Rechtsprechung
| VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 146 Abs 4 VwGO, § 166 VwGO, § 114 ZPO
PKH für Beschwerdeverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliche Beschwerdegründe eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die erstinstanzliche Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes; Voraussetzungen für eine gerichtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgebliche Beschwerdegründe eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die erstinstanzliche Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes; Voraussetzungen für eine gerichtliche ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.06.2010 - 8 L 1142/10
- VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1588
- DÖV 2011, 44
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Rn. 6 Er beruft sich dort im Wesentlichen unter Hinweis auf seinen Aufsatz "Zur Dogmatik der "Sozialpflichtigkeit" des Eigentums gem. Art. 14 Abs. 2 GG - Zur Haltung des BVerfG bei der Frage der Belegstückabgabepflicht und zur gesetzlichen Begrenzung und Gebührenpflichtigkeit von Urheberrechten" in der Zeitschrift AfP (Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht) 2007 S. 94 ff. allein auf die Verfassungswidrigkeit der in § 14 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338 ff.) - DNBG - geregelten unentgeltlichen und auf eigene Kosten zu erfüllenden Ablieferungspflicht, obwohl die Antragsgegnerin schon im Ausgangsverfahren auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 - (BVerfGE 58 S. 137 ff. = NJW 1982 S. 633 ff. = DVBl. 1982 S. 295 ff. = juris) verwiesen hat, nach dem die Ablieferungspflicht nicht gegen Art. 14 GG verstoße, da sie keine enteignende Wirkung habe, sondern vielmehr einem anerkennenswerten kulturpolitischen Bedürfnis diene und deshalb eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 GG darstelle und Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums sei. - BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
Keine PKH für das Bewilligungsverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Rn. 10 Nach allgemeiner und vom Senat geteilter Ansicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 8 TP 887/05 -) kommt nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nicht in Betracht, denn unter "Prozessführung" i.S.d. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht auch das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren, sondern nur das eigentliche Streitverfahren zu verstehen (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1990 - 5 ER 640/90 und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 2 PA 177/03 - NVwZ-RR 2003 S. 790 ff. = juris Rdnr. 4). - VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Studienbeiträgen in Hessen; ernstliche Zweifel …
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Dies kann nur dann angenommen werden, wenn die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes offensichtlich ist, die Nichtigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm also "geradezu auf der Hand liegt", das fragliche Gesetz mithin "greifbar verfassungswidrig" ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 2008 - 8 TG 2493/07 - ESVGH 58 S. 214 ff. = LKRZ 2008 S. 186 ff. = juris Rdnr. 27; Bayer. VGH…, Beschluss vom 4. April 2007 - 19 CS 07.400 - juris Rdnr. 31).
- VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Dies kann nur dann angenommen werden, wenn die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes offensichtlich ist, die Nichtigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm also "geradezu auf der Hand liegt", das fragliche Gesetz mithin "greifbar verfassungswidrig" ist (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 26. März 2008 - 8 TG 2493/07 - ESVGH 58 S. 214 ff. = LKRZ 2008 S. 186 ff. = juris Rdnr. 27; Bayer. VGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 19 CS 07.400 - juris Rdnr. 31). - BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94
Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten - …
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Im Hinblick auf einen späteren, einer Prozesskostenhilfebewilligung nachfolgenden Wiedereinsetzungsantrag bedarf es deshalb nicht nur eines innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO zu stellenden Prozesskostenhilfeantrags, sondern auch einer innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abzugebenden Beschwerdebegründung, denn die gerichtliche Prüfung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf das beschränkt, was die Antragstellerin form- und fristgerecht selbst vorgetragen hat (vgl. zur vergleichbaren Fallgestaltung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4/94 - juris Rdnr. 6 …und vom 25. Mai 2007 - 8 PKH 3/07 - juris Rdnr. 6; zur ebenfalls vergleichbaren Fallgestaltung eines PKH-Antrags für ein Berufungszulassungsverfahren: Hess. VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z - juris Rdnr. 3). - BVerwG, 25.05.2007 - 8 PKH 3.07
Bewertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als …
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Im Hinblick auf einen späteren, einer Prozesskostenhilfebewilligung nachfolgenden Wiedereinsetzungsantrag bedarf es deshalb nicht nur eines innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO zu stellenden Prozesskostenhilfeantrags, sondern auch einer innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abzugebenden Beschwerdebegründung, denn die gerichtliche Prüfung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf das beschränkt, was die Antragstellerin form- und fristgerecht selbst vorgetragen hat (…vgl. zur vergleichbaren Fallgestaltung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4/94 - juris Rdnr. 6 und vom 25. Mai 2007 - 8 PKH 3/07 - juris Rdnr. 6; zur ebenfalls vergleichbaren Fallgestaltung eines PKH-Antrags für ein Berufungszulassungsverfahren: Hess. VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z - juris Rdnr. 3). - VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09
