Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3839
VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645 (https://dejure.org/2019,3839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2019 - 8 B 17.31645 (https://dejure.org/2019,3839)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 (https://dejure.org/2019,3839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,3839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gefahr flüchtlingsrechtlich relevanter Verfolgungsmaßnahmen bei einer Rückkehr nach Äthiopien; Berücksichtigung einer Mitgliedschaft in eine...

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3c; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Äthiopien; Nachfluchtgrund,exilpolitische Betätigung: Berufung der Beklagten erfolgreich.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr flüchtlingsrechtlich relevanter Verfolgungsmaßnahmen bei einer Rückkehr nach Äthiopien; Berücksichtigung einer Mitgliedschaft in einer vormals in Äthiopien als terroristisch eingestuften Organisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (169)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein nach Art. 9 Abs. 1 RL 2011/95/EU geschütztes Rechtsgut voraus (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 = juris Rn. 11).

    Dieser im Tatbestandsmerkmal "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung" des Art. 2 Buchst. d RL 2011/95/EU enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abstellt; das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 = juris Rn. 14;… U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 = juris Rn. 22).

    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Handlungen oder Bedrohungen eine Beweiskraft für die Wiederholung in der Zukunft bei, wenn sie eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 = juris Rn. 15;… EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - NVwZ 2010, 505 = juris Rn. 94).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 = juris Rn. 14;… U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 = juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Unter dem Gesichtspunkt der schlechten humanitären Bedingungen in Äthiopien scheidet die Gewährung subsidiären Schutzes schon deswegen aus, weil die Gefahr eines ernsthaften Schadens insoweit nicht von einem der in § 3c AsylG genannten Akteure ausgeht, also vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern die vorgenannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens zu bieten, § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG (zu diesem Erfordernis vgl. VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 54 ff. m.w.N.).

    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 AsylG ist die Herkunftsregion des Betroffenen, in die er typischerweise zurückkehren wird (zum Ganzen vgl. VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).

    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingungen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (…vgl. EGMR, U. v. 28.6.2011 - 8319/07 - NVwZ 2012, 681 Rn. 278, 282 f.;… BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Leitsatz 3 und Rn. 23; VGH BW, U. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingungen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (…vgl. EGMR, U. v. 28.6.2011 - 8319/07 - NVwZ 2012, 681 Rn. 278, 282 f.; BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Leitsatz 3 und Rn. 23;… VGH BW, U. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).

    Schließlich müssen sich diese Gefahren alsbald nach der Rückkehr realisieren (vgl. BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = juris Rn. 31 f. m.w.N.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Handlungen oder Bedrohungen eine Beweiskraft für die Wiederholung in der Zukunft bei, wenn sie eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 = juris Rn. 15; EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - NVwZ 2010, 505 = juris Rn. 94).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht dem von der zitierten Rechtsprechung und Literatur in Bezug genommenen Urteil des EuGH vom 2. März 2010 (Az. C-175/08 u.a. - NVwZ 2010, 505 - Abdullah) entnehmen, zumal auch diese Entscheidung lediglich das Erlöschen des Flüchtlingsstatus betrifft.

  • VG Bayreuth, 31.10.2018 - B 7 K 17.32826

    Aktuell keine asylrelevante Verfolgung Oppostioneller in Äthiopien - keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Weiterhin wurde am 5. Juli 2018 die Einstufung der Untergrund- und Auslands-Oppositionsgruppierungen Ginbot7 (auch Patriotic Ginbot7 oder PG7), OLF und ONLF (Ogaden National Liberation Front) als terroristische Organisationen durch das Parlament von der Terrorliste gestrichen und die Oppositionsgruppen wurden eingeladen, nach Äthiopien zurückzukehren, um am politischen Diskurs teilzunehmen (vgl. AA, Stellungnahme vom 7.2.2019; AA, Ad-hoc-Bericht S. 18 f.; The Danish Immigration Service S. 5, 14 f.; VG Bayreuth, U. v. 31.10.2018 - B 7 K 17.32826 - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Aufgrund der jüngsten gesetzlichen Regelungen und der Maßnahmen der Regierung unter Führung von Premierminister Abiy Ahmed, insbesondere der Streichung der OLF von der Terrorliste und der Rückkehr namhafter Exilpolitiker der OLF, kann nicht (mehr) angenommen werden, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit, etwa weil sie - wie der Kläger - (einfaches) Mitglied der TBOJ/UOSG sind oder waren oder weil sie diese Organisation durch die Teilnahme an einer oder an mehreren Demonstrationen oder Versammlungen unterstützt haben, im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht sind (vgl. ebenso VG Bayreuth, U.v. 31.10.2018 - B 7 K 17.32826 - juris Rn. 48;… VG Regensburg, U.v. 13.11.2018 - RO 2 K 17.32132 - juris Leitsatz und Rn. 34;… VG Düsseldorf, U.v. 13.12.2018 - 6 K 4004/17.A - juris Rn. 54).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingungen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. EGMR, U. v. 28.6.2011 - 8319/07 - NVwZ 2012, 681 Rn. 278, 282 f.;… BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 Leitsatz 3 und Rn. 23;… VGH BW, U. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 13.11.2018 - RO 2 K 17.32132

    Ein Oromo wird in Äthiopien nicht aufgrund seiner Ethnie verfolgt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Aufgrund der jüngsten gesetzlichen Regelungen und der Maßnahmen der Regierung unter Führung von Premierminister Abiy Ahmed, insbesondere der Streichung der OLF von der Terrorliste und der Rückkehr namhafter Exilpolitiker der OLF, kann nicht (mehr) angenommen werden, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit, etwa weil sie - wie der Kläger - (einfaches) Mitglied der TBOJ/UOSG sind oder waren oder weil sie diese Organisation durch die Teilnahme an einer oder an mehreren Demonstrationen oder Versammlungen unterstützt haben, im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht sind (…vgl. ebenso VG Bayreuth, U.v. 31.10.2018 - B 7 K 17.32826 - juris Rn. 48; VG Regensburg, U.v. 13.11.2018 - RO 2 K 17.32132 - juris Leitsatz und Rn. 34;… VG Düsseldorf, U.v. 13.12.2018 - 6 K 4004/17.A - juris Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Im letzteren Fall hat der Betroffene also bereits einen gesicherten Rechtsstatus erhalten, der ihm nach dem Willen des Richtliniengebers aus Gründen des Vertrauensschutzes nur unter engen Voraussetzungen wieder entzogen können werden soll (vgl. zur gleichlautenden (Vorgänger-)Regelung des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Vorschlag für eine Richtlinie des Rates, KOM(2001) 510 endgültig, S. 26 f., wonach "der Mitgliedstaat, der sich auf die Beendigungsklausel beruft, sicherstellen muss, dass Personen, die das Land aus zwingenden, auf früheren Verfolgungen oder dem Erleiden eines ernsthaften nicht gerechtfertigten Schadens beruhenden Gründen nicht verlassen wollen, ein angemessener Status zuerkannt wird und sie die erworbenen Rechte behalten"; vgl. auch zum Erlöschen des subsidiären Schutzes nach Art. 16 RL 2011/95/EU die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 24.1.2019 zur Rechtssache C-720/17, wonach "nach dem Willen des Unionsgesetzgebers die Veränderung so wesentlich und nicht nur vorübergehend sein muss, dass zuerkannte Status nicht ständig in Frage gestellt werden, wenn sich die Lage im Herkunftsland der Begünstigten kurzfristig ändert, was diesen die Stabilität ihrer Situation garantiert").
  • VG Düsseldorf, 13.12.2018 - 6 K 4004/17

