Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 69/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Anspruchs auf Bezahlung von Überstunden bei Zuweisung von Arbeit durch den Arbeitgeber und Unmöglichkeit der Erledigung dieser in der regelmäßigen Arbeitszeit; Erfordernis der Darlegung der Unmöglichkeit der Erledigung während der arbeitsvertraglich ...
- Judicialis
SGB III § 312; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Darlegungslast bei Anspruch auf Vergütung von Überstunden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Überstunden müssen nachweisbar sein!
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.11.2003 - 9 Ca 1190/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 69/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2004 - 8 Sa 69/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
Beweislast bei Leistung von Überstunden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 69/04
Soweit diese ausführt, der Kläger habe bereits mit Schriftsatz vom 15.07.2002 (Bl. 43 d. A.) vortragen lassen, dass der Beklagte die Ableistung der Überstunden trotz erheblicher Belastung für den Kläger wiederholt angeordnet und diesen gebeten hatte, wie bisher Überstunden zu leisten, reicht dies für die Zuerkennung eines Anspruchs vor dem Hintergrund der vom Arbeitsgericht zutreffend dargestellten Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 - NZA 1994, 837, 839) nicht aus, um zu einer Zuerkennung des verfolgten Anspruchs zu gelangen. - BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
Mehrarbeitsvergütung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 69/04
Zwar kann es für einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden genügen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erledigt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1); dies jedoch hätte es spätestens in der Berufungsinstanz angesichts der dem Kläger obliegenden Darlegungs- und Beweislast erforderlich gemacht, das ihm - dem Kläger - übertragene Auslieferungspensum darzustellen und insbesondere, dass dies innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten und arbeitszeitrechtlich zulässigen Arbeitszeit nicht zu schaffen war.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2004 - 8 Sa 69/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,26208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.11.2003 - 9 Ca 1190/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2004 - 8 Sa 69/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2004 - 8 Sa 69/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93
Mehrarbeitsvergütung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2004 - 8 Sa 69/04
Zwar kann es für einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden genügen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erledigt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1); dies jedoch hätte es spätestens in der Berufungsinstanz angesichts der dem Kläger obliegenden Darlegungs- und Beweislast erforderlich gemacht, das ihm - dem Kläger - übertragene Auslieferungspensum darzustellen und insbesondere, dass dies innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten und arbeitszeitrechtlich zulässigen Arbeitszeit nicht zu schaffen war. - BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
Beweislast bei Leistung von Überstunden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2004 - 8 Sa 69/04
Soweit diese ausführt, der Kläger habe bereits mit Schriftsatz vom 15.07.2002 (Bl. 43 d. A.) vortragen lassen, dass der Beklagte die Ableistung der Überstunden trotz erheblicher Belastung für den Kläger wiederholt angeordnet und diesen gebeten hatte, wie bisher Überstunden zu leisten, reicht dies für die Zuerkennung eines Anspruchs vor dem Hintergrund der vom Arbeitsgericht zutreffend dargestellten Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 - NZA 1994, 837, 839) nicht aus, um zu einer Zuerkennung des verfolgten Anspruchs zu gelangen.