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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1748
BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90 (https://dejure.org/1992,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1992 - 8 C 57.90 (https://dejure.org/1992,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 8 C 57.90 (https://dejure.org/1992,1748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG
    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungseinheit von Haupt- und Nebenstraße

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 208
  • NVwZ 1993, 1201
  • DVBl 1992, 1107
  • DÖV 1992, 1059
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90
    Das gilt sowohl für eine Abschnittsbildung (vgl. BVerwGE 70, 247 (252) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) als auch für eine Zusammenfassungsentscheidung.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90
    Für eine Zusammenfassungsentscheidung hat der erkennende Senat das bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 1985 (BVerwGE 72, 143 (150 f.) [BVerwG 11.10.1985 - 8 C 26/84]) näher ausgeführt.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90
    Wie sich unter anderem aus der vom Gesetzgeber gewählten Reihenfolge der für die Aufwandsermittlung zugelassenen Räume ergibt, stellt die Ermittlung für eine einzelne Erschließungsanlage den gesetzlichen Regelfall dar (vgl. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90
    So hängt z. B. die Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids von der Absehbarkeit der endgültigen Herstellung der betroffenen Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des entsprechenden Verwaltungsverfahrens und damit von einer Prognose ab (vgl. u. a. Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

    Weitere negative Tatbestandsvoraussetzung ist, dass die Bildung der Erschließungseinheit nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führen darf (wie Urteil vom 22. Mai 1992 BVerwG 8 C 57.90 BVerwGE 90, 208 ).

    Ein solcher Benutzungszwang ist typischerweise gegeben bei einem Hauptstraßenzug mit einer davon abzweigenden selbstständigen - d.h. mehr als 100 Meter langen - Stichstraße (vgl. die Urteile vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 und vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 ).

    Weitere Voraussetzung für das Vorliegen einer Erschließungseinheit ist als quasi "negatives" Tatbestandsmerkmal, dass ihre Bildung - nach einer im Zeitpunkt der Zusammenfassungsentscheidung anzustellenden Prognose - nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der "Hauptstraße" führen darf (vgl. Urteil vom 22. Mai 1992 a.a.O. S. 209 f.).

    Die Höhe der Beitragsbelastung wird nicht nur vom Umfang des für eine Erschließungsanlage entstandenen Aufwands, sondern auch von der Größe und Ausnutzbarkeit der erschlossenen Grundstücke wesentlich bestimmt, auf die der umlagefähige Erschließungsaufwand nach Maßgabe des § 131 Abs. 1 sowie Abs. 2 und 3 BauGB zu verteilen ist (vgl. das Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 ).

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB, …

    Richtig ist, daß die Bildung einer Erschließungseinheit eine funktionelle Abhängigkeit der Erschließungsanlagen voneinander voraussetzt, die hier ersichtlich nicht gegeben ist (vgl. dazu Urteile vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 47 S. 37 - BVerwGE 72, 143 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 1 - BVerwGE 90, 208 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 4.92 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 37 S. 7 und zuletzt vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - Buchholz 406.1 1 § 130 BauGB Nr. 40 S. 1 BVerwGE 95, 176 ).

    Vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles hat es das Bundesverwaltungsgericht als maßgebliche Regel bezeichnet, daß eine von einer Anbaustraße abzweigende befahrbare Sackgasse dann als selbständig zu qualifizieren ist, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 906.11 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 ; vgl. auch Urteile vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 - BVerwGE 70, 247 , vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - a.a.O. S. 2 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 90, 208 - sowie zur Selbständigkeit von Privatwegen Urteile vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 - BVerwGE 66, 69 und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    b) Der erkennende Senat hat sich bereits mehrfach (vgl. statt vieler Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 1 (3 f.)) zu den Anforderungen geäußert, die erfüllt sein müssen, um annehmen zu können, eine Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG sei rechtmäßig.
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