt hat.
- BAG, 12.06.1992 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung (…vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, aaO; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 - 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist.Darüber hinaus sind im Rahmen des § 254 BGB bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls die von der Rechtsprechung bisher genannten Gesichtspunkte (vgl. BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO , zu III 1 der Gründe; BAGE 57, 47, 54 = AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu III 2 b dd der Gründe) zu berücksichtigen, soweit sie aus dem Arbeitsverhältnis begründet sind.
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …
Diese Erwägungen lassen erkennen, daß das Landesarbeitsgericht die für die Abwägung maßgebenden Umstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen berücksichtigt hat (vgl. zugleich ergangenes Urteil des erkennenden Senats BAGE 57, 47). - BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers werde normalerweise nicht um ihrer selbst willen honoriert, sondern im Hinblick auf die im Betrieb tatsächlich geleistete Arbeit (vgl. schon BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im …
Das Bundesarbeitsgericht sei in seinem Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation - betreffend den weitestgehend regelungsidentischen Tarifvertrag über die Sonderzahlung der niedersächsischen Metallindustrie vom 14. Dezember 1971, in der Fassung vom 1. Januar 1974, davon ausgegangen, dass der Tarifvertrag nach seinem Wortlaut lediglich auf die Betriebstreue abstelle.Er folgt nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage im Ergebnis der Rechtsprechung des bisher für Fragen des Gratifikationsrechts zuständigen Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1976 - 5 AZR 121/75 - AP Nr. 89 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 6 Sa 75/18
Haftung des Arbeitnehmers - auch zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen - …
Ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber zum Abschluss einer Kaskoversicherung verpflichtet ist, ergibt sich im Einzelfall aus dem Arbeitsvertrag oder den das Arbeitsverhältnis gestaltenden normativen Bestimmungen; fehlt es insoweit - wie hier - an Regelungen, so besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Abschluss einer Kaskoversicherung nicht (vgl. BAG 24. November 1987 - 8 AZR 66/82 - Rn. 23;… vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 53, BAG 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 - Rn. 45, jeweils zitiert nach juris).Auch wenn sich bei Abwägung aller für die Schadensteilung in Frage kommenden Umstände des Einzelfalls ergeben kann, dass eine quotale Schadensbeteiligung dem Kläger nicht in voller Höhe zuzumuten und eine Ermäßigung auf den Betrag einer hypothetischen Selbstbeteiligung in Betracht zu ziehen ist (vgl. insoweit BAG 24. November 1987 - 8 AZR 66/82 - Rn. 24 f., aaO) , bestehen Bedenken, ob von derartigen Einzelfallumständen vorliegend auszugehen wäre.
- BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87
Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über …
Dazu wird es ergänzender Feststellungen bedürfen, nach deren Ergebnis der innerbetriebliche Schadensausgleich unter Beachtung der Grundsätze vorzunehmen sein wird, die der Senat bisher nur bei gefahrgeneigter Arbeit anwenden konnte (Urteile vom 24. November 1987, BAGE 57, 55 und 57, 47; gleichzeitig erlassenes Urteil des Senats in der Sache - 8 AZR 276/88 -). - ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15
Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit - …
In Betracht käme allenfalls jene sogenannte quotale Einstandspflicht 74 S. etwa BAG 24.11.1987 - 8 AZR 66/82 - BAGE 57, 47 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 92 = EzA § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 16 = NZA 1988, 584 = BB 1988, 1604 [III.2 b, dd.]: "Ob und ggf. in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in der Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten oder durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vergangenen Zeit, seinem Lebensalter, den Familienverhältnissen, seinem bisherigen Verhalten (...), nicht aber nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schlechthin (...)"; im Anschluss BAG (GS) 27.9.1994 (Fn. 13) [C.IV.- "Juris"-Rn. 39]: "Durch den Wegfall der gefahrgeneigten Arbeit als Voraussetzung einer Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ändert sich nichts an den Abwägungsmerkmalen, die der Achte Senat in der Vorlagefrage durch Bezugnahme auf das Urteil vom 24.11.1987 (...) beschrieben hat.S. etwa BAG 24.11.1987 - 8 AZR 66/82 - BAGE 57, 47 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 92 = EzA § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 16 = NZA 1988, 584 = BB 1988, 1604 [III.2 b, dd.]: "Ob und ggf. in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in der Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten oder durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vergangenen Zeit, seinem Lebensalter, den Familienverhältnissen, seinem bisherigen Verhalten (...), nicht aber nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schlechthin (...)"; im Anschluss BAG (GS) 27.9.1994 (Fn. 13) [C.IV.- "Juris"-Rn. 39]: "Durch den Wegfall der gefahrgeneigten Arbeit als Voraussetzung einer Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ändert sich nichts an den Abwägungsmerkmalen, die der Achte Senat in der Vorlagefrage durch Bezugnahme auf das Urteil vom 24.11.1987 (...) beschrieben hat.
