Rechtsprechung
| BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91, 8 AZR 537/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stasi-Mitarbeit - Öffentlicher Dienst - AußerordentlicheKündigung - Unzumutbarkeit - Sonderkündigungsrecht
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen wegen MfS-Tätigkeit
Verfahrensgang
- KreisG Königs Wusterhausen, 12.03.1991 - Ca 83/91
- LAG Brandenburg, 25.07.1991 - 1 Sa 21/91
- BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91, 8 AZR 537/91
Papierfundstellen
- BAGE 70, 309
- NZA 1993, 362 (Ls.)
- BB 1992, 1284
- BB 1993, 76
- DB 1992, 1352
- DB 1993, 175
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91
Die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der DKP und die Kandidatur für diese Partei als Grund zur Kündigung aufgegriffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - und 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 11 und 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), können hier keine Berücksichtigung finden. - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82
Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91
Die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der DKP und die Kandidatur für diese Partei als Grund zur Kündigung aufgegriffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - und 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 11 und 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), können hier keine Berücksichtigung finden.
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93
Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag
Die Regelungen der §§ 4, 7 KSchG gelten auch für Kündigungen, die allein auf Abs. 4 EV gestützt werden (BAG Urteil vom 24. September 1992, BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91] = AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu I 3 der Gründe; entsprechend für Kündigungen nach Abs. 5 EV: BAG Urteile vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 309 = AP Nr. 1 und 4, aaO, zu A I bzw. B I der Gründe). - BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …
Aus der Eigenständigkeit der Kündigungsregelung des Abs. 5 EV folgt, daß es zum einen keiner doppelten Unzumutbarkeitsprüfung nach den Maßstäben des § 626 Abs. 1 BGB bedarf und zum anderen die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 316 f.; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 326 f.; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 269/93 - BAGE 75, 266, 273; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 180/93 -).Abs. 5 Nr. 2 EV verlangt eine bewußte, finale Mitarbeit (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 317;… Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - a.a.O. S. 327;… Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - a.a.O. S. 339).
Die Vorschrift verlangt somit eine einzelfallbezogene Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Arbeitgeber auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (…BVerfG, a.a.O. S. 2306; vgl. ferner BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 319;… Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - a.a.O. S. 329;… Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - a.a.O. S. 339).
- BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag
Die weitergehenden Voraussetzungen einer Verwirkung müssen nicht erfüllt sein, um die Unwirksamkeit der Kündigung annehmen zu können (im Anschluß an die Senatsurteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - und - 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Das gilt für § 626 Abs. 2 BGB ebenso wie für § 54 Abs. 2 BAT-O, sofern es sich hierbei überhaupt um eine gegenüber § 626 Abs. 2 BGB eigenständige Regelung handelt (Senatsurteile vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 309 und BAGE 70, 323 [BAG 11.06.1992 - 8 AZR 537/91] = AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu A II 1 b bzw. B II 1 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. April 1993 - 8 AZR 655/92 - und - 8 AZR 656/92 - jeweils n. v., zu II 4 der Gründe).
aa) Der Senat hat in den Urteilen vom 11. Juni 1992 (aaO, zu A II 1 bzw. B II 1 der Gründe) begründet, unter welchen Voraussetzungen dieser Kündigungstatbestand erfüllt ist:.
- BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
Im Sinne der EV Anlage Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand "für" das MfS tätig, wenn er dieses bewußt und final aktiv unterstützt hat (stRspr des BAG, u.a. BAGE 70, 309 ; 70, 323 ; 74, 120 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).
- BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des …
aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).Es kann daher keinen Zweifeln unterliegen, daß der Beteiligte zu 2 wegen seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das MfS schwer belastet ist (vgl. zur Bewertung hauptamtlicher Tätigkeit für das MfS: BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 321 f.).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit
Je größer jedoch das Maß der Verstrickung war, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. BAG 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309). - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast
Je größer das Maß der Verstrickung, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. BAG 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309). - BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 269/93
Kündigung nach Einigungsvertrag
Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 11. Juni 1992 (- 8 AZR 537/91 - AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu A I der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; - 8 AZR 474/91 - AP Nr. 4, aaO., zu B I der Gründe, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) für die Kündigung nach Abs. 5 EV ausgesprochen.Die ausführliche Begründung des Senats in den genannten Urteilen vom 11. Juni 1992 für Kündigungsfälle nach Abs. 5 Ziff. 2 EV (…- 8 AZR 537/91 - aaO., zu A II 1 c der Gründe; 8 AZR 474/91 - aaO., zu B II 1 c der Gründe) gilt im Grundsatz auch hier.
- LAG Sachsen, 26.01.1993 - 1 Sa 4/92
Kündigung; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Anhörung; Personalrat; …
Wie die Kammer bereits in dem Urteil vom 24.11.1992, 1 Sa 23/92 ausgeführt hat, muß auf Grund Dauer und Aufgabe der Stellung eines Parteisekretärs davon ausgegangen werden, daß ein solcher Lehrer nicht glaubwürdig die freiheitlich-demokratische Grundordnung im öffentlichen Dienst vertritt (vgl. auch BAG vom 11.6. 1992, 8 AZR 474/91 zum entsprechenden Fall der MfS-Tätigkeit).Maßgeblich ist nach dem Einigungsvertrag die bisherige Stellung des Klägers (BAG vom 11.6. 1992, 8 AZR 474/91 ).
- LAG Sachsen, 14.10.1992 - 2 Sa 102/92
Ordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Voraussetzungen eines …
Entsprechendes gilt nach Abs. 5 aaO des Einigungsvertrages für dort geregelte außerordentliche Kündigungen im Verhältnis zu § 626 BGB (BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 und 8 AZR 537/91 -).Dem entspricht es, daß das Bundesarbeitsgericht sogar für außerordentliche Kündigungen nach Abs. 5 aaO des Einigungsvertrages ausdrücklich entschieden hat, Beteiligungsrechte des Personalrats blieben unberührt (BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 und 537/91 -).
- LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 137/96
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klageerweiterung; …
- BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92
Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 220/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung eines inoffiziellen …
- BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92
Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz
- BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 449/96
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen der Tätigkeit für das …
- LAG Sachsen, 14.02.1995 - 11 (3) Sa 290/93
Eine Philharmonie, die eine nicht rechtlich selbständige Einrichtung einer Stadt …
- BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des …
- BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 180/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Repräsentation der …
- BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag
- LAG Berlin, 08.12.1992 - 11 Sa 111/92
Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Zustimmung; Grenzschutz; …
- BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 316/96
- LAG Nürnberg, 19.06.1997 - 8 Sa 789/95
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Außerordentliche Kündigung …
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 688/92
Kündigung nach Einigungsvertrag - Schwerbehindertenschutz
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.12.1998 - 9 Sa 1165/97
Ordnungsgemäße Anhörung der Personalvertretung; Begründung der beabsichtigten …
- LAG Brandenburg, 16.02.1993 - 1 Sa 263/92
Außerordentliche Kündigung ; Beteiligung des Personalrates; Tätigkeit für das MfS …
- LAG Sachsen, 15.09.1993 - 2 Sa 72/93
Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung; Besonderer Kündigungsschutz …
- BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 415/92
Kündigung: Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR - …
- LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ; …
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 523/95
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerum für …
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94
Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - …
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 361/95
Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem EinigungsV wegen Tätigkeit für das MfS …
- BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 655/92
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Repräsentation der …
- BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 14/96
- BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 656/92
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Außerordentliche Kündigung im …
- LAG Sachsen, 19.08.1992 - 2 Sa 46/92
Nachwirkender Kündigungsschutz; Zurückgetretendes Personalratsmitglied; …
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 449/97
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96
Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …
- BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 212/96
Ordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit - …
- LAG Sachsen, 15.09.1995 - 8 Sa 391/95
Anwendbarkeit von Regelungen des Einigungsvertrages; Unzumutbarkeit der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 Sa 930/95
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde …
- BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Ungeeignetheit …
- BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96
Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer …
- BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 748/94
Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung - Zerstörung der für das …
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 203/95
Feststellungsklage eines Orchestermusikers auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen …
- BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 34/95
Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Mangelhafte …
- LAG Sachsen, 07.05.1996 - 9 Sa 1199/95
Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen früherer Mitarbeit im Ministerium der …
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 823/92
Fristlose Kündigung; Wichtiger Grund; Öffentlicher Dienst; Einigungsvertrag; DDR; …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 129/97
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97
Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 696/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für …
- BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
Frühere Tätigkeit einer Studentin für Zahnmedizin für das DDR-Ministerium für …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.1997 - 8 L 83/96
Außerordentliche Kündigung; Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB; Ministerium für …
- LAG Sachsen, 23.06.1995 - 3 Sa 224/94
Wirksamkeit der außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung eines …
- BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 49/99
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Hochschulforstingenieur
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1996 - 8 Sa 890/95
Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung; Bewußte …
- LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 138/96
Sozial ungerechtfertigte Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung auf Grund …
- BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
Streit um die außerordentliche Kündigung eines Schulrats nach dem …
- LAG Thüringen, 19.09.1995 - 5 Sa 1979/93
Kündigung: Kündigung nach Einigungs-Vertrag - mangelnde persönliche Eignung
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1333/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung; …
- LAG Berlin, 02.02.1995 - 7 Sa 126/93
Kündigung: Kündigung nach EinigungsV - Begriff der Tätigkeit für das MfS - …
- LAG Sachsen, 19.10.1994 - 10 (1) Sa 1400/93
Anspruch eines Lehrers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer außerordentlichen …
- LAG Sachsen, 14.07.1992 - 1 Sa 42/92
Kündigung eines Lehrers; Personalratsmitglied; Fehlen höchstrichterlicher …
- BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 120/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Lehrers wegen Tätigkeit für …
- OVG Sachsen, 21.12.1995 - 2 S 94/95
Ernennung; Rücknahme; MfS; Kriminalpolizei
- LAG Sachsen, 21.10.1992 - 2 Sa 34/92
Berufungsfrist bei unzutreffender gerichtlicher Rechtsmittelbelehrung; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - 3 Sa 95/96
Wirksamkeit einer ausserordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen …
- LAG Thüringen, 02.07.1996 - 5 Sa 425/95
Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Lehrers …
- LAG Thüringen, 18.06.1996 - 5 Sa 1107/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.1996 - 2 Sa 90/96
Klage gegen eine ordentliche Kündigung wegen des Vorwurfs der Arbeit für das …
- LAG Sachsen, 04.11.1992 - 2 Sa 134/92
Auswirkungen der früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers als Mitglied der …
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 91/97
- BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 317/97
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.12.1997 - 3 Sa 750/96
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und einer vorsorglich ordentlichen …
- LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) 91/93
- BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 550/97
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 196/97
- BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 524/96
- LAG Thüringen, 19.03.1996 - 5 Sa 556/95
Kündigung eines Lehrers wegen 25 Jahre zurückliegender Tätigkeit für das …
- LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) Sa 91/93
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Fehlende Anhörung des Personalrats; …
- LAG Brandenburg, 24.11.1993 - 4 (5) (4) Sa 250/92
Möglichkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Eignung eines …
- LAG Thüringen, 30.06.1993 - 2 Sa 52/92
Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung aufgrund einer Tätigkeit …
- OVG Sachsen, 24.11.1993 - 2 S 246/93
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| BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stasi-Mitarbeit - Außerordentliche Kündigung - Unzumutbarkeit - Sonderkündigungsrecht - Beteiligung des Personalrates
- archive.org
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.03.1991 - 68 Ca 12639/90
- LAG Berlin, 27.08.1991 - 11 Sa 30/91
- BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91
- BAG, 11.08.1992 - 8 AZR 537/91
Papierfundstellen
- BAGE 70, 323
- MDR 1993, 1092
- NZA 1993, 118
- NJ 1993, 92
- BB 1992, 2361
- DB 1993, 173
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91
Die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der DKP und die Kandidatur für diese Partei als Grund zur Kündigung aufgegriffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und vom 28. September 1989, BAGE 63, 72 = AP Nr. 24, aaO), können hier keine Berücksichtigung finden. - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82
Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91
Die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der DKP und die Kandidatur für diese Partei als Grund zur Kündigung aufgegriffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung …und vom 28. September 1989, BAGE 63, 72 = AP Nr. 24, aaO), können hier keine Berücksichtigung finden.
- BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92
Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag
Das folgt aus der Verwendung der Präposition "für" anstelle der näherliegenden "beim" in Abs. 5 Ziff. 2 EV (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 323 [BAG 11.06.1992 - 8 AZR 537/91] = AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX). - BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92
Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der …
Die im arbeits- und dienstrechtlichen Bereich für die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich zu bejahende Rechtsnachfolge gegenüber der DDR (vgl. BVerfGE 84, 133, 147; 85, 360, 373) steht dem nicht entgegen, zumal für MfS-Angehörige auf diesem Gebiet insofern Besonderes gilt, als ihre Dienst- und Arbeitsverhältnisse einem außerordentlichen Kündigungsrecht unterliegen, wenn deren Fortsetzung wegen der früheren Tätigkeit unzumutbar erscheint (Anlage I zum Einigungsvertrag unter C Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2; vgl. dazu BAG NJ 1993, 92, 94; Pieroth VVDStRL Heft 51 1992 S. 91, 110 f.; Lansnicker/Schwirtzek MDR 1991, 202 und DtZ 1993, 106). - BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
Im Sinne der EV Anlage Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand "für" das MfS tätig, wenn er dieses bewußt und final aktiv unterstützt hat (stRspr des BAG, u.a. BAGE 70, 309 ; 70, 323 ; 74, 120 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).Die Regelung verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfGE 96, 189 ; BAGE 70, 309 ; BAGE 70, 323 ; BAGE 75, 266 ; BAGE 76, 334 ; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1998 BVerwG 6 P 2.97 ).
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit
Die mit Tatbeständen des Abs. 5 Ziff. 2 EV begründete Kündigung erfordert jedoch eine Einzelfallprüfung (grundlegend BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vgl. auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Abs. 4 Nr. 1 EV vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - NZA 1995, 619).Nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 und 474/91 -, aaO.) gilt dies jedenfalls dann, wenn sie sich in gleicher Weise wie die frühere belastende Tätigkeit manifestiert haben (zur Berücksichtigung von Entlastungstatsachen vgl. auch BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 4 d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag
Die weitergehenden Voraussetzungen einer Verwirkung müssen nicht erfüllt sein, um die Unwirksamkeit der Kündigung annehmen zu können (im Anschluß an die Senatsurteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - und - 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).Das gilt für § 626 Abs. 2 BGB ebenso wie für § 54 Abs. 2 BAT-O, sofern es sich hierbei überhaupt um eine gegenüber § 626 Abs. 2 BGB eigenständige Regelung handelt (Senatsurteile vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 309 und BAGE 70, 323 [BAG 11.06.1992 - 8 AZR 537/91] = AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu A II 1 b bzw. B II 1 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. April 1993 - 8 AZR 655/92 - und - 8 AZR 656/92 - jeweils n. v., zu II 4 der Gründe).
- BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 269/93
Kündigung nach Einigungsvertrag
Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 11. Juni 1992 (- 8 AZR 537/91 - AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu A I der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt;… - 8 AZR 474/91 - AP Nr. 4, aaO., zu B I der Gründe, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) für die Kündigung nach Abs. 5 EV ausgesprochen.Der Senat hat das in den bereits zitierten Urteilen vom 11. Juni 1992 (aaO., zu A II 1 a bzw. B II 1 a der Gründe), die den Kündigungstatbestand des Abs. 5 Ziff. 2 EV betrafen, allgemein für Abs. 5 EV ausgeführt.
