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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43812
VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10 (https://dejure.org/2016,43812)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.08.2016 - 8 A 2074/10 (https://dejure.org/2016,43812)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. August 2016 - 8 A 2074/10 (https://dejure.org/2016,43812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Auch in seinem Urteil vom 24. Januar 2013 (- C-186/11 [Stanley Bet] -, juris) hat der Gerichtshof diese Sichtweise bestätigt und ausgeführt, das Unionsrecht verlange keine - und erst Recht keine sofortige - Öffnung des Marktes für Anbieter ohne jedwede präventive Kontrolle.

    Unabhängig hiervon hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 24. Januar 2013 (- C-186/11 [Stanley Bet] -, juris) zwar festgestellt, dass die nationalen Behörden, falls die innerstaatliche Regelung für die Veranstaltung von Glückspielen mit den Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar ist, verpflichtet sind, Anträge, die die Erteilung von Genehmigungen im Glücksspielsektor betreffen, zu prüfen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen vom 3. November 1998 (GVBl. I, S. 406) habe der Kläger keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Erlaubnis, weil dieses Gesetz nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - bis zum 31. Dezember 2007 weiter angewandt werden dürfe.

    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 -, juris) die zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern ergangen ist, führt nicht zur Annahme eines hinreichend qualifizierten Verstoßes.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages 2008 wurden auch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erachtet (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris Rdnr. 26f.).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Insoweit mag dahinstehen, ob an das Feststellungsinteresse für die allgemeine Feststellungsklage die gleichen (…so Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 43 Rdnr. 82f.) oder höhere Anforderungen als an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (so BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 -, juris Rdnr. 9, …und vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 -, juris, Rdnr. 20) zu stellen sind.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Erst mit den Entscheidungen vom 8. September 2010 (C-46/08 [Carmen Media] - C-316/07 [Stoß u.a.] - und C-409/06 [Winner Wetten] - sämtlich in juris) hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union mit dem deutschen Sportwettenmonopol und seiner konkreten Ausgestaltung befasst und dessen Unionsrechtswidrigkeit festgestellt.
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Ein Feststellungsantrag ist als Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO indes nur statthaft, wenn sich der Feststellungsantrag auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht, d. h. wenn sich das Gericht, hätte es zu diesem Zeitpunkt entschieden, bei der Prüfung der Begründetheit der Verpflichtungsklage auch mit der Frage hätte auseinandersetzen müssen, ob die Weigerung des Beklagten, dem Kläger die begehrte Erlaubnis zu erteilen, zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - BVerwG 4 C 33.13 -, juris, Rdnr. 13 und 21 m. w. N.).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinen Entscheidungen zur Regulierung und Monopolisierung von Sportwetten (Urteile vom 6. November 2003 - C-243/01 [Gambelli] - vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 [Zenatti] - vom 21. September 1999 - C-124/97 [Läärä] - und vom 24. März 1994 - C-275/92 [Schindler] - alle bei juris) lediglich abstrakt Grenzen für derartige Reglementierungen aufgezeigt, indes stets den weiten Ermessens-, Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum der einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zulassung von Lotterie- und Glückspielangeboten betont.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinen Entscheidungen zur Regulierung und Monopolisierung von Sportwetten (Urteile vom 6. November 2003 - C-243/01 [Gambelli] - vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 [Zenatti] - vom 21. September 1999 - C-124/97 [Läärä] - und vom 24. März 1994 - C-275/92 [Schindler] - alle bei juris) lediglich abstrakt Grenzen für derartige Reglementierungen aufgezeigt, indes stets den weiten Ermessens-, Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum der einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zulassung von Lotterie- und Glückspielangeboten betont.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Insoweit mag dahinstehen, ob an das Feststellungsinteresse für die allgemeine Feststellungsklage die gleichen (…so Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 43 Rdnr. 82f.) oder höhere Anforderungen als an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (so BVerwG…, Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 -, juris Rdnr. 9, und vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 -, juris, Rdnr. 20) zu stellen sind.
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11

    Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

    Auszug aus VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ließ sich den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen, dass das im bezeichneten Zeitraum geltende deutsche Sportwettenmonopol nicht in Einklang mit Unionsrecht stand (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - III ZR 196/11 - und vom 16. April 2015 - III ZR 204/13 - beide in juris).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 7 TG 616/07

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 2115/08

    Versagung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für eine Nutzungsänderung von …

  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 7 TG 1921/07

    Untersagen von privaten Sportwetten

  • VGH Hessen, 29.08.2005 - 11 TG 1460/05
  • VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16

    Antragsteller, die die Mindesvoraussetzungen erfüllt haben, haben Anspruch auf …

    {RN: 35} In der aktuellen Entscheidung vom 15.06.2016, Az.: 8 C 5.15, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Fehlen einer Erlaubnis weder strafrechtlich sanktioniert werden noch eine Untersagungsverfügung begründen kann, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch - wie hier - ein staatliches Sportwettenmonopol weiterbesteht (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.2016, Az.: 8 A 2074/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 09.06.2016, Az.: 4 B 860/15 und 4 B 1437/15).
  • VGH Hessen, 11.10.2019 - 8 A 1710/17
    Denn - wie bereits im Beschluss des Senats vom 26. August 2016 (- 8 A 2074/10 -, juris Rdnr. 26 f.) ausgeführt - ist ein solches Verpflichtungsbegehren unabhängig von der Beantwortung dieser Frage unbegründet.
  • OVG Saarland, 16.05.2017 - 1 E 368/17

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Online-Casinospiele

    Rn. 34 Hessischer VGH, Beschluss vom 26.8.2016 - 8 A 2074/10 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 9.6.2016 - 4 B 860/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.7.2014 - 6 A 11312/13 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, Beschluss vom 6.12.2012 - 3 B 268/12 - und Beschluss vom 5.10.2009 - 3 B 321/09 -, alle in juris;.
  • VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17

    Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ablehnungsentscheidung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über den Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO, wenn ein Widerspruchsverfahren, wie vorliegend der Fall, noch nicht abgeschlossen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.2016, 8 A 2074/10 - juris).
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