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   OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2254
OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11 (https://dejure.org/2011,2254)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.08.2011 - 8 W 310/11 (https://dejure.org/2011,2254)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. August 2011 - 8 W 310/11 (https://dejure.org/2011,2254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 88; GBO §§ 19, 22, 27, 29
    Unrichtigkeitsnachweis des Insolvenzverwalters reicht für Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung einer gemäß § 88 InsO schwebend unwirksamen Zwangshypothek

  • zvi-online.de

    InsO § 88; GBO §§ 19, 22, 27, 29
    Löschung einer aufgrund der Rückschlagsperre schwebend unwirksam gewordenen Zwangshypothek nur mit grundbuchtauglich nachgewiesener Bewilligung des Gläubigers

  • Betriebs-Berater

    Zur schwebenden Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund Rückschlagsperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 88; GBO § 19; GBO § 22; GBO § 27; GBO § 29
    Voraussetzungen der Löschung einer gemäß § 88 InsO schwebend unwirksamen Zwangshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung von Zwangshypothek nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangshypothek und die Eröffnung des Insolvensverfahrens

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Löschung wegen Rückschlagsperre

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 88; GBO §§ 19, 22, 27, 29
    Löschung einer aufgrund des Rückschlagsperre schwebend unwirksam gewordenen Zwangshypothek nur mit grundbuchtauglich nachgewiesener Bewilligung des Gläubigers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur schwebenden Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund Rückschlagsperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1876
  • DNotZ 2012, 199
  • FGPrax 2011, 286
  • BB 2011, 2370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    Lediglich der Entscheidung des OLG Köln vom 14. Juli 2010, ZIP 2010, 1763, kann entnommen werden, dass dieses den Unrichtigkeitsnachweis gemäß § 22 Abs. 1 GBO ausreichen lassen will, aber verlangt, dass den von der Rückschlagsperre betroffenen Gläubigern vor der Löschung der Grundbucheintragung rechtliches Gehör gewährt wird.

    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln ZIP 2010, 1763) erforderlich.

  • OLG München, 25.08.2010 - 34 Wx 68/10

    Grundbuchverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Löschung einer vor dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    Dies gilt gleichermaßen für die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG München Rpfleger 2011, 80; Brandenburgisches OLG ZInsO 2010, 2097) und des BGH (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2011, Az. IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10

    Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    Auch das OLG Düsseldorf hat sich bei einer Vormerkung wegen der Möglichkeit von deren "Neuaufladung" am 2. März 2011, Az. 3 Wx 266/10, NotBZ 2011, 231 (m.w.N.), auf den Standpunkt gestellt, dass der Nachweis des Wegfalls des ursprünglich gesicherten Anspruchs nicht ausreicht, sondern die Bewilligung des Berechtigten zur Löschung der Vormerkung erforderlich ist.
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    "Ob die Möglichkeit der Konvaleszenz und die damit verbundene, mögliche Haftungsgefahr einer Grundbuchunrichtigkeit wiederum dazu führen, dass die Löschung einer der Rückschlagsperre unterliegenden Zwangshypothek nur aufgrund einer Löschungsbewilligung des Gläubigers erfolgen kann (so Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 388; Böttcher, NotBZ 2007, 87), ist weiterhin ungeklärt und bedarf wohl der weiteren obergerichtlichen Klärung (vgl. auch Demharter, Rpfleger 2006, 257).".
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 284/09

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Auslösung der Rückschlagsperre durch einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    Dies gilt gleichermaßen für die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG München Rpfleger 2011, 80; Brandenburgisches OLG ZInsO 2010, 2097) und des BGH (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2011, Az. IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2006, Az. IX ZR 232/04, BGHZ 166, 74, sind die von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre des § 88 InsO betroffenen Sicherungen eines Gläubigers gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2010 - 5 Wx 19/10

    Insolvenzverfahren: Rechtsfolge der Rückschlagsperre bei eingetragenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2011 - 8 W 310/11
    Dies gilt gleichermaßen für die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG München Rpfleger 2011, 80; Brandenburgisches OLG ZInsO 2010, 2097) und des BGH (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2011, Az. IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11

    Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZIP 2011, 1876 veröffentlicht ist, erachtet zur Löschung der Hypotheken die Vorlage entsprechender Bewilligungen der Gläubiger gemäß § 19 GBO als erforderlich.

    bb) Die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass selbst dann, wenn der Insolvenzverwalter den Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 Abs. 1 GBO zu führen vermag, zur Berichtigung des Grundbuchs (zusätzlich) die Bewilligung des Gläubigers notwendig sein soll, findet in der Grundbuchordnung keine Stütze (ebenso Lau, EWiR 2012, 29, 30).

  • OLG München, 27.10.2011 - 34 Wx 435/11

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch eines Insolvenzverwalters hinsichtlich

    Ist eine zu Gunsten eines Gläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre unwirksam geworden, so kann der Insolvenzverwalter ungeachtet der Möglichkeit eines späteren erneuten Wirksamwerdens der Sicherung die Berichtigung des Grundbuchs im Wege des Unrichtigkeitsnachweises betreiben (Anschluss an OLG Köln vom 14.7.2010, 2 W 86/10 = ZIP 2010, 1763; a. A. OLG Stuttgart vom 30.8.2011, 8 W 310/11).

    Die gegenteilige Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 30.8.2011, 8 W 310/11, bei juris) überzeugt nicht.

    Die Rechtsbeschwerde ist zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (siehe OLG Stuttgart vom 30.8.2011, 8 W 310/11, OLG Köln 2010, 1763).

  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 20 W 415/11

    Grundbuch: Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO - Rückschlagsperre

    13 Demgegenüber hat der Senat sich in seinem kürzlich ergangenen Beschluss vom 31. Juli 2012 (Az. 20 W 187/12) der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (ZIP 2011, 1876) angeschlossen, wonach der Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 Abs. 1 GBO für die Löschung von Zwangshypotheken, die von der Rückschlagsperre des § 88 InsO betroffen sind, nicht genügt, sondern hierzu die Löschungsbewilligung des Zwangshypothekars erforderlich ist.
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