Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässige Klageerhebung wegen Identität des Streitgegenstandes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 1 VwGO
Unzulässige Klageerhebung wegen Identität des Streitgegenstandes - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des Anschlusszwangs und Benutzungszwangs an eine öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung mit dem grundgesetzlichen Gebot des Schutzes des Eigentums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
Vereinbarkeit des Anschlusszwangs und Benutzungszwangs an eine öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung mit dem grundgesetzlichen Gebot des Schutzes des Eigentums - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 02.11.2010 - 7 K 715/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 9 N 111.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 48.11
- BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Wegen der Identität des Streitgegenstandes (§ 90 VwGO) ist es jedoch unzulässig, eine Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu erheben, wenn bereits eine Anfechtungsklage erhoben bzw. rechtskräftig zum Abschluss gebracht worden ist (VGH München, Urteil vom 12. Januar 1990 - 23 B 89.00 099 - BayVBl 1990, 370;… Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 23 ZB 99.27 66 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 1 L 3/12 - juris Rn. 5;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 43 Rn. 26). - BVerwG, 04.03.1993 - 8 B 186.92
Fristsetzung - Ergänzendes Klagevorbringen - Unterzeichnung
Auszug aus BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Dem Erfordernis der richterlichen Urteilsunterzeichnung wird zwar durch die Beifügung eines den Namen abkürzenden Handzeichens (Paraphe) nicht genügt (Beschluss vom 4. März 1993 - BVerwG 8 B 186.92 - Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 1 = NJW 1994, 746;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 117 Rn. 2). - BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Eine Urteilsunterschrift verlangt, dass ein die Identität des Unterzeichners kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt; er muss nicht lesbar sein, darf sich aber andererseits nicht auf eine Paraphe beschränken (Beschluss vom 31. März 2004 - BVerwG 7 B 11.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
- BFH, 02.01.2008 - X B 62/07
Unterschrift unter ein Urteil: Ersetzung und Anforderungen - verspätete …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Ein Buchstabengebilde genügt den Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift, wenn es den Urheber des Schriftstücks und seinen Willen, das Schriftstück als endgültig und nicht lediglich als Entwurf zu betrachten, erkennen lässt (BFH, Beschluss vom 2. Januar 2008 - X B 62/07 -ZSteu 2008, R 641-R 643 - juris Rn. 10; OVG Greifswald…, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 2 L 95/11 - juris Rn. 11). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2012 - 1 L 3/12
Zum Verhältnis von materieller Rechtskraft und einem Nichtigkeitsfeststellungs- …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Wegen der Identität des Streitgegenstandes (§ 90 VwGO) ist es jedoch unzulässig, eine Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu erheben, wenn bereits eine Anfechtungsklage erhoben bzw. rechtskräftig zum Abschluss gebracht worden ist (VGH München, Urteil vom 12. Januar 1990 - 23 B 89.00 099 - BayVBl 1990, 370;… Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 23 ZB 99.27 66 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 1 L 3/12 - juris Rn. 5;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 43 Rn. 26). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2012 - 2 L 95/11
Zum Fehlen eines Verkündungsvermerks i.S. des § 117 Abs 6 S 1 VwGO - Zur …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Ein Buchstabengebilde genügt den Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift, wenn es den Urheber des Schriftstücks und seinen Willen, das Schriftstück als endgültig und nicht lediglich als Entwurf zu betrachten, erkennen lässt (BFH…, Beschluss vom 2. Januar 2008 - X B 62/07 -ZSteu 2008, R 641-R 643 - juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 2 L 95/11 - juris Rn. 11).
- VG Karlsruhe, 28.07.2022 - 19 K 1406/21
Bedeutung der Regelungen in VwVfG BW 2005 § 20 Abs 1 S 1 Nr 2 bis 6 für die …
Rn. 30 I. Die erhobene Klage ist als Anfechtungsklage statthaft, denn auch ein nichtiger Verwaltungsakt kann mit dem Ziel der Aufhebung durch das Gericht angefochten werden (BVerwG, Urteil vom 20.03.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 154 (155) u. Beschluss vom 07.01.2013 - 8 B 57.12 - juris Rn. 5; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 15; von Albedyll, in: Bader u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 42 Rn. 12; aA. - OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2026 - 3 O 47/26
Zum Umfang der Rechtskraft einer Anfechtungsklage bei nachträglicher …
Wegen der Identität des Streitgegenstandes (§ 90 VwGO) ist es jedoch unzulässig, eine Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zu erheben, wenn bereits eine Anfechtungsklage erhoben bzw. - wie hier - rechtskräftig zum Abschluss gebracht worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 8 B 57/12 - juris Rn. 5 m.w.N.). - FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17
Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines …
Eine kumulative Erhebung beider Klagearten ist nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (…vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80;… Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch Bundesverwaltungsgericht -BVerwG, Beschluss vom 7.1.2013, 8 B 57/12 m.w.N.; zur unzulässigen Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, 8 C 126/84).
- FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 278/18
Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters; …
Eine kumulative Erhebung beider Klagearten ist nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (…vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80;… Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch BVerwG, Beschluss vom 7.1.2013, 8 B 57/12 m.w.N.; zur unzulässigen Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, 8 C 126/84). - FG Hessen, 05.06.2024 - 4 K 1337/22
Abhängigkeit der Anrechnung von Dividenden-Kapitalertragsteuer von der konkreten …
Eine kumulative Erhebung beider Klagearten sei nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (…vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80;… Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch BVerwG, Beschluss vom 07.01.2013 8 B 57/12 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 9 B 8.13
Schmutzwasserkanalisation; Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlussverfügung; …
Mit der bestandskräftigen Anschlussverfügung vom 4. September 1998 hat eine vollstreckbare Grundverfügung vorgelegen, die wegen der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt [Oder] vom 16. April 2003 - 1 K 772/99 - vorliegend auch nicht auf Nichtigkeit hin zu untersuchen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 8 B 57.12 -, juris, Rdnr. 5). - FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 129/18 Eine kumulative Erhebung beider Klagearten ist nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (…vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80;… Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch BVerwG, Beschluss vom 7.1.2013, 8 B 57/12 m.w.N.; zur unzulässigen Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, 8 C 126/84).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.2013 - 8 B 1.13, 8 B 57.12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums
Sie verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, jedoch nicht, ihnen in der Sache zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2013 - 8 B 1.13 - juris Rn. 2). - OVG Bremen, 13.04.2015 - 2 LA 32/14
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Zeitsoldaten aus dem Soldatenverhältnis auf …
Das Recht auf rechtliches Gehör gibt einem Beteiligten jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seinem Tatsachenvortrag und seinen Rechtsansichten folgt (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2013 - 8 B 1/13, BVerwG 8 B 57/12 -, [...]).
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