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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7658
VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999 (https://dejure.org/2018,7658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2018 - 8 B 17.1999 (https://dejure.org/2018,7658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2018 - 8 B 17.1999 (https://dejure.org/2018,7658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EKrG § 2 ; EKrG § 5 Abs. 1 S. 1; EKrG § 11 Abs. 1
    Rechsstreit über das Bestehen von Zahlungsansprüchen aus einer Kreuzungsvereinbarung; Bestimmung der Höhe eines Kostenerstattungsanspruch nach Fertigstellung der Baumaßnahme (hier: Neubau einer Eisenbahnüberführung auf der Eisenbahnstrecke München - Ingolstadt)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechsstreit über das Bestehen von Zahlungsansprüchen aus einer Kreuzungsvereinbarung; Bestimmung der Höhe eines Kostenerstattungsanspruch nach Fertigstellung der Baumaßnahme (hier: Neubau einer Eisenbahnüberführung auf der Eisenbahnstrecke München - Ingolstadt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Ansprüche aus Vereinbarungen nach § 5 EKrG verjähren seit dem 1. Januar 2002 - soweit von den Kreuzungsbeteiligten nichts anderes vereinbart wird (vgl. dazu inzwischen Nr. 4.7 der Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vom 18.11.2014, ARS Nr. 10/2014 vom 18.11.2014, VkBl 2014, 871 - im Folgenden: Richtlinien vom 18.11.2014) - gemäß § 195 BGB in drei Jahren (BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 46).

    Zur Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 EKrG gemäß § 198 BGB a.F. (bis 31.12.2001 gültige Fassung) ist höchstrichterlich entschieden, dass die Verjährungsfrist mit der materiell-rechtlichen Entstehung des Anspruchs beginnt (BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 46).

    Rn. 35 Die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB hat damit am 31. Dezember 2015 zu laufen begonnen, da der Kostenerstattungsanspruch der Klägerin erst mit prüfbarer Rechnungslegung am 29. April 2015 (Nachreichung der Kopien der Bauverträge im erstinstanzlichen Verfahren; vgl. Nr. 1.5, Unterabsatz 2, Satz 2 der Richtlinie vom 6.3.2000) entstanden und nach Ablauf einer dreimonatigen Prüfungs- und Bereitstellungsfrist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 38) fällig geworden ist.

    Rn. 38 Zwar ist höchstrichterlich geklärt, dass der gesetzliche Anspruch auf anteiligen Kostenersatz nach § 13 Abs. 1 EKrG nicht erst mit Abschluss und Abrechnung der Gesamtkosten der Baumaßnahme, sondern bereits mit der Bezahlung kreuzungsbedingt anfallender Unternehmerleistungen durch den bauausführenden Kreuzungsbeteiligten entsteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6/01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 34 ff.).

    Auf der anderen Seite hätte der andere Kreuzungsbeteiligte durch einen späteren Eintritt der Zahlungspflicht keinen nennenswerten Vorteil (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002, a.a.O., juris Rn. 35).

    Der mit Eingang der für eine prüfbare Rechnungslegung notwendigen ergänzenden Unterlagen beim Verwaltungsgericht (Rechtsgedanke des § 167 ZPO) am 29. April 2015 entstandene Zahlungsanspruch wurde mit Ablauf einer dreimonatigen Überprüfungs- und Bereitstellungsfrist (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 38) am 30. Juli 2015 fällig (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB).

    Eine Verpflichtung zur Prüfung der Vollständigkeit der Schlussrechnung kann auch nicht aus der Pflicht zur Rücksichtnahme im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (vgl. BVerwG, U.v.12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 35;… B.v. 4.7.1996 - 11 B 41.96 - juris Rn. 5) abgeleitet werden, wenn der Kostenberechtigte - wie hier - seinerseits seine Pflicht zur unverzüglichen Zusammenstellung der für die Maßnahme entstandenen Ausgaben verletzt hat.

    Namentlich auch im Eisenbahnkreuzungsrecht wird in Anwendung dieser Grundsätze bei Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens zugebilligt (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 51;… BayVGH, U.v. 21.4.2015 - 8 BV 12.2488 - juris Rn. 38).

  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 27/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Eine Verwirkung von Ansprüchen, die der kurzen Verjährungsfrist des § 195 BGB unterliegen, kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (…BGH, U.v. 16.3.2017 - I ZR 49/15 - juris Rn. 83; vgl. auch BSG, U.v. 23.5.2017 - B 1 KR 27/16 R - ZMGR 2017, 255 = juris Rn. 10).

    Sie hat die Schlussrechnung vom 14. Juli 2011 zum Anlass genommen, das Vorhaben haushaltsrechtlich abzuwickeln (vgl. auch BSG, U.v. 23.5.2017 - B 1 KR 27/16 R - ZMGR 2017, 255 = juris Rn. 10).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 - GewArch 2017, 351 = juris Rn. 26, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 30;… U.v. 7.2.1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = juris Rn. 18).

