Rechtsprechung
| BVerwG, 06.01.2009 - 8 C 6.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Fehlen von Entscheidungsgründen eines Urteil aufgrund fehlender besonderer Unterschrift von allen beteiligten Berufsrichtern unter Tatbestand und Entscheidungsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.05.2007 - 12 K 778/05
- BVerwG, 19.02.2008 - 8 B 84.07
- BVerwG, 06.01.2009 - 8 C 6.08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 06.01.2009 - 8 C 6.08
Solche Mängel sind von Amts wegen zu berücksichtigen (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 33.95 - Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3; Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG 5 C 96.62 - BVerwGE 16, 23 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 1). - BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift
Auszug aus BVerwG, 06.01.2009 - 8 C 6.08
Im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist ein Urteil auch dann, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht von allen beteiligten Berufsrichtern besonders unterschrieben worden sind (Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 42). - BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.02.2008 - 8 B 84.07 Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 6.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Uni Göttingen schöpft seine Ausbildungskapazitäten aus - Studienanwärter scheitern mit Antrag auf vorläufige Zulassung zu den Studiengängen Human- und Zahnmedizin
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Ausschöpfung vorhandener Aufnahmekapazitäten mangels ausreichender patientenbezogener Ausbildungskapazität; Anspruch auf Teilnahme an einem Losverfahren; Geltendmachung eines innerkapazitären Hochschulzulassungsanspruchs ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (26)
- VG Göttingen, 13.05.2008 - 8 C 648/07
Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Rn. 21 Die Berechnung aufgrund der KapVO, die bis zu vier Stellen hinter dem Komma und ohne Rundung durchgeführt wird, ergibt bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für den von den Antragstellern gewählten Studiengang für das Studienjahr 2007/2008 (Wintersemester 2007/2008 sowie Sommersemester 2008) eine Aufnahmekapazität von 133 bzw. 134 Vollstudienplätzen im Bereich des klinischen und jeweils 134 Vollstudienplätzen im Bereich des vorklinischen Studienabschnitts (so bereits Beschluss der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 26 ff).Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) nicht mitgetragen.
Im Übrigen nimmt die Kammer Bezug auf die ausführlichen Gründe im Beschluss vom 17.01.2008 (aaO.).
Rn. 55 Im Übrigen hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.01.2008, aaO.) fest.
Die Sollstärke des Semesters ergibt sich aus dem Beschluss der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, wonach neben den 214 innerkapazitären Studienplätzen im damaligen 1. Semester weitere 34 außerkapazitäre Teilstudienplätze aufgedeckt wurden.
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Das Gebot gebietet zu beachten, dass der Zugang zu den Hochschulen nur beschränkt werden darf, soweit das zum Schutze eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes wie der Funktionsfähigkeit der Hochschule in Wahrnehmung ihrer Aufgaben für Forschung und Lehre unbedingt erforderlich ist ( BVerfG, Beschl.v. 8.2.1984 - 1 BvR 850/83 u.a. -, BVerfGE 66, 155, 179 [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 580/83]; Beschl.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 -, BVerfGE 85, 36, 56 [BVerfG 22.10.1991 - 1 BvR 393/85] ).Anders als die vorstehend genannten Verwaltungsgerichte teilt der Senat jedoch nicht die Ansicht, dass es in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie den vorliegenden bei der Berücksichtigung eines Anteilwertes für Vorlesungen mit der Gruppengröße von g = 180 sein Bewenden haben müsse, sondern sieht sich angesichts der an die Verwaltungsgerichte gerichteten Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 und 610/85 -, BVerfGE 85, 36 ff. [BVerfG 22.10.1991 - 1 BvR 393/85] ), Regelungen der Kapazitätsverordnung nicht nur am Willkürverbot zu messen, sondern die maßgeblichen Berechnungsparameter auch darauf zu überprüfen, ob sie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügen, gehalten, unter Würdigung der bisher abgegebenen Begründungen und entsprechend dem derzeitigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand der Frage nachzugehen, ob die Beibehaltung der umstrittenen Gruppengröße für Vorlesungen noch vertretbar ist.
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 802/78 -, a.a.O.) billigt es im Hinblick auf die Gliederung des Medizinstudiums in mehrere Abschnitte, dass die Ausbildungskapazitäten für den vorklinischen und den klinisch-praktischen Studienabschnitt nach jeweils besonderen Kriterien ermittelt werden.Voraussetzung für die Besetzung eines Teilstudienplatzes ist allerdings, dass der Studienwillige das Risiko des späteren Weiterstudiums durch ausdrückliche Erklärung selbst übernimmt (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 802/78 -, BVerfGE 59, 172, 199 ff. [BVerfG 21.10.1981 - 1 BvR 802/78] ).
- OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04
(Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen …
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit derartiger Deputatreduzierungen durch Beschluss vom 29.8.2000 (10 N 2277/00 u.a.) und erneut durch Beschluss vom 29.6.2004 ( 2 NB 859/04 u.a.) bestätigt.Gegen die "Überbuchung" im Bereich der Vollstudienplätze hat die Kammer keine rechtlichen Bedenken (vgl. zur Anrechenbarkeit "überbuchter" Vollstudienplätze Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 -).
- OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung; …
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Rn. 36 Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds.OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u.a. -).Diese präzisierten Nebenabreden genügen den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u.a. - aufgestellt hat.
- BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79
Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Gegen die Rechtmäßigkeit der in diesen Verfahren anzuwendenden Vorschriften der KapVO, insbesondere gegen das Curricularnormwert-Verfahren, bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77 [BVerwG 18.09.1981 - BVerwG 7 N 1.79] ).Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl.v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77, 89 [BVerwG 18.09.1981 - BVerwG 7 N 1.79] ) hat die Betreuungsrelation von g = 180 als eine Art Mittelwert angesehen, in welchen die Mittelung der Vorlesungsangebote großer und kleiner Universitäten ebenso Eingang gefunden habe wie eine Aggregation von in der Betreuungsrelation ihrerseits begrenzten Seminaren.
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Der Hochschulbereich ist - wie andere Gemeinschaftsbelange auch - auf Grund unvermeidbarer Sparzwänge Beschränkungen unterworfen ( BVerfG, Urt.V. 18.7.1972 - 1 BvL 32.70 u.a. -, BVerfGE 33, 303, 333 ). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Das Gebot gebietet zu beachten, dass der Zugang zu den Hochschulen nur beschränkt werden darf, soweit das zum Schutze eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes wie der Funktionsfähigkeit der Hochschule in Wahrnehmung ihrer Aufgaben für Forschung und Lehre unbedingt erforderlich ist ( BVerfG, Beschl.v. 8.2.1984 - 1 BvR 850/83 u.a. -, BVerfGE 66, 155, 179 [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 580/83]; Beschl.v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 -, BVerfGE 85, 36, 56 [BVerfG 22.10.1991 - 1 BvR 393/85] ). - BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77
Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Rn. 108 Soweit die Antragsteller lediglich die Teilnahme an einem durch die Antragsgegnerin durchzuführenden Losverfahren bzw. die Zuweisung von Studienplätzen innerhalb einer Quote begehrt haben, geht die Kammer nicht entgegen § 88 VwGO über den Antrag hinaus, weil Antragsziel die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin ist und nicht die abstrakte Durchführung eines auf eine bestimmte Quote bzw. Studienplatzanzahl beschränkten Losverfahrens, das nur den Weg dorthin bildet und der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.2.1980 - 7 C 93.77 -, BVerwGE 60, 25, 37; Hess. VGH, Beschluss vom 16.1.1989 - Ma 71 P 15006/87 T -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u.a. - BayVGH, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 CE 07.10146 u.a. -, juris). - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87
Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …
Auszug aus VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
Der Ausbildungsaufwand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, grundsätzlich am ZVS-Beispielstudienplan auszurichten, um zu einer kapazitätserschöpfenden Zulassungszahl zu gelangen (vgl. Urteil vom 20.04.1990 - 7 C 51.87 -, Buchholz 421.21 Nr. 46 m.w.N.). - BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen
- VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog. …
- BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …
- BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85
Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04
Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der …
- BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85
Hochschulpersonal - Umstrukturierung
- VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93
Zulassung zum Humanmedizinstudium
- OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04
Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung; …
- OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02
Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule; …
- VG Göttingen, 07.05.2008 - 8 C 39/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Volle Ausschöpfung von …
- VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06
Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin …
- VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 CE 03.10036
- VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10146
- VGH Hessen, 16.01.1989 - Ma 71 P 15006/87
- OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 2 NB 856/04
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin - patientenbezogene …
- VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009 - im Wege des …
Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.Rn. 50 Aus Unterlagen, die erstmals zum Sommersemester 2008 im Beschlussverfahren 8 C 6/08 u.a. vorgelegt wurden, ging konkret zu der fraglichen Stellenstreichung lediglich hervor, dass sie "eine Fehlzuordnung beseitigen" sollte.
Rn. 52 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten.
Für diesen Durchgang hat die Kammer durch Beschluss vom 09.05.2008 (a.a.O..) eine Sollzahl von 136 Vollstudienplätzen (Bestätigung der ZZ-VOFestsetzung) sowie 92 Teilstudienplätzen je Semester ermittelt.
- VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen …
Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.Rn. 66 Aus Unterlagen, die erstmals zum Sommersemester 2008 im Beschlussverfahren 8 C 6/08 u.a. vorgelegt wurden, ging konkret zu der fraglichen Stellenstreichung lediglich hervor, dass sie "eine Fehlzuordnung beseitigen" sollte.
Rn. 70 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 20f).
Für diesen Durchgang hat die Kammer mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - eine Jahreskapazität von 267, 3132 Vollstudienplätzen, davon 134 für das Sommersemester 2008, ermittelt (…a.a.O.., S. 15).
- VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 24/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Ausschöpfung von …
Rn. 87 Bei der Ermittlung des CNW ist für die Berechnung des Anteils für Vorlesungen dagegen ein Wert von 0, 0008 zugrunde zu legen, weil die Kammer im Anschluss an die Rechtsprechung des Nds. OVG für Vorlesungen des Studiengangs Humanmedizin eine Gruppengröße von 250 annimmt (vgl. Beschl. d. Kammer vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. -).Die Jahreskapazität für diesen Studiengang beträgt 268 Vollstudienplätze (vgl. Beschl. d. Kammer vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. -).
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11
Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren
Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 20f). - VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der …
Rn. 43 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 20f).
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