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| OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EGStGB Art. 297; ; EGStGB Art. ... 297 Abs. 1; ; EGStGB Art. 297 Abs. 1 Nr. 1; ; EGStGB Art. 297 Abs. 1 Nr. 2; ; EGStGB Art. 297 Abs. 3; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; SperrbezV § 1 F: 1986; ; SperrbezV § 10 F: 2005; ; SperrbezV § 10 Abs. 2 F: 2005
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bordell im Gewerbegebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Verstoß von Umnutzung gegen Prostitutionsverbot
- juraforum.de (Kurzinformation)
Prostitution im Rhein-Pfalz-Kreis verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OVG Rheinland-Pfalz verbietet Prostitution im umgebauten Zahnlabor
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung eines positiven Bauvorbescheides zur Nutzung eines Gebäudes als Sauna mit Prostitutionsausübung; Existenz eines rechtsverbindlichen Prostitutionsverbots; Rückwirkende Beseitigung der Geltung einer Sperrbezirksverordnung; Fortgeltung einer Satzung bei ...
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 08.08.2005 - 3 K 303/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 611
- DÖV 2006, 519
- ZfBR 2006, 595 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - 8 A 10692/02
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Wohnungen für Wohnungsprostitution …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Die zulässige Berufung, die der Senat einstimmig für unbegründet hält und über die er - nicht zuletzt aufgrund des bereits ergangenen Urteils vom 17. Juli 2002 (BauR 2002, 1692) und der hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2003 (NVwZ 2004, 743) - gemäß § 130a VwGO nach vorheriger Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheidet, hat keinen Erfolg.Hinzu kommt, dass wegen der meist überwiegenden Wohnfunktion solcher Gemeinden eine Ausweisung von gesonderten Sperrbezirken ohne Verstoß gegen das Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB in der Regel nicht möglich ist (s. zu alledem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2002, BauR 2002, 1692).
Für die Gültigkeit der Verordnung genügt es, dass ein Bezug auf die gesetzliche Zweckbestimmung vorliegt und dass die Norm geeignet erscheint, dem mit der Ermächtigung verfolgten Zweck zu dienen (s. BayVerfGH, NJW 1983, 2188, 2189 m.w.N., Senatsurteil vom 17. Juli 2002, aaO., Nds. OVG…, Urteil vom 24. Oktober 2002, aaO.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 C 11236/05
Unwirksamkeit eines Prostitutionsverbotes durch Rechtsverordnung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Diese hat die Sperrbezirksverordnung 2005 "aufgehoben, soweit sie nicht bereits durch die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2005, 12 C 11236/05.OVG und 12 C 11023/05.OVG für unwirksam erklärt worden ist".Gegenteiliges lässt sich auch aus den bereits zitierten Urteilen des 12. Senates des erkennenden Gerichts vom 10. Oktober 2005 (aaO.) nicht entnehmen.
- BVerwG, 20.11.2003 - 4 C 6.02
Sperrbezirk; Prostitution; Einwohner; Ermächtigungsgrundlage.
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Die zulässige Berufung, die der Senat einstimmig für unbegründet hält und über die er - nicht zuletzt aufgrund des bereits ergangenen Urteils vom 17. Juli 2002 (BauR 2002, 1692) und der hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2003 (NVwZ 2004, 743) - gemäß § 130a VwGO nach vorheriger Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheidet, hat keinen Erfolg.Gemäß Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB kann die Landesregierung (oder eine von ihr ermächtigte Behörde; s. Art. 297 Abs. 2 EGStGB) zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu 50.000 Einwohnern (mit alleinigem oder Hauptwohnsitz; s. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003, NVwZ 2004, 743) die Prostitution verbieten.
