Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
HwO § 1 Abs. 2, §§ 11, 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56, § 19 Satz 1, § 20; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 2; VwZG § 4 Abs. 2 Satz 2
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform
- rechtsinformationen.bund.de
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 HwO, § 11 HwO, § 18 Abs 1 S 1 HwO, § 18 Abs 2 HwO, Anl B Abschn 1 Nr 56 HwO
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform - doev.de
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Ein Gewerbe ist unabhängig von seiner Bezeichnung durch den Betriebsinhaber auch dann als zulassungsfreies Handwerk in Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung aufgeführt (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HwO), wenn die in seinem Rahmen ausgeübte Tätigkeit einem dort genannten ...
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Handwerksähnlichkeit eines Gewerbes als Voraussetzung für dessen Eintragungspflicht in das Gewerbeverzeichnis; Zuordnung der Tätigkeit als 'Make-up Artist' zum zulassungsfreien Handwerk der Kosmetiker
- datenbank.nwb.de
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erfordernis eines mindestens mittleren Schwieirigkeitsgrads der Kenntnisse und Fähigkeiten für handewerksmäßigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk. Die handwerksmäßige Betriebsform.
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.04.2018 - 4 K 117/17
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 6 S 2901/18
- BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 32.20
- BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Papierfundstellen
- BVerwGE 174, 58
- NVwZ 2022, 244
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Auch Betriebe, die sich auf bestimmte Arbeiten im Tätigkeitsbereich eines Handwerks spezialisieren, können deshalb diesem Handwerk zuzuordnen sein (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ).Rn. 25 Unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb handwerksmäßig ist (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO), wird in der Handwerksordnung nicht definiert und richtet sich nach dem Gesamtbild des einzelnen Betriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ).
Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd.
- BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79
Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk, …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Kleingewerbe oder zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488).Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd.
- BVerwG, 14.11.2018 - 8 C 15.17
Auskunft; Betriebsleiter; Bezirksschornsteinfeger, bestellter, bevollmächtigter; …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Die Klägerin kann die Eintragungsmitteilung der Beklagten als Einzelfallregelung ihrer Eintragungspflicht anfechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 Rn. 9 m.w.N.).Rechtsänderungen bis zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung sind allerdings zu berücksichtigen, sofern das Berufungsgericht das neue Recht hätte anwenden müssen, wenn es nach dessen Inkrafttreten entschieden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 Rn. 12;… Beschluss vom 9. August 2018 - 6 C 11.17 - DVBl 2019, 372 Rn. 3 m.w.N.).
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd. - BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Weil für ein Handwerk wesentliche Tätigkeiten dadurch definiert sind, dass sie ihm nicht nur fachlich zugehören, sondern gerade seinen Kernbereich ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 21 f. m.w.N.), rechtfertigt schon die Verwirklichung einer dieser eine Zuordnung zum jeweiligen in der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe. - BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe sind den Handwerkskammern zugeordnet, weil diese für ihre Betreuung und Beratung nach der Einschätzung des Gesetzgebers fachlich besser geeignet erscheinen als die Industrie- und Handelskammern (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 ). - BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Kleingewerbe oder zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; Beschluss vom 1. April 2004 - 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488). - BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89
Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Gesetzgeber bei der Einführung von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HwO Tätigkeiten als lediglich einfach angesehen, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können (vgl. BT-Drs. 15/1089 S. 6 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23 S. 16). - BVerwG, 09.08.2018 - 6 C 11.17
Änderung der Vornamensreihenfolge; Änderung der Rechtslage in der …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Rechtsänderungen bis zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung sind allerdings zu berücksichtigen, sofern das Berufungsgericht das neue Recht hätte anwenden müssen, wenn es nach dessen Inkrafttreten entschieden hätte (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. November 2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 Rn. 12; Beschluss vom 9. August 2018 - 6 C 11.17 - DVBl 2019, 372 Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 17.09.2014 - 8 B 15.14
Rückübertragung eines Grundstücks; Wahrunterstellung einer Tatsachenbehauptung; …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Rn. 14 Eine Beweiserhebung ist unter anderem dann nicht erforderlich, wenn das Beweismittel ungeeignet ist, weil es auf die zu beweisende Tatsache nach der für die Feststellung eines Verfahrensmangels maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsansicht des Gerichts nicht ankommt (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend; vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2014 - 8 B 15.14 - ZOV 2014, 268 Rn. 8). - BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht; …
- BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82
Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten
- BVerwG, 13.03.1973 - I C 10.70
Handwerksähnliches Gewerbe i.S.d. Handwerksordnung (HwO) - Gewerbe der …
- BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21
Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem …
Rn. 17 aa) Das Berufungsgericht hat den zum Nachweis einer fehlerhaften oder manipulierten elektronischen Arbeitszeiterfassung gestellten Beweisantrag zu 2) zu Recht mangels hinreichend bestimmter Behauptung von Beweistatsachen abgelehnt (§ 244 Abs. 3 Satz 1 StPO entsprechend, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 Rn. 14). - OVG Sachsen, 16.07.2024 - 6 A 245/23
Handwerksordnung; Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke; Eintragung; Abgrenzung …
Rn. 10 Die inhaltliche Zuordnung zu einem in Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die im Rahmen des Betriebes ausgeübten Tätigkeiten lediglich einen Teilausschnitt dieses Gewerbes abdecken (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 20).Anders als § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HwO fordert schon der Wortlaut des § 18 Abs. 2 HwO nicht, dass der Betrieb des Gewerbes das in Anlage B aufgeführte zulassungsfreie Handwerk vollständig umfasst (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O.).
