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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 07.10.2009

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8533
VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 (https://dejure.org/2010,8533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 (https://dejure.org/2010,8533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 8 BV 08.1113 (https://dejure.org/2010,8533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Auswahlentscheidung ist kein Verwaltungsakt; Beurteilungsspielraum bei Auswahlentscheidung; Leistungsklage des Vorhabenträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Fortsetzung eines eingeleiteten Verfahrens auf wasserrechtliche Bewilligung und Planfeststellung einer Wasserkraftanlage; Vorliegen eines Verwaltungsakts i.R.e. Auswahlentscheidung nach Art. 19 S. 1 Bayerisches Wassergesetz ( BayWG ); Beurteilungsspielraum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Fortsetzung eines eingeleiteten Verfahrens auf wasserrechtliche Bewilligung und Planfeststellung einer Wasserkraftanlage; Vorliegen eines Verwaltungsakts i.R.e. Auswahlentscheidung nach Art. 19 S. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG); Beurteilungsspielraum einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 677
  • DVBl 2010, 925
  • DÖV 2010, 570
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung von Verfahrenshandlungen darf für die Rechtssuchenden nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen, die in einem späteren Gerichtsverfahren nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (vgl. BVerfG vom 24.10.1990 NJW 1991, 415/416).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Der Behörde ist bei der Alternativenprüfung ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung jeweils nach dem erreichten Planungsstand und den bereits im Lauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richtet (vgl. BVerwG vom 26.6.1992 NVwZ 1993, 572).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Wegen der Offenheit des Verfahrens und der Prüfung allenfalls einzelner Parameter der späteren Endentscheidung ist mit dem Einleiten des Verfahrens weder ein Anspruch auf unmittelbare Verbindlichkeit verbunden noch ist das Einleiten überhaupt der Bestandskraft fähig (vgl. dazu BVerwG vom 26.6.1987 BVerwGE 78, 3/4 f.).
  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Die Alternative, die sich aufgrund der Grobanalyse als weniger geeignet erweist, kann sie schon in einem frühen Verfahrensstadium ausscheiden (vgl. BVerwG vom 24.4.2009 NVwZ 2009, 986 RdNr. 5) bzw. wie hier zurückstellen.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Vielmehr hat die Prüfung nach Art. 19 Satz 1 BayWG in der Art einer Grobanalyse zu erfolgen, wie sie aus dem Planfeststellungsrecht geläufig ist, um während des Verfahrens von vornherein weniger geeignete Planungsalternativen abzuschichten (vgl. BVerwG vom 16.8.1995 NVwZ-RR 1996, 68; vom 24.9.1997 NVwZ-RR 1998, 297 f.).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Deshalb kann es geboten sein, § 44a Satz 2 VwGO in verfassungskonformer Weise dahin auszulegen, dass er auch Rechtsbehelfe gegen vorausgehende Verfahrenshandlungen ermöglicht, soweit der Rechtsschutz gegen den abschließenden Planfeststellungsbeschluss nicht ausreicht, um eine Rechtsverletzung effektiv abzuwehren (vgl. BVerwG vom 21.3.1997 NVwZ-RR 1997, 663/664; vom 14.8.2000 NVwZ-RR 2000, 760).
  • BVerwG, 14.08.2000 - 11 VR 10.00

    Einwendung, Weitergabe einer -, Anonymisierung einer -; Anhörungsbehörde; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Deshalb kann es geboten sein, § 44a Satz 2 VwGO in verfassungskonformer Weise dahin auszulegen, dass er auch Rechtsbehelfe gegen vorausgehende Verfahrenshandlungen ermöglicht, soweit der Rechtsschutz gegen den abschließenden Planfeststellungsbeschluss nicht ausreicht, um eine Rechtsverletzung effektiv abzuwehren (vgl. BVerwG vom 21.3.1997 NVwZ-RR 1997, 663/664; vom 14.8.2000 NVwZ-RR 2000, 760).
  • VGH Bayern, 01.02.2001 - 22 AE 00.40055

    Verpflichtung der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Damit ist insbesondere auch Dritten grundsätzlich nicht die Möglichkeit eröffnet, durch Rechtsbehelfe im Sinn des § 80 Abs. 1 VwGO den Beginn eines Verwaltungsverfahrens in ihrem Sinn zu beeinflussen (vgl. BayVGH vom 1.2.2001 NVwZ-RR 2001, 373).
  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 8 C 07.2740

    Streitwertbeschwerde; wasserrechtliche Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113
    Rn. 97 Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2008 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 50.000 Euro festgesetzt (§§ 47, 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 GKG; vgl. Beschluss vom 11.12.2009 Az. 8 C 07.2740).
  • VG Augsburg, 13.04.2026 - Au 9 K 25.60

    Wasserrechtliches Konkurrenzverfahren, Leistungsklage, Beurteilungsspielraum, …

    Ausreichend ist, dass durch die Durchsetzung der Maßnahme ein unzumutbarer, nicht hinnehmbarer Zustand entstehen kann (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 - juris Rn. 49 f.) Deswegen besteht ein gerichtlich durchsetzbares Bedürfnis nach frühzeitiger Klärung der wasserrechtlichen Konkurrenzsituation.

