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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25374
OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22.OVG (https://dejure.org/2023,25374)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2023 - 8 C 10877/22.OVG (https://dejure.org/2023,25374)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2023 - 8 C 10877/22.OVG (https://dejure.org/2023,25374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 3 BauGB, § 245e Abs 1 BauGB, § 245e Abs 2 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Untätigkeitsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für eine Windenergieanlage; Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung als Vorbescheidsfrage; Verhältnis von Ablehnung und Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnender Vorbescheid; Ablehnungsbescheid; Abwägung; Anhörung; Aufstellungsbeschluss; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baugesuch; bauleitplanerische Zulässigkeit; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; besondere Umstände; Dreimonatsfrist; Ermessen; Ermessensreduzierung ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnender Vorbescheid; Ablehnungsbescheid; Abwägung; Anhörung; Aufstellungsbeschluss; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baugesuch; bauleitplanerische Zulässigkeit; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; besondere Umstände; Dreimonatsfrist; Ermessen; Ermessensreduzierung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbescheid für Windenergieanlage: Entweder Ablehnung oder Zurückstellung!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für eine Windenergieanlage (WEA)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Rn. 88 Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG bei behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen nach Maßgabe der für die Entscheidung geltenden Vorschriften - hier im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB - zu berücksichtigen sind (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, BVerwGE 122, 364 u. juris, Rn. 18 ff.).

    Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belangs aber nur dann, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsvoraussetzungen genügenden Zielfestlegung i. S. v. § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 28 ff.; s.a. VG Halle…, Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 38/10 -, juris, Rn. 30 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 8 A 311/19

    Windkraft contra Landschaftsschutz: Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Denn die mögliche Bindungswirkung des begehrten Vorbescheids ist geeignet, das Investitionsrisiko der Klägerin zu verringern, weil dadurch eine maßgebliche Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens an dem vorgesehenen Standort geklärt würde (vgl. dazu z. B. OVG NW, Urt. v. 21.04.2020 - 8 A 311/19 -, UPR 2020, S. 305 u. juris, Rn. 39).

    Ein Vorbescheid kann zu jeder für die Genehmigung relevanten Frage ergehen, die im Vorgriff auf sie rechtlich und tatsächlich geklärt werden kann, insbesondere zu bauplanungsrechtlichen Fragen; soweit der Vorbescheid über das Vorliegen bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen entscheidet, bindet er als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Genehmigung die Genehmigungsbehörde für das weitere Genehmigungsverfahren und nimmt insoweit die Entscheidung vorweg (vgl. z. B. Jarass, BImSchG, 14. A. 2022, § 9, Rn. 5 und OVG NW, Urt. v. 21.04.2020, a.a.O., Rn. 40 f.).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16

    Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Rn. 55 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 75 VwGO, der die Literatur folgt, liegen "besondere Umstände", die eine frühzeitige Entscheidung der Behörde als geboten erscheinen lassen können, insbesondere vor, wenn dem Kläger das Abwarten der Dreimonatsfrist schwere und unverhältnismäßige Nachteile zufügen würde (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 22. März 2018 - 7 C 21/16 -, NVwZ 2018, S. 1229 u. juris, Rn. 13, m.w.N.).

    Rn. 58 Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. März 2018 in Anknüpfung an seine ständige Rechtsprechung noch einmal ausdrücklich anerkannt, dass die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens auch aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich sein kann; dies gilt insbesondere, wenn den Zwecken des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen ist oder sie nicht mehr erreicht werden können; so ist der Zweck des Vorverfahrens etwa erfüllt, wenn die Widerspruchsbehörde selbst am Verfahren beteiligt ist und nach einer Sachprüfung zum Ausdruck bringt, sie würde den Widerspruch zurückweisen (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 22. März 2018, a.a.O., Rn. 17 ff., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Auch im Rahmen einer ausreichenden Prüfung der Gesamtauswirkungen des Vorhabens, wie sie § 9 Abs. 1 BImSchG auch vorsieht, beschränkt sich die Prüfung nach Umfang und Tiefe darauf, ob dem Vorhaben keine bereits jetzt offensichtlich unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 - 8 C 11556/98.OVG --, n. v., sowie OVG NDS, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LC 72/07 -, juris, Rn. 44).
  • VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09

    Optimierungsgebot in Gemengelagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung begegnet es zwar grundsätzlich keinen Bedenken, wenn die Behörde den Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens zunächst ablehnt und später aufgrund eines entsprechenden Antrags der Gemeinde die Zurückstellung des Antrags verfügt; jedoch wird in diesem Falle die Ablehnung durch die Zurückstellung ersetzt; einer ausdrücklichen Aufhebung des ablehnenden Bescheids bedarf es dann nicht (vgl. z. B. Hess VGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 A 1987/09 -, BauR 2011, S. 1610 u. juris, Rn. 83; ebenso Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 149. EL 2023, § 15, Rn. 42, m.w.N.; soweit diese Auffassung nicht geteilt wird, bezieht sich dies nur auf die Möglichkeit konkludenter Ersetzung der Ablehnung durch die Zurückstellung; keineswegs wird vertreten, man könne an der Ablehnung festhalten und diese um die Zurückstellung "ergänzen", vgl. z. B. OVG NDS, Urteil.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 3200/91

