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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15544
BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06 (https://dejure.org/2006,15544)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2006 - 8 B 43.06 (https://dejure.org/2006,15544)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 8 B 43.06 (https://dejure.org/2006,15544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Revisionszulassungsgrund; Unbeachtlichkeit der Versäumung der Anmeldefrist in § 30a Vermögensgesetz (VermG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
    Danach ist die Versäumung der Anmeldefrist in § 30a VermG ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie, erstens, auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn, zweitens, durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30a VermG nicht verfehlt würde (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 2 S. 2).

    Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist auch geklärt, dass es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwährt ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 49, 260 m.w.N.; Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ; Urteil vom 28. März 1996 a.a.O. S. 6 f.).

    Diese ist zulässig, weil die Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche durch besonders gewichtige Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist und auch im Übrigen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - VIZ 1999, 146; BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 a.a.O. und Beschluss vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7).

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
    Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist auch geklärt, dass es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwährt ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 49, 260 m.w.N.; Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ;… Urteil vom 28. März 1996 a.a.O. S. 6 f.).
  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
    Diese ist zulässig, weil die Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche durch besonders gewichtige Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist und auch im Übrigen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - VIZ 1999, 146; BVerwG…, Urteil vom 28. März 1996 a.a.O. und Beschluss vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
    Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist auch geklärt, dass es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwährt ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 49, 260 m.w.N.; Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ;… Urteil vom 28. März 1996 a.a.O. S. 6 f.).
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 1249/04

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Begrenzung von Rückübertragungsansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
    § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG stellt sich - wenn Ansprüche nach dem Vermögensgesetz überhaupt vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasst werden - jedenfalls als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 2004 - 1 BvR 1249/04 - ZOV 2005, 13 ).
  • BVerwG, 30.07.1998 - 8 B 31.98

    Vermögensrecht; Restitutionsanspruch; Anmeldung; materielle Ausschlußfrist; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
    Diese ist zulässig, weil die Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche durch besonders gewichtige Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist und auch im Übrigen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - VIZ 1999, 146; BVerwG…, Urteil vom 28. März 1996 a.a.O. und Beschluss vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims …

    § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG stellt sich - wenn Ansprüche nach dem Vermögensgesetz überhaupt vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasst werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 - ZOV 1999, 23 und vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - ZOV 2000, 87) - jedenfalls als eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - 1 BvR 1249/03 - WM 2003, 1901 …und vom 10. Januar 2000 a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - BVerwG 8 B 43.06 - juris und vom 8. Juni 1999 - BVerwG 7 B 34.99 - RGV G 194).

    Diese ist zulässig, weil die Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche durch besonders gewichtige Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist und auch im Übrigen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Oktober 1998 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2006 a.a.O.).

    Es ist auch hinreichend geklärt, dass es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2006 a.a.O. m.w.N.).

    Die mit der Einführung der Stichtagsregelung verbundene Härte wird jedenfalls durch die Gesetzeszwecke des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG sachlich hinreichend gerechtfertigt (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 2000 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2006 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10

    Kein Anspruch des Landes Berlin auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach …

