Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AO § 121; AO § 162; NKAG § 2 Abs. 1; NKAG § 3 Abs. 1; GG Art. 105 Abs. 2a; GG Art. 20 Abs. 3
Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; Mietwert; Nettokaltmiete; Rechtsstaatsprinzip; Schätzung der Nettokaltmiete; Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer: Mietaufwand bzw. "Mietwert" als Bemessungsgrundlage; Anforderungen an die ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (32)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Jahreskaltmiete; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Denn die Verwaltung ist bei der Schätzung nicht frei, sondern hat die fiktive Jahreskaltmiete für die jeweils in Rede stehende Wohnung sachgerecht, d. h. im Bemühen um ein möglichst richtiges Ergebnis plausibel zu schätzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.01.2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 21).Eine Schätzung muss die Realität daher nicht gleichsam nachzeichnen, muss aber nach nachvollziehbaren und auf allen zur Verfügung stehenden Erkenntnis- sowie Erfahrungsquellen fußenden Kriterien versuchen, die Wirklichkeit möglichst wahrscheinlichkeitsnah abzubilden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.01.2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 23).
Zu einer eigenen Schätzung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b NKAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO ist das Verwaltungsgericht nicht befugt, da ihm diese Normen - anders als § 96 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung den Finanzgerichten - keine Schätzungsbefugnis einräumen (…vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 31; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.01.2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (…vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris Rn. 61; Nds. OVG, Urteil v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).Der gewählte Ersatzmaßstab muss also dennoch einen zumindest lockeren Bezug zu dem zu erfassenden Aufwand aufweisen und die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (…vgl. BVerfG, Beschluss v. 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 59;… BVerwG, Beschluss v. 19.05.2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; Nds. OVG, Urteil v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).
Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (…vgl. Nds. OVG, Urteile v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 74; v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21
Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt, …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Dabei darf die Kommune in den Fällen, in denen für das konkrete Objekt eine Mietvereinbarung fehlt, die ortsübliche Miete ansetzen und diese schätzen (Anschluss an Nds. OVG, Beschluss v. 20.10.2021 - 9 ME 146/21 ).In den Fällen, in denen - wie hier - eine für das konkrete Objekt bestehende Mietvereinbarung fehlt, stellt die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 20.10.2021 - 9 ME 146/21 -, juris Rn. 32).
Zu schätzen wäre die übliche Nettokaltmiete für eine Ferienwohnung (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 20.10.2021 - 9 ME 146/21 -, juris Rn. 35, 36 u. 38).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn von der Norm aufgeworfene Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, juris Rn. 81 f.).Entsprechend steht die inhaltliche Verständlichkeit der Regelung im Vordergrund (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, juris Rn. 98).
- VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246
Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Sofern kein Mietspiegel existiert, der als Schätzungsgrundlage in Betracht käme, können - ohne Bindung an die mietrechtliche Vorschrift des § 558 Abs. 2 BGB - auch sonstige Informationen über das Mietzinsniveau im Gemeindegebiet herangezogen werden, um den auf dem örtlichen Mietmarkt erzielbaren Mietzins zu bestimmen (vgl. BayVGH, Beschluss v. 04.03.2021 - 4 ZB 20.246 -, juris Rn. 15).Maßgeblich und (nur) insoweit auch einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer in sachgerechter Weise ermittelt wird (vgl. BayVGH, Beschluss v. 04.03.2021 - 4 ZB 20.246 -, juris Rn. 15 f.).
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Dabei ist es unschädlich, dass die Begriffe "Art, Lage und Ausstattung" in der Satzung im Einzelnen nicht definiert sind, weil sie der Auslegung zugänglich sind (vgl. VG München, Urteil v. 24.11.2022 - M 10 K 20.6523 -, juris Rn. 35).Ebenso ist es kein Verstoß gegen das rechtstaatliche Bestimmtheitsgebot, dass das zur Berücksichtigung dieser Kriterien von der Beklagten angewandte System der Zu- und Abschläge für die Art, Lage und Ausstattung nicht in der Satzung näher erläutert wird, sondern die Beklagte sich durch ihre "Interne Arbeitsanweisung" gleich einer ermessensleitenden Verfügung selbst gebunden hat (s.a. VG München, Urteil v. 24.11.2022 - M 10 K 20.6523 -, juris Rn. 35).
