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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14449
BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95 (https://dejure.org/1995,14449)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 8 B 171.95 (https://dejure.org/1995,14449)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 8 B 171.95 (https://dejure.org/1995,14449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des "Erschlossensein" nach bebauungsrechtlichen Vorschriften - Beurteilung des Erreichbarkeitserfordernis in qualifiziert beplanten Bereichen - Auslegung eines einschlägigen Bebauungsplans - Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag als so genanntes Geschäft ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 133 Abs. 3.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Grundsätzlich bedeutsam i.S. dieser Bestimmung ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

    Eine prozeßordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert u.a. Ausführungen dazu, warum eine Klärung der jeweils aufgeworfenen Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Soweit die Beschwerde die Frage aufwirft, ob entsprechend dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 ff.) eine Kostenteilung bei einseitig anbaubaren Straßen auch dann zu erfolgen hat, wenn die betreffende "Erschließungsstraße nahezu ausschließlich auf der einen Seite zum Anbau bestimmt ist, nicht dagegen auf der anderen, an die das Grundstück des Beitragspflichtigen angrenzt" (…Beschwerdebegründung vom 13. November 1995, S. 2), führt das auch nicht auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

    Danach nämlich hat die beklagte Gemeinde die in Rede stehende Straße lediglich in einem Umfang ausgebaut, der nicht über das hinausgeht, was die hinreichende Erschließung der Grundstücke an der bebaubaren Straßenseite erfordert, das heißt für diese Erschließung unerläßlich ist, so daß der Halbteilungsgrundsatz hier schon vom Ansatz her nicht anwendbar ist (vgl. dazu u.a. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - a.a.O., ).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Denn in dem u.a. von der Beschwerde angegebenen Urteil vom 1. März 1991 (- BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 [BVerwG 01.03.1991 - 8 C 59/89]) hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich betont, im Zusammenhang mit den bebauungsrechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen zähle "zum Bebauungsrecht" nicht "auch das landesrechtliche Bauordnungsrecht".
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Denn es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. schon Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 ) bereits hinreichend geklärt, daß sowohl tatsächliche als auch rechtliche Hindernisse einem Erschlossensein i.S. des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur dann entgegenstehen, wenn sie für unter dem Blickwinkel gerade des Erschließungsbeitragsrechts nicht ausräumbar zu halten sind.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Denn diese Frage ist auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. etwa Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67-69.82 - BVerwGE 68, 48 ) zu dem insoweit einer Vorausleistung vergleichbaren Vorfinanzierungsinstitut der Kostenspaltung ohne weiteres zu verneinen und bedarf deshalb keiner Klärung in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Im übrigen ist das Bundesverwaltungsgericht nach Inkrafttreten des § 131 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 1. Juli 1987 stets davon ausgegangen, daß diese Regelung auf seine Rechtsprechung zur Mehrfacherschließung außerhalb der Abrechnung von zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung zusammengefaßten Erschließungsanlagen keinen Einfluß hat (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - BVerwGE 97, 185 [BVerwG 09.12.1994 - 8 C 28/92]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95
    Grundsätzlich bedeutsam i.S. dieser Bestimmung ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde; …

    Er wird regelmäßig kundbar gemacht durch entsprechende Heranziehungsbescheide (BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 zur Kostenspaltung; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 8 B 171.95 - juris LS zur Vorausleistung).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

    Der von den Klägern angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B .v. 12.12.1995 - 8 B 171.95 -) lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 9 LA 132/20

    Ermessen; Ermessensakt, innerdienstlich; Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung

    Er wird regelmäßig kundbar gemacht durch entsprechende Heranziehungsbescheide (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.1.2021 - 9 ME 206/20 - n. v. und vom 8.1.2019 - 9 LA 50/18 - n. v.; BVerwG…, Urteil vom 9.12.2015 - 9 C 27.14 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 12.12.1995 - 8 B 171.95 - juris;… Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2021, § 8 Rn. 133a).
  • VG Ansbach, 27.02.2025 - AN 3 K 22.00215

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistungsbescheid, Bestimmung der …

    Rn. 58 Erforderlich ist insoweit ein sog. "innerdienstlicher Ermessensakt", der - wenn auch nicht in den jeweiligen Vorausleistungsbescheiden - zumindest eindeutig in Vermerken, Niederschriften oder Abrechnungsunterlagen dokumentiert sein muss (HessVGH, B.v. 12.9.2014 - 5 B 1124/14 - juris Rn. 3 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 12.12.1995 - 8 B 171.95;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Rn. 1410).
  • VG Potsdam, 16.01.2015 - 12 K 4162/13

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Die Entscheidung zugunsten einer Vorausleistungserhebung im Einzelfall ist dabei als innerdienstlicher Ermessensakt zu qualifizieren, der (u.a.) durch entsprechende Heranziehungsbescheide kundbar gemacht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 8 B 171/95 -, juris).
  • VGH Hessen, 12.09.2014 - 5 B 1124/14

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag

    Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet dies als so genannten "innerdienstlichen Ermessensakt", der sich zumindest eindeutig in Vermerken, Niederschriften oder Abrechnungsunterlagen wiederfinden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 8 B 171.95 -, Juris;… Driehaus, a.a.O. § 21 Rn. 4).
  • VG Münster, 24.06.2013 - 3 K 2908/12

    Möglichkeit der Erhebung einer Vorausleistung gemäß § 133 Abs. 3 BauGB im Rahmen …

    Rn. 23 Vgl. zu diesen Details bereits Beschluss des BVerwG vom 12. Dezember 1995 - 8 B 171/95 -.
  • VG Schleswig, 03.04.2017 - 9 B 44/16

    Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung - Anforderungen an Ermessensakt

    Er wird regelmäßig kundbar gemacht durch entsprechende Heranziehungsbescheide (…BVerwG, U. v. 09.12.2015 - 9 C 27/14 -, juris Rn. 26; B. v. 12.12.1995 - 8 B 171/95 -, juris Kurztext;… VG Schleswig, U. v. 25.03.2011 - 9 A 250/09 - VG A-Stadt, U. v. 24.06.2013 - 3 K 2908/12 -, juris sowie Habermann a.a.O. Rn. 366 und Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 21 Rn.4).
  • VG Münster, 08.03.2013 - 3 L 4/13

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen …

    BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1995, 8 B 171.95; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 21, Randnummer 4. Zu fordern ist demnach zumindest, dass der Wille der Gemeinde deutlich wird, ein Instrument der Vorfinanzierung in Anspruch nehmen zu wollen.
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