    Antrag auf Vertagung Ungeeignetes Beweismittel Regierungskritische Beiträge im …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 17.31645
    Aufgrund der jüngsten gesetzlichen Regelungen und der Maßnahmen der Regierung unter Führung von Premierminister Abiy Ahmed, insbesondere der Streichung der OLF von der Terrorliste und der Rückkehr namhafter Exilpolitiker der OLF, kann nicht (mehr) angenommen werden, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit, etwa weil sie - wie der Kläger - (einfaches) Mitglied der TBOJ/UOSG sind oder waren oder weil sie diese Organisation durch die Teilnahme an einer oder an mehreren Demonstrationen oder Versammlungen unterstützt haben, im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht sind (…vgl. ebenso VG Bayreuth, U.v. 31.10.2018 - B 7 K 17.32826 - juris Rn. 48;… VG Regensburg, U.v. 13.11.2018 - RO 2 K 17.32132 - juris Leitsatz und Rn. 34; VG Düsseldorf, U.v. 13.12.2018 - 6 K 4004/17.A - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1128/14

    Keine Flüchtlingseigenschaft für Christen aus Pakistan

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2016 - A 9 S 303/15

    Keine Verfolgung von Saharaui (Sahraoui) in Marokko

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2017 - A 9 S 991/15

    Zum Anspruch eines togoischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …

  • VGH Bayern, 14.11.2017 - 21 ZB 17.31340

    Verfolgung in Äthiopien wegen Aktivität in einer Exilorgansiation

  • VG Regensburg, 22.07.2020 - RO 2 K 19.30829

    Äthiopien, Klage abgewiesen: Keine Verfolgung von Oppositionellen.

    L 337 vom 20.12.2011 S. 9 ff. (im Weiteren RL 2011/95/EU), enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab ori­ entiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abstellt; das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645-juris Rn. 23 m.w.N.).

    2 0 1 9 - 8 B 17.31645 - j u r i s Rn. 24 m.w.N.).

    Die politische Situation in Äthiopien hat sich für Regierungsgegner und Oppositionelle bereits seit Anfang 2018 deutlich entspannt (vgl. hierzu auch BayVGH, U. v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 m.w.N. - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 12.12.2019 - 8 B 1 9 . 3 1 0 0 4 - j u r i s Rn. 39 ff. m.w.N.).

    Die renommierte Menschenrechtsanwältin Meaza Ashenafi wurde zur ranghöchsten Richterin des Landes ernannt (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 1 3 . 2 . 2 0 1 9 - 8 B 17.31645-juris Rn. 30 m.w.N.;… U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004-juris Rn. 40 m.w.N.).

    Schließlich wurden Ver­ bote für Websites und soziale Medien aufgehoben (…vgl. Republik Österreich, Länderinformati­ onsblatt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Äthiopien vom 8.1.2019 - letzte Kurz­ information eingefügt am 8.11.20219, S. 7; im Einzelnen BayVGH, U. v. vom 1 3 . 0 2 . 2 0 1 9 - 8 B 17.31645-juris Rn. 34;… U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004-juris Rn. 4 4 j e m.w.N.).

    Das Gericht sieht bei dieser Einschätzung der Sachlage auch, dass die Reformbestrebungen des neuen Premierministers auch Rückschläge erlitten haben und es zu Unruhen mit Todes­ fällen kam und kommt (vgl. auch BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36 f.;… U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 - juris Rn. 47 f. m.w.N.).

    Zu weiteren To­ desopfern kam es, als tausende Menschen gegen diese Gewaltwelle protestierten (…vgl. Re­ publik Österreich, Länderinformationsblatt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Äthi­ opien vom 8.1.2019 - letzte Kurzinformation eingefügt am 8.11.2019, S. 8 u. 10; BayVGH, U. v. 1 3 . 2 . 2 0 1 9 - 8 B 17.31645-juris Rn. 36).

    Für das Vorliegen "stichhaltiger Gründe" im Sinne des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU, durch die die Vermutung der Wiederholung einer Vorverfolgung widerlegt wird, ist nicht erforderlich, dass die Gründe, die die Wiederholungsträchtigkeit einer Vorverfol­ gung entkräften, dauerhaft beseitigt sind (vgl. BayVGH, U.v. 1 3 . 2 . 2 0 1 9 - 8 B 17.31645-juris Rn. 40 f.).

    Es ergeben sich keine Anhaltspunkte aus den dem Gericht zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, dass äthiopische Staatsangehörige allein aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit für eine früher als terroristisch eingestuften / oppositionellen Gruppe bzw. eine dieser nahestehenden Vereini­ gung, etwa weil sie - wie der Kläger - aktives Mitglied der TBOJ/UOSG sind und/oder an Demonstrationen dieser Organisation teilgenommen haben, im Fall ihrer Rückkehr mit beacht­ licher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht sind (vgl. AA an BAMF vom 8.5.2019; AA an VG Dresden vom 7.2.2019; so auch BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - j u r i s Rn. 43 m.w.N.) Das Gericht sieht bereits keine Anhaltspunkte für eine ernsthafte exilpolitische Betätigung des Klägers.

    Das Vor­ herrschen eines so hohen Niveaus willkürlicher Gewalt, dass stichhaltige Gründe für die An­ nahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land bzw. in die betreffende Region allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ausgesetzt zu sein, bleibt außer­ gewöhnlichen Situationen vorbehalten, die durch einen sehr hohen Gefahrengrad gekenn­ zeichnet sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 52).

    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 AsylG ist die Herkunftsregion des Betroffenen, in die er typischer­ weise zurückkehren wird (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 52).

    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Bedingungen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. BayVGH, U. v. 1 3 . 2 . 2 0 1 9 - 8 B 17.31645-juris Rn. 55 m.w.N.).

  • VG Regensburg, 31.01.2022 - RO 16 K 20.30122

    Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu erlittener Vorverfolgung aufgrund politischen …

    Mit Beschluss vom 03.01.2020 hat das Gericht den Beschluss vom 03.05.2018 aufgehoben und das Verfahren fortgeführt, da das Ergebnis der Beweiserhebung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nun vorliege und dieser in dem betreffenden Verfahren mit Urteilen vom 13.02.2019 (Az. 8 B 17.31645) und 12.03.2019 (Az. 8 B 18.30274) entschieden habe.

    Solche stichhaltigen Gründe ergeben sich aus den positiven Veränderungen in Äthiopien seit Amtsantritt des Premierministers Abiy Ahmed (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 28;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 26).

    Die politische Situation in Äthiopien hat sich für Regierungsgegner und Oppositionelle bereits seit Anfang 2018 deutlich entspannt (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 29;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 27).

    Zudem wurde am 05.07.2018 die Einstufung der Oppositionsgruppierungen Ginbot7, OLF und ONLF als terroristische Organisationen durch das Parlament von der Terrorliste gestrichen und die Oppositionsgruppen wurden eingeladen, nach Äthiopien zurückzukehren, um am politischen Diskurs teilzunehmen (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 30ff. m.w.N.;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 29ff. m.w.N.; vgl. AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien vom 24.4.2020, Stand: März 2020, Seite 5).

    In den Regionen Oromia, SNNPR, Somali, Benishangul Gumuz, Amhara und Tigray werden Menschen durch Gewalt vertrieben (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36ff;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 34ff).

