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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,373
BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94 (https://dejure.org/1995,373)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1995 - 8 C 12.94 (https://dejure.org/1995,373)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 (https://dejure.org/1995,373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 131 BauGB
    Erschließungsbeitragsrecht; Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 800
  • ZMR 1996, 159
  • DVBl 1996, 376
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. November 1984 (BVerwGE 70, 247 (252 ff.) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) entschieden habe, sei dem Umstand, daß ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Anbaustraße angrenze und von beiden Abschnitten erschlossen werde, bei der Verteilung des für die beiden Abschnitte entstandenen Aufwands dadurch Rechnung zu tragen, daß das Grundstück rechnerisch geteilt und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus den einschlägigen Satzungsbestimmungen ergebenden "Verteilungswerten" berücksichtigt werde, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und dem anderen Abschnitt entspreche.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. November 1984 (BVerwGE 70, 247 (252 ff.) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) entschieden habe, sei dem Umstand, daß ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Anbaustraße angrenze, bei der Verteilung des für die beiden Abschnitte entstandenen Aufwands dadurch Rechnung zu tragen, daß das Grundstück rechnerisch geteilt und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus den einschlägigen Satzungsbestimmungen ergebenden "Verteilungswerten" berücksichtigt werde, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und anderen Abschnitt entspreche.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 1 (7)) ausgeführt, es sei zwar richtig, daß dann, wenn ein Grundstück an zwei zulässigerweise gebildete Abschnitte einer einzigen Anbaustraße angrenze, dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung für jeden der Abschnitte rechnerisch zu teilen und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus den einschlägigen Satzungsbestimmungen ergebenden "Verteilungswerten" zu belasten sei, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und dem anderen Abschnitt entspreche (Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 (253 f.) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der Nutzung, so ist dem nicht nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, sofern das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt; dies gilt auch für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich (im Anschluß an u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ff.).

    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ff., und zuletzt Beschluß vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 33 ff.) öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - seien dies etwa Nutzungsverbote im Interesse des Umweltschutzes, Anbauverbote im Interesse der Belange des Verkehrs, bauplanungsrechtliche Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche gemäß § 23 BauNVO, Abstandsgebote aller Art oder Bestimmungen, die die Zerstörung erhaltenswerter Bauten untersagen - grundsätzlich selbst dann keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen und deshalb bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücksfläche haben, wenn sie die Ausschöpfung des für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der baulichen Nutzung verhindern.

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Ein Grundstück, das an zwei sich aneinander anschließende, selbständige Anbaustraßen grenzt und von beiden im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, ist bei der Abrechnung jeder dieser Anlagen mit den vollen, auf dieses Grundstück nach den einschlägigen Satzungsbestimmungen entfallenden "Verteilungswerten" zu berücksichtigen (wie Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 1 (7)).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 1 (7)) ausgeführt, es sei zwar richtig, daß dann, wenn ein Grundstück an zwei zulässigerweise gebildete Abschnitte einer einzigen Anbaustraße angrenze, dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung für jeden der Abschnitte rechnerisch zu teilen und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus den einschlägigen Satzungsbestimmungen ergebenden "Verteilungswerten" zu belasten sei, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und dem anderen Abschnitt entspreche (Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 (253 f.) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ff., und zuletzt Beschluß vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 33 ff.) öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - seien dies etwa Nutzungsverbote im Interesse des Umweltschutzes, Anbauverbote im Interesse der Belange des Verkehrs, bauplanungsrechtliche Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche gemäß § 23 BauNVO, Abstandsgebote aller Art oder Bestimmungen, die die Zerstörung erhaltenswerter Bauten untersagen - grundsätzlich selbst dann keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen und deshalb bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücksfläche haben, wenn sie die Ausschöpfung des für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der baulichen Nutzung verhindern.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Ob eine Straße in diesem Sinne eine vorhandene und deshalb erschließungsbeitragsfreie Erschließungsanlage ist, bestimmt sich nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Anliegerbeitragsrecht und damit nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. statt vieler Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 (68) [BVerwG 09.03.1990 - 8 C 76/88]).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 (6)); an ihr ist festzuhalten.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht eine Verletzung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht vorzuwerfen ist, ist jeweils von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 (4) m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1990 - 3 A 2934/86

    Umstellung eines Erschließungsbeitragsbescheides; Straßenbaubeitragsbescheid; …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
    Nach dem seinerzeitigen Landesrecht konnte sich der Charakter als vorhandene Verkehrsanlage auf eine Teilstrecke einer darüber hinausreichenden Straße beschränken (vgl. u.a. OVG Münster, Urteil vom 19. Juli 1990 - 3 A 2934/86 - NVwZ-RR 1991, 265), wobei die Grenze der Teilstrecke nicht an topographischen Marken wie Querstraßen, Brücken usw. orientiert sein mußte.
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der …

    In dem zu § 242 Abs. 1 BauGB ergangenen Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 S. 59 f.) hat es die Maßgeblichkeit der vor dem Inkrafttreten des Baugesetzbuchs geltenden landesrechtlichen Regelungen unterstrichen und betont, wenn eine nach Maßgabe des seinerzeitigen Landesrechts erfolgte Qualifizierung lediglich einer Teillänge als vorhandene und deshalb beitragsfreie Straßenteilstrecke zu deren abrechnungsmäßiger Verselbständigung kraft Landesrechts geführt habe, werde dies vom nachfolgenden Bundesrecht in Gestalt des § 242 Abs. 1 BauGB durch die Gewährung einer Erschließungsbeitragsfreiheit respektiert.
  • BVerwG, 08.04.2025 - 9 C 1.24

    Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei …

    Während das Grundstück in einem solchen Fall nur von einer Erschließungsanlage erschlossen wird, wird es, wenn es - wie hier - an zwei selbständige Anbaustraßen grenzt, grundsätzlich durch beide Straßen, d. h. insgesamt zweimal erschlossen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 Nr. 100 S. 62 f. …und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27) und kann eine Belastungsbeschränkung nur nach Maßgabe der satzungsmäßigen Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke erfolgen (BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 Nr. 91 S. 7).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …

    Indes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Grundstück, das an zwei sich aneinander anschließende, selbstständige Anbaustraßen grenzt und von beiden im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, bei der Abrechnung jeder dieser Anlagen mit den vollen, auf dieses Grundstück nach den einschlägigen Satzungsbestimmungen entfallenden "Verteilungswerten" zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 12.94 - juris, Leitsatz 1).
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