Weitere Entscheidung unten: SG Magdeburg, 06.05.2014

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   OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 8 U 25/12   

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OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 8 U 25/12 (https://dejure.org/2013,36985)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2013 - 8 U 25/12 (https://dejure.org/2013,36985)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 8 U 25/12 (https://dejure.org/2013,36985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kein Schadenersatz wegen Nicht-Nominierung eines Athleten zu den Olympischen Spielen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Nicht-Nominierung eines Leichtathleten für die olympischen Spiele in Peking in der Disziplin Dreisprung

  • RA Kotz

    Nicht-Nominierung eines Athleten zu den Olympischen Spielen - Schadenersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Ansprüche eines nicht für die Olympischen Spiele nominierten Sportlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main versagt Dreispringer Friedek Schadenersatz für die Nicht-Nominierung zu den Olympischen Spielen 2008

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nichtnominierung für den Olympia-Kader

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nominierung zu den Olympischen Spielen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Dreispringer Friedek Schadenersatz für die Nicht-Nominierung zu den Olympischen Spielen 2008 versagt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnominierung eines Leichtathleten für Olympia

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Schadensersatz wegen Nichtnominierung zu Olympischen Spielen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnominierung eines Leichtathleten für Olympia

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2014, 74
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 4 W 58/08

    Anspruch auf Nominierung zu den Olympischen Spielen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 8 U 25/12
    Die sofortige Beschwerde des Klägers zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main blieb erfolglos (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.7.2008, 4 W 58/08).

    Der Beklagte hat die Ansicht vertreten, der Zulässigkeit der Klage stehe das rechtskräftige Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.7.2008, 4 W 58/08, entgegen, dem derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liege.

    Zwar hatte sich der Beklagte, der den Leistungsnachweis einer begründeten Endkampfchance (Ziffer 2.2. der "Grundsätze") in den Nominierungsrichtlinien unter Ziffern 3.1.2 und 3.1.9 konkretisiert hatte, im Wege der Selbstbindung ohne Auswahlermessen an die von ihm aufgestellten Regeln zu halten (vgl. OLG Frankfurt NJW 2008, 2925; Fritzweiler/Pfister/Summerer, a. a. O.; Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 258).

    Es liegt auf der Hand und bedarf deshalb keiner vertieften Begründung, dass eine einmalige "Tages - Topform" (Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 267) im Nominierungszeitraum keine Prognose auf eine Endkampfchance gestattet, hingegen die Abrufbarkeit der Leistung in einem weiteren Wettkampf eher auf Wiederholbarkeit "beim Saisonhöhepunkt" schließen lässt vgl. OLG Frankfurt NJW 2008, 2925 ff; Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 267).

    Dies war bereits Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.7.2008 im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (NJW 2008, 2925 ff).

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 8 U 25/12
    Denn der Beklagte ist ein Monopolverband; seine Nominierungs-/Nichtnominierungsentscheidung ist für den Athleten aus ideellen und wirtschaftlichen Gründen von erheblicher Bedeutung und demgemäß gerichtlich nach § 242 BGB auf inhaltliche Angemessenheit zu überprüfen (vgl. BGHZ 128, 93 ff; NJW 1997, 3368 ff; Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 207, 208).

    Für eine Heranziehung der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB, deren Wertungsmaßstab über § 242 BGB fruchtbar gemacht werden könnte (vgl. BGHZ 128, 93, 103), ist bei dieser Sachlage kein Raum (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013, § 305 c Rn 15).

  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2011 - 13 O 302/10

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 8 U 25/12
    das Grundurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2011, Aktenzeichen 2 - 13 O 302/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen;.

    das Grundurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2011, Aktenzeichen 2 - 13 O 302/10 aufzuheben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
    Die einschlägigen Entscheidungen hatten sich - soweit für den Senat ersichtlich - ausschließlich mit der Frage zu befassen, ob die jeweils klagenden Bewerber die von den Verbänden vorgegebenen Nominierungsvoraussetzungen bei zutreffender Auslegung dieser Vorschriften tatsächlich erfüllt haben (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015, II ZR 23/14, Rn. 24; OLG Frankfurt, Urteile vom 20. Dezember 2013, 8 U 25/12, vom 30. Juli 2008, 4 W 58/08 und vom 18. Juli 2000, 11 U (Kart) 36/00).
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   SG Magdeburg, 06.05.2014 - S 8 U 25/12   

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