Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Aufhebung des funktionalen Bezugs zur komplexen Wohnbebauung durch das Anlegen befestigter Anwohner-Stellplätze auf einem Teil der an die Wege angrenzenden Grünflächen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; AEG § 18
Aufhebung des funktionalen Bezugs zur komplexen Wohnbebauung durch das Anlegen befestigter Anwohner-Stellplätze auf einem Teil der an die Wege angrenzenden Grünflächen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 26.11.2013 - 7 K 1607/11
- BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.04.2006 - 8 B 112.05
Verpflichtung der Tatsacheninstanz zur Beweiserhebung bei …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Nur für eine bestehende Bebauung sind entsprechende Zuschläge festzusetzen (vgl. Beschluss vom 18. April 2006 - BVerwG 8 B 112.05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 61 Rn. 8).Die vom Kläger begehrte Bewertung als Grünland entspricht nicht der Sachlage im für die Wertbemessung jeweils maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung und der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (…zu deren Maßgeblichkeit vgl. Beschlüsse vom 9. September 2003 - BVerwG 7 KSt 8.03 - juris Rn. 1 und vom 18. April 2006 a.a.O.).
- BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
"Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Rn. 6 a) Die Aufklärungsrüge ist nicht ordnungsgemäß erhoben, weil die Beschwerdebegründung nicht im Einzelnen darlegt, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach dessen materiell-rechtlicher Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag des bereits in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Klägers hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Urteile vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 = Buchholz 421.8 Stiftungsrecht Nr. 6 S. 10 und vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2 S. 4). - BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Rn. 6 a) Die Aufklärungsrüge ist nicht ordnungsgemäß erhoben, weil die Beschwerdebegründung nicht im Einzelnen darlegt, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach dessen materiell-rechtlicher Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag des bereits in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Klägers hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre und inwieweit dies zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Urteile vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 = Buchholz 421.8 Stiftungsrecht Nr. 6 S. 10 und vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2 S. 4).
- BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07
Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Dazu müsste eine aktenwidrige, gegen die Denkgesetze verstoßende oder sonst von objektiver Willkür geprägte Sachverhaltswürdigung dargelegt werden (stRspr; z.B. Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 S. 29 f.). - BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Dazu hätten einander widersprechende, jeweils entscheidungstragende Rechtssätze der divergierenden und der Divergenzentscheidung herausgearbeitet werden müssen (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18). - BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht einen Schluss gezogen hat, der aus Gründen der Logik schlechterdings nicht gezogen werden kann (stRspr; z.B. Beschluss vom 6. März 2008 - BVerwG 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 m.w.N.) Dazu genügt nicht, dass die Vorinstanz nach Auffassung des Klägers fernliegende oder voreilige Schlüsse gezogen hat. - BVerwG, 07.06.2002 - 3 B 75.02
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Zuordnung von Garagenflächen …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Rn. 4 2. Soweit die Beschwerde geltend macht, das Verwaltungsgericht verneine die funktionale Einbeziehung von Stellplätzen entgegen dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 2002 - BVerwG 3 B 75.02 - (ZOV 2002, 364) erst bei einer ausschließlichen Nutzung durch Dritte, sind die Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht erfüllt. - BVerwG, 09.09.2003 - 7 KSt 8.03
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14
Die vom Kläger begehrte Bewertung als Grünland entspricht nicht der Sachlage im für die Wertbemessung jeweils maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung und der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (zu deren Maßgeblichkeit vgl. Beschlüsse vom 9. September 2003 - BVerwG 7 KSt 8.03 - juris Rn. 1 …und vom 18. April 2006 a.a.O.).
- BVerwG, 29.01.2016 - 8 B 6.16
Vergabe von Nachrangdarlehen an Privatpersonen; Rücknahme eines Verwaltungsaktes
Die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist nur dann verfahrensfehlerhaft (Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz nach § 108 Abs. 2 VwGO), wenn sie entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht, von aktenwidrigen Tatsachen ausgeht, gegen Denkgesetze verstößt oder sonst von objektiver Willkür geprägt ist (…stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris Rn. 8 und vom 15. September 2014 - 8 B 18.14 - juris Rn. 7). - VG Schleswig, 15.04.2016 - 8 A 158/14
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)
Rn. 5 Der Antrag der Kläger auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vom 20.06.2014) blieb erfolglos (Beschluss der Kammer vom 22.07.2014 - 8 B 18/14 -, OVG Schleswig, Beschluss vom 13.10.2014 - 1 MB 28/14 -).Rn. 7 Unter Bezugnahme auf ein Gutachten des Universitätsprofessors XXX vom 25.8.2014 machen die Kläger geltend, die Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren müsse - anders als die Kammer im Verfahren 8 B 18/14 entschieden habe - zu ihren Gunsten ausfallen, da sich nach summarischer Überprüfung der Sach- und Rechtslage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststellen lasse, dass die angefochtene Baugenehmigung ihre subjektiven öffentlichen Rechte sowohl aus dem Bauordnungsrecht ( § 50 Abs. 9 Satz 1 LBO ) als auch aus dem Bauplanungsrecht (§ 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) verletze.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16
Unzumutbare Beeinträchtigungen durch Garagen; Wartepositionen in der Tiefgarage …
Rn. 2 Die nach erfolglos durchgeführtem Eilrechtsschutzverfahren (Beschluss vom 22.07.2014 - VG 8 B 18/14 - und Beschluss vom 13.10.2014 - OVG 1 MB 28/14 -) am 28.11.2014 ursprünglich als Untätigkeitsklage erhobene und sodann unter Einbeziehung sowohl des die Widersprüche der Kläger gegen die Baugenehmigung vom 29.11.2013 und die 1. Nachtragsbaugenehmigung vom 20.06.2014 zurückweisenden Widerspruchsbescheides vom 23.12.2014 als auch der beiden weiteren Nachtragsbaugenehmigungen vom 03.03.2016 weitergeführte Dritt-Anfechtungs-Klage der Kläger hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 15.04.2016 abgewiesen.
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