    Rn. 31 Da zwischen den Beteiligten unstreitig ist, dass sich die von der Klägerin und dem Beigeladenen beantragten Wasserkraftnutzungen an der ... bei Flusskilometer 25, 200 gegenseitig ausschließen und somit dem Grundsatz nach eine Konkurrenzsituation besteht, kann zunächst dahinstehen, ob in diesem Verfahrensstadium bereits sämtliche in der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) geforderten Unterlagen beigebracht werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2010, 8 BV 08.1113 - Rn. 51).

    Neben Ort und Zeitraum der beabsichtigten Benutzungen sind insbesondere Zweck, Art und Maß im Sinne von §§ 7, 8 WHG von Bedeutung (BayVGH, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 - juris Rn. 75 f.).

    Daraus kann wiederum die Notwendigkeit entstehen, verschiedene Auflagen zu setzen (BayVGH, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 - juris Rn. 86).

    Vielmehr ist dieses Vorhaben dann nach Prüfung durch die Wasserrechtsbehörde abzulehnen und das genehmigungsfähige Konkurrenzprojekt fortzuführen bzw. bei mehreren grundsätzlich genehmigungsfähigen Vorhaben die Auswahlentscheidung nach Art. 68 BayWG auf diese zu beschränken (BayVGH, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 - juris Rn. 52).

  • OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher …

    Bei konkurrierenden Anlagen bzw. Vorhaben hat die Behörde eine Interessenabwägung vorzunehmen und eine Auswahlentscheidung zu treffen, wobei ihr die Rechtsprechung dabei einen weiten, nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zubilligt (vgl. hierzu auch BayVGH vom 02.02.2010, Az. 8 BV 08.1113).
  • VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung

    Zwar handelt es sich insoweit, hierin ist dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zuzustimmen, um eine Prognoseentscheidung mit planerischem Einschlag (vgl. Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris).

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei;… Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG…, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.12.2014 - 8 ZB 14.661

    Wasserrechtliche Vorhaben müssen nicht in jeder Hinsicht identisch sein, um als …

    Der Zulassungsantrag leidet insbesondere daran, dass die Klägerin die grundlegende Entscheidung des Senats zur Auswahlentscheidung nach Art. 68 BayWG 2010 (entspricht Art. 19 BayWG a.F.) nicht erkannt hat (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 - BayVBl 2011, 143 ff.).

    In diesem Zusammenhang ist jedoch von besonderer Bedeutung, dass den Fachbehörden insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, bei der eine Reihe öffentlicher Belange zum Tragen kommen können - wie etwa wasserwirtschaftliche Auswirkungen, gesetzliche Bewirtschaftungsziele des Wasserrechts (§ 6 WHG 2010), Belange des Natur- und Landschaftsschutzes etc. (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2011 - 8 BV 08.1113 - BayVBl 2011, 143/146).

    Die Klägerin setzt sich mit der einschlägigen Senatsrechtsrechtsprechung (BayVGH, U.v. 2.2.2011 - 8 BV 08.1113 - BayVBl 2011, 143 ff.) nicht auseinander, zumal sie sie nicht erkennt.

  • VG München, 04.08.2021 - M 2 S 21.2866

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zu Grundwasseraufstauung

    Rn. 53 c) Die Notwendigkeit einer behördlichen Prognose führt nicht zu einer Reduktion der gerichtlichen Kontrolldichte (…vgl. allg. Schneider in Schoch/Schneider VwVfG, Grundwerk Juli 2020, § 24 Rn. 171; Ramsauer, NordÖR 2019, 157/163;… Kloepfer, Umweltrecht, 4. Aufl. 2016, § 8 Rn. 155 ff.; wohl ausnahmsweise anders für den Fall einer wasserrechtlichen "Prognoseentscheidung mit planerischem Einschlag" BayVGH, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 - juris Rn. 56), auch wenn Kontrollmodifikationen gerade im Rahmen der Prognosemethode und damit verkoppelt auch im Bereich der ermittlungswürdigen Tatsachen auf Ebene der Prognosebasis nicht ausbleiben (…Rn. 65).
  • VG Wiesbaden, 28.08.2026 - 6 K 139/24

    Datenschutzrechtliche Untätigkeitsklage

    Bei der Zurückstellung eines Verfahrens handelt es sich um eine Verfahrenshandlung, keinen Verwaltungsakt (vgl. BayVGH, Urteil vom 2. Februar 2010 - 8 BV 08.1113 -, juris Rn. 49).
  • VG Regensburg, 22.08.2019 - RN 9 E 19.1515

    Geltendmachung von Rechtsbehelfen bei der Abnahme von Fingerabdrücken

    Der Begriff der Vollstreckbarkeit im Sinn von § 44a S. 2 Alt. 1 VwGO ist zwar nicht auf die Mittel des Verwaltungszwangs nach Art. 18ff. VwZVG beschränkt, sondern weit auszulegen (VGH München, U.v. 2.2.2010 - 8 BV 08.1113 juris); sie richtet sich nach dem Inhalt der Verfahrenshandlung und sie erfasst jede zwangsweise Durchsetzung (…Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 36. EL Febr.2019 § 44a Rn. 27).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.10.2009 - 8 BV 08.1113   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72400
VGH Bayern, 07.10.2009 - 8 BV 08.1113 (https://dejure.org/2009,72400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2009 - 8 BV 08.1113 (https://dejure.org/2009,72400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 8 BV 08.1113 (https://dejure.org/2009,72400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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