Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Herausgabe beweglicher Gegenstände; Patronatskirche; Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 AusglLeistG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO
Herausgabe beweglicher Gegenstände; Patronatskirche; Überraschungsentscheidung - Wolters Kluwer
Rückgabe von Gegenständen aus der Pfarrkirche als sog. Eigenkirche eines Rittergutes nach Ausgleichsleistungsrecht; Auslegung eines Antrags auf Restitution des Rittergutes
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 5; VwGO §§ 132 Abs. 2 Nrn. 1, 3
Rückgabe von Gegenständen - Altar und Altargeräte, Kanzel, Taufgestell, Emporen, Orgel, Epitaphe, ein Grabmal und mehrere Grabplatten, Handschriften und Drucke, Pfarrarchiv - aus Pfarrkirche, gutsherrliche Eigenkirche - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 ; BGB § 157 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
Rückgabe von Gegenständen aus der Pfarrkirche als sog. Eigenkirche eines Rittergutes nach Ausgleichsleistungsrecht; Auslegung eines Antrags auf Restitution des Rittergutes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.08.2017 - 6 K 2010/15
- BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Eine zulässige Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 …und vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 4 und 8). - BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11
Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Eine zulässige Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 4 und 8). - BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ).
- BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14
Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Im Übrigen hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auch keinen Beweisantrag zu einer Zeugenvernehmung gestellt, obwohl dies die Aufklärungsrüge grundsätzlich erfordert (stRspr, BVerwG, vgl. Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.). - BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93
Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1994 - 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335 = juris Rn. 5 …und vom 26. Februar 2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4). - BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99
Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Darüber hinaus ist höchstrichterlich geklärt, dass sich die Auslegung einer Erklärung unter Zugrundelegung der §§ 133, 157 BGB nach dem Willen des Erklärenden richtet, wie ihn der Empfänger der Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 1 ff. = juris Rn. 35). - BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Auf die nach den Feststellungen des Gerichts zum Entscheidungszeitpunkt bereits beendete zwischenzeitliche Demontage von Gegenständen kam es nach dem für die Prüfung von Verfahrensfehlern maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 B 38.10 - juris Rn. 18) nicht an. - BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 31.16
Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
(vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 31.16 - juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82
Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170). - BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12
Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17
Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1994 - 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335 = juris Rn. 5 und vom 26. Februar 2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 983/25
Ausnahmsweise Entbehrlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO …
Denn für die Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht maßgeblich, wie die für den Erlass des Widerspruchsbescheids ohnehin nicht zuständige Beklagte die Eingaben im Widerspruchsverfahren verstanden hat, sondern wie sie bei objektiver Würdigung verstanden werden konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2018 - 8 B 46.17 -, juris Rn. 6 a.E.). - BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18
Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig
Die Rüge greift schon deshalb nicht durch, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt, und ein Gericht die Beteiligten daher grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen muss (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 983/26
Ausnahmsweise Entbehrlichkeit des Vorverfahrens nach § 68 VwGO nur bei …
Denn für die Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht maßgeblich, wie die für den Erlass des Widerspruchsbescheids ohnehin nicht zuständige Beklagte die Eingaben im Widerspruchsverfahren verstanden hat, sondern wie sie bei objektiver Würdigung verstanden werden konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2018 - 8 B 46.17 -, juris Rn. 6 a.E.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2026 - 2 N 225.26
Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; aktenwidrige Feststellungen; …
Rn. 5 Zwar müsste der Zulassungsantrag bei zu Unrecht angenommener Unzulässigkeit ausnahmsweise nicht darlegen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 13. Juni 2023 - 8 B 31/22 - juris Rn. 5). - VG Göttingen, 19.10.2018 - 1 B 478/18
Materielle Ausschlussfrist; Ausschlussfrist; Bescheidung; …
Rn. 15 Die mit Anschreiben vom 22. Mai 2018 bei der Antragsgegnerin am letzten Tag der Ausschlussfrist eingegangenen Bewerbungsunterlagen (als gesonderter Heftstreifen Bestandteil der Beiakte 001) lassen durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 B 46/17 -, zit. nach juris Rn. 6) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben, der auch im öffentlichen Recht gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 1/16 -, zit. nach juris Rn. 26 m. w. N.), nicht hinreichend deutlich erkennen, dass es sich dabei entsprechend dem im Gespräch vom 27. August 2018 und im vorliegenden Verfahren erklärten Willen der Antragstellerin erstmals - und damit abweichend von den ebenfalls von der Antragstellerin unternommenen Bewerbungen aus den Jahren 2015 bis 2017 (Bl. 44 bis 47 der Gerichtsakte) - um eine Bewerbung für den jährlichen Weihnachtsmarkt der Antragsgegnerin handeln sollte, die diese ihr - der Antragstellerin - als natürliche Person und nicht der von ihr als Geschäftsführerin vertretenen juristischen Person C. & I. GmbH zuzurechnen hat. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2019 - 3 B 18.19
Ersatzschulfinanzierung; Grundschule; Wartefrist; Verfassungsmäßigkeit; …
- BVerwG, 11.11.2020 - 8 B 3.20
Ausgleichsleistungen für entschädigungslos enteigneten Unternehmensanteil
Im Hinblick darauf bedurfte es auch keines vorherigen gerichtlichen Hinweises (§ 86 Abs. 3 VwGO), denn ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 01.10.2020 - 8 B 39.20
Keine entschädigungslose Enteignung durch Anordnung der staatlichen …
Im Übrigen muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 11 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2019 - 3 A 10.18
Gewährung einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Sachstandsanfrage …
- VGH Bayern, 05.09.2025 - 22 CS 25.1629
Anhörungsrügeverfahren, Aussetzung der Vollziehung, Verwaltungsgerichte, …
Das Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich auch nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (…vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2021 - 8 B 57.20 - juris Rn. 6; B.v. 24.7.2018 - 8 B 46.17 - juris Rn. 11). - VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17
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