Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1a Abs 3 S 4 BauGB, § 1a Abs 3 S 1 BauGB, § 11 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1a S 2 BauGB
Normenkontrolle eines Bebauungsplans, mit dem Neubauflächen für Wohnbebauung bereitgestellt werden sollen; Festsetzung offener Baugrenzen; Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange; Gesamtunwirksamkeit - ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 1a Abs. 3 S. 4; BauGB § 9 Abs. 1a S. 2
Sicherung der Durchführung externer Kompensationsmaßnahmen bei Aufstellung eines Bebauungsplans - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrag über externe Kompensationsmaßnahmen muss bei Satzungsbeschluss vorliegen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung externer Kompensationsmaßnahmen muss bei Satzungsbeschluss vorliegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung externer Kompensationsmaßnahmen muss bei Satzungsbeschluss vorliegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherung der Durchführung externer Kompensationsmaßnahmen bei Aufstellung eines Bebauungsplans
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 210
- BauR 2014, 1355
- BauR 2014, 673
- ZfBR 2014, 261
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (12)
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Rn. 61 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.; Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. …und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).Da artenschutzrechtliche Verbotstatbestände allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen sind, entfalten sie für die Bauleitplanung nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12
Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Rn. 47 Da sich die Antragsgegnerin für die Sicherung der Durchführung der externen Kompensationsmaßnahmen durch vertragliche Vereinbarung nach § 11 BauGB entschieden hatte, kommt es auf die Frage, ob etwa im Umweltbericht (insbesondere S. 29) eine hinreichend konkrete Festlegung der durchzuführenden externen Maßnahmen enthalten ist, die den rechtlichen Anforderungen an eine "sonstige geeignete Maßnahme auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen" i.S.v. § 1 a Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative BauGB genügen würde (vgl. dazu das Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 66 f.), nicht entscheidungserheblich an.Rn. 61 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.;… Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.).
- BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11
Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Rn. 32 Hingegen kommt für den Antragsteller zu 3.), der mit sämtlichen seiner Grundstücke außerhalb des Bebauungsplans gelegen und deshalb nicht unmittelbar durch Festsetzungen des Bebauungsplans eigentumsbetroffen ist, nur ein Anspruch auf gerechte Abwägung eigener, abwägungsbeachtlicher Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in Betracht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 4 BN 22.11 -, BauR 2012, 76 und juris, Rn. 5, m.w.N.).Unabhängig davon handelt es sich jedoch bei dem von ihm bereits in der Offenlage des Bebauungsplans geltend gemachten Interesse an der Erhaltung einer bestehenden, von Grundstückseigentümern im künftigen Plangebiet eingeräumten Zugangsmöglichkeit zu seinem Hinterliegergrundstück nicht von vornherein um ein lediglich geringwertiges Interesse, das die Antragsbefugnis nicht begründen könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2011, a.a.O.), sondern um einen abwägungsbeachtlichen Belang, mit dem sich die Antragsgegnerin deshalb zu Recht in ihrer Abwägung auseinandergesetzt hat.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Rn. 56 Der Bebauungsplan leidet ferner nicht deshalb an einem Verkündungsfehler, weil in Teil A Ziffer 11 der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Anforderungen an die in den festgesetzten Lärmpegelbereichen I bis IV durchzuführenden passiven Lärmschutzmaßnahmen auf die DIN-Norm 4109 "Schallschutz im Hochbau" verwiesen wird, ohne dass deren Bezugsquelle genannt oder diese DIN-Norm als Anlage zu den Textfestsetzungen beigefügt wurde (vgl. zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans bei Verweisung auf außerstaatliche Regelwerke z.B. das Senatsurteil vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08.OVG -, NVwZ-RR 2009, S. 673 und juris, Rn. 33, m.w.N.).Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. auch hierzu das Senatsurteil vom 26. März 2009, a.a.O., Rn. 34) sind Angaben im Bebauungsplan zu Datum, Ausgabe und Fundstelle der DIN-Norm im Hinblick auf § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO entbehrlich, wenn es sich bei der DIN-Norm um ein durch Verwaltungsvorschrift gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO als technische Baubestimmung eingeführtes Regelwerk handelt, das mit Datum und Fundstelle in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen "Einführung von technischen Regeln als technische Baubestimmungen" (…hier in der bei Inkrafttreten des Bebauungsplans maßgeblichen Fassung vom 21. Oktober 2011, MinBl. 2011, S. 200) veröffentlicht wurde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 8 A 1664/05
Für die Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs besteht Notwendigkeit einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Das Maß der erforderlichen Konkretisierung von Festsetzungen richtet sich danach, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls (Planungsziele, örtliche Verhältnisse) für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (vgl. dazu z.B. OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 8 A 1664/05 -, juris, Rn. 18 f.).Folgt man der überwiegenden Auffassung, wonach für die Bestimmtheit und Abwägungsgerechtigkeit einer Zuordnungsfestsetzung eine flächenmäßige Zuordnung, etwa nach Wohnbauflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen ausreicht, wenn die bei der planerischen Abwägung in den Blick genommenen Eingriffsgrundstücke danach ohne weiteres bestimmbar sind und wenn es sich bei den zusammenfassenden Beschreibungen um Grundstücke mit den gleichen Eingriffslagen handelt, bei denen sich die für die Auswahl der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen maßgebliche ökologische Wertigkeit nicht wesentlich unterscheidet (vgl. auch dazu: OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2008, a.a.O., Rn. 27 f., m.w.N.), so ist jedenfalls erforderlich, dass sich aus den der Abwägung zugrunde gelegten Planunterlagen ergibt, weshalb die bestimmten Eingriffsgrundstücken zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, von ihrer ökologischen Wertigkeit her die auf diesen Grundstücken zu erwartenden Eingriffe in etwa auszugleichen.
- BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09
Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Im Übrigen dürfte sich die Inanspruchnahme eines geringeren Teils der Vorrangfläche für die Landwirtschaft als Wohnbaufläche sowie eines etwas größeren Teils als Fläche zur Pflege und Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft (extensive Streuobstwiese) noch im Rahmen des Konkretisierungsspielraums der Gemeinde halten (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2010 - 4 B 78.09 -, DVBl. 2010, 39 und juris, Rn. 64 m.w.N.), zumal die Planbegründung (S. 7) überzeugend darauf abstellt, dass die betroffenen - ohnehin nicht parzellenscharf abgrenzbaren - Flächen aufgrund der Topografie nur noch eine geringe Attraktivität für die Landwirtschaft besitzen; ferner hat auch die Untere Landesplanungsbehörde im Planaufstellungsverfahren keinerlei Bedenken aus raumordnerischer Sicht geäußert. - BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97
Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Rn. 61 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Senats ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.;… Senatsurteile vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 26 ff. …und vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 74 ff.). - BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96
Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Sind aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so verpflichtet § 1 a Abs. 3 Satz 1 BauGB die Gemeinde zu ermitteln und zu entscheiden, ob vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und ob und wie unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind (vgl. dazu grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 und juris, Rn. 16 ff.). - BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96
Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führen Mängel eines Bebauungsplans nur dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können (objektive Teilbarkeit) und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (subjektive Teilbarkeit; st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30.96 -, NVwZ 1997, 896). - BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 C 10607/13
Rn. 31 Da die Antragsteller zu 1.) und 2.) mit sämtlichen ihrer Grundstücke im Plangebiet gelegen sind und sich (jedenfalls auch) gegen bauplanerische Festsetzungen wenden, die ihre Grundstücke unmittelbar betreffen, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an ihrer Antragsbefugnis kein Zweifel (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 -, BauR 1997, 972 …und Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 23.12 -, juris, Rn. 3). - BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 23.12
Anforderungen an Antragsbefugnis wegen Eigentumsverletzung
- VGH Hessen, 25.06.2009 - 4 C 1347/08
Reichweite eines Befreiungsbescheides bei Verstoß gegen artenschutzrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 10 D 97/15
Zunahme der Lärmbelastung der Bewohner eines Wohngebiets bzgl. …
Rn. 41 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2013 - 8 C 10607/13 -, juris, Rn. 46. - VGH Bayern, 05.10.2021 - 15 N 21.1470
Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet an der A93 bei Teublitz …
Die Antragsgegnerin hat damit den Ausgleich von voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht nach den Erfordernissen des § 1a Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB festgelegt und insoweit auch keine sachgerechte Abwägung nach § 1a Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 7 BauGB durchgeführt (…vgl. SächsOVG, U.v. 14.7.2021 - 1 C 4/20 - juris Rn. 71 ff.; OVG NW, U.v. 5.12.2017 - 10 D 97/15.NE - NuR 2018, 138 = juris 28 ff.;… HessVGH, U.v. 19.10.2017 - 4 C 2424/15.N - juris Rn. 82 ff.; OVG RhPf, U.v. 6.11.2013 - 8 C 10607/13 - BauR 2014, 673 = juris Rn. 39 ff.).Rn. 46 Darüber hinaus geht aus § 1a Abs. 3 BauGB hervor, dass die gewählte Form der Sicherung für die Durchführung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen grundsätzlich im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegen muss (…vgl. SächsOVG, U.v. 14.7.2021 - 1 C 4/20 - juris Rn. 80;… OVG NW, U.v. 5.12.2017 - 10 D 97/15.NE - NuR 2018, 138 = juris Rn. 32;… HessVGH, U.v. 19.10.2017 - 4 C 2424/15.N - juris Rn. 82; OVG RhPf, U.v. 6.11.2013 - 8 C 10607/13 - BauR 2014, 673 = juris Rn.46;… Wagner a.a.O. § 1a Rn. 132;… Battis a.a.O. § 1a Rn. 26;… Gellermann a.a.O. § 1a Rn. 90, so auch das frühere Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft", 2. Auflage 2003, S. 23).
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 9 B 15.1679
Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen der durch einen …
Eine derartige flächenmäßig pauschale Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen zu Eingriffsgrundstücken, wie sie die Beklagte hier vorgenommen hat, ist jedoch nur zulässig, wenn die Eingriffsgrundstücke ohne weiteres bestimmbar sind und es sich um Grundstücke mit gleicher Eingriffslage handelt, d.h. kein wesentlicher Unterschied in der ökologischen Wertigkeit besteht (OVG RhPf, U.v. 6.11.2013 - 8 C 10607/13 - juris Rn. 49;… OVG NW, B.v. 28.8.2008 - 8 A 1664/05 - juris Rn. 27 f.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 9 Rn. 239a;… Mitschang in Berliner Kommentar zum BauGB, a.a.O., § 1a Rn. 294).Rn. 27 Unabhängig davon, ob es im Falle unterschiedlicher ökologischer Wertigkeit der Eingriffsgrundstücke bereits auf Ebene der bauplanerischen Festsetzung einer differenzierten Zuordnung der Grundstücke und damit der Zahlungsverpflichtungen bedarf (…vgl. OVG Saarl, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris Rn. 63), widerspricht die Festsetzung aber dem Grundsatz der Gleichbehandlung (…vgl. Gierke in Brügelmann, a.a.O., § 9 Rn. 496) und Abwägungsgerechtigkeit (vgl. OVG RhPf, U.v. 6.11.2013 - 8 C 10607/13 - juris Rn. 49).
- OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 4/20
Ausgleich; Eingriff in Natur und Landschaft; Ufer; Gewässerrandstreifen
Eine fehlerfreie Berücksichtigung der Eingriffsregelung setzt daher unter dem Blickwinkel des Abwägungsgebots voraus, dass sich der Stadtrat im Zeitpunkt der abschließenden Abwägungsentscheidung Gewissheit darüber verschafft hat, dass die rechtlichen Voraussetzungen der nach § 1a Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauGB gewählten Form der Sicherung der Durchführung vorgesehener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tatsächlich vorliegen (…vgl. OVG NRW, NK-Urt. v. 5. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 34; OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 6. November 2013 - 8 C 10607/13 -, juris Rn. 46). - VGH Hessen, 19.10.2017 - 4 C 2424/15 Eine ausreichende Sicherung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses setzt zunächst voraus, dass alle relevanten Vertragsinhalte zu diesem Zeitpunkt verbindlich festliegen (Hess. VGH…, Urteil vom 29. Juni 2016 - 4 C 1440/14.N -, juris Rdnr. 167; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 29. Januar 2004 - 1 KN 296/02 -, juris Rdnr. 55; wohl auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2013 - 8 C 10607/13 -, juris Rdnr. 46).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 2 D 289/21
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Öffentlichkeit; Niederschlagswasser; Trennsystem; …
Rn. 36 Vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6. November 2013 - 8 C 10607/13 -, BauR 2014, 673 = juris Rn. 55; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB - Kommentar, 14. Aufl. 2019, § 10 Rn. 3. - VG München, 03.06.2014 - M 2 S 14.2116
Verbandsklage; einstweiliger Rechtsschutz; Beschneiungsanlage mit Speicherbecken; …
So hat auch das OVG Rheinland-Pfalz (U.v. 6.11.2013 - 8 C 10607/13 - juris Rn. 43) bereits entschieden, dass diese Norm klarstelle, dass die Naturschutzbehörden die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen nicht deshalb ablehnen dürften, weil diese auf Grund europarechtlicher Vorgaben in "Natura-2000"-Gebieten ohnehin durchgeführt werden müssen (…vgl. hierzu auch Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 1.8.2013, § 15 BNatSchG Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18
Abwägung; Bebauungsplan; CEF-Maßnahme; DIN-Vorschriften; landwirtschaftlicher …
Denn mit Blick auf diese ist dem Publikationserfordernis bereits dadurch Rechnung getragen, dass diese als technische Baubestimmung im Nds. Ministerialblatt im Volltext bekanntgemacht wurde (…Senatsurt. v. 4.12.2014 - 1 KN 106/12 -, BauR 2015, 613 = juris Rn. 33;… ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, juris Rn. 22; OVG Koblenz, Urt. v. 6.11.2013 - 8 C 10607/13 -, BauR 2014, 673). - OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; …
Eine fehlerfreie Berücksichtigung der Eingriffsregelung im Rahmen der Abwägung nach § 1a Abs. 3 BauGB setzt voraus, dass sich der Stadtrat im Zeitpunkt der abschließenden Abwägungsentscheidung Gewissheit darüber verschafft hat, dass die rechtlichen Voraussetzungen der nach § 1a Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB gewählten Form der Sicherung der Durchführung vorgesehener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tatsächlich vorliegen (vgl. OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 6. November 2013 - 8 C 10607/13 -, juris Rn. 46). - VerfGH Bayern, 30.11.2020 - 17-VII-19
Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans
Die Verfassungswidrigkeit bestimmter Festsetzungen hat nur dann unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB nicht die Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans insgesamt zur Folge, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den verfassungswidrigen Teil beschlossen hätte (…vgl. BayVGH vom 6.12.2019 - 15 N 18.636 - juris Rn. 32;… vom 24.6.2020 - 15 N 19.442 - juris Rn. 39;… vom 28.7.2020 - 9 N 16.2497 - juris Rn. 64; vgl. auch OVG RhPf vom 6.11.2013 - 8 C 10607/13 - juris Rn. 52;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 41;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Auf. 2017, Art. 98 Rn. 73). - OVG Bremen, 01.12.2022 - 1 D 187/22
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Abwägungsmaterial; Ermittlungs- und …
- OVG Bremen, 02.07.2025 - 1 D 316/24
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Baumgutachten; Bestimmtheit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2025 - 10 D 102/22
Die richtige DIN-Fassung muss ausgelegt werden!
- OVG Bremen, 24.06.2025 - 1 D 316/24
Baumgutachten; Bestimmtheit von Festsetzungen; Biotope; Ersatzhabitat; faktisches …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - 2 A 22.19
Biotopverbundplanung als umweltbezogene Stellungnahme; Berücksichtigung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2021 - 2 B 1481/21
Beeinträchtigung eines Nachbarn durch den durch einen Bebauungsplan verursachten …
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