    Zurückstellung; Baugesuch; Rücknahme; Versagungsbescheid; Ablehnung; Faktische …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    vom 30. September 1992 - 6 L 3200/91 -, BauR 1993, 63 u. juris, Rn. 22: Zurückstellung setzt Rücknahme des vorherigen Versagungsbescheides voraus).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2005 - 7 B 10012/05

    Windenergieanlage; Baugesuch; Zurückstellung; Frist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Indessen spricht alles dafür, in Anlehnung an die Rechtsprechung des seinerzeit zuständigen 7. Senats zum Beginn der 6-Monats-Frist im Falle der durch das EAG Bau 2004 geschaffenen Regelung des § 15 Abs. 3 BauGB (in unmittelbarer Anwendung), wonach die Frist seinerzeit mit dem Inkrafttreten des EAG Bau 2004 am 20.07.2004 erneut zu laufen begann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 7 B 10012/05.OVG -, ZfBR 2005, 484 u. beck-online, Rn. 9 ff.;… s. a. Mitschang, a.a.O., Rn. 15), von einem Beginn des Laufs der 6-Monats-Frist erst ab dem Inkrafttreten des § 245 e BauGB (mit der Verweisung in Abs. 3 auf § 15 Abs. 3) am 1. Februar 2023 auszugehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2020 - 8 A 11233/19

    Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung; Konkurrenz zwischen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Darüber hinaus müsste der Senat seine Auffassung in dem von den Beteiligten zitierten Beschluss vom 16. Juli 2020 - 8 A 11233/19.OVG - (veröffentlicht in juris), wonach seinerzeit noch nicht von einer Funktionslosigkeit des Ausschlussziels des RROP 2004 auszugehen war, in Anbetracht der zwischenzeitlich eingetretenen tatsächlichen und vor allem rechtlichen Veränderungen im Hinblick auf die Ziele zum Ausbau der Windenergie noch einmal überdenken.
  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 38/10

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über die raumordnungsrechtliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
    Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belangs aber nur dann, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsvoraussetzungen genügenden Zielfestlegung i. S. v. § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rn. 28 ff.; s.a. VG Halle, Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 38/10 -, juris, Rn. 30 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2025 - 7 S 3.24

    Erfolgloser Eilantrag der Stadt Bernau bei Berlin gegen ein Windenergievorhaben

    Auch im Anwendungsbereich von § 245e Abs. 2 BauGB ist ein Zurückstellungsantrag der Gemeinde nach § 15 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Gemeinde von dem Vorhaben förmlich Kenntnis erhalten hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 23. August 2023 - 8 C 10877/22.OVG - juris Rn. 101;… Meurers/Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 156. EL Sept. 2024, § …und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land">245e BauGB Rn. 17).

    Angesichts dessen kommt es auf die weiteren Voraussetzungen der Zurückstellung nach § 245e Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 3 BauGB nicht an (vgl. für diese zusammenfassend OVG Koblenz, Urteil vom 23. August 2023 - 8 C 10877/22.OVG - juris Rn. 99 ff.).

    Vielmehr handelt es sich um eine gebundene Entscheidung ("hat"; vgl. nur OVG Koblenz, Urteil vom 23. August 2023 - 8 C 10877/22.OVG - juris Rn. 116; OVG Münster…, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 8 B 178/15 - juris Rn. 30).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2024 - 7 A 7.24

    Fernstraßenrechtliche Prüfung einer in die Anbaubeschränkungszone einer …

    Nach § 14a BImSchG ist die Anlagenbetreiberklage nach Ablauf von drei Monaten ohne Weiteres zulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob ein zureichender Grund im Sinne des § 75 Satz 3 VwGO dafür vorliegt, dass über den Widerspruch noch nicht entschieden ist; insoweit modifiziert § 14a BImSchG die Vorschrift des § 75 VwGO (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 23. August 2023 - 8 C 10877/22.OVG - juris Rn. 60;… Porsch, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Stand: 45. EL Jan. 2024, § 75 VwGO Rn. 4a m.w.N.).
  • VG Köln, 07.08.2025 - 8 L 1544/25
    Rn. 38 Vgl. zum Alternativverhältnis von Zurückstellungs- und Ablehnungsbescheid OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 23. August 2023 - 8 C 10877/22 -, juris, Rn. 93, m. w. N.
  • VG München, 16.01.2025 - M 8 S 24.5874

    Rechtsschutzbedürfnis, Zurückstellung, Anrechnung von Zeiten faktischer …

    Rn. 29 Es spricht schon viel dafür, dass eine Zurückstellung eines bereits ablehnend verbeschiedenen Baugesuchs nicht unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des ablehnenden Bescheids möglich ist (…siehe dazu NdsOVG, U.v. 30.9.1992 - 6 L 3200/91 - juris Rn. 22; OVG RhPf, U.v. 23.8.2023 - 8 C 10877/22.OVG - juris Rn. 93).
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