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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10474
OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13 OVG (https://dejure.org/2013,10474)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2013 - 8 A 10043/13 OVG (https://dejure.org/2013,10474)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 OVG (https://dejure.org/2013,10474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 BauGB, § 65 VwGO, § 48 VwVfG, § 49 Abs 2 S 1 Nr 4 VwVfG
    Baurecht - Normverwerfungskompetenz von Behörden bei funktionslosen Bebauungsplänen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48; LVwVfG § 1 Abs. 1
    Anwendung der Grundsätze für die - eingeschränkte - Normverwerfungskompetenz von Behörden auf die auf Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen beruhende Ungültigkeit von Bebauungsplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwerfungskompetenz der Behörde in Bezug auf B-Pläne besteht unabhängig vom Grund der Ungültigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der Grundsätze für die - eingeschränkte - Normverwerfungskompetenz von Behörden auf die auf Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen beruhende Ungültigkeit von Bebauungsplänen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 747
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Rn. 9 Soweit die Beklagte auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweist, wonach funktionslose bauplanerische Festsetzungen ipso iure, also kraft Gesetzes und ohne förmlichen Aufhebungsakt ungültig werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 und juris, Rn. 34;… Urteil vom 3. August 1990 - 7 C 41 bis 43.89 -, BVerwGE 85, 273 und juris, Rn. 16), rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dies nur in Betracht, wenn die Behörde vor der Inzidentverwerfung zunächst die Gemeinde auf den erkannten Fehler hinweist, um ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler zu heilen oder den Bebauungsplan aufzuheben; darüber hinaus kann eine (akzessorische) Normverwerfungskompetenz der Behörden dann angenommen werden, wenn ein Verwaltungsgericht die Satzung in einem Parallelprozess bereits als ungültig behandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, BVerwGE 112, 373 und juris, LS 2 und Rn. 25 f.; auch: BGH, Urteil vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 -, DVBl. 2004, 947 [948]; ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, NuR 2006, 191 [192 f.]).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Hiervon dürfte allerdings mit dem Verwaltungsgericht auszugehen sein, weil von der ursprünglichen - 1965 als Satzung beschlossenen - Festsetzung mit einem kleineren Baufenster für ein Wohngebäude sowie einem größeren und deutlich tieferen Baufenster für ein "Treibhaus" durch die seit den 1970er Jahren vollzogene Errichtung von vier Wohnhäusern entlang des Wohnwegs so deutlich abgewichen wurde, dass der Bebauungsplan seine ursprüngliche Gestaltungsfunktion für diesen Planbereich nicht mehr erfüllen kann und auch ein dahingehendes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (vgl. zu den Voraussetzungen der Funktionslosigkeit: BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 4 B 33.01 -, NuR 2002, 218 und juris, Rn. 5).
  • BGH, 25.03.2004 - III ZR 227/02

    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Rechtswidrigkeit einer …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dies nur in Betracht, wenn die Behörde vor der Inzidentverwerfung zunächst die Gemeinde auf den erkannten Fehler hinweist, um ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler zu heilen oder den Bebauungsplan aufzuheben; darüber hinaus kann eine (akzessorische) Normverwerfungskompetenz der Behörden dann angenommen werden, wenn ein Verwaltungsgericht die Satzung in einem Parallelprozess bereits als ungültig behandelt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, BVerwGE 112, 373 und juris, LS 2 und Rn. 25 f.; auch: BGH, Urteil vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 -, DVBl. 2004, 947 [948]; ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, NuR 2006, 191 [192 f.]).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Rn. 9 Soweit die Beklagte auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweist, wonach funktionslose bauplanerische Festsetzungen ipso iure, also kraft Gesetzes und ohne förmlichen Aufhebungsakt ungültig werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 und juris, Rn. 34; Urteil vom 3. August 1990 - 7 C 41 bis 43.89 -, BVerwGE 85, 273 und juris, Rn. 16), rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dies nur in Betracht, wenn die Behörde vor der Inzidentverwerfung zunächst die Gemeinde auf den erkannten Fehler hinweist, um ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler zu heilen oder den Bebauungsplan aufzuheben; darüber hinaus kann eine (akzessorische) Normverwerfungskompetenz der Behörden dann angenommen werden, wenn ein Verwaltungsgericht die Satzung in einem Parallelprozess bereits als ungültig behandelt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, BVerwGE 112, 373 und juris, LS 2 und Rn. 25 f.; auch: BGH, Urteil vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 -, DVBl. 2004, 947 [948]; ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, NuR 2006, 191 [192 f.]).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 -, NVwZ 1999, 296 und juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen) …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13
    Dies gilt in besonderem Maße für einen Fall - wie hier -, bei dem der Bebauungsplan lange Jahre nach dem Satzungsbeschluss und zwischenzeitlicher Behebung eines Ausfertigungsmangels bereits mit funktionslosem Inhalt in Kraft getreten ist, also ebenfalls ein Fall anfänglicher Unwirksamkeit vorgelegen hat (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008 - 4 BN 5.08 -, BauR 2008, 1417).
  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel; …

