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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,32620
OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14.OVG (https://dejure.org/2014,32620)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2014 - 8 C 10233/14.OVG (https://dejure.org/2014,32620)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14.OVG (https://dejure.org/2014,32620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 7 BauGB, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG 2009
    Normenkontrollantrag eines anerkannten naturschutzrechtlichen Landespflegeverbandes gegen Bebauungsplan, mit dem eine Gemeinde ein Sondergebiet für eine Biogasanlage festgesetzt hat; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Abwägung; Zurechenbarkeit von Verstößen gegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechenbarkeit nachträglicher Umweltschäden nach der Genehmigung einer Biogasanlage durch eine Gemeinde; Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz für eine Umweltverbands-Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 44 Abs. 1
    Zurechenbarkeit nachträglicher Umweltschäden nach der Genehmigung einer Biogasanlage durch eine Gemeinde; Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz für eine Umweltverbands-Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Biogasanlage trotz Beeinträchtigung wildlebender Tiere zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umweltverbands-Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umweltverbands-Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 205
  • DVBl 2015, 42
  • DÖV 2015, 166
  • BauR 2015, 224
  • ZfBR 2015, 394
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Der Umstand, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für Bauleitpläne nur mittelbare Bedeutung dahingehend haben, dass der Planung die städtebauliche Erforderlichkeit fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (st. Rspr. des Senats, vgl. grundlegend Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP), ändert nichts daran, dass die Belange des Artenschutzes als Bestandteil der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten "Belange des Umweltschutzes" (Nr. 7a: "die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, ...") zum Abwägungsmaterial gehören.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).

    Da artenschutzrechtliche Verbotstatbestände allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen sind, entfalten sie für die Bauleitplanung nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12

    Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).

    Dabei stand ihr hinsichtlich der Frage, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt werden, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Mai 2013, a.a.O. und BayVGH, Urteil vom 30. März 2010 - 8 N 09.1861 u.a. -, BauR 2010, S. 886 und juris, Rn. 79, m.w.N.).

    Ferner sind auch solche Auswirkungen auf Umweltbelange noch abwägungserheblich, die durch das Verhalten Dritter in Ausnutzung einer durch Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichten Anlage oder Einrichtung in der Umgebung des Geltungsbereichs gleichsam zwangsläufig und daher der Planung noch zurechenbar ausgelöst werden; Beispiel hierfür ist der durch planerische Festsetzung einer Verkehrsanlage in der Umgebung des Plangebiets ausgelöste Mehrverkehr, soweit durch ihn eine mehr als nur geringfügige Steigerung von Verkehrsimmissionen auf dem Plangebiet benachbarten Straßen für deren Anlieger bewirkt wird (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 8. Mai 2013, a.a.O., Rn. 42, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 2 D 14/13

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Sondergebietsfläche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Demnach genügt für die Antragsbefugnis die potentielle UVP-Pflichtigkeit des zugelassenen Vorhabens (vgl. dazu z.B. OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 2014 - 2 D 14/13.NE -, juris, Rn. 35 f., m.w.N.).

    Zwar lag ursprünglich ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vor, bei dem es sich nach wohl allgemeiner Meinung um eine dem Umweltschutz dienende Verfahrensvorschrift handelt (vgl. z.B. OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 2014 - 2 D 14/13.NE -, juris, Rn. 106 ff., m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Gemeinden, alle im Bekanntmachungszeitpunkt verfügbaren umweltbezogenen Informationen bekanntzumachen und dabei die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese in der Auslegungsbekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris, Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Es handelt sich mit anderen Worten nicht mehr um adäquat-kausale Folgen der Bauleitplanung, die nach Lage der Dinge in die Abwägung einzustellen wären (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370 und juris, Rn. 23, zum Fachplanungsrecht, wonach die UVP "kein Suchverfahren ist, in dem nur alle erdenklichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Umweltgüter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten und feinste Verästelungen zu untersuchen wären ...").
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.; Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Dabei stand ihr hinsichtlich der Frage, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt werden, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Mai 2013, a.a.O. und BayVGH, Urteil vom 30. März 2010 - 8 N 09.1861 u.a. -, BauR 2010, S. 886 und juris, Rn. 79, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Das von ihm hierzu allein angeführte Urteil des OVG Niedersachsen vom 17. Oktober 2013 - 12 KN 277/11 - (NuR 2013, 897) betrifft nicht Fragen des Artenschutzes, sondern des FFH-Gebietsschutzes, dessen rechtliche Relevanz sich aus § 1a Abs. 4 BauGB ergibt.
  • VGH Hessen, 25.06.2009 - 4 C 1347/08

