Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die prozessordnungsgemäße Bezeichnung dieses Revisionszulassungsgrundes - Klärungsbedürfigkeit des Gewerblichkeitsbegriffes in gemeinderechtlichen Steuersatzungen - Notwendigkeit einer über die Auslegung des irrevisiblen Landesrechts hinausreichende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.04.1996 - 16 K 788/96
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 2 S 1771/96
- BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Daß eine solche mittelbare steuerliche Auswirkung - so wenig wie etwa sonstige, auch Sportvereine treffende steuerliche Belastungen - angesichts der ersichtlich nicht berührten Freiheit zur Gründung des Vereins, zum Beitritt und zum Verbleib sowie der Organisations- und internen Betätigungsfreiheit des Vereins (vgl. hierzu BVerfGE 50, 290 ) keine Beeinträchtigung des Kernbereichs von Art. 9 Abs. 1 GG darstellt, liegt auf der Hand und bedarf keiner Erörterung in einem Revisionsverfahren.Zwar mögen mit der von Art. 9 Abs. 1 GG vorausgesetzten (weitgehenden) Ausgestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers im einzelnen Zweifelsfragen verbunden sein (…vgl. Höfling in Sachs, GG, Art. 9 Rn. 36 f.; BVerfGE 50, 290 ); bloß mittelbare steuerliche Beeinträchtigungen eines Vereins bzw. seiner Mitglieder können angesichts dieser verfassungsrechtlichen Lage jedenfalls nicht gegen Art. 9 Abs. 1 GG verstoßen, solange sie - wie hier offenkundig - den Schutzgehalt des Art. 9 Abs. 1 GG respektieren.
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 9 Abs. 1 GG zwar den genannten Kernbereich des Vereinsbestandes und der Vereinstätigkeit (vgl. BVerfGE 30, 227 ), nicht aber die sonstigen - mit dem Verhalten von jedermann vergleichbaren - Tätigkeiten von Vereinigungen im Rechtsverkehr (BVerfGE 70, 1 ; Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 12. Oktober 1995 - 1 BvR 1938/93 - NJW 1996, 1203 [BVerfG 12.10.1995 - 1 BvR 1938/93];… Bauer in Dreier, GG, Art. 9 Rn. 40). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 9 Abs. 1 GG zwar den genannten Kernbereich des Vereinsbestandes und der Vereinstätigkeit (vgl. BVerfGE 30, 227 ), nicht aber die sonstigen - mit dem Verhalten von jedermann vergleichbaren - Tätigkeiten von Vereinigungen im Rechtsverkehr (BVerfGE 70, 1 ; Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 12. Oktober 1995 - 1 BvR 1938/93 - NJW 1996, 1203 [BVerfG 12.10.1995 - 1 BvR 1938/93];… Bauer in Dreier, GG, Art. 9 Rn. 40).
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Die prozeßordnungsgemäße Bezeichnung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt nämlich voraus, daß die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widerspricht (stRspr, vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 ). - BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89
Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Bloße Angriffe auf die inhaltliche Richtigkeit des Berufungsurteils können die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dartun, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht auch den Verstoß gegen bundesverfassungsrechtliche Vorschriften geltend macht (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 FlurbG Nr. 9 S. 2 ). - BVerfG, 12.10.1995 - 1 BvR 1938/93
Verfassungswidrigkeit der Zuchtbuchordnung einer Pferdezuchtorganisation
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 9 Abs. 1 GG zwar den genannten Kernbereich des Vereinsbestandes und der Vereinstätigkeit (vgl. BVerfGE 30, 227 ), nicht aber die sonstigen - mit dem Verhalten von jedermann vergleichbaren - Tätigkeiten von Vereinigungen im Rechtsverkehr (BVerfGE 70, 1 ; Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 12. Oktober 1995 - 1 BvR 1938/93 - NJW 1996, 1203 [BVerfG 12.10.1995 - 1 BvR 1938/93];… Bauer in Dreier, GG, Art. 9 Rn. 40). - BVerwG, 13.01.1969 - VII B 25.68
Ist Minigolf ein Sport?
Auszug aus BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 101.97
Soweit die Beschwerde die vermeintliche Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1969 - BVerwG VII B 25.68 - (Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 12 S. 2 f.) rügt, ist ihr nicht weiter nachzugehen, weil sie schon dem Darlegungsgebot des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.
- BVerwG, 21.03.2006 - 10 B 2.06
Beitragspflicht für die Herstellung von Wasserversorgungs- bzw. …
Ihre Anwendbarkeit folgt vielmehr aus der eigenständigen Entscheidung des kommunalen Satzungsgebers, der den Beitragstatbestand selbst festgelegt hat und - in der bindenden Auslegung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO) - mit dem Begriff der Bebaubarkeit auf die Regelungen der §§ 29 ff. BauGB verwiesen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1997 - BVerwG 8 B 101.97 - juris - zum auch in den hier maßgeblichen Satzungen des Beklagten verwendeten bundesrechtlichen Begriff der Gewerblichkeit). - BVerwG, 21.03.2006 - 10 B 3.06
Verschiebung der Grenzziehung zwischen Innenbereich und Außenbereich durch eine …
Ihre Anwendbarkeit folgt vielmehr aus der eigenständigen Entscheidung des kommunalen Satzungsgebers, der den Beitragstatbestand selbst festgelegt hat und in der bindenden Auslegung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO) mit dem Begriff der Bebaubarkeit auf die Regelungen der §§ 29 ff. BauGB verwiesen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1997 BVerwG 8 B 101.97 juris zum auch in den hier maßgeblichen Satzungen des Beklagten verwendeten bundesrechtlichen Begriff der Gewerblichkeit). - VG Lüneburg, 21.01.2016 - 2 A 156/14
Doppelbesteuerung; kalkulatorische Abwälzbarkeit; Kalkulierbarkeit; …
Vor diesem Hintergrund ist auch die in § 5 Abs. 5 i. V. m. § 6 Abs. 2e VstS geregelte und hinsichtlich des von der Klägerin bis zum 29. September 2015 betriebenen Billardtisches ebenfalls zur Anwendung gelangte pauschale Besteuerung dieses Spielgeräts ohne Gewinnmöglichkeit nicht zu beanstanden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.04.1994 - 2 S 2376/93 - BVerwG; Beschl. v. 08.07.1997 - 8 B 101/97 - VG Osnabrück, Urt. v. 10.02.1998 - 1 A 4/98 -, jeweils zit. n. Juris). - VGH Bayern, 18.01.2021 - 8 BV 21.135
Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Kanusports
Nicht von Art. 9 Abs. 1 GG geschützt sind indessen die sonstigen - mit dem Verhalten von jedermann vergleichbaren - Tätigkeiten von Vereinigungen im Rechtsverkehr; deren Schutz richtet sich vielmehr nach den materiellen Individualgrundrechten (…BVerfG, B.v. 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93 - NJW 2000, 1251 = juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 8.7.1997 - 8 B 101.97 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
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