Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 1 Abs 8 BauGB, § 12 Abs 6 S 1 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
Abwägungsfehlerhafte Aufhebung eines nicht vollständig verwirklichten Bebauungsplans - esovgrp.de
BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 3 S 1,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 1 Abs 8,BauGB § 2,BauGB § 2 Abs 3,BauGB § 3,BauGB § 3 Abs 2,BauGB § 3 Abs 2 S 2,BauGB § 12,BauGB § 12 Abs 6,BauGB § 12 Abs 6 S 1,BauNVO § 1,BauNVO § 1 Abs 5,BauNVO § 6,BauNVO § 6 Abs 1,BauNVO § 6 Abs 2,BauNVO § 6 Abs 2 Nr 3,GG Art 14,GG Art 14 Abs 1
Abwägung, Abwägung im Gemeinderat, Abwägungsfehler, Abwägungstabelle, Aufhebung, Aufhebung des Bebauungsplans, Aufhebung von Nutzungsmöglichkeiten, Baurecht, Bebauungsplan, Bestandsschutz, Durchführungsvertrag, Eigentum, Eigentümer, Einschränkung, Einschränkung von ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlerhafte Abwägung bei der Aufhebung eines Bebauungsplans
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Rn. 32 Die Anforderungen an den Abwägungsvorgang ergeben sich aus den verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB sowie - materiell-rechtlich - aus § 1 Abs. 7 BauGB; das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, BVerwGE 156, 336, Rn. 12 m.w.N.).Denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentum gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 -4 CN 2/16-, BVerwGE 156, 336 und juris, Rn. 12).
Schränkt die Bauleitplanung der Gemeinde bestehende Baurechte ein, muss sie diese Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen in die Abwägung einstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2016, a.a.O., Rn. 12).
- BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13
Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Ermittlungsfehler und - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch Gewichtungsfehler im Abwägungsvorgang liegen erst vor, wenn dem Rat abwägungserhebliche Inhalte vorenthalten worden sind oder der Rat die vorgebrachten Anregungen nicht in seine Abwägung eingestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris, Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 8 C 10906/11.OVG -, DVBl. 2012, 326 und juris).Denn dem Gemeinderat steht frei, sich bei seiner Entscheidung auf den Inhalt der Sitzungsvorlage zu beziehen und sich deren Inhalt zu eigen zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013, a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des Einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines Anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [308 f.] und vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [315]).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des Einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines Anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [308 f.] und vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [315]). - BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, BauR 2015, 268 und juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, 1338). - BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. März 2017 - 4 BN 25.16 -, ZfBR 2017, 589 und juris, Rn. 5 m.w.N.;… Beschluss vom 1. August 2019 - 4 BN 40.19 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 und juris, Rn. 35 m.w.N.). - BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, BauR 2015, 268 und juris Rn. 16; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, 1338). - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Die "innere" Seite des Abwägungsvorgangs, also etwa die Motive oder gegebenenfalls fehlenden oder irrigen Vorstellungen der an der Abstimmung beteiligten Ratsmitglieder, gehört indessen zu den nicht offensichtlichen Mängeln; diese Mängel lassen die Gültigkeit des Plans unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 -, NJW 1982, 591 [592];… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 136. EL 2019, § 214, Rn. 141 m.w.N.). - BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16
Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 2017 - 4 BN 25.16 -, ZfBR 2017, 589 und juris, Rn. 5 m.w.N.;… Beschluss vom 1. August 2019 - 4 BN 40.19 -, juris, Rn. 5 m.w.N.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 und juris, Rn. 35 m.w.N.). - BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 31.15
Status als Welterbe als Belang i.S.v. § 1 Abs. 6 BauGB; passiver Bestandsschutz
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11486/19
Allerdings müssen dabei die Erwartungen hinsichtlich der Ausnutzbarkeit baulicher Nutzungsmöglichkeiten als private Belange mit dem ihnen zukommenden besonderen Gewicht in die Abwägung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 4 BN 31.15 -, ZfBR 2016, 157 und juris, Rn. 5; hierauf war bereits im Normenkontrollverfahren zur Veränderungssperre hingewiesen worden, vgl. das Sitzungsprotokoll vom 2. August 2017 im Verfahren 8 C 11001/17.OVG). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 8 C 10906/11
Bebauungsplan für eine Mehrzweckhalle in Neustadt-Haardt unwirksam
- BVerwG, 01.08.2019 - 4 BN 40.19
Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit der Einschränkungen in der Kumulation …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19
Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die …
Rn. 50 Damit hat die Antragsgegnerin dargelegt, aus welchen Gründen die Ausweisung von Wohnbauflächen am fraglichen Standort nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entspricht (vgl. hierzu BayVGH…, Urteil vom 5. August 2020, a.a.O. Rn. 25; OVG RhPf, Urteil vom 24. Juni 2020 - 8 C 11486/19 - juris Rn. 30).Schränkt sie bestehende Baurechte ein, muss sie diese Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen in die Abwägung einstellen (BVerwG…, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2/16 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG RhPf, Urteil vom 24. Juni 2020, a.a.O. Rn. 41 speziell für den Fall der Aufhebung eines die Wohnnutzung zulassenden Bebauungsplans).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 C 10697/20
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Bezugspunkt bei der …
Ermittlungsfehler und - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch Gewichtungsfehler im Abwägungsvorgang liegen erst vor, wenn dem Rat abwägungserhebliche Inhalte vorenthalten worden sind oder der Rat die vorgebrachten Anregungen nicht in seine Abwägung eingestellt hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris, Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 8 C 10906/11 -, DVBl. 2012, 326 und juris sowie Urteil vom 24. Juni 2020 - 8 C 11486/19 -, juris Rn. 34 ).
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