    Dies zeige etwa auch die Tatsache, dass das äthiopische Parlament am 24. Dezember 2018 ein Gesetz zur Einrichtung einer Versöhnungskommission verabschiedet habe, deren Hauptaufgabe es ist, der innergemeinschaftlichen Gewalt ein Ende zu setzen und Menschenrechtsverletzungen im Land zu dokumentieren (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 36 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Aufgrund der unterschiedlichen Sach- und Interessenslage scheidet eine entsprechende Heranziehung des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU aus (…vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 39 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    eine derartige Furcht zu begründen (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 40f.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 42f.).

    Abgesehen davon begründet infolge der grundlegenden politischen Änderung allein die Tatsache, dass sich äthiopische Asylbewerber in Deutschland exponiert exilpolitisch betätigt haben, grundsätzlich nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine relevante Verfolgungsgefahr, eine Rückkehrgefährdung erscheint auf Basis der aktuellen Auskunftslage allenfalls noch in besonders gelagerten Ausnahmefällen denkbar (…vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 42; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 42ff.).

    Unter dem Gesichtspunkt der schlechten humanitären Bedingungen in Äthiopien scheidet die Gewährung subsidiären Schutzes schon deswegen aus, weil die Gefahr eines ernsthaften Schadens insoweit nicht von einem der in § 3c AsylG genannten Akteure ausgeht, also vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern die vorgenannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens zu bieten, § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 51 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 50 m.w.N.).

    Trotz der zahlreichen Binnenvertriebenen in einzelnen Regionen Äthiopiens liegt kein landesweiter bürgerkriegsähnlicher Zustand vor (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 54 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 53 m.w.N.).

    nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 56 ff. m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RO 2 K 19.31197

    Äthiopien: Klage abgewiesen.

    Nr. L 337 vom 20. Dezember 2011 S. 9 ff. (im Weiteren RL 2011/95/EU) enthaltene Wahrschein­ lichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ("real risk") abstellt; das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 -juris Rn. 23 m.w.N.).

    Hierfür ist erforderlich, dass stich­ haltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgungshandlungen entkräften (…vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018-1 C 29.17-juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645 -juris Rn. 24 m.w.N.).

    Die politische Situation in Äthiopien hat sich für Regierungsgegner und Oppositionelle seit An­ fang 2018 deutlich entspannt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 29 ff. mit zahlreichen Nachweisen;… U.v. 12.12.2019-8 B 19.31004-juris Rn. 39 ff.).

    Die renommierte Menschenrechtsanwältin Meaza Ashenafi wurde zur ranghöchsten Richterin des Landes ernannt (vgl. zum Ganzen,BayyQH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 30).

    Das Gericht sieht bei dieser Einschätzung der Sachlage auch, dass die Reformbestrebungen 1 des neuen Premierministers auch Rückschläge erlitten haben und es zu Unruhen mit Todes­ fällen kam und kommt (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645-juris Rn. 36 mit zahlreichen Nachweisen;… U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 - juris Rn. 47;… AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien vom 8.4.2019, Stand: Februar 2019, S. 10).

    Für das Vorliegen "stichhaltiger Gründe" im Sinn des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU, durch die die Vermutung der Wiederholung einer Vorverfolgung widerlegt wird, ist nicht erforderlich, dass die Gründe, die die Wiederholungsträchtigkeit einer Vorverfolgung entkräften, dauerhaft beseitigt sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 40).

    wegung) von der Terrorliste und der Rückkehr namhafter Exilpolitiker kann nicht (mehr) ange­ nommen werden, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit, etwa weil sie - wie der Kläger - aktives Mitglied der EPPF und EDFMS sind, im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungs­ maßnahmen bedroht sind (…vgl. AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien vom 24.4.2020, Stand: März 2020, S. 16 f.; AA, Stellungnahme an das VG Minden vom 10.7.2020; so auch BayVGH, U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 43 bzgl. der der OLF nahestehenden TBOJ/UOSG).

    Im Übrigen geht das Gericht aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Äthiopien (s.o.) davon aus, dass nunmehr selbst solchen Äthiopiern, die sich in herausgehobener Art und Weise exil­ politisch engagiert haben, grundsätzlich nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgungsgefahr droht (vgl. auch BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645-juris Rn. 43 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 5.9.2018 - B 7 K 17.33349-juris Rn. 64).

    Das Vorherrschen eines so hohen Niveaus will­ kürlicher Gewalt, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land bzw. in die betreffende Region allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ausgesetzt zu sein, bleibt außergewöhnlichen Situationen vorbehal­ ten, die durch einen sehr hohen Gefahrengrad gekennzeichnet sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 52).

    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Be­ urteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 AsylG ist die Herkunftsregion des Betroffenen, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 52).

    Sind Armut und staatliche Mittel ursächlich für schlechte humanitäre Be­ dingungen, kann dies nur in "ganz außergewöhnlichen Fällen" zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen, nämlich dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 55 m.w.N.).

    Auch insoweit sind die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen und - wie bei § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK - zunächst die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 59).

  • VG Regensburg, 24.06.2020 - RO 16 K 17.34922

    Äthiopien: Klage abgewiesen. Keine Verfolgung von Exil-Oppositionellen.

    Solche stichhaltigen Gründe erge­ ben sich aus den positiven Veränderungen in Äthiopien seit Amtsantritt des Premierministers Abiy Ahmed (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 28;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274-juris Rn. 26).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu Folgendes festgestellt (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 27 ff.):.

    Dies zeige etwa auch die Tatsache, dass das äthiopische Parlament am 24. Dezember 2018 ein Gesetz zur Einrichtung einer Versöhnungskommission verabschie­ det habe, deren Hauptaufgabe es ist, der innergemeinschaftlichen Gewalt ein Ende zu setzen und Menschenrechtsverletzungen im Land zu dokumentieren (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 36 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Anders als im Rahmen der Prüfung eines nachträglichen Grundes für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst, e und f der Richtlinie 2011/95/EU, bei der nach Art. 11 Abs. 2 der Richt­ linie 2011/95/EU zu untersuchen ist, ob die Veränderung der Umstände, aufgrund derer ein Drittstaatangehöriger oder ein Staatenloser als Flüchtling anerkannt wurde, erheblich und nicht nur vorübergehend ist, sieht die Regelung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU eine solche Untersuchung nicht vor (…BayVGH, U.v. 12.3.2019-8 B 18.30274-juris Rn. 38 m.w.N.; U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 40 m.w.N.).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht dem von der zitierten Rechtsprechung und Literatur in Bezug genommenen Urteil des EuGH vom 2. März 2010 (Az. C-175/08 u.a. - NVwZ 2010, 505) entnehmen, zumal auch diese Entscheidung lediglich das Erlöschen des Flücht­ lingsstatus betrifft (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 39 m.w.N.; U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 41 m.w.N.).

    Insbesondere ist die Mitgliedschaft in einer in Deutschland exilpolitisch tätigen Organisation, die einer der in Äthiopien bis Sommer 2018 als Terrororganisation eingestuften Organisationen der Ginbot7, OLF oder ONLF nahe­ steht, oder eine exilpolitische Tätigkeit für eine solche Organisation (z.B. TBOJ/UOSG, EPPFG bzw. EDFM (Ethiopian Democratic Forces Movement)) infolge der Veränderung der politi­ schen Verhältnisse in Äthiopien nicht geeignet, eine derartige Furcht zu begründen (…BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 8ZB 19.30033 - juris Rn. 5;… B.v. 8.4.2019 - 8ZB 18.32811 - juris Rn. 8;… U.v. 12.3.2019-8 B 18.30274 - juris Rn. 40; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 42).

