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Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Main, 24.09.2024

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29599
VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24 (https://dejure.org/2024,29599)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2024 - 8 B 1843/24 (https://dejure.org/2024,29599)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2024 - 8 B 1843/24 (https://dejure.org/2024,29599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausbau der A 5 auf 10 Spuren

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21

    Fahrrad-Demonstration bei Fulda darf über die Bundesautobahnen A 7 und A 66 …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind (hier: Autobahnen), darf den Verkehrsinteressen größere Bedeutung beigemessen werden als bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (Anschluss an Hess. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021, - 2 B 1193/21 -, juris Rn. 4).

    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, dagegen größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021, - 2 B 1193/21 -, juris Rn. 4 …sowie Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12…, vom 15. Juni 2013 - 2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 …und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (Hess. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1193/21 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O., juris Rn. 64).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (Hess. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1193/21 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O., juris Rn. 64).

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris Rn. 63), denn insbesondere das Recht auf Sicherheit des Verkehrs, das auch den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG beinhaltet, unterliegt ebenso wie das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG einer besonderen Schutzpflicht des Staates.

  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49 …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Zwar schließt die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6), beschränkt sie aber.

    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, dagegen größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH…, Beschluss vom 4. Juni 2021, - 2 B 1193/21 -, juris Rn. 4 …sowie Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12…, vom 15. Juni 2013 - 2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24

    Autobahn als Versammlungsort

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    So kommt eine Öffnung von Autobahnen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr im Form einer Versammlung nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat und eine Abwägung des Rechts auf effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit mit kollidierenden Rechtsgütern - unter Berücksichtigung von Umleitungsmöglichkeiten und anderen Maßnahmen, um die Gefahren und Beeinträchtigungen zu reduzieren - zugunsten der Ausübung der Versammlungsfreiheit auf der Autobahn ausfällt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N., ebenso OVG Schleswig Beschluss vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris, Rn 5).

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Der Einwand des Antragstellers, der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sei in seinem Beschluss aus dem Jahr 2008 (- 6 B 1629/08 -, juris), dem ebenfalls eine Fahrraddemonstration auf der A 44 zu Grunde lag, zum Ergebnis gekommen, Vollsperrungen seien mit straßenverkehrsrechtlichen Mitteln zu beherrschende Erscheinungen, denen mit Warnhinweisen und Verkehrsfunkmeldungen effektiv begegnet werden könne, überzeugt nicht.

    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, dagegen größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH…, Beschluss vom 4. Juni 2021, - 2 B 1193/21 -, juris Rn. 4 sowie Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12…, vom 15. Juni 2013 - 2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 …und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21

    Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit in § 14 Abs. 1 HVersFG umfasst auch diejenigen Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (BVerwG…, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15; VGH München…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10; BVerwG…, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15).

    Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, insbesondere ob aufgrund der Versammlung die Gefahr von Verkehrsunfällen besteht, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und die Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Autobahnabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Autobahn begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, die die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. April 2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 16, und vom 1. September 2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24

    Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A23 stattfinden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Hinzukommt, dass auf den Umleitungstrecken der Umleitungsverkehr Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger und für Anwohner generiert, die sich unvermittelt einem sehr hohen Verkehrsaufkommen und einer Verdichtung des Verkehrs gegenübersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2024, - 4 MB 14/24 -, juris, Rn. 8).

    So kommt eine Öffnung von Autobahnen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr im Form einer Versammlung nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat und eine Abwägung des Rechts auf effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit mit kollidierenden Rechtsgütern - unter Berücksichtigung von Umleitungsmöglichkeiten und anderen Maßnahmen, um die Gefahren und Beeinträchtigungen zu reduzieren - zugunsten der Ausübung der Versammlungsfreiheit auf der Autobahn ausfällt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N., ebenso OVG Schleswig Beschluss vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris, Rn 5).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Ihre Entscheidung hat die kollidierenden Grundrechtspositionen für die Abwägung in ihrer Wechselwirkung erfasst und nach dem so in Ausgleich gebracht, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (Grundsatz der praktischen Konkordanz, vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20

    Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
    Dabei war zu berücksichtigen, dass aus Art. 8 Abs. 1 GG auch das Recht der Grundrechtsträger folgt, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen (BVerfG…, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

  • BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22

    Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des …

  • VGH Hessen, 14.06.2013 - 2 B 1359/13

    Demonstration über Marburger "Stadtautobahn" zulässig

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23

    Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24

    Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …

  • VGH Bayern, 12.05.2023 - 10 CS 23.847

    BayVGH bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8 …

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

  • VGH Hessen, 05.10.2023 - 2 B 1353/23

    Verlagerung eines Protestcamps von der Straße auf einen nahegelegenen Parkplatz

  • VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24

    Versammlung darf auf BAB 5 statfinden, weil die hohe Wahrscheinlichkeit eines …

  • VGH Hessen, 08.02.2024 - 8 B 271/24

    Blockade von Autobahnauffahrten

  • VG Gießen, 28.07.2026 - 10 L 2869/26

    Tour de Natur 2026 darf Autobahn A 5 nicht befahren

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen die sofortige Vollziehung sprechenden Interessen statt (Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 21).