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris Rn. 61;… Nds. OVG, Urteil v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 -, juris Rn. 77).Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG, Beschluss v. 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61;… BVerwG, Urteil v. 14.12.2017 - 9 C 11.16 - juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
b) Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet es, dass die Beklagte mit § 3 Abs. 1 ZwStS den Mietwert zum Anknüpfungspunkt und zur Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer gemacht hat (vgl. zum Folgenden auch Nds. OVG, Urteil v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 74 ff., Kammerurteil v. 21.06.2023 - 8 A 284/21 - juris Rn. 53 ff.).Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (vgl. Nds. OVG, Urteile v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 74;… v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
So gibt es keinen Vertrauensschutz dahin, dass ein Abgabenpflichtiger wegen der Unwirksamkeit vorangegangener Abgabensatzungen von der Abgabe insgesamt verschont bleibt (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 19.12 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 13 [zu Abgaben mit Gegenleistungscharakter]).Zu einer eigenen Schätzung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b NKAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO ist das Verwaltungsgericht nicht befugt, da ihm diese Normen - anders als § 96 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung den Finanzgerichten - keine Schätzungsbefugnis einräumen (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 31;… s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.01.2015 - OVG 9 B 7.14 -, juris Rn. 26).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - 5 MB 23/22
Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Die Zweitwohnungsteuerpflicht entfällt nicht durch behördlich angeordnete vorübergehende Einschränkungen der Eigennutzungsmöglichkeit (Anschluss an Schleswig-Holst. OVG, Beschluss v. 18.11.2022 - 5 MB 23/22 -).Eine solch kurzfristige Beeinträchtigung steht dem Innehaben im Streitjahr nicht entgegen (s.a. Schleswig-Holst. OVG, Beschluss v. 18.11.2022 - 5 MB 23/22 -, juris Rn. 50).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16
Kommunale Wettbürosteuer
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
- VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 154/21
Zweitwohnungssteuer - Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
- BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der …
- BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
- VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21
Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer
- BFH, 11.02.2004 - II R 5/02
Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Zweitwohnungssteuer; Aufwand
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung
- OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2022 - 5 MB 15/22
Bemessung der Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen …
- VG Greifswald, 08.03.2022 - 2 A 2050/21
Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Ostseebad
- VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive …
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …
Die von der Beklagten vorgenommene Eingruppierung der Gebäudearten sowie die Festlegung eines zugehörigen Faktors ist von dem weiten Gestaltungsspielraum des Steuersatzungsgebers umfasst und rechtfertigt sich aus den im Steuerrecht maßgeblichen Gesichtspunkten der Verwaltungsvereinfachung und Typisierung (so schon VG Braunschweig, Urt. v. 21.06.2023 - 8 A 284/21 -, juris Rn. 73 und v. 15.02.2024 - 8 A 63/22 -, juris Rn. 90, mit Verweis auf das hier angefochtene Urt. v. 23.03.2022 - 4 A 178/21 -, juris Rn. 62 ).Des Weiteren sind die gewählten Gebäudearten für die Beklagte als steuererhebende Kommune vergleichsweise einfach aus den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes zu entnehmen, womit eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung eintritt (VG Braunschweig, Urt. v. 21.06.2023 - 8 A 284/21 -, juris Rn. 73 und v. 15.02.2024 - 8 A 63/22 -, juris Rn. 90).
- VG Greifswald, 10.11.2025 - 3 A 454/23 Diesem Anspruch werden die Abbildungen von sowohl Art als auch Ausstattung nicht gerecht, sodass auch deswegen der Schätzungsvorgang und das Schätzungsergebnis nicht plausibel sind (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.89).
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris, Rn.25; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris, Rn.53 m.w.N).
Sofern kein Mietspiegel existiert, der als Schätzungsgrundlage in Betracht käme, können - ohne Bindung an die mietrechtliche Vorschrift des § 558 Abs. 2 BGB - auch sonstige Informationen über das Mietzinsniveau im Gemeindegebiet herangezogen werden, um den auf dem örtlichen Mietmarkt erzielbaren Mietzins zu bestimmen (vgl. VGH München, Beschluss vom 4. März 2021 - 4 ZB 20.246 -, juris, Rn.15; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76).