    Rn. 56 5.2.3 Die Beklagte hat sich infolgedessen in ihren Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet, dass ihr durch die verspätete Durchsetzung der Teilforderung in Höhe von 340.675,75 Euro ein unzumutbarer Nachteil entstanden ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 30;… vgl. auch BGH, U.v. 19.11.2015 - VII ZR 151/13 - BauR 2016, 536 = juris Rn. 12 zur Schlussrechnung über ein Honorar des Architekten - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13

    Honorar des Architekten: Honorarnachforderung wegen Unterschreitung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    In der Erteilung einer Schlussrechnung liegt grundsätzlich kein Verzicht auf weitergehende Forderungen (vgl. BGH, U.v. 19.11.2015 - VII ZR 151/13 - BauR 2016, 536 = juris Rn. 12;… U.v. 22.4.2010 - VII ZR 48/07 - BauR 2010, 1249 = juris Rn. 36, jeweils zum Honorar eines Architekten).

    Rn. 56 5.2.3 Die Beklagte hat sich infolgedessen in ihren Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet, dass ihr durch die verspätete Durchsetzung der Teilforderung in Höhe von 340.675,75 Euro ein unzumutbarer Nachteil entstanden ist (…vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 30; vgl. auch BGH, U.v. 19.11.2015 - VII ZR 151/13 - BauR 2016, 536 = juris Rn. 12 zur Schlussrechnung über ein Honorar des Architekten - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 41.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer konkreten, jedoch …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Sie beruht auf der Prämisse, dass ein Hinausschieben des Entstehens- und Fälligkeitszeitpunktes des gesetzlichen Kostenanteils gravierende Verschiebungen in Bezug auf den durch § 13 EKrG angestrebten Ausgleich der wirtschaftlichen Belastungen aller Kreuzungsbeteiligten zur Folge hätte, die dem aus dem kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ableitbaren Rücksichtnahmegebot widerspräche (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1996 - 11 B 41.96 - juris Rn. 5).

    Eine Verpflichtung zur Prüfung der Vollständigkeit der Schlussrechnung kann auch nicht aus der Pflicht zur Rücksichtnahme im kreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (…vgl. BVerwG, U.v.12.6.2002 - 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = juris Rn. 35; B.v. 4.7.1996 - 11 B 41.96 - juris Rn. 5) abgeleitet werden, wenn der Kostenberechtigte - wie hier - seinerseits seine Pflicht zur unverzüglichen Zusammenstellung der für die Maßnahme entstandenen Ausgaben verletzt hat.

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Der für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Zeitablauf kann aber umso kürzer sein, je gravierender die das Vertrauen des Verpflichteten begründenden Umstände sind (BGH, U.v. 19.12.2005 - XII ZR 224/03 - NJW 2006, 219 = juris Rn. 23;… vgl. auch Grüneberg in Palandt, BGB, § 242 Rn. 93;… Mansel in Jauernig, BGB, 16. Aufl. 2015, § 242 Rn. 59, 61).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Nicht entscheidungserheblich ist auch, ob sich die Klägerin im D...-Konzern die Kenntnis der ... S... AG von den anspruchsbegründenden Umständen zurechnen lassen muss (…vgl. BGH, U.v. 13.12.1989 - IVa ZR 177/88 - VersR 1990, 258 = juris Rn. 14;… vgl. auch Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2015, § 166 Rn. 61 ff.; vgl. zur Wissenszurechnung im Rahmen von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auch BGH, U.v. 23.1.2014 - III ZR 436/12 - NJW 2014, 1294 = juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 - GewArch 2017, 351 = juris Rn. 26, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 30;… U.v. 7.2.1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = juris Rn. 18).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 - GewArch 2017, 351 = juris Rn. 26, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 30; U.v. 7.2.1974 - III C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = juris Rn. 18).
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 49/15

    Zuordnung von Personal Computern (PCs) mit eingebauter Festplatte zu den …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
    Eine Verwirkung von Ansprüchen, die der kurzen Verjährungsfrist des § 195 BGB unterliegen, kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BGH, U.v. 16.3.2017 - I ZR 49/15 - juris Rn. 83;… vgl. auch BSG, U.v. 23.5.2017 - B 1 KR 27/16 R - ZMGR 2017, 255 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; …

  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des …

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 8 BV 12.2488

    Bundesauftragsverwaltung, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Eisenbahnkreuzung, …

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 B 65.08

    Rechtliches Gehör bei Erhebung des Einwands der Vernässung eines …

  • BGH, 03.08.2017 - VII ZR 32/17

    Provision des Handelsvertreters: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines …

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer …

  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11

    Ansprüche auf Zahlung von Werklohn für die Ausführung von Aufträgen auf dem …

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

  • OVG Sachsen, 10.04.2024 - 6 A 91/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Im Übrigen bedarf es dagegen im öffentlichen Recht einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage im jeweiligen Fachrecht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juni 2002 - 9 C 6.01 -, juris Rn. 50;… v. 24. September 1987 - 2 C 3.84 -, juris Rn. 16;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. Dezember 2021 - OVG 6 A 8/20 -, juris Rn. 167 ff.; BayVGH, Urt. v. 12. März 2018 - 8 B 17.1999 -, juris Rn. 61).
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