    Von der öffentlichen Sicherheit erfasst werden nämlich auch die Vorschriften, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs umfassen (Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 26).

    Durch nach den nachvollziehbaren Darstellungen des Antragsgegners ebenfalls zu erwartende Staus auf Umleitungsstrecken erhöht sich das Stau- und damit verbundene Unfallrisiko weiter (so auch Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 33).

    Zwar schließt die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 43;… Beschluss vom 30.Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6), beschränkt sie aber.

    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, dagegen größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 44; Hess. VGH…, Beschluss vom 4. Juni 2021, - 2 B 1193/21 -, juris Rn. 4 …sowie Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12…, vom 15. Juni 2013 - 2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 …und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, insbesondere ob aufgrund der Versammlung die Gefahr von Verkehrsunfällen besteht, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und die Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Autobahnabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Autobahn begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, die die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 45 ff. m.w.N.).

    Der Grundsatz der praktischen Konkordanz gebietet, wenn - wie hier - die geplante Versammlungsroute auf einem sehr stark befahrenen Autobahnteilstück verlaufen soll und deshalb aufgrund nachvollziehbarer Einschätzungen der zuständigen Behörden eine starke Überlastung der in Betracht kommenden Umleitungsstrecken mit erheblichen Gefahren für die Sicherheit des Verkehrs verbunden ist, das Recht des Versammlungsanmelders, den Ort der Versammlung frei zu bestimmen, zurücktreten zu lassen, wenn die vorgesehene Ausweichstrecke dem Versammlungszweck gerecht wird (so Hess. VGH, Beschl. v. 27.9.2024 - 8 B 1843/24, BeckRS 2024, 29302 Rn. 51).

  • StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920

    Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …

    - Vgl. BVerfG(K), Beschluss vom 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22 -, juris, Rn. 6 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.09.2024 - 8 B 1843/24 -, juris, Rn. 43; Bäuerle, in: BeckOK HV, Art. 14 Rn. 54 (Stand: 15.10.2024); hierzu auch Hong, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, Kapitel B Rn. 16 ff.; zur Bedeutung des Orts auch BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315 [365 f.] = juris, Rn. 100 -.
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dejure.org Übersicht VGH Hessen

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24.F, 8 B 1843/24, 1 BvO 58/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25699
VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24.F, 8 B 1843/24, 1 BvO 58/24 (https://dejure.org/2024,25699)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.09.2024 - 5 L 3219/24.F, 8 B 1843/24, 1 BvO 58/24 (https://dejure.org/2024,25699)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. September 2024 - 5 L 3219/24.F, 8 B 1843/24, 1 BvO 58/24 (https://dejure.org/2024,25699)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Art 8 GG, Art 14 Verf HE, § 14 HVersFG
    Versammlung darf auf BAB 5 statfinden, weil die hohe Wahrscheinlichkeit eines Personenschadens nicht dargelegt wurde

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fahrrad-Demo "Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren" darf auf BAB 5 stattfinden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf stattfinden - Untersagung der Nutzung rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    (1) Zunächst gewährleisten Art. 14 der Verfassung des Landes Hessen und Art. 8 Abs. 1 GG auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und wie eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 - juris Rn. 61).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 20;… Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022 § 15 Rn. 53).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 …und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 …und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1201/21

    Fahrrad-Demonstration in Kassel darf über die Bundesautobahn A 49 führen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Autobahnen nicht per se als Versammlungsort ausgeschlossen werden können, obwohl sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FStrG grundsätzlich nur für den Schnellverkehr mit KFZ bestimmt sind (HessVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1201/21 -, juris Rn. 4).
  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24

    Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Aufgrund der weiterhin bestehenden erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, hält das Gericht an seinen bisherigen Beschlüssen fest (vgl. zuletzt m.w.N. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. März 2024, - 5 L 985/24.F - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23

    Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Eine Autobahn als Versammlungsort kommt in Ausnahmefällen jedoch nur in Betracht, wenn dies für die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit unabdingbar ist (NdsOVG, Beschluss vom 18. April 2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 8, HessVGH Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 24.08.2020 - 6 B 18.20

    Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Versammlung …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.09.2024 - 5 L 3219/24
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 …und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49 …

  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98

    Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der …

  • VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24

    Fahrraddemonstration auf Autobahn (hier: A 5)

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2024 - 5 L 3219/24.F - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24

    Verbot einer Pro-Palästina Versammlung am 7. Oktober rechtswidrig

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (…Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 22. Dezember 2023 (Az. 5 L 4164/23.F) und jüngst vom 24. September 2024 (Az. 5 L 3219/24.F) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest (…siehe hierzu auch Löhr, Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen im Lichte des Grundgesetzes, 2007, S. 275).
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