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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 383.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,138
BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 383.63 (https://dejure.org/1964,138)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1964 - VIII C 383.63 (https://dejure.org/1964,138)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1964 - VIII C 383.63 (https://dejure.org/1964,138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 53
  • NJW 1964, 1539
  • DVBl 1964, 871
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    (1) Ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es, dass mittels eines Verweisungsbeschlusses nach Maßgabe von § 83 VwGO i.V.m. §§ 17 ff. GVG nicht nur ein örtlich zuständiges anderes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. eines anderen Gerichtszweiges bestimmt werden kann, sondern auch innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit das instanziell zuständige Gericht (vgl. grundlegend Beschluss vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 383.63 - BVerwGE 18, 53 m.w.N., für instanzielle Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und Verweisung an das Berufungsgericht).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65

    Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als …

    Denn wie es genügt, wenn die Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht wird (BVerwGE 18, 53 [54]), so reicht es auch aus, wenn der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellt wird (…so auch Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 134 RdNr. 5, und Koehler, VwGO, § 134 Anm. V 8).

    Es würde jedem vernünftigen Prozeßverfahren widersprechen, ihm gleichwohl aufzuerlegen, den Kläger vorher aufzufordern, zu erklären, welches Rechtsmittel er einlegt; dies um so mehr, als auf die Möglichkeit der Sprungrevision nicht einmal unbedingt in der Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Urteils hingewiesen werden muß (BVerwGE 18, 53 [55]), was aber hier im übrigen geschehen ist.

    Es handelt sich bei dieser Fiktion nicht um die Umdeutung eines unzulässigen in ein zulässiges Rechtsmittel, sie beruht auch nicht auf einer Ermittelung des hypothetischen Parteiwillens oder auf der Auslegung einer Parteierklärung, sie ist vielmehr die gesetzliche Folge der Ablehnung des Zulassungsantrages (BVerwGE 18, 53 [56]).

  • BVerwG, 29.11.1968 - VI C 43.68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zulassung einer …

    Auf den Beschluß BVerwGE 18, 53 hingewiesen hat der Kläger vorsorglich gebeten, seine Revision oder jedenfalls den Antrag vom 8. Juli 1968 auf Zulassung der Sprungrevision als Berufung zu behandeln, nötigenfalls unter Bewilligung der Wiedereinsetzung, und den Rechtsstreit an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu verweisen.

    Revisionsfrist war auch nicht von der Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung abhängig; das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit zutreffender Begründung entschieden (vgl. BVerwGE 18, 53).

    An der Verspätung des Rechtsmittels scheitert auch das auf BVerwGE 18, 53 gestützte Begehren des Klägers, die Revision gegebenenfalls als Berufung zu behandeln und die Sache an das Berufungsgericht zu verweisen.

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 1.66

    Antrag auf Erstattung von Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung und …

    Die von der Klägerin aufgeworfene verfahrensrechtliche Frage, ob in der Rechtsmittelbelehrung eines Urteils des Verwaltungsgerichts ein Hinweis auf die Möglichkeit der Sprungrevision enthalten sein muß, ist vom beschließenden Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 18, 53 bereits entschieden worden.

    Wie der beschließende Senat in seiner bereits angeführten Entscheidung BVerwGE 18, 53 [56] entschieden hat, ist die unzulässige Revision in einem derartigen Falle als eine frist- und formgerechte Berufung zu behandeln.

    Die Gedanken dieses Beschlusses hat der beschließende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 18, 53 [58] auch für den Fall herangezogen, daß die Sprungrevision vom Verwaltungsgericht offensichtlich zu Unrecht zugelassen worden war, der Revisionskläger aber hilfsweise die Verweisung des Rechtsstreits an das für die Berufung zuständige Gericht beantragt hat.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen …

    Es bedarf wie in BVerwGE 18, 53 hier keiner Entscheidung, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO gewährt werden kann, wenn innerhalb der Revisionsfrist das Formerfordernis des § 134 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht erfüllt wurde.

    Unter diesen Umständen scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. auch BVerwGE 18, 53; BSG…, Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des …

    Ebensowenig bindet die Zulassung einer unzulässigen Sprungrevision das Revisionsgericht (Beschluß vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 383.63 - [BVerwGE 18, 53 [56]]).
  • BVerwG, 12.01.1970 - VI C 47.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Anders als in dem durch Beschluß vom 13. Februar 1964 (BVerwGE 18, 53) entschiedenen Fall kann hier die nach § 143 VwGO unzulässige Revision nicht als Berufung behandelt werden.

