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| BVerwG, 05.05.1999 - 8 B 16.99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18
Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat; …
Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht auch schon in der Vergangenheit ausgegangen, wenngleich seine diesbezüglichen Ausführungen entweder nicht zu § 58 VwGO ergangen sind (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - 7 C 20.61 - NJW 1962, 1218 zu §§ 32, 39 Hess.VGG) oder jedenfalls nicht entscheidungstragend waren (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 1983 - 6 C 162.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132 und vom 5. Juli 1985 - 8 C 92.83 - NVwZ 1985, 900; Beschlüsse vom 12. Januar 1970 - 6 C 47.69 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 19, vom 16. November 1973 - 7 B 58.73 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 25, vom 28. November 1975 - 7 B 151.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 30, vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - NJW 1991, 508 und vom 5. Mai 1999 - 8 B 16.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 73). - OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17
Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn; …
Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht auch schon in der Vergangenheit ausgegangen, wenngleich seine diesbezüglichen Ausführungen entweder nicht zu § 58 VwGO ergangen sind (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - 7 C 20.61 - NJW 1962, 1218 zu §§ 32, 39 Hess.VGG) oder jedenfalls nicht entscheidungstragend waren (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 1983 - 6 C 162.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132 und vom 5. Juli 1985 - 8 C 92.83 - NVwZ 1985, 900; Beschlüsse vom 12. Januar 1970 - 6 C 47.69 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 19, vom 16. November 1973 - 7 B 58.73 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 25, vom 28. November 1975 - 7 B 151.75 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 30, vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - NJW 1991, 508 und vom 5. Mai 1999 - 8 B 16.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 73).. - VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
Rechtsmittelbelehrung über den Beginn einer Frist
Auch das Bundesverwaltungsgericht hielt es in einer späteren Entscheidung für entschieden, dass es einer Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist nicht bedürfe (Beschluss vom 05.05.1999 - 8 B 16.99 -, juris, Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
Belehrung über "die einzuhaltende Frist" im Sinne von VwGO § 58 Abs 1
Auch das Bundesverwaltungsgericht hielt es in einer späteren Entscheidung für entschieden, dass es einer Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist nicht bedürfe (Beschluss vom 05.05.1999 - 8 B 16.99 -, juris, Rn. 3). - BFH, 07.03.2006 - X R 18/05
Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bedarf es keiner Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist, selbst wenn sich der Fristbeginn nach einer Zustellungsfiktion, wie etwa der des § 4 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG), bestimmt (BVerwG-Beschluss vom 5. Mai 1999 8 B 16.99, juris Nr: WBRE410005688, mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BSG-Urteil in MDR 1993, 1013). - VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 361/17
Anforderungen an die Zulassung der Berufung wegen Divergenz bzw. wegen …
Neben den bereits vom Verwaltungsgericht gewürdigten Entscheidungen dürfte dabei auch von Bedeutung sein, dass das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch nicht entscheidungstragend - bereits 1961 entschieden hat, dass eine "Rechtsmittelbelehrung nicht deshalb fehlerhaft (ist), weil sie keinen Hinweis auf das die Frist in Lauf setzende Ereignis enthält" (BVerwG, Urteil vom 08.12.1961 - VII C 20.61 - NJW 1962, 1218 [1219]), und selbst - unter Verweis auch auf vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidungen - der Auffassung ist, in "der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß es einer Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist nicht bedarf" (BVerwG, Beschluss vom 05.05.1999 - 8 B 16.99 - juris, Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
Zulassung der Berufung wegen Divergenz bzw. grundsätzlicher Bedeutung der …
Neben den bereits vom Verwaltungsgericht gewürdigten Entscheidungen dürfte dabei auch von Bedeutung sein, dass das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch nicht entscheidungstragend - bereits 1961 entschieden hat, dass eine "Rechtsmittelbelehrung nicht deshalb fehlerhaft (ist), weil sie keinen Hinweis auf das die Frist in Lauf setzende Ereignis enthält" (BVerwG, Urteil vom 08.12.1961 - VII C 20.61 - NJW 1962, 1218 [1219]), und selbst - unter Verweis auch auf vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidungen - der Auffassung ist, in "der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß es einer Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist nicht bedarf" (BVerwG, Beschluss vom 05.05.1999 - 8 B 16.99 - juris, Rn. 3). - BSG, 14.02.2012 - B 9 SB 38/11 B Anlass dazu hätte insofern bestanden, als andere Verfahrensordnungen mit §§ 66, 87 SGG vergleichbare Regelungen enthalten und dazu höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt (s nur BVerwG Beschluss vom 5.5.1999 - 8 B 16/99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 73 = SGb 2000, 416).
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