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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 10.10.2023 - 8 B 411/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42808
VG Braunschweig, 10.10.2023 - 8 B 411/23 (https://dejure.org/2023,42808)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.10.2023 - 8 B 411/23 (https://dejure.org/2023,42808)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - 8 B 411/23 (https://dejure.org/2023,42808)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 34a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EUV 604/2013, Art 2 Buchst g; EUV 604/2013, Art 20 Abs 5; GG, Art 6; MRK, Art 8 Abs 1; VwGO, § 80 Abs 5
    Russland: Dublin Kroatien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Keine systemischen Mängel; Erkrankungen in Kroatien behandelbar

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.10.2023 - 8 B 411/23
    Selbst wenn man zugunsten der Antragstellerin davon ausgeht, in asylrechtlichen Dublin-Verfahren sei der Begriff der rechtlich geschützten Familie (Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 6 GG) so auszulegen, dass er auch Beziehungen zwischen erwachsenen Familienangehörigen bei einem Abhängigkeitsverhältnis erfasst (so OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, juris Rn. 35; vgl. aber auch die Def. für "Familienangehörige" in Art. 2 buchst. g Dublin III VO, wonach volljährige Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr Mitglieder der Kernfamilie sind), hat die Antragstellerin die Voraussetzungen nicht hinreichend dargelegt, um sich im konkreten Fall auf Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 6 GG zu berufen.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 10 LA 9/23

    Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Ketten-Abschiebungen; Push-Back; systemische …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.10.2023 - 8 B 411/23
    Im Hinblick auf Personen, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Kroatien zurückgeführt worden sind, liegen dem Gericht keine Erkenntnismittel vor, aus denen sich ergibt, dass diese Personengruppe in ein Land außerhalb der Europäischen Union gebracht wird, ohne dass der Antrag auf internationalen Schutz in Kroatien geprüft wird (vgl. dazu: Nds. OVG, B. v. 22.02.2023 - 10 LA 9/23 -, juris; B. v. 06.07.2023 - 10 LA 83/23 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2023 - 10 LA 83/23

    Irak: Dublin Kroatien; Zulassung zur Berufung stattgegeben; Fehlerhafte …

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.10.2023 - 8 B 411/23
    Im Hinblick auf Personen, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Kroatien zurückgeführt worden sind, liegen dem Gericht keine Erkenntnismittel vor, aus denen sich ergibt, dass diese Personengruppe in ein Land außerhalb der Europäischen Union gebracht wird, ohne dass der Antrag auf internationalen Schutz in Kroatien geprüft wird (vgl. dazu: Nds. OVG, B. v. 22.02.2023 - 10 LA 9/23 -, juris; B. v. 06.07.2023 - 10 LA 83/23 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 13.11.2023 - A 5 K 2470/23

    Dublin-Rückkehrer Kroatien; Pushbacks; Refoulement-Verbot; abweichende …

    Rn. 28 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend davon ausgegangen, dass diese - als solche weitgehend unstreitige - Sachlage indes nicht auch auf die Situation von Personen übertragbar sein soll, die regulär als Dublin-Rückkehrer aus Deutschland nach Kroatien rücküberstellt werden, weil es spezifisch hierzu an tragfähigen eigenständigen Erkenntnisse mangelt ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2023 - A 4 S 2666/22 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.10.2023 - 10 LB 18/23 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 10.10.2023 - 8 B 411/23 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 06.10.2023 - AN 14 S 23.50283 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 29.09.2023 - VG 14 L 488/23 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2023 - 5 B 124/23 -, juris; vgl. ferner das schweiz.
  • VG Würzburg, 07.05.2024 - W 7 S 24.50124

    Türkei: Dublin Kroatien: keine systemischen Mängel

    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln (vgl. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Kroatien, 14.04.2023 und 18.05.2020; Aida, Country Report: Croatia, Update 2022, 26.06.2023; Update 2021, 22.04.2022; US- DOS, Croatia 2022 Human Rights Report, 20.03.2023; Amnesty International, Auskunft an das Verwaltungsgericht München zu Polizeigewalt, Rechtsschutzmöglichkeiten und Pushbacks, 20.09.2023; Amnesty International, Report Kroatien 2022, 28.03.2023) bestehen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen solcher systemischen Mängel des kroatischen Asylverfahrens oder der dortigen Aufnahmebedingungen, die die hinreichend wahrscheinliche Gefahr begründen, dass der Antragsteller dort einer unmenschlichen oder entwürdigenden gegen Art. 4 GRC verstoßenden Behandlung ausgesetzt wäre (vgl. hierzu etwa auch: NdsOVG, B.v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 - juris; VGH BW, U.v. 11.5.2023 - A 4 S 2666/22 - juris; VG Ansbach, B.v. 16.2.2024 - AN 17 S 24.50087 - juris; VG München, B.v. 16.1.2024 - M 19 S 24.50019 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 19.2.2024 - 12 L 261/24.A - juris; VG Braunschweig, B.v. 10.10.2023 - 8 B 411/23 - juris; VG Berlin, B.v. 29.9.2023 - 10.
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