Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beitragsfähige Erschließungsstrasse bei weit zurückliegenden Bau der ersten Teilstrecke - Einmalige oder zweimalige Erschließungspflicht eines an zwei Teilstrecken einer Straße angrenzendes Grundstück und etwaige Eckgrundstücksvergünstigung - Berücksichtigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover - 8 A 2191/92
- OVG Niedersachsen, 26.06.1996 - 9 L 1494/94
- BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Beschluß vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 33 ) bereits hinreichend geklärt, daß bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB anzusehen ist, und zwar selbst dann, wenn die überbaubare Fläche z.B. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen gemäß § 23 BauNVO oder durch Abstands- und Anbauverbotsvorschriften etwa gemäß § 9 Abs. 1 und 2 FStrG beschränkt ist. - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung
Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 10. Oktober 1995 (BVerwG 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 S. 58 ) grundsätzlich geklärt; sie bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Nach dieser Bestimmung muß in der Beschwerdebegründung näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Nach dieser Bestimmung muß in der Beschwerdebegründung näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 16.07.1982 - 8 B 35.82
Erschließungsaufwand - Zuwendungen - Beiträge - Zweckgebundene Mitte - Anlieger - …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 244.96
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 8 B 35.82 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 17 S. 1 ff.) ist ebenfalls bereits hinreichend geklärt, daß die Überzahlung eines Grundeigentümers, d.h. eine von diesem aufgrund einer zu hohen Veranlagung der Gemeinde erbrachte, über den auf sein Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag hinausgehende Leistung, zu keiner zugunsten anderer Grundeigentümer zu berücksichtigenden anderweitigen Deckung des Erschließungsaufwands im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB führt.
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09
Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder …
Die Rechtfertigung dafür ergibt sich aus der Tatsache, dass das Baurecht fast nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung meist die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraussetzt, mithin für die Ausführbarkeit eines Bauvorhabens durchweg mehr an Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 - NVwZ 1995, 1215; Beschl. v. 20.1.1997 - 8 B 244.96 - Juris). - VG Würzburg, 12.07.2018 - W 3 K 16.1156
Anderweitige Deckung von Erschließungsbeitrag
Rn. 31 Gestützt wird dieses Ergebnis durch eine weitere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.1.1997 - 8 B 244.96 - juris Rn. 4): In diesem Fall hatte eine Gemeinde mehrere Jahre vor Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes mit manchen Anliegern der Straße im Rahmen von Erbbauverträgen Ablösungsvereinbarungen geschlossen. - VG München, 26.02.2013 - M 2 K 12.5590
Missbräuchliche Grundstücksteilung; Buchgrundstück, Hanglage
Denn das Baurecht lässt fast nie die volle Bebauung eines Grundstücks zu, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung setzt meist die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraus (BVerwG, B.v. 29.11.1994 - 8 B 171/94 - juris; B.v. 20.1.1997 - 8 B 244/96 - juris; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris;… vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17, Rn. 28 f.).
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