    Unter dem Gesichtspunkt der schlechten humanitären Bedingungen in Äthiopien scheidet die Gewährung subsidiären Schutzes schon deswegen aus, weil die Gefahr eines ernsthaften Schadens insoweit nicht von einem der in § 3c AsylG genannten Akteure ausgeht, also vom Staat, von Parteien oder Or­ ganisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern die vorgenannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens zu bieten, § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG (…BayVGH, U.V. 12.3.2019 - 8 B 18.30274-juris Rn. 51 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 50 m.w.N.).

    Trotz der zahlreichen Binnenvertriebenen in einzelnen Regi­ onen Äthiopiens liegt kein bürgerkriegsähnlicher Zustand vor (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274-juris Rn. 54 m.w.N.; U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 53 m.w.N.).

    Ebenso ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende äthiopische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit weiterhin nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (…BayVGH, U.v. 12.3.2019-8 B 18.30274-juris Rn. 56 ff. m.w.N.; U.v. 13.2.2019-8 B 17.31645-juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

    Schließlich müs­ sen sich diese Gefahren alsbald nach der Rückkehr realisieren (BayVGH, U.v. 13.02.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 59 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385

    Der auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft …

    Rn. 23 2.1 Das Verwaltungsgericht hat vorliegend den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht dadurch verletzt, dass es dem Antrag des Bevollmächtigten auf Ladung und Anhörung der Sachverständigen, die in den vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 2019 (UA S. 11 ff.) in Bezug genommenen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in welchen die Entscheidungen vom 13. Februar 2019 (8 B 17.31645, 8 B 18.30261, 8 B 18.30275), vom 12. März 2019 (8 B 18.30252, 8 B 18.30274) ergangen sind, schriftliche Sachverständigengutachten erstattet hatten, nicht nachgekommen ist.

    Der Antrag, die drei Gutachterinnen von Amnesty International (ai), des Institutes für Afrikakunde (GIGA) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zu der Beweisfrage zu hören, ob Personen, die wie der Kläger amharischer Volkszugehörigkeit und in Deutschland für die EPPF politisch aktiv sind bzw. oder waren, im Falle ihrer Rückkehr nach Äthiopien dort aus diesem Grunde festgenommen, für unbestimmte Zeit in Haft gehalten und misshandelt wurden und weiterhin werden, mit Haft und Misshandlung und/oder lebensbedrohlichen Übergriffen rechnen müssen, zielt schon nicht direkt auf eine Erläuterung der unter dem 19. Mai 2018 (GIGA), 11. Juli 2018 (ai) und 26. September 2018 (SFH) gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren 8 B 17.31645, 8 B 18.30252, 8 B 18.30257, 8 B 18.30261, 8 B 18.30274 und 8 B 18.30276 erstellten gutachterlichen Stellungnahmen.

    Dabei hat es berücksichtigt, dass die Reformbestrebungen in Äthiopien in den letzten Monaten auch Rückschläge erlitten und die aufgebrochenen ethnischen Konflikte teilweise zu erheblicher Binnenflucht geführt haben, die Situation trotz des politischen Umbruchs noch nicht stabil ist und die tiefgreifenden Veränderungen noch nicht als gefestigt gewertet werden können (UA S. 15, S. 16 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris).

    Denn wie bereits ausgeführt hat das Verwaltungsgericht insbesondere unter Bezugnahme auf die Darlegungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 - (…juris Rn. 36 bis 38) bei seiner Bewertung die bis Juni 2019 eingetretenen Veränderungen berücksichtigt und dazu ausgeführt, dass diese aktuellen politischen Vorgänge nicht dazu führten, die Einschätzung, zu revidieren, dass nicht mehr angenommen werden könne, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit im Falle ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrelevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht seien (UA S. 11 ff., S. 15).

    Es ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36 bis 38) zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich dabei nicht um gezielte staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Oppositionelle wegen ihrer politischen Überzeugung, sondern um Vorfälle in der Umbruchsphase des Landes bzw. um Geschehnisse handelt, die sich nicht als Ausdruck willentlicher und zielgerichteter staatlicher Rechtsverletzungen, sondern als Maßnahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts oder als Abwehr allgemeiner Gefahrensituationen darstellen (UA S. 16).

    Rn. 40 dd) Auch greift der Einwand, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, auf dessen Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 - sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil maßgeblich stütze, übersehe, dass die Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 7. Februar 2019 sich wesentlich auf eine drohende Verfolgung von Angehörigen der OLF bzw. der UOSG und nicht auf eine solche der vorliegend gegenständlichen EPPF beziehe, nicht durch.

    Rn. 55 Soweit der Bevollmächtigte des Klägers darauf verweist, dass weder in dem verwaltungsgerichtlichen Urteil noch in dem von diesem in Bezug genommenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 - (juris) das Thema der Verfolgung einer bestimmten Volksgruppe auch durch die Sicherheitskräfte thematisiert worden sei, ist ihm zum einen entgegenzuhalten, dass er selbst erst in der Zulassungsschrift, nicht aber schon im Beweisantrag selbst, den Aspekt gezielter staatlicher oder vom Staat unterstützter Repressalien gegenüber Amharen in der Heimatregion des Klägers Gojjam anknüpfend an seine ethnische Volkszugehörigkeit geltend gemacht hat.

    Zum anderen hat er sich dabei nicht in erforderlicher Weise damit auseinandergesetzt, dass das Verwaltungsgericht (unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36 bis 38) bei der Bewertung, dass es sich bei den ethnischen Konflikten nicht um Geschehnisse im Sinne willentlicher und zielgerichteter staatlicher Rechtsverletzungen handelt, auch die Beteiligung der staatlichen Sicherheitskräfte berücksichtigt hat.

  • VG Regensburg, 21.09.2022 - RO 15 K 19.30519

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Mann mit beruflicher Tätigkeit in Addis …

    Zudem wird auf folgendes hingewiesen: Die politische Situation in Äthiopien hat sich für Regierungsgegner und Oppositionelle bereits seit Anfang 2018 deutlich entspannt (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 29;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 27).

    Mit dem benachbarten Eritrea wurde ein Friedensab­ kommen geschlossen (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 30ff. m.w.N.;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 29ff. m.w.N.; vgl. AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Äthiopien vom 24.4.2020, Stand: März 2020, Seite 5).

    Nachdem es bereits im Jahr 2019 immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der Regierung und der Bevölkerung gekommen war (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36ff;… U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 34ff;… Republik Österreich, Länderin­ formationsblatt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Äthiopien vom 8.1.2019 - letzte Kurzinformation eingefügt am 7.7.2020, S. 6ff), fand der größte Gewaltausbruch in der Region Oromia zuletzt nach der Ermordung des politisch aktiven Sängers Hachalu Hundessa, der der Volksgruppe der Oromo angehörte, am 29. Juni 2020 statt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte erstmals in seinen Urteilen von Februar und März 2019 fest, dass die Ereignisse aus dem Jahr 2018 nicht als gezielte staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Oppositionelle wegen ihrer politischen Überzeugung, sondern als Vorfälle in der Umbruchphase des Landes bzw. als Geschehnisse, die sich nicht als Ausdruck willentlicher und zielgerichteter staatlicher Rechtsverletzungen, sondern als Maßnahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts oder als Abwehr allgemeiner Gefahrensituationen darstellen, zu werten sind (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 36 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 38 m.w.N.) und hält an dieser Bewertung auch in Anbetracht der jüngeren Vorkommnisse um die Volksgruppe der Oromo fest (…vgl. BayVGH, B.v. 08.03.2022 - 23 ZB 21.3128 - Rn. 9 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 23 ZB 30635 - Rn. 8;… B.v. 3.9.2020 - 23 ZB 20.31624 - Rn. 12;… B.v. 30.9.2020 - 23 ZB 20.31855 - Rn. 9;… B.v. 11.12.2020 - 23 ZB 20.31235 - Rn. 16; n.v.).

