Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs - Bestandskräftige Aufhebung des Investitions(vorrang)bescheids - Eigentumserwerb des (gescheiterten) Investors
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 3 Abs. 4 Satz 2, InVorG § 11 Abs. 1; BInvG § 2 Abs. 3; VwGO § 60, § 144 Abs. 4
Rückübertragungsanspruch; Investititonsbescheinigung; Investitionsvorrangbescheid; Grundstücksverkehrsgenehmigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines Rückübertragungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; Wiederaufleben des Restitutionsanspruches nach Aufhebung eines Investitionsbescheids
Verfahrensgang
- VG Weimar, 08.05.1998 - 5 K 1401/94
- BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
Auszug aus BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98
Der durch eine dinglich wirksame Verfügung über das Eigentum an einem restitutionsbelasteten Grundstück gemäß § 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3 VermG untergegangene Rückübertragungsanspruch lebt wieder auf, wenn die dem Erwerb zugrundeliegende Investitionsbescheinigung (§ 2 Abs. 1 BInvG) bzw. der Investitionsvorrangbescheid (§§ 4, 8 InVorG) - die die Grundstücksverkehrsgenehmigung ersetzen (§ 2 Abs. 3 BInvG, § 11 Abs. 1 InVorG) - bestandskräftig aufgehoben worden sind (im Anschluß an Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = ZOV 1997, 433).Ferner bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob das - allerdings nicht durchweg eindeutig formulierte und auch in formalen Dingen (Verwechslung der Beteiligten im Urteilstext, Daten) nachlässige - Urteil des Verwaltungsgerichts von der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = ZOV 1997, 433) insoweit inhaltlich abweicht, als es eine unmittelbare Auswirkung der fehlenden Vollziehbarkeit der Investitionsbescheinigung auf den durch Grundbucheintragung vollzogenen Eigentumsübergang anzunehmen scheint.
c) Das Verwaltungsgericht hat aber im Ergebnis deshalb die Klage zu Recht abgewiesen, weil der durch die zunächst dinglich wirksame Verfügung über das Eigentum an dem streitigen Grundstück untergegangene (§ 3 Abs. 4 Satz 2 VermG) Restitutionsanspruch der Beigeladenen zu 1 bis 3 wiederauflebt, wenn die dem Erwerb zugrundeliegende Grundstücksverkehrsgenehmigung unanfechtbar aufgehoben worden ist; dann ist das Grundstück dem Verfügungsberechtigten zurückzuübertragen (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GVO 1993; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - a.a.O.).
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem erwähnten Urteil vom 28. August 1997 (a.a.O.) ausgeführt, daß ein Anmelder allein durch den Übergang des anmeldebelasteten Grundstücks in das Eigentum eines Dritten nicht gehindert ist, das Restitutionsverfahren fortzusetzen, und es dem bereits im Verwaltungsverfahren anerkannten Berechtigten unbenommen bleibt, seinen Rückübertragungsanspruch im Klagewege - ggf. mit der Maßgabe einer Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO - zu verfolgen, solange die erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung - Entsprechendes gilt für den sie ersetzenden Investitions(vorrang)bescheid - nicht bestandskräftig geworden ist.
In einem derartigen Fall ist der erwerbende Investor zur Rückübereignung des anmeldebelasteten Grundstücks an den Verfügungsberechtigten oder unmittelbar an den Restitutionsberechtigten verpflichtet, soweit es ihm noch gehört und kein Fall des § 7 Abs. 2 Satz 3 GVO 1993 vorliegt (Urteil vom 28. August 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98
Diese unanfechtbare Vorentscheidung (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO) kann weder mit Rechtsmitteln angegriffen noch vom Revisionsgericht inhaltlich überprüft werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO); die rechtswidrige Gewährung von Wiedereinsetzung ist auch kein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (stRspr; vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3).
- BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00
Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung; …
Nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -). - BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher …
Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 145.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz § 3 VermG Nr. 35). - OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 U 1/22
Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage wegen der Erteilung einer …
Zur Verwirklichung dieses primär vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Anspruchs kann die Restitutionsbehörde das Eigentum an dem Grundstück oder, wenn dieses noch nicht auf den Verfügungsberechtigten übertragen worden ist, den Anspruch auf Rückübereignung auf den Berechtigten übertragen (Senat…, Urteil vom 28. Januar 2021 - 2 U 121/19 -, Rdnr. 47 bei juris; BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63/96 -, VIZ 1998, 378; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145/98 -, VIZ 1999, 90).
- VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03
Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung
Ist über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden, erlischt nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG der Restitutionsanspruch; an die Stelle der Rückgabe tritt der Anspruch auf Auskehr des Erlöses (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145.98 - Buchholz 428 § VermG Nr. 26; Urteil vom 27. Januar 2000 - 7 C 2.99 -.) Daraus folgt, dass § 3 Abs. 4 S. 3 VermG als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Unentgeltlichkeit des der Verfügung zugrundeliegenden Kausalgeschäfts voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 zitiert nach juris, Rn 5), mithin die Entgeltlichkeit für den Untergang des Rückübertragungsanspruchs nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG rechtserheblich ist (BVerwG…, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 8 B 31/00 a. a. O.). - BVerwG, 01.03.2000 - 8 B 42.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99 Vorliegend konnte der Kläger seinen Rückübertragungsanspruch mit der hier erhobenen Klage zunächst im Klagewege verfolgen, weil im Zeitpunkt der Klageerhebung am 30. April 1999 mangels Bekanntgabe an den Kläger weder der Genehmigungsbescheid des Landrates des ehemaligen Landkreises ... vom 20. Dezember 1990, mit dem der PGH "..." eine Investitionsbescheinigung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über besondere Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung des Einigungsvertrages - InvG - (Anl. II Kap. III Sachgeb. B Abschn. I Nr. 4, BGBl. 1990 II S. 1157) erteilt worden war, noch die Bescheide nach der Grundstücksverkehrsordnung (Genehmigung vom 6. März 1991 des Dezernenten für Finanzverwaltung des Landkreises ... und Feststellungsbescheid des Landwirtschaftsamtes des Beigeladenen vom 13. August 1998 zur fehlenden Genehmigungsbedürftigkeit nach der Grundstücksverkehrsordnung ) bestandskräftig geworden sind (vgl. zum Fortbestand eines Rückübertragungsanspruchs bei fehlender Bestandskraft von Investitionsvorrangbescheiden sowie Genehmigungsbescheiden nach der Grundstücksverkehrsordnung : BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145/98 , VIZ 99, 90 f.).
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