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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.07.2008

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3769
VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013 (https://dejure.org/2008,3769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 8 A 07.40013 (https://dejure.org/2008,3769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 8 A 07.40013 (https://dejure.org/2008,3769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planfeststellung Bundesstraße; Entlastungstunnel Starnberg; bausicherheitsrechtliche Anforderungen an Tunnelplanung; Anwendung der EG-Tunnelrichtlinie; Zulässigkeit eines Einröhrentunnels; öffentlich-rechtliche Umstufungspflicht; nachträgliche Umstufung

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 1; ; FStrG § ... 1 Abs. 1; ; FStrG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 4 Satz 1; ; FStrG §§ 17 ff.; ; FStrAbG § 1 Abs. 1; ; FStrAbG § 1 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 13; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.1.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.2.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.3.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 3.7.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang II Nr. 2.3.; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.4; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.5; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 1.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 6, 9; ; BGG § 8 Abs. 2; ; BayBGG Art. 10 Abs. 2; ; BayStrWG Art. 6 Abs. 6; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 5; ; Stichworte Planfeststellung Bundesstraße (B 2) - Entlastungstunnel Starnberg; Klagen eigentumsbetroffener Kläger; Verzicht auf Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung; Planrechtfertigung; bausicherheitsrechtliche Anforderungen an Tunnelplanung; Anwendung der EG-Tunnelrichtlinie; Zulässigkeit eines Einröhrentunnels - Entscheidungskriterien; Plausibilität der Verkehrsprognose; Risikoanalyse hinsichtlich Gefahrguttransporte; Barrierefreiheit von Bundesfernstraßen - hier: Straßentunnel; Trassenvariante Ortsumgehung; persönliche Betroffenheit; öffentlich-rechtliche Umstufungspflicht; nachträgliche Umstufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen und Straßenmaut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Innenstadt wird entlastet - Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden - Technische Bauvorschriften ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    EntsprechendeAnwendung der EG-Tunnelrichtlinie bei Straßentunneln im Zuge von Bundesstraßen ohne Zugehörigkeit zum transeuropäischen Straßennetz; Vorliegen eines erheblichen materiell-rechtlichen Mangels eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund des Nichttreffens ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 229
  • DÖV 2009, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Dass beim Entlastungstunnel Starnberg hinsichtlich der Gefahrguttransporte bereits im Planfeststellungsverfahren grundlegende, insbesondere die Tunnellösung als solche betreffende bautechnische Probleme zu bewältigen gewesen wären (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 Az. 9 VR 9/07 - juris - RdNr. 52), hat weder der Kläger substanziiert dargelegt noch ist dies für den Verwaltungsgerichtshof sonst ersichtlich.

    Nach alledem kommt es auf den Einwand der Beigeladenen, der Kläger könne sich auf die Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs nicht mit Erfolg berufen, weil auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung seines Grundeigentums führen würde (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9), nicht mehr an.

    Dass unmittelbar Eigentumsbetroffenen ein Rügerecht nicht hinsichtlich jedes Rechtswidrigkeitsgrundes einzuräumen ist und der Eigentümer sich nicht auf Rechtsverstöße berufen kann, die für seine Inanspruchnahme nicht kausal sind, ist in der Rechtsprechung im Übrigen anerkannt (vgl. zuletzt BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Planungsträger das Interesse des Grundeigentümers, vor einer Inanspruchnahme seines Grundstücks möglichst verschont zu bleiben, bei der Trassenwahl berücksichtigt und entsprechend der hohen Bedeutung, die dem Eigentum in der Wertordnung des Grundgesetzes zukommt, gewichtet hat (vgl. BVerwG vom 9.11.2000 NVwZ 2001, 682/683).

    Für das Eigentum des Klägers gilt jedoch in gleicher Weise wie für sonstige abwägungserhebliche Belange, dass es in der Abwägung hinter gewichtigere gegenläufige Belange zurückgestellt werden darf (vgl. BVerwG vom 9.11.2000 a.a.O. S. 683).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Die zeichnerische Ausweisung in der hier maßgeblichen Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG (Bedarfsplan), die grundsätzlich an der gesetzlichen Bindung teilnimmt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 370/384 f.), mag man allein als nicht so detailgenau ansehen, dass danach nur die gewählte Tunnellösung in Betracht käme.
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Erst wenn das zu bejahen ist, d.h. wenn und soweit erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebiets nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, schließt sich die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung mit den von der Rechtsprechung daran geknüpften rechtlichen Anforderungen an (vgl. BVerwG vom 26.11.2007 NVwZ 2008, 210 im Anschluss an BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 1).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Hat die Planfeststellungsbehörde wie hier anhand objektiver Umstände bau- oder anlagebedingte Störfaktoren der Straßenbaumaßnahme für die Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets nachvollziehbar ausgeschlossen, kann auch auf die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden (vgl. zuletzt BVerfG vom 20.2.2008 1 BvR 2722/06 - juris - RdNr. 42 mit Nachweisen der Rspr. des EuGH).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar in seinem Eigentum am Grundstück Fl.Nr. 841/9 der Gemarkung Starnberg Betroffener ist der Kläger nicht darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen; er kann grundsätzlich auch objektive Verstöße, die zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, geltend machen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf; …

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; …

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung; …

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, darstellen würde, wenn sich also, mit anderen Worten, diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BayVGH vom 9.7.2008 - 8 A 07.40013 - juris; BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254; vom 21.5.2008 - 9 A 68/07 - juris).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse …

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, darstellen würde, wenn sich also, mit anderen Worten, diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BayVGH vom 9.7.2008 - 8 A 07.40013 - juris; BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254; vom 21.5.2008 - 9 A 68/07 - juris).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung ihres Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe ihres Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung tragen sie gesamtschuldnerisch die Kosten ihres Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40021

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40014

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; …

    Wegen der Gründe wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juli 2008 im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40013), mit dem der Senat die Anfechtungsklage des Antragstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8028
VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022 (https://dejure.org/2008,8028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 8 A 07.40022 (https://dejure.org/2008,8028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 8 A 07.40022 (https://dejure.org/2008,8028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Bei Straßentunneln im Zuge von Bundesstraßen, die nicht Teil des transeuropäischen Straßennetzes im Sinne der EG-Tunnelrichtlinie sind, können die in dieser Richtlinie geregelten Sicherheitsanforderungen allenfalls entsprechende Anwendung im Einzelfall finden.2. Die ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 1; ; FStrG § ... 1 Abs. 1; ; FStrG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 4 Satz 1; ; FStrG §§ 17 ff.; ; FStrAbG § 1 Abs. 1; ; FStrAbG § 1 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 13; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.1.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.2.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.3.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 3.7.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang II Nr. 2.3.; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.4; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.5; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 1.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 6; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 9; ; BGG § 8 Abs. 2; ; BayBGG Art. 10 Abs. 2; ; BayStrWG Art. 6 Abs. 6; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen und Straßenmaut: Planfeststellung Bundesstraße (B 2) - Entlastungstunnel Starnberg; Klagen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der EG-Tunnelrichtlinie bei nicht als Teil des transeuropäischen Straßennetzes i.S.d. EG-Tunnelrichtlinie gebauten Straßentunneln; Planrechtfertigung für den Entlastungstunnel Starnberg; Gewährleistung eines der EG-Tunnelrichtlinie vergleichbaren ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Dass beim Entlastungstunnel Starnberg hinsichtlich der Gefahrguttransporte bereits im Planfeststellungsverfahren grundlegende, insbesondere die Tunnellösung als solche betreffende bautechnische Probleme zu bewältigen gewesen wären (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 Az. 9 VR 9/07 - juris - RdNr. 52), hat weder der Kläger substanziiert dargelegt noch ist dies für den Verwaltungsgerichtshof sonst ersichtlich.

    Nach alledem kommt es auf den Einwand der Beigeladenen, der Kläger könne sich auf die Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs nicht mit Erfolg berufen, weil auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung seines Grundeigentums führen würde (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9), nicht mehr an.

    Dass unmittelbar Eigentumsbetroffenen ein Rügerecht nicht hinsichtlich jedes Rechtswidrigkeitsgrundes einzuräumen ist und der Eigentümer sich nicht auf Rechtsverstöße berufen kann, die für seine Inanspruchnahme nicht kausal sind, ist in der Rechtsprechung im Übrigen anerkannt (vgl. zuletzt BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Planungsträger das Interesse des Grundeigentümers, vor einer Inanspruchnahme seines Grundstücks möglichst verschont zu bleiben, bei der Trassenwahl berücksichtigt und entsprechend der hohen Bedeutung, die dem Eigentum in der Wertordnung des Grundgesetzes zukommt, gewichtet hat (vgl. BVerwG vom 9.11.2000 NVwZ 2001, 682/683).

    Für das Eigentum des Klägers gilt jedoch in gleicher Weise wie für sonstige abwägungserhebliche Belange, dass es in der Abwägung hinter gewichtigere gegenläufige Belange zurückgestellt werden darf (vgl. BVerwG vom 9.11.2000 a.a.O. S. 683).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Die zeichnerische Ausweisung in der hier maßgeblichen Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG (Bedarfsplan), die grundsätzlich an der gesetzlichen Bindung teilnimmt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 370/384 f.), mag man allein als nicht so detailgenau ansehen, dass danach nur die gewählte Tunnellösung in Betracht käme.
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Vielmehr sind das Planfeststellungs- und das Enteignungsverfahren einschließlich der Entschädigungsfestsetzung voneinander abzuschichten (vgl. BVerfG vom 15.2.2007 UPR 2007, 263/264).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Erst wenn das zu bejahen ist, d.h. wenn und soweit erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebiets nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, schließt sich die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung mit den von der Rechtsprechung daran geknüpften rechtlichen Anforderungen an (vgl. BVerwG vom 26.11.2007 NVwZ 2008, 210 im Anschluss an BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 1).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022
    Hat die Planfeststellungsbehörde wie hier anhand objektiver Umstände bau- oder anlagebedingte Störfaktoren der Straßenbaumaßnahme für die Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets nachvollziehbar ausgeschlossen, kann auch auf die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden (vgl. zuletzt BVerfG vom 20.2.2008 1 BvR 2722/06 - juris - RdNr. 42 mit Nachweisen der Rspr. des EuGH).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf; …

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; …

  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss für die …

    Für das Eigentum der Kläger gilt jedoch in gleicher Weise wie für sonstige abwägungserhebliche Belange, dass es in der Abwägung hinter gewichtigere gegenläufige Belange zurückgestellt werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 09.11.2000, 4 A 51/98; BayVGH, U. v. 09.07.2008, 8 A 07.40022; beide ).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40028

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; …

    Wegen der Gründe wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juli 2008 im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40022), mit dem der Senat die Anfechtungsklage des Antragstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, Bezug genommen.
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