    Aufgrund der unterschiedlichen Sach- und Interessenslage scheidet eine entsprechende Heranziehung des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU aus (…vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 39 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    Unter dem Gesichtspunkt der schlechten humanitären Bedingungen in Äthiopien scheidet die Gewährung subsidiären Schutzes schon deswegen aus, weil die Gefahr eines ernsthaften Schadens insoweit nicht von einem der in § 3c AsylG genannten Akteure ausgeht, also vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern die vorgenannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens zu bieten, § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 51 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 50 m.w.N.).

    Trotz der zahlreichen Binnenvertriebenen in einzelnen Regionen Äthiopiens liegt kein bürgerkriegsähnlicher Zustand vor (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 54 m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 53 m.w.N.).

    Ebenso ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende äthiopische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit weiterhin nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (…BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30274 - juris Rn. 56 ff. m.w.N.; U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19

    Eritrea: Zurückweisung der Berufung; keine eigene Auslegung ausländischen Rechts …

    Rn. 210 BayVGH, Urteile vom 12. Dezember 2019 - 8 B 19.31004 -, juris, Rn. 38, und vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 -, juris, Rn. 43; Beschluss vom 4. März 2019 - 8 ZB 17.31817 -, juris, Rn. 5; VG Ansbach, Urteil vom 15. Januar 2020 - AN 9 K 17.30574 -, juris, Rn. 28; aus der Zeit vor April 2018: OVG NRW, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, juris, Rn. 75-97.
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.33381

    Ablehnung von Beweisanträgen im Asylprozess - Äthiopien

    Rn. 22 a) Das Verwaltungsgericht hat vorliegend den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht dadurch verletzt, dass es dem Antrag ihres Bevollmächtigten auf Ladung und Anhörung der Sachverständigen, die in den vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil in Bezug genommenen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in welchen die Entscheidungen vom 13. Februar 2019 (8 B 17.31645, 8 B 18.30275, 8 B 18.30261) und 12. März 2019 (8 B 18.30252, 8 B 18.30274) ergangen sind, schriftliche Sachverständigengutachten erstattet hatten, nicht nachgekommen ist.

    Der Antrag, die drei Gutachterinnen von Amnesty International (ai), des Institutes für Afrikakunde (GIGA) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zu der Beweisfrage zu hören, ob Personen, die in Deutschland zunächst für die EPRP und dort als Mitglied des Vorstands einer Regionalgruppe und später für die EDFM politisch aktiv waren und weiterhin sind, im Falle ihrer Rückkehr nach Äthiopien dort aus diesem Grunde festgenommen, für unbestimmte Zeit in Haft gehalten und misshandelt wurden und weiterhin werden, zielt schon nicht direkt auf eine Erläuterung der unter dem 19. Mai 2018 (GIGA), 11. Juli 2018 (ai) und 26. September 2018 (SFH) gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren 8 B 17.31645, 8 B 18.30252, 8 B 18.30257, 8 B 18.30261, 8 B 18.30274 und 8 B 18.30276 erstellten gutachterlichen Stellungnahmen.

    Dabei hat es berücksichtigt, dass die Reformbestrebungen in Äthiopien in den letzten Monaten auch Rückschläge erlitten haben, die Situation trotz des politischen Umbruchs noch nicht stabil ist und die tiefgreifenden Veränderungen noch nicht als gefestigt gewertet werden können (UA S. 15 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36 bis 38).

    Dennoch ist es zu dem Ergebnis gekommen, dass infolge der grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse in Äthiopien seit dem Amtsantritt Abiys im April 2018 nicht mehr angenommen werden könne, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund einer exilpolitischen Tätigkeit im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht seien (UA S. 14 unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 43 m.w.N.) und dass es insbesondere keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass nur prominente Oppositionspolitiker verschont würden, unbekannte Personen, die sich exilpolitisch betätigt hätten, jedoch weiterhin von Verfolgung bedroht seien.

    Denn wie bereits ausgeführt hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 - (…juris Rn. 36 ff.) bei seiner Bewertung bereits berücksichtigt, dass es auch nach dem Amtsantritt des neuen Premierministers zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen der Regierung und der Bevölkerung einhergehend mit zahlreichen Verhaftungen sowie zu einer Zunahme ethnischer Konflikte gekommen war und dass auch in den Regionen Gewaltkonflikte nach wie vor nicht unter Kontrolle sind.

    Der Einwand etwa, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, auf dessen Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 8 B 17.31645 - sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil maßgeblich stütze, übersehe, dass die Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 7. Februar 2019 sich wesentlich auf eine drohende Verfolgung von Angehörigen der OLF bzw. der UOSG und nicht auf solche der insoweit weder politisch noch taktisch gleichzustellenden EPPFguard beziehe, greift nicht durch.

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 3 K 18.31494

    Keine Verfolgung von Oppositionellen wegen Änderung der Verhältnisse in Äthiopien

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in den Verfahren 8 B 18.30261, 8 B 18.30275, 8 B 17.31645, 8 B 18.30261 (Ue.v. 13.2.2019 - alle juris), 8 B 18.30274, 8 B 18.30252 (Ue.v. 12.3.2019 - beide juris) und 8 B 17.31645 (U.v. 14.3.2019 - juris) auf der Grundlage verschiedener im Rahmen dieser Verfahren eingeholter Auskünfte und Gutachten und weiterer neuester Erkenntnisquellen die politische Situation in Äthiopien neu beurteilt und hierbei die Organisationen Ginbot 7, 0LF, ONLF und die ihnen nahe stehenden politischen Organisationen und exilpolitischen Organisationen in den Blick genommen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Verfahren 8 B 17.31645 (U.v. 13.2.2019 - juris) u.a. Folgendes aus:.

    Diesbezüglich folgt das Gericht den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 13. Februar 2019 (8 B 17.31645 - juris Rn. 40 bis 41 mit ausführlicher Begründung).

    Hierbei handelt es sich nicht um gezielte staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Oppositionelle wegen ihrer politischen Überzeugung, sondern um Vorfälle in der Umbruchsphase des Landes bzw. um Geschehnisse, die sich nicht als Ausdruck willentlicher und zielgerichteter staatlicher Rechtsverletzungen darstellen, sondern als Maßnahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts oder als Abwehr allgemeiner Gefahrensituationen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36 bis 38; hierauf wird zur weiteren Begründung Bezug genommen).

    Es kann (unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. z.B. VG Würzburg, U.v. 15.9,.2017 - W 3 K 17.31180 - juris) nicht mehr angenommen werden, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpolitischen Tätigkeit im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht sind (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 43 m.w.N.).

    Es gibt nach der aktuellen Erkenntnislage aber in keiner Region Äthiopiens bürgerkriegsähnliche Zustände (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 52 bis 53 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 25.04.2019 - W 3 K 18.31514

    Äthiopien: Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Kein …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in den Verfahren 8 B 18.30261, 8 B 18.30275, 8 B 17.31645, 8 B 18.30261 (Ue.v. 13.2.2019 - alle juris), 8 B 18.30274, 8 B 18.30252 (Ue.v. 12.3.2019 - beide juris) und 8 B 17.31645 (U.v. 14.3.2019 - juris) auf der Grundlage verschiedener im Rahmen dieser Verfahren eingeholter Auskünfte und Gutachten und weiterer neuester Erkenntnisquellen die politische Situation in Äthiopien neu beurteilt und hierbei die Organisationen Ginbot 7, 0LF, ONLF und die ihnen nahe stehenden politischen Organisationen und exilpolitischen Organisationen in den Blick genommen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Verfahren 8 B 17.31645 (U.v. 13.2.2019 - juris) u.a. Folgendes aus:.

