Handwerksordnung
Erster Teil - Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes (§§ 1 - 20) |
Dritter Abschnitt - Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (§§ 18 - 20) |
(1) 1Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. 2Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen.
(2) 1Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zu diesem Gesetz aufgeführt ist. 2Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zu diesem Gesetz aufgeführt ist.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage B zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt, Bezeichnungen für sie festsetzt oder die Gewerbegruppen aufteilt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 09.11.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
16.11.2022 | Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze | 09.11.2022 | |
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
08.11.2006 | Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
Rechtsprechung zu § 18 HwO
103 Entscheidungen zu § 18 HwO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20
Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 32.20
Revisionszulassung; handwerksähnliche Betriebsform eines Gewerbes
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 6 S 2901/18
J. gegen Handwerkskammer Heilbronn-Franken wegen Mitteilung der beabsichtigten ...
- BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 32.20
- OVG Hamburg, 17.07.2018 - 5 Bf 146/17
Pflichtmitgliedschaft von Fotografen in der Handwerkskammer
- VG Würzburg, 26.02.2020 - W 6 K 19.665
Professionelle Photovoltaikanlagenreinigung im Franchise-System
- VGH Bayern, 05.08.2020 - 22 C 20.1588
Festsetzung des Streitwertes in Verfahren wegen handwerksrechtlicher Prüfungen
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2016 - 1 L 52/14
Eintragung in das Verzeichnis nach § 19 HwO
- VG Neustadt, 10.12.2020 - 4 K 603/20
Beitrag, Beitragsrecht, Fotograf, Fotografie, Freiberufler, Handwerk, ...
- VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17
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- VG Würzburg, 20.11.2018 - W 5 S 18.1387
Erfolgreicher Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer ...
Querverweise
Auf § 18 HwO verweisen folgende Vorschriften:
- Handwerksordnung (HwO)
- Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 118