PKH für Berufungszulassung; beabsichtigtes Mediationsverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Im Hinblick auf einen späteren, einer Prozesskostenhilfebewilligung nachfolgenden Wiedereinsetzungsantrag bedarf es deshalb nicht nur eines innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO zu stellenden Prozesskostenhilfeantrags, sondern auch einer innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO abzugebenden Beschwerdebegründung, denn die gerichtliche Prüfung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf das beschränkt, was die Antragstellerin form- und fristgerecht selbst vorgetragen hat (…vgl. zur vergleichbaren Fallgestaltung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4/94 - juris Rdnr. 6 …und vom 25. Mai 2007 - 8 PKH 3/07 - juris Rdnr. 6; zur ebenfalls vergleichbaren Fallgestaltung eines PKH-Antrags für ein Berufungszulassungsverfahren: Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z - juris Rdnr. 3). - VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02
Entscheidungszuständigkeit bzw Einlegungszuständigkeit für PKH-Antrag für …
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Rn. 1 Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Beschwerdeverfahren in den Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe konnte zwar gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO ohne Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten vom Geschäftsführer der Antragstellerin selbst gestellt werden und ist auch von ihm persönlich innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO und gleichzeitig innerhalb der einmonatigen Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO am 28. Juni 2010 bei dem für die Beschwerdeeinlegung zuständigen Verwaltungsgericht und damit bei dem für die Stellung des Prozesskostenhilfeantrags zuständigen "Prozessgericht" i.S.d. § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingereicht und von dort an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zuständiges "Prozessgericht" weitergeleitet worden (vgl. zu dem vergleichbaren Fall eines PKH-Antrags für ein Berufungszulassungsverfahren: Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 u. a. - NVwZ-RR 2003 S. 390 ff. = ESVGH 53 S. 83 ff. = juris Rdnrn. 8 und 11 m.w.N. auch auf die a. A.). - BVerwG, 07.04.1994 - 1 PKH 8.94
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelbelehrung ist auch für eine - wie hier - anwaltlich nicht beratene Antragstellerin ohne Weiteres erkennbar, dass eine Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch einen Bevollmächtigten nicht nur binnen zweier Wochen einzulegen, sondern auch binnen eines Monats nach Bekanntgabe der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu begründen ist, so dass sich einer finanziell an einer solchen Bevollmächtigung gehinderten Antragstellerin der Gedanke aufdrängen muss, innerhalb beider Fristen den in der Rechtsmittelbelehrung genannten Gerichten gegenüber selbst entsprechende Erklärungen abzugeben und für die notwendige Rechtsanwaltsbeauftragung die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beantragen (vgl. ähnlich: BVerwG, Beschluss vom 7. April 1994 - 1 PKH 8/94 - juris Rdnr. 2). - OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 PA 177/03
Anwaltszwang; Ausschluss; Beschwerde; Bewilligung; PKH; Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
Rn. 10 Nach allgemeiner und vom Senat geteilter Ansicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 8 TP 887/05 -) kommt nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nicht in Betracht, denn unter "Prozessführung" i.S.d. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht auch das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren, sondern nur das eigentliche Streitverfahren zu verstehen (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1990 - 5 ER 640/90 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 2 PA 177/03 - NVwZ-RR 2003 S. 790 ff. = juris Rdnr. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem gerade keine Endentscheidung getroffen wird, ist das Oberverwaltungsgericht zu einer Vorlage auch wegen des vorläufigen und eilbedürftigen Charakters des Verfahrens nach § 47 Abs. 6 weder verpflichtet noch berechtigt (vgl. OVG M-V…, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 1 M 23/14 -, juris Rn. 19; HessVGH, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 -, DÖV 2011, 44, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. März 2008 - 8 TG 2493/07 -, juris Rn. 27). - VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20
Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich
Rn. 25 aa) Im Rahmen der summarischen Prüfung war von einer Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage für den Erlass der 4. CoBeLVO auszugehen; jedenfalls liegt insoweit kein offensichtlicher Verstoß gegen höherrangiges Recht vor (vgl. dazu HessVGH, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 -, juris, Rn. 8). - VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13
Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren
Das gilt auch für eine gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe gerichtete Beschwerde nach §§ 146 ff. VwGO (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 - LKRZ 2011, 33; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 2 PA 177/03 - NVwZ-RR 2003, 790;… Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 114 Rdnr. 3).Gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist diese Beschwerde vom grundsätzlichen Vertretungszwang vor dem Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich ausgenommen, so dass der mittellose Beteiligte gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe selbst Beschwerde einlegen kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010, a. a. O.).