    Es handelt sich also nicht wie in BVerwGE 18, 53 um einen dem § 134 Abs. 2 VwGO entsprechenden Fall, in dem die eingelegte Sprungrevision infolge offensichtlich unbegründeter Zulassung ebenso unzulässig war wie bei Ablehnung der Zulassung, sondern um einen dem § 134 Abs. 4 VwGO entsprechenden Fall, in welchem die (rechtzeitige) Einlegung und ordnungsgemäße Zulassung der Sprungrevision das Rechtsmittel der Berufung vernichten (vgl. dazu Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 42.65 - [MDR 1969, 418 = JR 1969, 238 = DÖD 1969, 78 = DÖV 1969, 723 = VerwRspr.

  • BVerwG, 14.09.1978 - 6 C 69.78

    Rechtsmittelbelehrung - Verwaltungsgerichtliches Urteil - Sprungrevision - …

    Die Rechtsmittelbelehrung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils muß nicht gemäß VwGO § 58 Abs. 1 auf Form und Frist der Sprungrevision hinweisen, wenn dieser Rechtsbehelf nicht im Urteil zugelassen wurde (Anschluß BVerwG, 13.02.1964, 8 C 383.63, BVerwGE 18, 53).

    Wie nämlich das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG 8 C 383.63 - (BVerwGE 18, 53 [54 f.]) ausgeführt hat, muß auf ein zur Zeit der Urteilsverkündung nicht zulässiges Rechtsmittel, das erst aufgrund einer weiteren gerichtlichen Entscheidung zulässig werden kann, nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO hingewiesen werden.

  • BVerwG, 25.08.1989 - 8 C 61.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Zulassung einer Sprungrevision

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann der Klägerin gemäß § 60 VwGO nicht gewährt werden, wobei unentschieden bleiben kann, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt in Betracht kommt, wenn innerhalb der Revisionsfrist das Formerfordernis des § 134 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht erfüllt worden ist (vgl. u.a. Beschluss vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 383.63 - BVerwGE 18, 53 [BVerwG 13.02.1964 - VIII C 383/63]).

    Unter diesen Umständen scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschlüsse vom 13. Februar 1964, a.a.O. …und vom 17. Mai 1983, a.a.O. S. 8).

  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 37.13

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Feststellung der …

    Nach § 83 Satz 2 VwGO sind jedoch Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2, Abs. 3 GVG unanfechtbar (das gilt im Übrigen auch für Entscheidungen über die instanzielle Zuständigkeit; nach h.M. ist § 83 VwGO insoweit analog anzuwenden; grundlegend: Beschluss vom 13. Februar 1964 - BVerwG 8 C 383.63 - BVerwGE 18, 53 m.w.N., für instanzielle Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts und Verweisung an das Berufungsgericht;… vgl. auch Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - BayVBl 2003, 157 = juris Rn. 14;… ferner Geiger, a.a.O. § 83 Rn. 2).
  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Ungeeignetheit zum Führen von …

  • LSG Bayern, 15.02.2019 - L 1 SV 6/19

    Bescheid, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsvollstreckung, Erinnerung, Verfahren, …

  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers …

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 19.67

    Bindung des Revisionsgerichts an die vom unteren Gericht ausgesprochene Zulassung …

  • BFH, 21.01.1977 - VII B 81/76

    Revisionsverfahren - Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung - Antrag auf …

  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 C 108.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 13.02.1985 - 2 C 20.83

    Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die vom unteren Gericht ausgesprochene …

  • BFH, 16.12.1994 - VIII K 1/94

    Verweisung von Amts wegen an das Finanzgericht (FG) bei instanzieller …

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 138.01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge einer …

  • BVerwG, 16.11.2000 - 5 PKH 72.00

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Sprungrevision - Fristen für einen Antrag …

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.83

    Besoldung - Mehrarbeit - Beamte - Bereitschaftsdienst - Vergütungsregelung - …

  • BVerwG, 04.05.1984 - 2 C 38.82

    Sprungrevision - Revision - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit

  • BFH, 19.08.1969 - VI R 261/67

    Vorläufiger Bescheid - Endgültigkeiterklärung - Einspruch - Einspruchsverfahren - …

  • BVerwG, 22.03.1988 - 2 C 1.88

    Zulässigkeit einer Sprungrevision in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

  • BVerwG, 06.05.1971 - VIII C 106.69

    Abgrenzung zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Ausnahme von der Besteuerung …

  • BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 246.80

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 27.12.1982 - 9 A 2.81

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - Überprüfung …

  • BVerwG, 27.10.1978 - 5 C 49.78

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Fristwahrung bei rechtzeitiger …

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