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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - 8 A 2329/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23209
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - 8 A 2329/07 (https://dejure.org/2007,23209)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 (https://dejure.org/2007,23209)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 (https://dejure.org/2007,23209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Klageänderung im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung); Abgrenzung des Begehrens auf Erteilung von Bauvorbescheiden von dem auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Bescheidungsfähigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 2 D 63/17

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für die …

    Rn. 211 Vgl. zum Problem VG Minden, Urteil vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …

    Rn. 13 Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - hat der erkennende Senat den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - abgelehnt.

    Danach könnten diesem in Anbetracht des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - weder die Ausschlusswirkung der 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen noch eine Verunstaltung des Landschaftsbildes entgegengehalten werden.

    Der Senat hat den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - abgelehnt und dazu ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen sei, dass der 70. Änderung des Flächennutzungsplans kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liege, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht werde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …

    Rn. 13 Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - hat der erkennende Senat den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Juni 2007 - 11 K 2482/05 - abgelehnt.

    Danach könnten diesem in Anbetracht des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - weder die Ausschlusswirkung der 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen noch eine Verunstaltung des Landschaftsbildes entgegengehalten werden.

    Der Senat hat den Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 8 A 2329/07 - abgelehnt und dazu ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen sei, dass der 70. Änderung des Flächennutzungsplans kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liege, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht werde.

  • VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …

    Rn. 11 Nachdem das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - im Rahmen einer Inzidentprüfung dem Flächennutzungsplan der Beigeladenen in der Fassung seiner 70. Änderung keine Ausschlusswirkung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugemessen hatte und das OVG NRW mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - den von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hatte, erklärte die Beklagte daraufhin ebenfalls mit Schreiben vom 4.2.2008, sie beabsichtige, die ablehnenden Bescheide vom 12.11.2007 aufzuheben und die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unter Ersetzung des von der Beigeladenen versagten Einvernehmens zu erteilen.

    Rn. 32 Dies ist zwischenzeitlich - wie allen Beteiligten hinreichend bekannt - durch das OVG N. mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - bestätigt worden.

  • VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2530/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …

    Rn. 11 Nachdem das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - im Rahmen einer Inzidentprüfung dem Flächennutzungsplan der Beigeladenen in der Fassung seiner 70. Änderung keine Ausschlusswirkung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugemessen hatte und das OVG NRW mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - den von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hatte, erklärte die Beklagte daraufhin ebenfalls mit Schreiben vom 4.2.2008, sie beabsichtige, die ablehnenden Bescheide vom 12.11.2007 aufzuheben und die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unter Ersetzung des von der Beigeladenen versagten Einvernehmens zu erteilen.

    Rn. 32 Dies ist zwischenzeitlich - wie allen Beteiligten hinreichend bekannt - durch das OVG N. mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - bestätigt worden.

  • VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung …

    Rn. 160 Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes und orientiert sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 11. September 2007 - 8 A 2329/07 -, juris) an Nr. 19.1.3 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung von Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327).
  • VG Minden, 22.09.2010 - 11 K 445/09

    Immissionsschutzrechtl. Genehmigung von Windkraftanlagen

    Mit Urteil vom 13.06.2007 (11 K 2482/05), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 11.12.2007 (8 A 2329/07), hat das erkennende Gericht die Darstellung von drei Konzentrationszonen in der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes für unwirksam erklärt, weil der Planung kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liege.
  • VG Arnsberg, 28.02.2013 - 7 K 1020/12

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …

    Rn. 59 Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes und orientiert sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 11. September 2007 - 8 A 2329/07 -, juris) an Nr. 19.1.3 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung von Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327).
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