- VG Stuttgart, 16.01.2014 - 3 K 5159/13
Anträge auf Aussetzung des Sofortvollzugs der Rundfunkbeitragsbescheide
Dies kann nur dann angenommen werden, wenn die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes offensichtlich ist, die Nichtigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm also "geradezu auf der Hand liegt", das fragliche Gesetz mithin "greifbar verfassungswidrig" ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 08.10.2010 - 8 B 1344/10 -, juris, und Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 -, ESVGH 58, 214; BayVGH, Beschluss vom 04.04.2007 - 19 CS 07.400 -, RdL 2009, 13, und Beschluss vom 18.08.1992, NVwZ-RR 1993, 378; OVG NW, Beschluss vom 16.03.1998 - 4 B 90/98 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 80 Rn. 161). - VG Mainz, 22.05.2020 - 1 L 351/20
Sommerrodelbahn in Saarburg darf ab 26. Mai 2020 wieder öffnen
Zumindest wäre insoweit kein im vorläufigen Rechtsschutzverfahren maßgeblicher offensichtlicher Verstoß gegen höherrangiges Recht anzunehmen (vgl. dazu HessVGH, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 -, juris, Rn. 8). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2015 - 1 M 23/14
Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus
Das setzt aber wiederum voraus, dass die betreffende Vorschrift offenkundig verfassungswidrig und eine wirksame Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht auch noch im Hauptsacheverfahren möglich ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.07.2010 - 7 VR 5/10 -, juris Rn. 10; VGH Kassel, Beschl. v. 08.10.2010 - 8 B 1344/10 -, juris Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2015 - 13 B 540/15
Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde gegen einen …
Rn. 5 Vgl. zu diesem Erfordernis Sächs. OVG, Beschluss vom 6. Februar 2015 - 3 B 279/14 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 8 B 1344/10 -, juris; Nieders. - VGH Bayern, 10.02.2023 - 9 C 23.22
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Ablehnung der …
Da das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren nicht dem Anwaltszwang unterliegt und der mittellose Beteiligte gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe selbst Beschwerde einlegen kann, besteht auch kein Bedürfnis dafür, unter Abweichung von dogmatischen Grundsätzen zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren anzuerkennen (vgl. HessVGH, U.v. 8.10.2010 - 8 B 1344/10 - juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Bremen, 01.06.2021 - 1 B 70/21
Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses im …
Um im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens hinreichende Erfolgsaussichten des Beschwerdeverfahrens annehmen zu können, muss sich der nicht anwaltlich vertretene Antragsteller innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO wenigstens in groben Zügen mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung zu ändern oder aufzuheben sein soll (…OVG Bremen, Beschl. v. 26.02.2021 - 1 B 440/20, juris Rn. 13 m.w.N.; HessVGH, Urt. v. 08.10.2010 - 8 B 1344/10, juris Rn. 4). - VG Ansbach, 21.09.2016 - AN 5 S 16.01732
Unzulässiger Antrag gegen Entziehung eines Reisepasses und Beschränkung des …
Dies kann nur dann angenommen werden, wenn die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes offensichtlich ist, die Nichtigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Normen also geradezu auf der Hand liegt, das fragliche Gesetz mithin greifbar verfassungswidrig ist (so VGH Kassel, U. v. 8.10.2010 - 8 B 1344/10 - juris Rn. 8). - LSG Baden-Württemberg, 27.02.2012 - L 13 AS 5369/11
- VG Leipzig, 30.11.2015 - 5 L 557/15
- VG Augsburg, 29.07.2014 - Au 7 S 14.877
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