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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31214
BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24 (https://dejure.org/2024,31214)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2024 - 8 B 12.24 (https://dejure.org/2024,31214)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2024 - 8 B 12.24 (https://dejure.org/2024,31214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 57 WHG 2009, § 47 Abs 11 WasG TH 2019
    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zum Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; Zumutbarkeit von Anschlusskosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.08.2023 - 8 B 20.23

    Umfangreicher durch das Homogenitätsgebot begrenzter Gestaltungsspielraum der …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
    Eine Revisionszulassung käme insoweit nur in Betracht, wenn dargetan würde, dass der bundesverfassungsrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (BVerwG, Beschluss vom 21. August 2023 - 8 B 20.23 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21

    Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2024 - 8 B 12.24
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 8 B 9.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.04.2025 - 8 B 14.24
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23…, vom 30. Januar 2020 - 8 B 35.19 - ZOV 2020, 70 Rn. 8 und vom 24. September 2024 - 8 B 12.24 - juris Rn. 8).
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