    Reichweite eines Befreiungsbescheides bei Verstoß gegen artenschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Ist daher bereits im Zeitpunkt der Planaufstellung erkennbar, dass der Bebauungsplan wegen der sich aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Hindernisse nicht verwirklicht werden kann, verfehlt er seinen städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsauftrag und ist daher wegen Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam (vgl. HessVGH, Urteil vom 25. Juni 2009 - 4 C 1347/08.N -, NuR 2009, S. 646 und juris, Rn. 39).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10

    Beschränkung der Windenergieanlagen in Konz unwirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14
    Vielmehr hat die Normenkontrolle eines Umweltverbands gegen einen Bebauungsplan, der die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens begründet, schon dann Erfolg, wenn im Planaufstellungsverfahren dem Umweltschutz dienende Verfahrensvorschriften verletzt worden sind, die maßgeblichen Festsetzungen also deshalb rechtswidrig sind, weil sie unter Verstoß gegen umweltbezogene Vorschriften verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sind (so auch z.B. Spinner, NuR 2011, 355, 360, unter Hinweis auf BT-Drs. 16/2495, S. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - 10 B 268/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans unter

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2015 - 4 LC 156/14

    Beschädigung von Fortpflanzungsstätten; Brutkolonie; Erhaltungszustand einer Art;

    Da diese Lebensstätten gegen eine Zerstörung, Beschädigung und Entnahme aus der Natur geschützt sind, ist eine körperliche Einwirkung auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, erforderlich (vgl. Louis, NuR 2009, 91, 94; Schütte/Gerbig in Schlacke, GK-BNatSchG, § 44 Rn. 22; Möller, Naturschutzrecht, Bd. IV, Stand: 2013, S. 704 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.10.2014 - 8 C 10233/14 -, NuR 2015, 188; so auch Lau in Frenz/Müggenborg, BNatSchG § 44 Rn. 18 in Bezug auf die Tatbestände der Beschädigung und Zerstörung).

    Mittelbare Beeinträchtigungen, beispielsweise durch Lärm, der auf die Tiere einwirkt und dazu führt, dass diese ihre Lebensstätte verlassen, genügen hingegen nicht (Louis, NuR 2009, 91, 94; Schütte/Gerbig in Schlacke, GK-BNatSchG, § 44 Rn. 22; Lau in Frenz/Müggenborg, BNatSchG § 44 Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.10.2014 - 8 C 10233/14 -, NuR 2015, 188).

    Das Verlassen der Lebensstätte und deren Funktionsverlust wegen Lärms ist nämlich ausschließlich auf die Einwirkungen des Lärms auf den psychischen Zustand der Tiere und damit auf deren Störung zurückzuführen, während die Lebensstätte in ihrer materiellen Beschaffenheit unberührt bleibt (Louis, NuR 2009, 91, 94; Schütte/Gerbig in Schlacke, GK-BNatSchG, § 44 Rn. 22; Lau in Frenz/Müggenborg, BNatSchG § 44 Rn. 18; Möller, Naturschutzrecht, Bd. IV, Stand: 2013, S. 704 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.10.2014 - 8 C 10233/14 -, NuR 2015, 188; a.A. Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Bd. II, § 44 BNatSchG Rn. 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

    Ein Bebauungsplan erweist sich daher aus Gründen des Artenschutzrechts nur dann wegen fehlender Erforderlichkeit der Planung als unzulässig, wenn seiner Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, 978 und juris Rn. 12 ff.; OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14.OVG -, juris Rn. 56 m.w.N.; Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 1 Rn. 405).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Hingegen werden bloße Veränderungen des Lebensraums, etwa der Wegfall von Nahrungshabitaten, mangels eines direkten Zugriffs nicht erfasst (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14 - DVBl 2015, 42 Rn. 66; Heugel, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 44 Überschrift vor Rn. 7; Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 44 Rn. 10).
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