74) S. etwa BAG 24.11.1987 - 8 AZR 66/82 - BAGE 57, 47 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 92 = EzA § 611 BGB Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 16 = NZA 1988, 584 = BB 1988, 1604 [III.2 b, dd.]: "Ob und ggf. in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in der Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten oder durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vergangenen Zeit, seinem Lebensalter, den Familienverhältnissen, seinem bisherigen Verhalten (...), nicht aber nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schlechthin (...)"; im Anschluss BAG (GS) 27.9.1994 (Fn. 13) [C.IV.- "Juris"-Rn. 39]: "Durch den Wegfall der gefahrgeneigten Arbeit als Voraussetzung einer Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ändert sich nichts an den Abwägungsmerkmalen, die der Achte Senat in der Vorlagefrage durch Bezugnahme auf das Urteil vom 24.11.1987 (...) beschrieben hat.
- BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92
Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung
- BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 593/88
Direktionsrecht - Führung eines Dienstwagens
- BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit
- BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89
Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME
- BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 65/84
Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11
Schadensersatzansprüche, Unfall, Arbeitnehmerhaftung, Fahrlässigkeit, grobe, …
- BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung
- BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90
Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des …
- BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88
13. Monatseinkommen und Erziehungsurlaub
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89
Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats
- BAG, 15.12.1988 - 8 AZR 420/86
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld
- BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz …
- BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 427/91
13. Monatseinkommen im Baugewerbe - Anspruch auch bei Dauerkrankheit?
- LAG Berlin, 27.11.1987 - 5 Sa 64/87
Gefahrgeneigte Arbeit; Haftung; Verhältnismäßigkeit; Schaden
- LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10
Nachrangigkeit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber Inanspruchnahme einer …
- ArbG Köln, 16.05.2002 - 1 Ca 11099/01
Voraussetzungen für eine Lohnpfändung nach einem behaupteten grob fahrlässig …
- LAG Bremen, 26.07.1999 - 4 Sa 116/99
Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsquote bei mit mittlerer Fahrlässigkeit …
- BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 130/90
Schadensabwicklung bei Leasingvertrag - Kündigung des Vertrages nach Zerstörung …
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 590/82
Haftung eines Arbeitnehmers für Schäden an Arbeitsmitteln - Voraussetzung des …
- LAG Köln, 05.04.2012 - 7 Sa 1334/11
Arbeitnehmerhaftung bei Verkehrsunfall (Taxibetrieb); Mittlere oder grobe …
- LAG München, 06.07.1989 - 4 Sa 42/89
Ungenehmigte Schwarzfahrt als nichtberechtigter Fahrer; Unfall in Ausübung …
- LAG Hessen, 13.09.1989 - 10 Sa 1551/88
Schadenshaftung des Arbeitnehmers im Rahmen gefahrgeneigter Arbeit; …
- BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 638/88
- BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 242/92
Haftungsausschluß - Gefahrgeneigte Arbeit
- OLG Düsseldorf, 05.07.2022 - 24 U 5/21
Ansprüche nach Verschwinden eines vermieteten Teleskopradladers; Unterschlagung …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 2 Sa 133/18
Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer psychiatrischen Einrichtung nach …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1988 - 5 Sa 582/87
Haftung im Rahmen gefahrgeneigter Tätigkeiten; Verursachen eines Unfalls durch …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13
Arbeitnehmerhaftung - mittlere Fahrlässigkeit
- BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 986/94
Klage einer Helferin in der Metallindustrie auf Zahlung einer tariflichen …
- LAG Köln, 07.05.1992 - 5 Sa 448/91
Haftung; Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Arbeit; Schadensersatz; …
- BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 382/88
Arbeitnehmer: Haftung bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr trotz …
- LAG Hamm, 25.10.2001 - 17 Sa 809/01
Eigenes Liquidationsrecht von Krankenhausärzten in Bezug auf ihre stationären …
- LAG Hamburg, 10.01.1991 - 7 Sa 79/90
Arbeitsvertrag; Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Schadensersatz; Tarifvertrag; …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
Führen eines hoch beladenen Gabelstaplers auf dem Betriebsgelände als …
- BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 203/86
Arbeitnehmer: Haftung für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 332/82
Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausübung gefahrgeneigter Arbeit …
- BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 220/83
- ArbG Aachen, 17.10.2017 - 3 Ca 3299/17
Auflösungsantrag nach Teilvergleich über Kündigung, Überstunden, …
- LAG Hessen, 19.02.1988 - 9 Sa 800/87
Gefahrgeneigte Arbeit; Schadensaufteilung
- BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 625/84
Anspruch eines Grundwehrdienstleistenden auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts aus …
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 114/84
Berechnung des Weihnachtsgeldes - Zuschlag zum Grundgehalt für Dienst zu …
- LAG Niedersachsen, 30.09.1982 - 11 Sa 81/82
Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberanteils der vermögenswirksamen Leistungen ; …
- LAG Nürnberg, 06.08.2015 - 5 Sa 476/13
Innerbetrieblicher Schadensausgleich - arbeitnehmerähnliche Person
- ArbG München, 24.10.1988 - 6 Ca 2902/88
Anspruch auf Schadensersatz; Überführung eines Fahrzeugs; Haftungsmilderung wegen …
- BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1080/79
- LAG Schleswig-Holstein, 16.07.1991 - 1 Sa 236/91
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Ausscheiden vor Auszahlungstag wegen …
- BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 235/82
- LAG Schleswig-Holstein, 20.09.1984 - 3 Sa 580/83
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung trotz Ausscheidens aus dem Betrieb wegen …
- ArbG Bamberg, 05.06.2014 - 4 Ca 1085/13
Lohnansprüche - Erst Erholungsurlaub genommen dann arbeitsunfähig