    Diesbezüglich folgt das Gericht den Ausführungen des Bay­ erischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 13. Februar 2019 (8 B 17.31645 - juris Rn. 40 bis 41 mit ausführlicher Begründung).

    Hierbei handelt es sich nicht um geziel­ te staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Oppositionelle wegen ihrer poli­ tischen Überzeugung, sondern um Vorfälle in der Umbruchsphase des Lan­ des bzw. um Geschehnisse, die sich nicht als Ausdruck willentlicher und zielgerichteter staatlicher Rechtsverletzungen darstellen, sondern als Maß­ nahmen zur Ahndung kriminellen Unrechts oder als Abwehr allgemeiner Ge­ fahrensituationen (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 36 bis 38; hierauf wird zur weiteren Begründung Bezug genommen).

    Es kann (unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. z.B. VG Würzburg, U.v. 15.9.2017 - W 3 K 17.31180 - juris) nicht mehr angenom­ men werden, dass äthiopische Staatsangehörige aufgrund ihrer exilpoliti­ schen Tätigkeit im Fall ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit vor flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsmaßnahmen bedroht sind (BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 43 m.w.N.).

    Es gibt nach der aktuellen Erkenntnislage aber in keiner Region Äthiopiens bürgerkriegs­ ähnliche Zustände (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 13.2.2019 - 8 B 17.31645 - juris Rn. 52 bis 53 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 11.06.2019 - W 3 K 18.32332

    Keine Verfolgung in Äthiopien wegen exilpolitischer Betätigung für die EPRP

  • VG Würzburg, 12.07.2019 - W 3 K 32393

    Äthiopien: Keine Verfolgungsgefahr bei oppositioneller Betätigung. Die Klage ist …

  • VG Würzburg, 15.07.2019 - W 3 K 18.32100

    Nachträgliche Änderungder Sachlage aufgrund weiterer exilpolitischer Tätigkeiten …

  • VG Regensburg, 21.09.2020 - RN 2 S 20.31401

    Asyl(folge)antrag nach unanfechtbarem Abschluss eines Rücknahmeverfahrens - …

  • VG Bayreuth, 03.04.2019 - B 7 K 17.32109

    Äthiopien:Kein innerstaatlicher Konflikt.

  • VG Bayreuth, 25.01.2019 - B 7 K 17.30304

    Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in …

  • VG Regensburg, 04.05.2022 - RO 16 K 19.32232

    Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu Angriff durch OLF; Verweis auf internen …

  • VG Regensburg, 08.04.2021 - RO 2 K 18.30966

    Kein Flüchtlingsschutz für eine weibliche Klägerin - Äthiopien

  • VG Bayreuth, 05.09.2018 - B 7 K 17.33349

    Verumutungswirkung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG bezüglich …

  • VG Wiesbaden, 01.07.2022 - 5 K 3953/17

    Äthiopien: Nach politischem Wandel keine Verfolgung von Oppositionellen oder bei …

  • VG Bayreuth, 07.12.2018 - B 7 K 17.31304

    Widerlegung der Verfolgungsvermutung bei Rückkehr

  • VG Regensburg, 06.02.2023 - RN 2 K 21.31336

    Eritrea: Ablehnung internationalen Schutz aufgrund unglaubhaften Sachvortrags; …

  • VG Regensburg, 10.11.2021 - RO 16 K 18.32956

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Frau aus Volksstamm der Oromo wegen …

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 B 19.31004

    Zur asylrelevanten Lage in Äthiopien: Wehrdienstentziehung und Opposition

  • VG Bayreuth, 13.09.2018 - B 7 K 18.31332

    Erfolglose Klage eines Äthiopiers wegen Folgeantrag gestützt auf exilpolitische …

  • VG Bayreuth, 23.06.2020 - B 7 K 17.33547

    Äthiopien: Klage abgewiesen; keine Verfolgung aufgrund unglaubhaften Sachvortrag …

  • VG Würzburg, 29.05.2020 - W 3 K 19.30455

    Abschiebungsverbot nach Äthiopien

  • VG Ansbach, 09.03.2022 - AN 9 K 17.33704

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Mann aus dem Volk der Somali; laut seinem …

  • VG Arnsberg, 07.03.2019 - 12 K 7034/17
  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 8 ZB 19.32121

    Zur Verfolgungsgefahr für ehemalige Regimegegner in Äthiopien

  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 8 B 18.30276

    Erfolglose Berufung wegen grundlegender Änderung der politischen Verhältnisse in …

  • VG Würzburg, 29.03.2021 - W 3 K 19.32286

    Äthiopien: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung eines christlich-orthodoxen …

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.32442

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer Asylsuchenden aus Äthiopien

  • VG Regensburg, 20.03.2019 - RO 2 K 17.31431

    Äthiopien:Keine Verfolgungsgefahr bei oppositioneller Betätigung.

  • VG Würzburg, 03.07.2020 - W 3 K 19.32217

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Äthiopien

  • VG Ansbach, 29.01.2020 - AN 9 K 17.33790

    Abschiebungsverbot wg. HIV-Infektion - Äthiopien

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33053

    Fehlende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in Bezug auf die …

  • VG Ansbach, 18.01.2021 - AN 3 K 17.32521

    Äthiopien: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage bei individueller Situation; …

  • VG Bayreuth, 09.07.2019 - B 7 K 17.33427

    Äthiopien:Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Eine …

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33054

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VG Potsdam, 11.08.2020 - 15 K 3066/18

    Äthiopien: Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Chemnitz, 06.10.2021 - 2 K 2104/18

    Äthiopien: Keine Vorverfolgung glaubhaft gemacht; nach politischem Wandel keine …

  • VG Ansbach, 07.05.2019 - AN 9 K 17.31620

    Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen oromischer …

  • VG Ansbach, 07.05.2019 - AN 9 K 17.31480

    Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung aufgrund behaupteter früherer …

  • VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938

    Subsidiärer Schutz bei drohender Heranziehung zum militärischen Bereich des …

  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.32507

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Klageabweisung in Asylsache

  • VG Regensburg, 11.08.2020 - RO 2 K 19.32345

    Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes

  • VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 3 K 17.33199

    Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach Äthiopien

  • VG Regensburg, 25.03.2025 - RN 2 K 24.30994

    Ablehnung der Asylberechtigung aus Art. 16a Abs. 1 GG wegen Ende der Flucht in …

  • VG Regensburg, 21.09.2022 - RO 15 K 20.30470

    Äthiopien: Keine Verfolgung wegen homosexueller Orientierung; Unglaubhafte und …

  • VG Würzburg, 29.05.2020 - W 3 K 19.32290

    Äthiopien: Klage abgewiesen; kein Nachweis der Glaubhaftigkeit einer politischen …

  • VG Regensburg, 17.12.2024 - RN 2 K 24.31013

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 8 B 19.31474

    Äthiopien, exilpolitischen Aktivitäten: Kein Anspruch auf die Zuerkennung der …

  • VG Ansbach, 03.05.2019 - AN 3 K 19.30354

    Äthiopien: Klageabweisung, weder Anspruch gem. § 3 Abs. 1, § 4 AsylG noch § 60 …

  • VG Regensburg, 21.08.2025 - RN 2 K 25.30147

    Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft einer Mutter mit minderjährigem Kind mangels …

  • VG Regensburg, 22.04.2025 - RN 2 K 24.30262

    Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für volljährigen Eritreer., Zuerkennung …

  • VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 2 K 24.32628

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft:, Eine in Äthiopien mit einem Äthiopier …

  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 8 B 19.31476

    Äthiopien:Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage abgewiesen. Auch im Fall …

  • VG Würzburg, 25.03.2022 - W 3 K 19.32243

    Äthiopien: Nach politischem Wandel keine politische Verfolgung bei …

  • VG Halle, 29.08.2019 - 4 A 49/18

    Äthiopien:Keine Verfolgungsgefahr bei oppositioneller Betätigung.