Auch Betriebe, die sich auf bestimmte Arbeiten im Tätigkeitsbereich eines Handwerks spezialisieren, können deshalb diesem Handwerk zuzuordnen sein (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O.; v. 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 -, BVerwGE 17, 230, 232).
Rn. 11 Ein Gewerbe ist jedenfalls dann einem in Anlage B genannten zulassungsfreien Handwerk zuzuordnen, wenn es mindestens eine für dieses Gewerbe wesentliche Tätigkeit umfasst (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 21).
Diese fachliche Nähe zu den Handwerkskammern ist ohne weiteres jedenfalls dann anzunehmen, wenn wesentliche Tätigkeiten eines zulassungsfreien Handwerks ausgeübt werden (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 21; Beschl. v. 25. Juli 2002 - 6 B 37.02 -, GewA 2003, 79, 80).
Dies schließt jedoch nicht aus, die Ausübung einer solchen Tätigkeit für ausreichend zu halten, eine Zuordnung zu begründen (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O. Rn. 22).
Rn. 14 Unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb handwerksmäßig ist (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO), wird in der Handwerksordnung nicht definiert und richtet sich nach dem Gesamtbild des einzelnen Betriebes (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 25; v. 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 -, BVerwGE 17, 230, 232).
Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Kleingewerbe oder zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O.).
Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O. m. w. N.;… v. 6. Dezember 1963 a. a. O., 233).
Die für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und die dafür nötige Handfertigkeit müssen mindestens einen mittleren Schwierigkeitsgrad aufweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O.).
Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Gesetzgeber bei der Einführung von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HwO Tätigkeiten als lediglich einfach angesehen, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können (BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O. m. w. N.; vgl. BT-Drs. 15/1089 S. 6).
Setzt diese aber - wie hier vom Verwaltungsgericht ausgeführt - wesentliche handwerkliche Fertigkeiten und Kenntnisse voraus, die in der Uhrmacherausbildung vermittelt werden, schließt ihr Einsatz das Vorliegen eines Handwerksbetriebs, für den kennzeichnend ist, dass die Arbeitsleistung nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 25), nicht aus.
Rn. 24 Soweit in der Literatur - wie vom Kläger ausgeführt - zum Teil Kritik an § 1 Abs. 2 Satz 3 HwO geübt wird (…vgl. Steffen Detterbeck, HwO, 3. Online-Auflage 2016, § 1 Rn. 60 ff.), legt die Antragsbegründung nicht dar, inwieweit diese Vorschrift für das vorliegende Verfahren, das die Anwendung von § 18 Abs. 2 Satz 1 HwO betrifft, relevant sein soll (vgl. zu den Unterschieden von § 18 Abs. 2 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HwO auch: BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 20).
- VG Berlin, 25.06.2024 - 4 K 81.23
Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens vor Erhebung der …
Eine Anlernzeit zur Ausübung einfacher Tätigkeiten von ein bis drei Wochen ist ein Indiz für das Fehlen einer handwerksmäßigen Ausübung des Gewerbes (wie BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20, juris).Maßgeblich ist vielmehr, ob die ausgeübte Tätigkeit einem der in Anlage B genannten Gewerbe inhaltlich zuzuordnen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20 - juris, Rn. 19).
Rn. 26 Anders als § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO fordert der Wortlaut des § 18 Abs. 2 HwO nicht, dass der Betrieb des Gewerbes das in Anlage B aufgeführte zulassungsfreie Handwerk vollständig umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20 - juris, Rn. 20).
Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und - wie hier - zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20 - juris, Rn. 25;… Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - juris, Rn. 11).
Die für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und die dafür nötige Handfertigkeit müssen mindestens einen mittleren Schwierigkeitsgrad aufweisen; zur Konkretisierung des Erfordernisses eines mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades kann die Dauer der Anlernzeit für eine einwandfreie Ausübung der Tätigkeiten des jeweiligen Betriebes herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20 - juris, Rn. 25).
Rn. 30 Soweit die Beklagte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2021 (a.a.O.), welches sich die Kammer wie aufgezeigt zu eigen macht und das sie auch auf den vorliegenden Fall für übertragbar hält, unter Berufung auf Stimmen in der Literatur (hierzu Schmitz, GewArch 2022, 139) für falsch hält, ist dies hier unerheblich.
- BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22
Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier: …
Zwar hat sich das Oberverwaltungsgericht nicht auf eine zusätzliche Begründung gestützt, die die Ablehnung des Beweisantrags trägt (in Betracht gekommen wäre gegebenenfalls der Ablehnungsgrund der eigenen Sachkunde: vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 Rn. 15;… Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 33 …und vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 31, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 04.07.2024 - 4 B 5.24
Erfolglose Klage gegen die Genehmigung einer Hühnermastanlage
Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann demnach nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügender Weise zur Verfügung steht (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 Rn. 15; Beschlüsse vom 16. Januar 2002 - 4 BN 27.01 - BRS 65 Nr. 58 S. 292…, vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - ZUR 2016, 286 Rn. 4 …und vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 33, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22
Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
Die Beschwerde legt nicht dar, dass auf der Grundlage der insofern maßgeblichen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts die Ablehnung des Beweisantrages als zu unbestimmt, auf eine Rechtsfrage bzw. auf eine unerhebliche Tatsache gerichtet (vgl. Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 7. Oktober 2021 S. 4) im Prozessrecht keine Stütze findet (§ 86 Abs. 2 VwGO, § 244 StPO; siehe BVerwG…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 54.19 - juris Rn. 11; Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - NVwZ 2022, 244 Rn. 13). - VG Berlin, 19.02.2025 - 4 L 847.24
Nutzung von Wanddrucker kein zulassungspflichtiges Handwerk
Die handwerksmäßige Betriebsform ist im Wesentlichen in der Abgrenzung zum Industriebetrieb einerseits und zum Minderhandwerk andererseits zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20 - juris, Rn. 25 …und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 10.79 - juris, Rn. 11).Die für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und die dafür nötige Handfertigkeit müssen mindestens einen mittleren Schwierigkeitsgrad aufweisen; zur Konkretisierung des Erfordernisses eines mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades kann die Dauer der Anlernzeit für eine einwandfreie Ausübung der Tätigkeiten des jeweiligen Betriebes herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - BVerwG 8 C 34.20 - juris, Rn. 25).
- OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22
Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl; …
Auf der Grundlage des fristwahrenden Zulassungsvorbringens lässt sich auch nicht feststellen, dass die Ablehnung der Beweisanträge im Prozessrecht keine Stütze findet (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, juris Rn. 13).Nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts kam es für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Nutzungsuntersagung entscheidend auf die offensichtliche, d. h. ohne Beweiserhebung allein anhand des Akteninhalts erkennbare Genehmigungsfähigkeit der ungenehmigten Nutzung an, weshalb die Einnahme eines Augenscheins vor Ort schon kein taugliches Beweismittel i. S. v. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO war (zur entsprechenden Anwendung dieser Norm im Verwaltungsprozess vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
- BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22
Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer …
Die Beschwerde legt nicht dar, dass auf der Grundlage der insofern maßgeblichen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts die Ablehnung des Beweisantrages als zu unbestimmt, auf eine Rechtsfrage bzw. auf eine unerhebliche Tatsache gerichtet (vgl. Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 7. Oktober 2021 S. 4) im Prozessrecht keine Stütze findet (§ 86 Abs. 2 VwGO, § 244 StPO; siehe BVerwG…, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 BN 54.19 - juris Rn. 11; Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - NVwZ 2022, 244 Rn. 13). - VGH Bayern, 12.12.2022 - 8 ZB 22.1707
Anfechtung der Planfeststellung für Kreisstraße
Gegen diese Gewährleistungen verstößt die Ablehnung eines förmlichen - d.h. unbedingt gestellten - Beweisantrags, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (…vgl. BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 26.10.2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 = juris Rn. 13). - BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 14.22
Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan
- VGH Bayern, 18.03.2024 - 8 ZB 23.1613
Sicherung des Anschlusses an öffentliche Entwässerungseinrichtung gegen Rückstau
- VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252
Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht
- OVG Sachsen, 29.04.2024 - 6 A 358/21
Asyl; Guinea; Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; …
- VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3254
Zulassungsantrag, Bescheid, Versorgung, Beweisantrag, Darlegungsanforderungen, …
- VG Gelsenkirchen, 19.09.2023 - 19 K 1470/19
Eintragungspflicht Handwerk zulassungsfrei Gewerbebetrieb Gewinnerzielung …
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