Diesem Anspruch werden die Abbildungen von sowohl Art als auch Ausstattung nicht vollends gerecht, sodass auch deswegen der Schätzungsvorgang und das Schätzungsergebnis nicht plausibel sind (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.89; VG Greifswald, Urteil vom 28. März 2025 - 3 A 768/24 -, juris, Rn.53).
Somit würde auch dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) Rechnung getragen (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.88; VG Greifswald, Urteil vom 7. August 2025 - 3 A 1848/24 - juris, Rn.72).
Die Annahme, dass alle Objekte eines Baujahres im wesentlichen dieselbe Ausstattung aufweisen, stellt sich als falsch dar (vgl. im Umkehrschluss VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.92).
Damit wird zugleich eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Schätzung hergestellt (s.a. VG München, Urteil vom 24. November 2022 - M 10 K 20.6523 -, juris, Rn.35; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.66).
- VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
Dabei ist es unschädlich, dass die Begriffe ""Art, Lage und Ausstattung"" in der Satzung im Einzelnen nicht definiert sind, weil sie der Auslegung zugänglich sind (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.65; vgl. auch VG München, Urteil vom 24. November 2022 - M 10 K 20.6523 -, juris, Rn.35).Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris, Rn.25; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris, Rn.53 m.w.N).
Methodischen Mängeln begegnet auch der Umstand, dass die Beklagte diese ermittelten Mietwerte auch für die anderen Ortsteile der Gemeinde G... (z.B. Bobbin oder Polchow) heranzieht (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.82).
Diesem Anspruch werden die Abbildungen von sowohl Art und Lage als auch Ausstattung nicht gerecht, sodass auch deswegen der Schätzungsvorgang und das Schätzungsergebnis nicht plausibel sind (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.89).
Um ausgehend von der Nettokaltmiete als Basismiete eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung und Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu ermöglichen, ist eine weitere Differenzierung möglich, wenn nicht gar geboten (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.88).
- VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Dabei ist es unschädlich, dass die Begriffe "Art, Lage und Ausstattung" in der Satzung im Einzelnen nicht definiert sind, weil sie der Auslegung zugänglich sind (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.65; vgl. auch VG München, Urteil vom 24. November 2022 - M 10 K 20.6523 -, juris, Rn.35).Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VG Greifswald, Urteil vom 28. März 2025 - 3 A 768/24 -, juris, Rn.51; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris, Rn.25; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris, Rn.53 m.w.N).
Diesem Anspruch werden die Abbildungen von sowohl Art und Lage als auch Ausstattung nicht gerecht, sodass auch deswegen der Schätzungsvorgang und das Schätzungsergebnis nicht plausibel sind (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.89; VG Greifswald, Urteil vom 28. März 2025 - 3 A 768/24 -, juris, Rn.53).
Somit würde auch dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) Rechnung getragen (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.88).
- VG Greifswald, 15.08.2025 - 3 A 1984/22
Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und …
Rn. 58 Schließlich wird so die geschätzte Nettokaltmiete von der - sich möglicherweise ändernden - Nutzung zu Ferien- oder anderen Zwecken abhängig gemacht (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.81; in diese Richtung auch VG Oldenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 3 B 2000/21 -, juris, Rn.29; VG Greifswald, Urteil vom 8. März 2022 - 2 A 2050/21 HGW -, juris, Rn.31). - VG Ansbach, 15.11.2024 - AN 1 S 24.2363
Antrag abgelehnt, Einbau eines digitalen Funkwasserzählers, Duldungsanordnung, …
Rn. 31 An der Rechtmäßigkeit dieser Regelungen des Satzungsrechts, die durch das Verwaltungsgericht inzident überprüft werden dürfen (vgl. statt vieler VG Braunschweig, U.v. 15.2.2024 - 8 A 63/22 - juris Rn. 53), bestehen keine Zweifel. - VG Regensburg, 26.11.2025 - RN 11 K 24.2754
Betretensanordnung zur Installation eines elektronischen Wasserzählers mit …
Rn. 22 2. An der Rechtmäßigkeit dieser Regelungen des Satzungsrechts, die durch das Verwaltungsgericht inzident überprüft werden dürfen (vgl. VG Ansbach, B.v. 15.11.2024 - AN 1 S 24.2363 - juris Rn. 34 mit Verweis auf VG Braunschweig, U.v. 15.2.2024 - 8 A 63/22 - juris Rn. 53), bestehen keine Zweifel.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".