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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 03.08.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56140
BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56140)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2021 - 8 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56140)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - (BVerfGE 145, 20 Rn. 181 ff.) hinreichend geklärt.

    Danach verstößt das Fehlen von gesetzlichen Kriterien für die bei der Wiedererteilung von Erlaubnissen zu treffende Auswahl unter Spielhallen mit nach Ablauf der Übergangsfrist erloschenen Altgenehmigungen, die zueinander den gesetzlichen Mindestabstand nicht einhalten, dann nicht gegen den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, wenn der Eingriff in die Berufsfreiheit durch eine Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung vom Mindestabstandserfordernis abgemildert ist und nur eine bestimmbare Anzahl von Bestandsspielhallen betrifft (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a.a.O. Rn. 183).

    Insofern gebietet es die ohnehin geforderte Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber auch ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a.a.O. Rn. 185).

    Sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Berufungsgericht haben ihrer Entscheidung den bundesrechtlichen Maßstab des Gesetzesvorbehalts aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - (BVerfGE 145, 20 Rn. 182, 185) zugrunde gelegt.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt; …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Rn. 10 5. Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache schließlich nicht wegen der von der Klägerin geltend gemachten Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. September 2017 (11 ME 330/17) zu.

    Es hat dem nordrhein-westfälischen Landesrecht hinreichende Auswahlkriterien bei kollidierenden Spielhallenstandorten sowie die Möglichkeit entnommen, eine Amortisierung von im Vertrauen auf den Bestand einer gewerberechtlichen Erlaubnis getätigten Investitionen zu berücksichtigen, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg für das dortige Landesrecht verneint hatte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 330/17 - NVwZ 2017, 1552 Rn. 16 ff., 19).

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle; …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Sie rügt lediglich eine Verletzung dieses bundesrechtlichen Grundsatzes, ohne aufzuzeigen, dass dessen Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt wäre, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 …und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Sie rügt lediglich eine Verletzung dieses bundesrechtlichen Grundsatzes, ohne aufzuzeigen, dass dessen Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt wäre, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (…vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.06.2019 - 10 B 21.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Die Abweichung der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts von der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts kann zwar grundsätzlichen Klärungsbedarf im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO indizieren (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 10 B 21.18 - juris Rn. 6), sofern sie dieselbe Norm des revisiblen Rechts betrifft.
  • BVerwG, 17.02.1993 - 4 C 16.92

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung der Kostenentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil die Beigeladene zu 1 mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7) und die Beigeladene zu 2 keinen Antrag gestellt hat.
  • BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96

    Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil die Beigeladene zu 1 mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7) und die Beigeladene zu 2 keinen Antrag gestellt hat.
  • BVerwG, 22.04.2026 - 4 BN 34.25

    Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs?

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil diese mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine eigenen Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 - juris Rn. 12 …und vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.04.2026 - 4 BN 33.25
    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil diese mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine eigenen Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 - juris Rn. 12 …und vom 26. November 2025 - 4 BN 14.25 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 28.21

    Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Die Klägerin nimmt zur Begründung ihrer Beschwerde auf ihre Beschwerdebegründung wegen der Nichtzulassung der Revision im Verfahren ihrer auf eine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Erlaubnis für ihre Spielhalle (8 B 29.21 ) gerichteten Klage Bezug.

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem am selben Tage ergangenen Beschluss im Verfahren 8 B 29.21 .

  • BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 30.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. Erteilung der Erlaubnis …

    Die Klägerin nimmt zur Begründung ihrer Beschwerde auf ihre Beschwerdebegründung wegen der Nichtzulassung der Revision im Verfahren ihrer auf eine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Erlaubnis für ihre Spielhalle (8 B 29.21 ) gerichteten Klage Bezug.

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem am selben Tage ergangenen Beschluss im Verfahren 8 B 29.21 .

  • BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25

    Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen Nichtzulassung der Revision …

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil diese mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 - juris Rn. 12 …und vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 27 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2023 - 3 M 459/23

    Baurechtliche Abweichungsentscheidung für die Errichtung einer …

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser keinen eigenen Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 13. Januar 1987 - 6 C 55.83 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21   

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https://dejure.org/2021,34663
VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21 (https://dejure.org/2021,34663)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.08.2021 - 8 B 29/21 (https://dejure.org/2021,34663)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. August 2021 - 8 B 29/21 (https://dejure.org/2021,34663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21
    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall: Ergibt die Prüfung, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93/98 -, RNr. 5 bei juris mwN; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.03.2021, 1 MB 4/21)-).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94

    Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21
    Andere Gerichte behandeln das Rechtsschutzbegehren als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO (z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.03.1994, 5 S 99/94).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21
    Der etwa 40m hohe Funkmast, der in einer Entfernung von 150m entfernt steht, ist nicht geeignet, wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder der massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen zu benachteiligen, indem es diesem "die Luft nimmt" oder etwa eine Abriegelungswirkung oder das Gefühl des "Eingemauert seins" erzeugt (OVG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2018, 1 MB 23/17, juris RNr. 8).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 11 VR 1.95

    Planfeststellungsverfahren - Öffentliche Verkehrsanlagen - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21
    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung - so auch die Kammer (siehe auch bereits VG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2017, 8 B 18/17; VG Schleswig, Beschluss vom 12.07.2016, 8 B 25/16) - hält den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 VwGO) für den statthaften Rechtsbehelf (so auch BVerwG, Beschluss vom 22.02.1995, 11 VR 1/95, NVwZ 1995, S. 903, 904).
  • VG Schleswig, 15.06.2017 - 8 B 18/17

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21
    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung - so auch die Kammer (siehe auch bereits VG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2017, 8 B 18/17; VG Schleswig, Beschluss vom 12.07.2016, 8 B 25/16) - hält den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 VwGO) für den statthaften Rechtsbehelf (so auch BVerwG…, Beschluss vom 22.02.1995, 11 VR 1/95, NVwZ 1995, S. 903, 904).
  • VG Schleswig, 28.09.2017 - 6 A 107/16
    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21
    Bei Windenergieanlagen geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass eine optisch bedrängende Wirkung in der Regel dann nicht vorliegt, wenn der Abstand der Wohnbebauung von der Windenergieanlage das dreifach der Anlagenhöhe beträgt (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 28.09.2017, 6 A 107/16 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2021 - 1 MB 18/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Funkmastes; …

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers auf Aussetzung der Baugenehmigung, hilfsweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, mit Beschluss vom 3. August 2021 - 8 B 29/21 - abgelehnt.
  • VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 B 1/25

    Abwehrrechte des Plannachbarn gegen Immissionen (Lärm und Licht) eines bereits …

    Eine hiervon abweichende Ausführung kann die Aufhebung der Baugenehmigung demgegenüber nicht rechtfertigen ( VG Schleswig, Beschluss vom 3. August 2021 - 8 B 29/21 -, juris Rn. 7 f.;… Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 , juris Rn. 16 ; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 8 B 27/24 -, zur Veröffentlichung vorgemerkt).
  • VG Neustadt, 06.06.2023 - 5 K 1042/22

    Nachbarklage gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Letztere Voraussetzung ist trotz der Entfernung von ca. 80 m zwischen Wohnhaus der Kläger und Bauvorhaben zu bejahen, weil zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Errichtung und der Betrieb des 40 m hohen Mobilfunkmastes auch noch auf das Anwesen der Kläger in rechtlich relevanter Weise einwirken kann (vgl. zur - als zulässig erachteten - Klage gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes in einer Entfernung von 150 m: Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 3. August 2021 - 8 B 29/21 -, Rn. 13, juris; bestätigt durch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 1 MB 18/21 -, juris).
  • VG Würzburg, 14.09.2021 - W 4 S 21.1067

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast

    Ein etwaiger Verstoß gegen die Orts- bzw. Gebietsgebundenheit nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB wirkt sich somit nicht auf die subjektiven Rechte der Antragsteller aus (vgl. VG Schleswig-Holstein, B.v. 3.8.2021 - 8 B 29/21 - juris Rn. 10;… VG Bayreuth, U.v. 29.4.2008 - B 2 K 07.910 - juris Rn. 20).
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