Die ausführliche Begründung des Senats in den genannten Urteilen vom 11. Juni 1992 für Kündigungsfälle nach Abs. 5 Ziff. 2 EV (- 8 AZR 537/91 - aaO., zu A II 1 c der Gründe;… 8 AZR 474/91 - aaO., zu B II 1 c der Gründe) gilt im Grundsatz auch hier.
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96
Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
Diese Bestimmung regelt eigenständig und abschließend, unbeschadet von § 626 BGB, die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323 = AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).Das Bundesarbeitsgericht (BAGE 70, 323 = AP, aaO) hat dazu erkannt, Abs. 5 EV sei nicht als "Muß"-Bestimmung ausgestaltet worden, so daß nicht jedem, der für das MfS tätig war, zu kündigen sei; vielmehr erfordere der Rechtsbegriff "unzumutbar" eine Einzelfallprüfung,- das individuelle Maß der Verstrickung bestimme über die außerordentliche Auflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses, berücksichtigungsfähig seien Zeit und Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit für das MfS.
Das Landesarbeitsgericht ist damit selbst entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der von ihm befürworteten Anwendung des Abs. 5 Ziff. 2 EV (vgl. u.a. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 330 = AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX, zu A II 1 c am Ende der Gründe) dem Entlastungsvorbringen der Klägerin nicht nachgegangen, sie habe mit den Mitteilungen über die ausreisewillige Person, wie diese selbst mit Schreiben vom 28. Februar 1995 bestätigt habe, diese nur unterstützen wollen.
- LAG Berlin, 11.01.1993 - 9 Sa 102/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS
Auch das Bundesarbeitsgericht betont zu Recht in einer Entscheidung vom 11. Juni 1992 (BB 1992, 2361), daß Kündigungsvoraussetzung zunächst lediglich eine Tätigkeit des Arbeitnehmers für das Ministerium für Staatssicherheit sei.Vielmehr ist die gesetzliche Regelung so ausgestaltet, daß stets eine Einzelfallprüfung erfolgen muß (ebenso BAG BB 1992, 2361 f), wobei anhand der konkreten Umstände abzuwägen ist, ob dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis zumutbar erscheint oder nicht.
Über die Frage, ob ein einzelner Mitarbeiter weiterhin einer demokratisch legitimierten und rechtsstaatlich verfaßten Verwaltung angehören darf, bestimmt der Arbeitgeber unter Beachtung der Anforderungen, die in einem Rechtsstaat an den öffentlichen Dienst gestellt werden (BAG BB 1992, 2361 f).
- LAG Sachsen, 04.11.1992 - 2 Sa 134/92
Auswirkungen der früheren Tätigkeit eines Arbeitnehmers als Mitglied der …
Der Kläger war damit hauptberuflicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit und im Sinne des Abs. 5 Nr. 2 "für" das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -).Für die Frage der Unzumutbarkeit sind in erster Linie die Stellung des Klägers sowie die Dauer seiner Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit zu berücksichtigen sowie sich das daraus ergebende Erscheinungsbild der öffentlichen Verwaltung, wenn er weiterbeschäftigt wurde (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -).
Die Vorschrift des Abs. 5 aaO des Einigungsvertrages stellt einen selbständigen Kündigungsgrund dar, der neben die Vorschrift des § 626 BGB tritt, so daß diese Vorschrift in vollem Umfang unanwendbar bleibt (BAG Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 und 8 AZR 537/91 -).
- BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …
Aus der Eigenständigkeit der Kündigungsregelung des Abs. 5 EV folgt, daß es zum einen keiner doppelten Unzumutbarkeitsprüfung nach den Maßstäben des § 626 Abs. 1 BGB bedarf und zum anderen die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 316 f.; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 326 f.; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 269/93 - BAGE 75, 266, 273; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 180/93 -). - BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des …
- LAG Sachsen, 06.05.1994 - 3 Sa 233/93
Beteiligung des Hauptpersonalrats beim Wissenschaftsministerium Sachsen; Anlage I …
- BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92
Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 220/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung eines inoffiziellen …
- BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 656/92
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Außerordentliche Kündigung im …
- BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des …
- LAG Sachsen, 11.04.1997 - 3 Sa 924/96
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Zumutbarkeit des Festhaltens am …
- BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 180/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Repräsentation der …
- BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag
- BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 335/96
Außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für …
- LAG Sachsen, 08.09.1993 - 2 Sa 119/93
Kündigung wegen fehlender Eignung des Arbeitnehmers ; Fehlende Eignung für den …
- LAG Berlin, 16.12.1992 - 13 Sa 100/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung gegenüber einem hauptamtlichen Mitarbeiter …
- LAG Brandenburg, 25.11.1992 - 2 (4) Sa 269/92
Sonderkündigungstatbestand; Öffentlicher Dienst; Festhalten am Arbeitsverhältnis; …
- LAG Berlin, 15.10.1992 - 7 Sa 58/92
Personalrat: Mitbestimmung bei Kündigung - EinigungsV
- BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 415/92
Kündigung: Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR - …
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94
Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - …
- LAG Sachsen, 04.12.1995 - 7 Sa 800/95
Kündigung; Wirksamkeit; Arbeitsverhältnis; Ernennung; Beamter; Rücknahme; …
- BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93
Einigungsvertrag - Beitrittsgebiet - Kündigung - MfS-Mitarbeiter - Personalrat - …
- BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 449/96
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen der Tätigkeit für das …
- LAG Sachsen, 14.02.1995 - 11 (3) Sa 290/93
Eine Philharmonie, die eine nicht rechtlich selbständige Einrichtung einer Stadt …
- BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 515/96
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium …
- BAG, 21.11.1996 - 8 AZR 205/95
Kündigung: Kündigung nach EinigungsV - Begriff der Tätigkeit für das MfS - …
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 823/92
Fristlose Kündigung; Wichtiger Grund; Öffentlicher Dienst; Einigungsvertrag; DDR; …
- BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 316/96
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 26/97
- BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 351/93
Streit über die Kündigung eines Polizeibeamten nach dem Einigungsvertrag wegen …
- LAG Thüringen, 19.09.1995 - 5 Sa 1979/93
Kündigung: Kündigung nach Einigungs-Vertrag - mangelnde persönliche Eignung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.1995 - 1 Sa 629/94
Anfechtung einer Willenserklärung; Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1995 - 8 Sa 712/94
Streitigkeit über die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf Grund …
- LAG Thüringen, 02.07.1996 - 5 Sa 425/95
Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Lehrers …
- LAG Thüringen, 18.06.1996 - 5 Sa 1107/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung; …
- LAG Berlin, 18.01.1993 - 9 Sa 107/92
Kündigung: fehlende persönliche Eignung
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.1995 - 8 Sa 1401/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Frühere Tätigkeit für das …
- LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) 91/93
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.10.1996 - 7 Sa 810/95
Kündigung wegen Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das Ministerium …
- LAG Thüringen, 19.03.1996 - 5 Sa 556/95
Kündigung eines Lehrers wegen 25 Jahre zurückliegender Tätigkeit für das …
- LAG Berlin, 19.10.1995 - 7 Sa 52/95
Anrechnung von Dienstzeiten - Postdienstzeiten in der ehemaligen DDR
- LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) Sa 91/93
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Fehlende Anhörung des Personalrats; …
- BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 231/93
- LAG Hamm, 19.03.2001 - 16 Sa 1453/00
Außerordentliche Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Abwerbung von …
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Rechtsprechung
| BAG, 11.08.1992 - 8 AZR 537/91 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.03.1991 - 68 Ca 12639/90
- LAG Berlin, 27.08.1991 - 11 Sa 30/91
- BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91
- BAG, 11.08.1992 - 8 AZR 537/91
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