    Rn. 15 Grundsätzlicher Klärungsbedarf folgt ferner nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 - (NVwZ-RR 2013, 747 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16

    Zum nachbarlichen Abwehranspruch gegen ein Altenwohn- und Pflegeheim im reinen …

    Im Übrigen besteht - wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - auch nach der Rechtsprechung des Senats eine akzessorische Normverwerfungskompetenz von Behörden u.a. dann, wenn ein Verwaltungsgericht (wie hier) eine Satzung wie z.B. einen Bebauungsplan in einem Parallelprozess bereits als ungültig behandelt hat (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 7, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 58.14

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Betreiber der Schienenwege; …

    Die Nichtigkeit des Bebauungsplans ist entscheidungserheblich für die Anwendung dieser Vorschriften (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: OVG Koblenz, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 - NVwZ-RR 2013, 747).
  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    In diesem Zusammenhang ist maßgeblich zu beachten, dass den Baubehörden eine inzidente Normverwerfungskompetenz grundsätzlich nicht oder nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zusteht (vgl. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, juris Rn. 23; BGH…, Urteil vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 -, juris Rn. 10/11; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 -, juris Rn. 7 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, juris Rn. 60 ff.;… Panzer sowie Dolde/Porsch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30. EL Februar 2016, Vorbem § 47 Rn. 9 ff., § 68 Rn. 40).

    Zum Bestehen einer etwaigen Normverwerfungskompetenz werden im Übrigen in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, BVerwGE 112, 373 und juris, LS 2 und Rn. 25 f.; auch: BGH, Urteil vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 -, DVBl. 2004, 947 [948]; ferner: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, juris).; vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Mai 2013, 8 A 10043/13, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 6 A 1894/12

    Schadensersatz eines Beamten wegen verspäteter Beförderung; Verletzung des …

    20 Rn. 40. Bis auf eng begrenzte Ausnahmen grundsätzlich verneinend etwa OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, juris Rn. 60 ff., UPR 2006, 199-200; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2011 - 2 K 2048/11 -, juris, Rn. 37, und nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 6 A 2065/11 -, juris.
  • VG Mainz, 21.06.2024 - 3 L 244/24

    Kein Baustopp für Mehrparteienwohnhaus im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld in Mainz

    Rn. 6 Steht danach für das vorliegende Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit hinreichender Sicherheit fest, dass der Bebauungsplan "XXX" (X XX) Teil I unwirksam ist, so kommt es für das Eilrechtsschutzbegehren des Antragstellers nicht entscheidungserheblich darauf an, ob die Vorgehensweise der Antragsgegnerin, aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses des Stadtvorstands und des Bauausschusses vom 5. Juli 1993 auch den - in der Anlage zu dem Beschluss angeführten - Bebauungsplan bei der Erteilung der Baugenehmigung vom 3. April 2024 außer Anwendung zu lassen, in jeder Hinsicht kommunalrechtlichen Anforderungen entsprochen hat (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 22.6.2016 - 8 B 10411/16 -, juris, Rn. 12 ; zur Normverwerfungskompetenz der Behörde vgl. ferner OVG RP, Beschluss vom 14.5.2013 - 8 A 10043/13 -, NVwZ-RR 2013, 747 und juris, Rn. 7 ff.; BVerwG…, Urteil vom 31.1.2002 - 6 CN 2/00 -, BVerwGE 112, 373 und juris, Rn. 23).
  • VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14

    Schlüsselzuweisung an Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wegen …

    Allerdings erkenne die Rechtsprechung eine solche Kompetenz an, wenn ein Verwaltungsgericht eine Norm in einem Parallelverfahren als ungültig behandelt habe ( OVG RP, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 -, juris, Rn. 7 ; OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, NuR 2006, 191f.).
  • VG Minden, 05.07.2018 - 11 L 357/18
    Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2001 - 6 CN 2.00 -, juris Rn. 23 ff., und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2013 - 8 A 10043/13 -, juris Rn. 7 (jew. für Bebauungspläne); OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.11.2015 - 2 L 1/13 -, juris Rn. 41, und OVG NRW, Urteil vom 30.06.2005 - 20 A 3988/03 -, juris Rn. 66 (nur bei offensichtlicher Unwirksamkeit).
  • VG München, 10.07.2013 - M 9 K 12.2971
    Aus Art. 28 GG sowie aus der nur sehr eingeschränkten Normverwerfungskompetenz der Behörden folgt, dass im Rahmen der Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde eine Inzidentverwerfung von einem Bebauungsplan der Gemeinde nur dann in Betracht kommt, wenn zunächst die Gemeinde auf den erkannten Fehler hingewiesen wird, um ihr Gelegenheit zu geben, diesen zu heilen oder den Bebauungsplan aufzuheben (OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 14.5.2013 - 8 A 10043/13 - juris Rn. 7, BVerwG, U. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 - juris Rn. 23).
  • VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12

    Bauvoranfrage für nicht großflächigen Lebensmittel-Discountmarkt im faktischen …

    Gründe der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sowie die Beachtung der Planungshoheit der Gemeinden sprechen dafür, behördliche Normverwerfungskompetenzen allenfalls in engen Grenzen anzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 -, Rn. 7, juris).
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