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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,694
BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99 (https://dejure.org/2000,694)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 (https://dejure.org/2000,694)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 (https://dejure.org/2000,694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GVG § 169 Satz 1; VermG § 30 a; VwGO § 55, § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 138 Nr. 5
    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz; Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    VermG § 30 a; ; VwGO § 55; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 138 Nr. 5; ; GVG § 169 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz - Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 30 a; VwGO § 55, § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 138 Nr. 5; GVG § 169 Satz 1
    Ausschlußfrist; Anmeldefrist; staatliches Fehlverhalten; Revisionzulassung; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachverhaltsaufklärung; Öffentlichkeit der Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz; Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    § 30a VermG; §§ 55, 132 Abs. 2 Nr. 1, 138 Nr. 5 VwGO; § 169 GVG
    Vermögensrecht/Rückübertragungsanspruch/Versäumung der Anmeldefrist/Revisionszulassungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 61
  • NJW 2001, 698 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1298
  • NJ 2000, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (158)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    a) Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (BVerwGE 101, 39 = Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.

    c) Die drei weiteren von der Beschwerde angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 1966, 1974 und 1984 beziehen sich sämtlich nicht auf die Fristvorschrift des § 30 a VermG, so daß sie als Maßstab für eine Divergenzrüge von vornherein ausscheiden, zumal das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (…a.a.O. S. 45 bzw. S. 7) klargestellt hat, daß sich die Ausnahmen von der strikten Regelung einer Ausschlußfrist nicht allgemeingültig, sondern nur im Einklang mit dem Regelungsbereich, in dem die Ausschlußfrist wirkt, und im Blick auf die ihr dort zugemessene Funktion bestimmen lassen.

    Vielmehr setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O. auch Beschluß vom 25. März 1998 - BVerwG 7 B 36.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 5 S. 10 sowie Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 8 B 21.98 -, vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 250.98 -, vom 26. Januar 1999 - BVerwG 8 B 208.98 -, vom 1. Juni 1999 - BVerwG 8 B 126.99 - und vom 16. Juni 1999 - BVerwG 8 B 144.99 - jeweils n.V.) die ausnahmeweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG neben dem staatlichen Fehlverhalten weiter voraus, daß durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (…a.a.O. S. 46 bzw. S. 8) im einzelnen mit dem Sinn und Zweck der Ausschlußfrist begründet.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Der Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung mit einem sie tragenden abstrakten Rechtssatz von einem ebensolchen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Es kommt hinzu, daß tatsächliche Hindernisse, durch die Zuhörern der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt wird, nur dann einen erheblichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens darstellen, wenn sie von dem (erkennenden) Gericht bemerkt werden oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerkt werden können (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 S. 1 f., Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - NJW 1985, 448; BGH, Urteile vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - NJW 1966, 1570 und vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 - NJW 1969, 756 ).
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Fragen nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 18 ).
  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus verfassungsrechtlicher Sicht Härtefällen ausreichend Rechnung getragen wird (BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - ZOV 1999, 23 = VIZ 1999, 146 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - BA S. 12).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Sind aber Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Fragen nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 und vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 18 ).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Es kommt hinzu, daß tatsächliche Hindernisse, durch die Zuhörern der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt wird, nur dann einen erheblichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens darstellen, wenn sie von dem (erkennenden) Gericht bemerkt werden oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerkt werden können (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 S. 1 f., Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - NJW 1985, 448; BGH, Urteile vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - NJW 1966, 1570 und vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 - NJW 1969, 756 ).
  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99

    Verfassungsmäßigkeit einer Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungs- …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus verfassungsrechtlicher Sicht Härtefällen ausreichend Rechnung getragen wird (BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - ZOV 1999, 23 = VIZ 1999, 146 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - BA S. 12).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn die Eingangstür des Gerichtsgebäudes verschlossen ist, Zuhörer sich aber mit Hilfe einer Klingel Einlaß verschaffen können (Beschlüsse vom 23. November 1989 - BVerwG 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91 S. 37 und vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9 S. 3; vgl. auch Beschluß vom 22. April 1988 - BVerwG 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 6 C 29.88

    Hauptverhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
    Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn die Eingangstür des Gerichtsgebäudes verschlossen ist, Zuhörer sich aber mit Hilfe einer Klingel Einlaß verschaffen können (Beschlüsse vom 23. November 1989 - BVerwG 6 C 29.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 91 S. 37 und vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9 S. 3; vgl. auch Beschluß vom 22. April 1988 - BVerwG 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95

    Offene Vermögensfragen: Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG

  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt …

  • BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88

    Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung - …

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür - …

  • BVerwG, 16.06.1999 - 8 B 144.99

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdegründe - Grundsätzliche …

  • BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 126.99

    Folge der Versäumung der Anmeldefrist zur Geltendmachung eines …

  • BVerwG, 14.04.1998 - 8 B 21.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • VG Gera, 21.07.1999 - 6 K 1573/96
  • BVerwG, 25.03.1998 - 7 B 36.98
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

    Die Revision kann aber nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn Tatsachen, die vorliegen müssten, damit eine Frage sich im Revisionsverfahren stellt, vom Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ).

    Rn. 50 Die Klärung dieser Frage ist im Revisionsverfahren nicht zu erwarten, weil die Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sie sich im Revisionsverfahren stellt, vom Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt sind (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 f. und vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ).

    Rn. 52 Dessen ungeachtet ist die Revision auch nicht im Hinblick darauf wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, dass eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als die Beschwerdeführerin beantwortet und deshalb die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ).

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle; …

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Tatsachengericht eine ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen abgelehnt hat, weil es die betreffende Frage anders beantwortet hat, als es die Beschwerde für richtig hält (im Anschluss an Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ).

    Dieser Einwand kann der Beschwerde zwar dann nicht entgegengehalten werden, wenn die in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als die Beschwerde beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11

    Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse; …

    Soweit der Einwand des nicht festgestellten Sachverhalts einer Grundsatzbeschwerde ausnahmsweise dann nicht entgegengehalten werden kann, wenn eine in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (s. Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 14), liegt dieser Ausnahmefall hier nicht vor.
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