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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,927
BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 43
  • NVwZ 1984, 435
  • ZMR 1984, 301
  • DVBl 1984, 682
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
    Das im Bundesverfassungsrecht verankerte Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt der Zulässigkeit der Rückwirkung lediglich gewisse Schranken und diese ergeben sich - vornehmlich jedenfalls - aus der Gewährleistung von Rechtssicherheit oder enger: aus der Gewährleistung von Vertrauensschutz (in diesem Sinne schon Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]).

    Das bedeutet: Anordnungen eines rückwirkenden Inkrafttretens von Landesrecht oder ihm nachgeordneter Rechtsquellen berühren das Bundesverfassungsrecht grundsätzlich nur, soweit das Bundesverfassungsrecht einen Vertrauensschutz gewährleistet und dieser Vertrauensschutz durch die Inanspruchnahme der Rechtssatzrückwirkung verkürzt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
    Auf dieser Rechtsansicht beruht die - vom Berufungsgericht gebilligte - ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74] mit weit. Nachw.), nach der es grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist, einen infolge eines Satzungsmangels zunächst rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheid durch den rückwirkenden Erlaß einer fehlerfreien Änderungssatzung zu heilen, d.h. zu Lasten des Herangezogenen rückwirkend eine Erschließungsbeitragspflicht für ihn zu begründen und dadurch seine Rechtsposition rückwirkend zu verschlechtern.

    Zu diesen Möglichkeiten zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1975 a.a.O.), einen ursprünglich mangels einer wirksamen Satzung fehlerhaften Bescheid im Rechtsmittelverfahren mit Wirkung ex tunc zu heilen.

  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet, …

    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ;… BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).
  • BFH, 31.03.2010 - II R 2/09

    Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei …

    Ein Steuerpflichtiger, der von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, muss damit rechnen, dass die Finanzbehörde ihrerseits alle nach der geltenden Rechtsordnung zulässigen Möglichkeiten ausschöpft, einen ursprünglich fehlerhaften Bescheid im Rechtsmittelverfahren zu heilen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. März 1984 8 C 45/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 435).

    Die Herbeiführung dieser Heilungswirkung gehört zu den den jeweils Betroffenen als vorhersehbar anzulastenden Risiken, weshalb ein etwaiges Vertrauen darauf, die Finanzbehörde werde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, grundsätzlich nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerwG-Urteil in NVwZ 1984, 435).

  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden …

    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, daß ein vorher erlassener mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; BVerwG NVwZ 1984, 435; BVerwG NVwZ 1993, 979).
  • BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07

    Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Last in der Zwangsversteigerung …

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO).
  • BGH, 24.01.2008 - V ZB 118/07

    Rangfolge von Abgabenforderungen

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …

    Danach gibt es speziell im Abgabenrecht kein allgemeines, zugunsten des einzelnen Abgabepflichtigen geltendes, aus Verfassungsprinzipien herzuleitendes Schlechterstellungsverbot (vgl. Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 45.82 - NVwZ 1984, 435).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 05.873

    Aufrechterhalten eines Erschließungsbeitragsbescheids als …

    Das im Verfassungsrecht verankerte Rechtsstaatsprinzip setzt der Zulässigkeit der Rückwirkung lediglich gewisse Schranken, die sich aus der Gewährleistung von Vertrauensschutz ergeben (BVerwG vom 9.3.1984 BayVBl 1984, 409/410).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein ursprünglich mangels einer wirksamen Satzung fehlerhafter Bescheid im Rechtsbehelfs - und noch im Rechtsmittelverfahren mit Wirkung ex tunc geheilt werden, d.h. er gilt von Anfang an als rechtmäßig ergangen (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 a.a.O.; vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/223).

  • BGH, 22.11.2007 - V ZB 64/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO).
  • BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14

    Erlöschen der alten Satzung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer neuen Satzung

    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 , vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 24 S. 19 und vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 6 ff.;… Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 8;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 72 ff.).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 74/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98

    Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von …

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 55/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 60/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 59/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • VG Düsseldorf, 07.10.2004 - 12 K 3893/03

    Aussetzungszinsen

  • BFH, 18.07.1990 - I R 165/86

    Auswirkungen einer gestundeten Steuer auf Bescheid über Stundungszinsen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1995 - 15 A 3337/92

    Bedeutung von Altanschlußfällen für den Beitragssatz einer …

  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 23/94

    Eigentum an mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich …

  • OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92

    Kein Anspruch auf Verzicht auf Aussetzungszinsen; Aussetzungszinsen; Heilung; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 49/86
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