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

  • VG Wiesbaden, 12.08.2022 - 5 K 3841/17

    Äthiopien: Nach politischem Wandel keine Verfolgung bei ONLF Bezug; kein …

  • VG Chemnitz, 02.06.2021 - 2 K 1763/18

    Äthiopien: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung politischer Oppositionsgruppen …

  • VG Regensburg, 22.12.2022 - RN 2 K 22.30590

    Eritrea: Subsidiärer Schutz für eine Frau wegen Desertion aus dem militärischen …

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RO 2 K 17.35406

    Äthiopien:Klage abgewiesen. Die politische Situation in Äthiopien hat sich für …

  • VG Regensburg, 31.03.2021 - RN 2 K 19.30627

    Eritrea: Subsidiärer Schutz bei illegaler Ausreise und Wehrdienstentziehung

  • VG Gießen, 06.03.2020 - 6 K 2275/17

    Äthiopien: Vortrag über Fluchtgründe unglaubhaft, vorgelegtes ärztliches …

  • VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 2 K 24.31656

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft., Mitgliedern der Pfingstgemeinde, auch …

  • VGH Bayern, 13.01.2022 - 23 ZB 20.31378

    Äthiopien: Antrag auf Berufungszulassung abgelehnt; keine ausreichende Darlegung …

  • VG Köln, 08.04.2021 - 8 K 7124/17
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines …

  • VG Regensburg, 14.01.2022 - RN 16 K 20.30032

    Äthiopien: kein Abschiebungsverbot für alleinerziehende Mutter aus der Region …

  • VG Köln, 08.07.2021 - 8 K 9345/17
  • VG Wiesbaden, 12.03.2021 - 5 K 1581/17

    Äthiopien: Abschiebungsverbot wegen schlechter Gesamtlage in Äthiopien; keine …

  • VG Wiesbaden, 12.02.2021 - 5 K 1660/17

    Äthiopien: Keine asylrechtliche Verfolgung bei ehemaligem Unterstützer der …

  • VG Augsburg, 21.01.2021 - Au 1 K 18.30932

    Äthiopien: keine systematische Verfolgung von Oppositionellen ohne exponierte …

  • VG Wiesbaden, 05.06.2020 - 5 K 1284-17

    Äthiopien: kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Oromo mit …

  • VG Trier, 13.03.2019 - 5 K 5961/17

    Äthiopien: Klageabweisung, keine generelle Verfolgung der Oromo, veränderte …

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33221

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Ansbach, 09.07.2022 - AN 9 K 17.34646

    Erfolglose Asylklage einer äthiopischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 8 ZB 18.30910

    Keine Zulassung der Berufung wegen behaupteter Rückkehrgefährdung einer …

  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 8 ZB 19.30929

    Keine Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 8 ZB 19.30033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Grundsatzbedeutung

  • OVG Sachsen, 27.10.2025 - 6 A 1154/18

    Asyl: Äthiopien, ; Staatsangehörigkeit eines gebürtigen Äthiopiers, eritreischer …

  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 24 B 23.30101

    Zurückverweisung eines Asylverfahrens an das Verwaltungsgericht

  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32389

    Keine Verfolgung von Regierungsgegnern durch Vollzug des EU-Rückübernahmeabkommen …

  • VG München, 29.01.2020 - M 12 K 17.46207

    Äthiopien: ET: Klage abgewiesen; äthiopische Staatsangehörige; …

  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 8 ZB 19.32392

    Keine Verfolgung von Regierungsgegnern durch Vollzug des EU-Rückübernahmeabkommen …

  • VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 3 K 23.30044

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …

  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 8 ZB 19.30631

    Darlegungsanforderungen an einen Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren

  • VG Würzburg, 25.02.2022 - W 3 K 20.30129

    Äthiopien: Keine landesweit drohende FGM bei ablehnender Haltung der Eltern, …

  • VG München, 18.09.2019 - M 12 K 17.41851

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen unglaubhaften Vortrags

  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.31891

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines äthiopischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 8 ZB 18.33079

    Erfolgloser auf rechtsgrundsätzliche Bedeutung gestützter …

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 8 ZB 18.30660

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nachträglich entfallener …

  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 8 ZB 18.32033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil …

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 8 ZB 18.33262

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der …

  • VG Regensburg, 19.06.2018 - RO 2 E 18.31617

    Asylverfahren - Exilpolitisch tätiger Asylbewerber aus Äthiopien

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 B 23.30151

    Abweichende Beurteilung der allgemeinen asylrelevanten Lage - Zurückverweisung

  • VG Ansbach, 09.02.2023 - AN 9 K 19.30681

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Mann aus dem Volk …

  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 9 K 20.30287

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für ein in …

  • VG Frankfurt/Main, 26.05.2021 - 5 K 3778/17

    Äthiopien: Keine drohende (Gruppen) Verfolgung von Oromo wegen Unterstützung …

  • VG Ansbach, 19.04.2021 - AN 9 K 18.31051

    Äthiopien: Geschlechtsspezifische Verfolgung von Zugehöriger zur sozialen Gruppe …

  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 17.33732

    Äthiopien: Drohende Genitalverstümmelung für Minderjährige; Abschiebungsverbot …

  • VG Hamburg, 11.02.2021 - 19 A 832/16

    Äthiopien: Klage überwiegend abgewiesen, jedoch keine offensichtliche …

  • VG Bayreuth, 31.08.2020 - B 7 K 20.30443

    Gefahr der Genitalverstümmelung und körperlicher Züchtigung bei einjähriger …

  • VGH Bayern, 05.11.2018 - 8 ZB 18.32768

    Keine klärungsbedürftigen Fragen bei einer Rückkehr nach Äthiopien

  • VGH Bayern, 14.08.2018 - 8 ZB 18.31540

    Erfolglose Berufungszulassung wegen fehlender Darlegung von Zulassungsgründen

  • VG Potsdam, 19.01.2021 - 15 K 5285/17

    Äthiopien: eritreische Staatsangehörigkeit unglaubwürdig; keine relevante …

  • VG Ansbach, 24.06.2020 - AN 9 K 16.31743

    Äthiopien: politische Lage für Regierungsgegner und Oppositionelle seit Anfang …

  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.32096

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache im Zulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der …

  • VG Regensburg, 27.03.2019 - RO 2 K 18.32253

    Teilweise Einstellung des Verfahrens im Streit um die Feststellung von …

  • VG München, 20.02.2019 - M 12 K 17.33781

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Äthiopien

  • VGH Bayern, 10.08.2018 - 8 ZB 18.31195

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Ungenügende Darlegung von …

  • VG Gießen, 25.04.2018 - 6 K 116/17

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren (K)

  • VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30357

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Familienvater mit …

  • VG Trier, 08.01.2021 - 9 K 1027/20

    Äthiopien: keine Verfolgung nachgewiesen; inländische Fluchtalternative bei …

  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 9 K 17.34998

    Abschiebungsverbot bei einer Familie mit kleinem Kind wegen Heuschreckenplage und …

  • VG Ansbach, 15.01.2020 - AN 9 K 17.31269

    Äthiopien: unbegründete Klage, kein Anspruch auf Flüchtlingsschutz, subsidiären …

  • VG München, 15.01.2020 - M 12 K 17.45876

    Äthiopien: Klage abgewiesen; kein Nachweis der Glaubhaftigkeit einer Verfolgung …

  • VG Bayreuth, 15.08.2018 - B 7 K 17.31116

    Keine beachtliche Verfolgungsgefahr bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen …

  • VG Würzburg, 23.12.2024 - W 3 K 23.30206

    Äthiopien, Zurückverweisung unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens, …

  • VG Ansbach, 10.01.2023 - AN 3 K 22.30896

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für jungen alleinstehenden Mann aus dem Volk …

  • VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30355

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …

  • VG Regensburg, 07.07.2022 - RO 12 K 21.31673

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für in Deutschland geborenes Mädchen aus dem …

  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 23 ZB 20.32340

    Äthiopien: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; keine Gruppenverfolgung …

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverstoßes durch …

  • VG Bayreuth, 13.03.2019 - B 7 K 17.32299

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …

  • VG Regensburg, 27.05.2025 - RN 15 K 24.32257

    Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, Prozeßkostenhilfeverfahren, Subsidiär …

  • VG Wiesbaden, 26.01.2024 - 5 K 1076/18

    Äthiopien: Kein Verfolgung wegen oromischer Volkszugehörigkeit

  • VG Berlin, 02.05.2023 - 28 K 574.18

    Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Frankfurt/Main, 01.02.2023 - 5 K 2649/17

    Äthiopien: Keine drohende Verfolgung oder ernsthafter Schaden glaubhaft gemacht; …

  • VG Regensburg, 29.06.2022 - RO 15 K 18.31532

    Äthiopien: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG im konkreten Einzelfall …

  • VG Würzburg, 10.08.2021 - W 3 K 20.30082

    Erfolglose asylrechtliche Klage eines in Deutschland geborenen zweijährigen …

  • VG Trier, 28.04.2021 - 9 K 3359/19

    Äthiopien: Abschiebungsverbot für alleinerziehende Mutter wegen wirtschaftlicher …

  • VG Ansbach, 12.11.2019 - AN 9 K 16.30706

    Keine drohende Verfolgung in Äthiopien wegen Wandels der politischen Verhältnisse

  • VG Bayreuth, 31.08.2018 - B 7 K 17.32128

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - …

  • VG Regensburg, 19.03.2024 - RO 12 K 23.31495

    Äthiopien: keine Schutzform für oromischen Volkszugehörigen aus der East Hararghe …

  • VG Frankfurt/Main, 10.08.2022 - 5 K 5309/17

    Äthiopien: Keine drohende Verfolgung oder drohender ernsthafter Schaden glaubhaft …

  • VG Freiburg, 17.02.2021 - A 2 K 4556/18

    Äthiopien: keine Gruppenverfolgung von Oromo

  • VG Gießen, 26.06.2020 - 6 K 3240/17

    Äthiopien: Vortrag über Fluchtgründe unglaubhaft, politische Verhältnisse in …

  • VG Ansbach, 15.01.2020 - AN 9 K 17.30574

    Erfolgloser Asylantrag einer äthiopischen Familie

  • VG Gießen, 01.02.2023 - 6 K 2222/19

    Äthiopien: Kein kausaler Zusammenhang zwischen erlittenem Unrecht und Ausreise; …

  • VG Wiesbaden, 02.12.2022 - 5 K 4102/17

    Äthiopien: Nach politischem Wandel keine Verfolgung von Oppositionellen oder bei …

  • VG Frankfurt/Main, 01.06.2022 - 5 K 5265/17

    Äthiopien: Keine drohende Verfolgung oder ernsthafter Schaden glaubhaft gemacht; …

  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 7 K 20.31109

    Äthiopien: keine drohende Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung für …

  • VG Augsburg, 05.08.2020 - Au 1 K 18.31608

    Äthiopien: politische Verhältnisse seit 2018 grundlegend verbessert, in keiner …

  • VG Ansbach, 30.10.2019 - AN 9 K 17.32962

    Wandel der politischen Verhältnisse in Äthiopien

  • VG Ansbach, 18.09.2019 - AN 9 K 16.31079

    Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiären …

  • VG Gießen, 21.05.2019 - 6 K 556/17

    Äthiopien: Klageabweisung; Verfolgung der regierungskritisch exilpolitisch …

  • VG Schwerin, 14.05.2019 - 15 A 2185/17

    Abschiebung von Angehörigen und Sympathisanten der ONLF

  • VG Gießen, 06.05.2019 - 6 K 4425/17

    Äthiopien: Klageabweisung: politische Veränderungen in Äthiopien; keine …

  • VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 7 K 17.32837

    Äthiopien; Klage abgewiesen:Der Klägerin droht wegen ihrer amharischen …

  • VG Darmstadt, 11.01.2024 - 4 K 601/17

    Äthiopien: Keine Verfolgung wegen Volkszugehörigkeit zu den Amharen; …

  • VG Ansbach, 12.01.2023 - AN 9 K 20.31096

    Äthiopien: Wiederaufgreifensantrag einer amharischen Familie aus Stadt Gondar …

  • VG Gießen, 11.10.2022 - 6 K 1159/20

    Äthiopien: Äthiopische Staatsangehörigkeit durch Geburt äthiopischer Eltern …

  • VG Gießen, 23.08.2022 - 6 K 2523/19

    Äthiopien: Keine drohende Verfolgung oder ernsthafter Schaden glaubhaft gemacht; …

  • VG Wiesbaden, 07.01.2022 - 5 K 4243/17

    Äthiopien: Abschiebungsverbot für alleinstehende Frau ohne soziales Netzwerk …

  • VG Gießen, 07.07.2021 - 6 K 8609/17

    Äthiopien: keine Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung oder Gefahr von …

  • VG Gießen, 26.01.2021 - 6 K 4078/17

    Äthiopien: Unglaubhaftes Vortragen zum Fluchthintergrund; Keine drohende …

  • VG Wiesbaden, 20.01.2021 - 5 K 6010/17

    Äthiopien: keine Gruppenverfolgung von Oromo; Regimewechsel 2018 führte zu …

  • VG Ansbach, 22.08.2019 - AN 9 K 17.32560

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Äthopien)

  • VG Wiesbaden, 01.02.2023 - 5 K 5231/17

    Äthiopien: Nach politischem Wandel keine Verfolgung von Oppositionellen oder bei …

  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2022 - 5 K 4629/17

    Äthiopien: Keine drohende Verfolgung oder ernsthafter Schaden glaubhaft gemacht; …

  • VG Gießen, 25.01.2022 - 6 K 4630/18

    Äthiopien: Widersprüchlicher Vortrag zu politischer Verfolgung und …

  • VG Regensburg, 30.04.2021 - RO 2 K 17.33985

    Äthiopien: Keine familiäre Gemeinschaft wegen räumlicher Trennung und geringem …

  • VG Augsburg, 11.06.2019 - Au 1 K 17.31444

    Äthiopien, Oromo, OLF, TBOJ/UOSG, Exilpolitik

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht