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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,68
BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
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Erschließungsbeitragsbescheid an Nichteigentümer

§ 44 Abs. 1 VwVfG, "besonders schwerwiegend" ist ein Rechtsfehler nur bei Verstoß gegen tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen (hier verneint bei Verstoß gegen die Akzessorietätsregelung des § 134 Abs. 2 BauGB);

§ 88 VwGO, keine Umdeutung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage in eine Anfechtungsklage

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schwerwiegender Fehler - Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Begriff

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 44 Abs. 1 VwVfG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines Verwaltungsaktes; Erschließungsbeitragsbescheid gegen Nichteigentümer

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 44 Abs. 1, § 48 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658
  • NVwZ 1985, 836 (Ls.)
  • DVBl 1985, 624
 
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Wird zitiert von ... (178)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1973 - IV B 97.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Ein im Widerspruch zu § 134 Abs. 1 Satz 1 BBauG an einen Nichteigentümer gerichteter Erschließungsbeitragsbescheid ist nicht nichtig (im Anschluß an Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG IV B 97.73).

    Der Sohn der Kläger hat jedoch keinen Widerspruch eingelegt, so daß der - nicht etwa nichtige (so schon der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG IV B 97.73 - Abdruck S. 2 f.) - Bescheid am 27. Dezember 1979 bestandskräftig geworden ist.

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine öffentliche Last im Sinne des § 134 Abs. 2 BBauG von dem Zeitpunkt an auf einem Grundstück ruht, in dem die sachliche Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 BBauG) für dieses Grundstück entstanden ist (vgl. Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Hingegen lasse "die Verletzung einer wichtigen Rechtsbestimmung allein ... den Fehler noch nicht als schwerwiegend erscheinen" (Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG VII C 71.74 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 20 S. 24 ).
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64

    Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden, ein Verwaltungsakt leide nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" sei (urteile vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII CB 149.64 - BVerwGE 23, 237 [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 23.68 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 8 S. 6 ).
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68

    Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden, ein Verwaltungsakt leide nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" sei (urteile vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII CB 149.64 - BVerwGE 23, 237 [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 23.68 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 8 S. 6 ).
  • BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24 S. 19) ist bei einer Rechtsmittelerklärung, die - wie hier - von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigtem abgegeben worden ist, kein Raum für eine Umdeutung.
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der …

    In allen anderen Fällen ist sie lediglich rechtswidrig, insbesondere auch bei Mängeln in der Willensbildung, die auf arglistiger Täuschung durch falsche Angaben beruhen (vgl. OLG Frankfurt StV 1999, 95; BVerwG DVBl 1985, 624;… Kopp/Ramsauer, VwVfG 8. Aufl. § 44 Rdn. 19) oder wenn die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren - …

    Bleibt indes der Erklärungsinhalt des Antrags trotzdem mehrdeutig, dann ist nach den dargelegten Grundsätzen ebenfalls meistbegünstigend auszulegen (so auch BVerwG Urteil vom 22.2.1985 - 8 C 107/83 - Juris RdNr 25; Aussprung in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 123 RdNr 24).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; …

    Er muss den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lassen (BVerwG, st. Rspr., vgl. nur Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 -, juris).
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