- OVG Niedersachsen, 24.10.2002 - 11 KN 4073/01
Berufsausübungsfreiheit; Festlegung; Kasernierung; Prostitution; Sperrbezirk; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Diese Vorschrift genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot und beinhaltet keinen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und des Eigentums (s. dazu im einzelnen überzeugend Nds. OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002, NordÖR 2003, 26 m.w.N. aus der Rechtsprechung).Für die Gültigkeit der Verordnung genügt es, dass ein Bezug auf die gesetzliche Zweckbestimmung vorliegt und dass die Norm geeignet erscheint, dem mit der Ermächtigung verfolgten Zweck zu dienen (…s. BayVerfGH, NJW 1983, 2188, 2189 m.w.N., Senatsurteil vom 17. Juli 2002, aaO., Nds. OVG, Urteil vom 24. Oktober 2002, aaO.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 6 B 10673/05
Begriff der Unsittlichkeit im Gaststättenrecht; kein Entfallen des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Denn die zivil- und sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz hat die Bedeutung des Jugendschutzes in keiner Weise relativiert (so deutlich der 6. Senat des erkennenden Gerichts im Beschluss vom 05. Juli 2005, NVwZ-RR 2005, 713 - ebenfalls zu der hier streitgegenständlichen SperrbezV 1986 -). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Stellt sich aber die Nichtigkeit eines Rechtssatzes heraus, der einen zuvor geltenden Rechtssatz abgelöst hat, führt dies - mangels Eintritt der Derogationswirkung - regelmäßig zur Fortgeltung des zuvor geltenden Rechtssatzes, auch ohne dass dieser durch ausdrücklichen erneuten Normbefehl erst wieder (ggf. rückwirkend) in Kraft gesetzt werden müsste (…s. Schlaich/Korioth: Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, S. 319; Schneider, Gesetzgebung, S. 276; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. 1974, S. 144, BVerfGE 102, 197, 208). - VerfGH Bayern, 16.11.1982 - 26-VII-80
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Für die Gültigkeit der Verordnung genügt es, dass ein Bezug auf die gesetzliche Zweckbestimmung vorliegt und dass die Norm geeignet erscheint, dem mit der Ermächtigung verfolgten Zweck zu dienen (s. BayVerfGH, NJW 1983, 2188, 2189 m.w.N., Senatsurteil vom 17. Juli 2002, aaO., Nds. OVG…, Urteil vom 24. Oktober 2002, aaO.). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 C 11023/05
Prostitutionsverbote unwirksam
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Diese hat die Sperrbezirksverordnung 2005 "aufgehoben, soweit sie nicht bereits durch die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2005, 12 C 11236/05.OVG und 12 C 11023/05.OVG für unwirksam erklärt worden ist". - OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 8 A 11337/95
Baugenehmigungsbehörde; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05
Ungeachtet der Frage, ob der Kläger seine anfangs wohl nur auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens gerichtete Bauvoranfrage im Widerspruchsverfahren stillschweigend auf die ordnungsrechtliche Problematik des Sauna-Bordells erstreckt hat, kann er daher jedenfalls unter dem Gesichtspunkt fehlenden Sachbescheidungsinteresses (s. dazu Senatsurteil vom 17. Juli 1996 - 8 A 11337/95.OVG -, ESOVGRP) keinen positiven Bauvorbescheid beanspruchen.
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07
Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung
Entsprechendes gilt dann, wenn einer das gesamte Gemeindegebiet erfassenden Sperrgebietsverordnung die Besonderheiten einer Örtlichkeit entgegengehalten wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13.03.2006 - 8 A 11599/05 -, NVwZ-RR 2006, 611 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten
Indessen handelt es sich bei § 1 der SperrbezirksVO keineswegs um eine ausschließlich verhaltensbezogene Norm; vielmehr erfasst die SperrbezirksVO mit dem Verbot der Prostitution in jeder Form auch die Nutzung von baulichen Anlagen zu diesem Zweck und weist daher jedenfalls auch einen hinreichenden Anlagenbezug auf, so dass sie als sonstige öffentlich-rechtliche Vorschrift im Sinne der §§ 70 Abs. 1, 81 Satz 1 LBauO einzustufen ist (so auch bereits OVG RP, Beschluss vom 13. März 2006, NVwZ-RR 2006, S. 611 und juris, Rn. 14). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13
Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig
Rn. 57 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 28.13 -, GewArch 2015, 258 = juris, Rn. 9 ff. Siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 2008 - 1 S 2256/07 -, VBlBW 2009, 220 = juris, Rn. 71; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 13. März 2006 - 8 A 11599/05 -, DÖV 2006, 519 = juris, Rn. 23, 25, Urteil vom 10. Oktober 2005 - 12 C 11236/05 -, GewArch 2006, 262 = juris, Rn. 16, Urteil vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02 -, DÖV 2003, 36 = juris, Rn. 29; Hess. VGH, Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, NVwZ-RR 2004, 470 = juris, Rn. 34, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 11 N 2596/87 -, NVwZ-RR 1990, 472 = juris, Rn. 70.
- VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 ZB 13.2246
Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines …
Die Ermächtigung für ein gemeindeweites Prostitutionsverbot für das Gebiet kleinerer Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern nach Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB geht typisierend davon aus, dass Art und Überschaubarkeit der dort vorhandenen Sozialstrukturen zu einer erhöhten sozialen Wahrnehmbarkeit der Prostitution führen und dass deshalb Belange des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstandes in ihnen stärker als in größeren Gemeinden beeinträchtigt werden können; zudem kann die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leichter zu einem Verstoß gegen das sog. Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB führen (…vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2003 - 4 C 6/02 - NVwZ 2004, 743 = juris Rn. 12;… OVG RhPf, U.v. 17.7.2002 - 8 A 10692/02 - DÖV 2003, 36 = juris Rn. 23 f.; B.v. 13.3.2006 - 8 A 11599/05 - DÖV 2006, 519 = juris Rn. 22).Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das betreffende Gemeindegebiet oder Teilbereiche davon atypische Strukturen aufweisen, die eine Gefährdung der Jugend oder des öffentlichen Anstands ausgeschlossen erscheinen lassen, etwa wenn eine Gemeinde unmittelbar an eine größere Stadt angrenzt (vgl. OVG RhPf, B.v. 13.3.2006 - 8 A 11599/05 - DÖV 2006, 519 = juris Rn. 24; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 15.12.1987 - Vf. 2-VII-86 - VerfGHE 40, 149/152).
- VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
Unzulässige Prostitutionsausübung in Nachtbar
Denn die Prostitutionsausübung in der Gaststätte der Antragstellerin verstößt gegen § 1 der Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands für den (ehemaligen) Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz vom 14. August 1986 in der Fassung vom 17. Februar 2004 (vgl. Staatsanzeiger, Seite 292; diese Sperrbezirksverordnung wurde nicht durch den Erlass der Verordnung vom 19. April 2005 - SperrbezV 2005 - beendet, vgl. dazu näher OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11599/05.OVG -). - VG Augsburg, 11.09.2013 - Au 4 K 13.43
Keine Baugenehmigung bei Prostitutionsverbot; Fortgeltung der SperrgebietsVO im …
Diese Vorschrift genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot und beinhaltet keinen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und des Eigentums (s. dazu: OVG RhPf v. 13.3.2006 - 8 A 11599/05 - juris - m.w.N.).Hinzu kommt, dass wegen der meist überwiegenden Wohnfunktion solcher Gemeinden eine Ausweisung von gesonderten Sperrbezirken ohne Verstoß gegen das Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGHB in der Regel nicht möglich ist (vgl. OVG RhPf v. 13.3.2006 a.a.O.).
- VG Neustadt, 18.01.2010 - 3 K 642/09
Pirmasens: Bordellverbot fehlerhaft
Schließlich durfte die offensichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens der Klägerin auch unter Hinweis auf das Prostitutionsverbot in § 1 der Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für den Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz vom 14. August 1986 i.d.F. der Verordnung vom 17. Februar 2004 (Staatsanzeiger S. 292) verneint werden (vgl. zur Gültigkeit dieser Verordnung OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. März 2006, NVwZ-RR 2006, 611). - VG Stuttgart, 23.04.2009 - 1 K 1721/08
Kein Bordell in baden-württembergischen Gemeinden bis 35.000 Einwohnern
2003, 154; VGH Baden-Württemberg, Normenkontroll- Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 -, [...]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.03.2006, NVwZ-RR 2006, 611, jeweils m.w.N.). - VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16
Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000 …
Die Ermächtigung für ein gemeindeweites Prostitutionsverbot für das Gebiet kleinerer Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern nach Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB geht typisierend davon aus, dass Art und Überschaubarkeit der dort vorhandenen Sozialstrukturen zu einer erhöhten sozialen Wahrnehmbarkeit der Prostitution führen und dass deshalb Belange des Jugendschutzes und des öffentlichen Anstandes in ihnen stärker als in größeren Gemeinden beeinträchtigt werden können; zudem kann die Ausweisung von Sperrbezirken wegen des geringen Umfangs verbleibender Toleranzzonen leichter zu einem Verstoß gegen das sog. Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB führen.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2003 - 4 C 6/02 - NVwZ 2004, 743 = juris; OVG RhPf, Urteil vom 17. Juli 2002 - 8 A 10692/02 - DÖV 2003, 36 = juris; Beschluss vom 13. März 2006 - 8 A 11599/05 - DÖV 2006, ..9 = juris.) Dementsprechend kann bei Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern regelmäßig angenommen werden, dass die Voraussetzungen des Art. 297 Abs. 1 Satz 1 EGStGB vorliegen und dass der Verordnungsgeber sein Ermessen entsprechend der gesetzlichen Zweckbestimmung ausgeübt hat.". - VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 975/07
Kein Saunaclub in Masholder
- VG Stuttgart, 05.11.2007 - 1 K 5339/07
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Führung eines bordellartigen Betriebs ; …
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