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OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 8 U 238/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 195 BGB, § 199 BGB, § 213 BGB, § 214 BGB, § 262 BGB
Aktienrücknahmevertrag: Festlegung eines Wahlrechts des Schuldners; Verjährung - Judicialis
BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 214; ; BGB § 262; ; BGB § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Verpflichtung zum Rückkauf oder der Nachlieferung von zum Ausgleich für zurückgenommene Aktien hingegebenen Aktien eines anderen Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung einer Verpflichtung zum Rückkauf oder der Nachlieferung von zum Ausgleich für zurückgenommene Aktien hingegebenen Aktien eines anderen Unternehmens
Verfahrensgang
- BGH - XI ZR 139/08
- LG Frankfurt/Main, 01.09.2006 - 23 O 506/05
- OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 8 U 238/06
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
Hemmung der Verjährung
Ein solches Wahlrecht stand und steht dem Kläger in der vorliegenden Situation weder gesetzlich (vgl. dazu OLG Frankfurt 15. April 2008 - 8 U 238/06 - Rn. 39) noch vertraglich zur Verfügung. - OLG Zweibrücken, 29.04.2016 - 2 U 40/15
Gebrauchtwagenkauf: Verjährung eines Reparaturanspruchs aus der …
aa) Für die Frage, ob ein von § 213 BGB erfasster Fall der Erstreckung der Verjährungshemmung auf nicht streitgegenständliche Ansprüche vorliegt, kommt es allein darauf an, ob das Gesetz dem Gläubiger an sich mehrere, einander ausschließende Ansprüche zur Wahl stellt (…BGH a.a.O., Rn. 27 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. April 2008 - 8 U 238/06 Rn. 39 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 23 U 7/07 Rn. 17 - zitiert nach juris).