    Im Bereich des Vermögensrechts ist dies anzunehmen, wenn erstens die Versäumung der Anmeldefrist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahrnehmen kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30a VermG nicht verfehlt würde (…BVerwG, a.a.O., juris Rz. 11; im gleichen Sinne auch die Beschlüsse vom 29. Juni 2005 - 8 B 43/06 -, juris Rz. 3 f., …und vom 29. Juli 2009 - 8 B 8/08 -, juris Rz. 26 zu dieser Norm).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Die nicht fristgerechte Ausübung des Wahlrechts hat zwar zur Folge, dass ein Restitutionsantragsteller nach dem 31. Mai 1995 an sich den Inhalt eines bis dahin geltend gemachten vermögensrechtlichen Anspruches nicht mehr verändern darf und auf die Geltendmachung des zum Stichtag bestehenden Anspruches beschränkt bleibt (…vgl. Redeker/Hirtschulz in Fieberg/Reichenberg/Messerschmidt/Neuhaus: VermG, § 8, Juli 1999, Rn. 25;… VG Dessau, Urt. v. 12. November 2002 - 3 A 346/00 DE, 3 A 346/00 - zit. nach juris, Rn. 30 ), jedoch wäre eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 8 Abs. 1 S. 1 VermG - hier nach § 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) a. F. - möglich gewesen (…so auch VG Dessau, Urt. v. 12. November 2002 - 3 A 346/00 DE, 3 A 346/00 - juris, Rn. 31 und ausführlich VG Gera, Urt. v. 30. September 2004 - 6 K 181/02 GE, 6 K 181/02 - juris;… Redeker/Hirtschulz in Fieberg, etc., a. a. O., Rn. 26;… ausf. Wasmuth in RHB, § 8 Rn. 33), denn § 8 Abs. 1 S. 1 VermG normiert - anders als etwa die Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 S. 1 VermG (…BVerwG, Beschl. v. 01. März 2010 - 8 B 78.09 - juris, Rn. 4; Beschl. v. 12. Februar 2010 - BVerwG 8 B 96.09 - juris; Beschl. v. 29. Juni 2006 - BVerwG 8 B 43.06 - juris), die Frist des § 12 Abs. 1 S. 3 bis 5 des Entschädigungsgesetzes oder die Fristen des § 7a Abs. 3 c S. 2 i. V. m. § 7a Abs. 3b S. 4 und 5 VermG (…zu den letztgenannten Fristen BVerwG, Urt. v. 25. März 2010 - BVerwG 5 C 15.09 - juris) - keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die lediglich einer Nachsichtgewährung zugänglich wäre.
  • VG Münster, 14.02.2017 - 6 K 2255/15

    Anspruch auf Gewährung eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für …

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 8 B 43.06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 12 A 779/17

    Antrag auf Investitionskostenförderung für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und …

    Rn. 77 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 8 B 43.06 -, juris Rn. 3,.
  • VG Magdeburg, 21.11.2018 - 8 A 98/18

    Rückgabe von Vermögenswerten; Verwaltung einer Familienstiftung

    Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 29.06.2006, 8 B 43.06; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 ; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 ; alle juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 121/16

    Vermögensrecht: Antrag auf Ausgleichsleistungen aufgrund einer Erbschaft

    Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 29.06.2006, 8 B 43.06; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 ; juris).
  • VG Magdeburg, 31.05.2018 - 8 A 58/18

    Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Nachsichtgewährung bei …

    Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 29.06.2006, 8 B 43.06; VG Magdeburg, Urteil v. 08.07.2016, 8 A 21/16 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2016, 8 A 121/16 MD; alle juris).
  • VG Magdeburg, 08.07.2016 - 8 A 21/16

    Ausgleichsleistungsgesetz: Feststellung der Berechtigteneigenschaft eines …

    Eine Nachsichtgewährung ist etwa dann angebracht, wenn staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtvorschriften gegeben ist, ohne deren konkrete Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren konnte und wenn durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck der Anmeldevorschriften nicht verfehlt würde (vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 29.06.2006, 8 B 43.06; juris).
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 323.06

    Zuteilung einer Emissionsberechtigung für ein Konsortium mehrerer Raffinerien

    Derart festgelegte Grenzen sind dann verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber seinen Spielraum in sachgerechter Weise nutzt, die Grenzen überhaupt und in der Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. April 1978 - I C 11.75 - Urteil vom 12. November 1993 - 7 C 7/93 - Beschluss vom 1. Februar 2006 - 3 B 90/05 - und Beschluss vom 29. Juni 2006 - 8 B 43/06 - siehe auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -).
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 322.06

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen zur Regulierung der Kohlendioxidemissionen …

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