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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,976
BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88 (https://dejure.org/1990,976)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1990 - 8 C 80.88 (https://dejure.org/1990,976)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 (https://dejure.org/1990,976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 77
  • ZMR 1990, 354
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Wird nach endgültiger Herstellung einer Anbaustraße und dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten eine von der Straße abzweigende befahrbare Stichstraße angelegt, ist diese Stichstraße (Sackgasse), sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind, unabhängig von ihrer flächenmäßigen Ausdehnung eine beitragsfähige Erschließungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (im Anschluß an das Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung zwischen unselbständigen Zufahrten und selbständigen Erschließungsanlagen grundsätzlich abzustellen ist auf den Gesamteindruck, den die jeweilige Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt, wobei ihrer Ausdehnung und vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, besondere Bedeutung zukommt.

    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung zwischen unselbständigen Zufahrten und selbständigen Erschließungsanlagen grundsätzlich abzustellen ist auf den Gesamteindruck, den die jeweilige Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt, wobei ihrer Ausdehnung und vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, besondere Bedeutung zukommt.

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 23. März 1984 (a.a.O., S. 24) entschieden, daß der Ausstattung einer Verkehrsanlage mit Teileinrichtungen keine ausschlaggebende Bedeutung für die Abgrenzung zwischen selbständigen und unselbständigen Erschließungsanlagen zukommt.

  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Der erkennende Senat hat wiederholt (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 75.88 - UA S. 9 f.) betont, mit den §§ 127 ff. BBauG habe der Gesetzgeber den Gemeinden in einem möglichst weiten Umfang das Recht einräumen (und die Pflicht auferlegen) wollen, die ihnen in Erfüllung ihrer Erschließungslast entstandenen Kosten durch Beiträge auf die Eigentümer (Erbbauberechtigten) abzuwälzen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (…a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (…a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Eine Verkehrsanlage ist - mit anderen Worten - "zum Anbau bestimmt", wenn sie den anliegenden Grundstücken das vermittelt, was das bebauungsrechtliche Erschließungserfordernis verlangt (vgl. statt vieler Urteil vom 3. Juni 1903 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Ungeachtet der "Anhängsel"-Qualität solcher Stichstraßen zählten die Kosten ihrer Herstellung nämlich nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand der jeweiligen "Haupt"-Straße, weil für diese die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten regelmäßig mit ihrer endgültigen Herstellung entstanden sind und Kosten, die nach diesem Zeitpunkt anfallen, nicht mehr zu deren beitragsfähigem Erschließungsaufwand gehören (vgl. unter anderem Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 55 ).
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Denn ob eine Verkehrsanlage als straßenrechtlich öffentlich zu werten ist, richtet sich nach dem irrevisiblen Landesrecht (so schon Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 S. 5 ).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Sollte der Klägerin ein ausgleichungsbedürftiger Verlust entstanden sein, wäre er im Zusammenhang mit der Maßnahme auszugleichen, die ihn ausgelöst hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 52.88 - UA S. 9 f.).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 82.83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer beitragsfähigen Erschließungsanlage - …

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem …

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.)) eine Ausnahme von der Maßgeblichkeit des vorstehend beschriebenen Gesamteindrucks geboten, wenn sich das nachträgliche Anlegen des Teilstücks einer Erschließungsstraße als Verlängerung einer endgültig hergestellten Anbaustraße darstellt, für die sachliche Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind; anderenfalls nämlich wäre es der Gemeinde entgegen der Anordnung des Gesetzgebers in § 127 Abs. 1 BauGB nicht möglich, die Kosten für die erstmalige Herstellung der entsprechenden, zum Anbau bestimmten Teilstrecke auf die Grundeigentümer abzuwälzen.
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ;… Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen …

    Angesichts dessen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 (S. 78, 80) m.w.N.) entschieden, für die Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall eine befahrbare Verkehrsanlage als (nur) mehr oder weniger große unselbständige Zufahrt oder als (schon) selbständige Anbaustraße zu qualifizieren ist, sei - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu namentlich Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.) m.w.N.) - ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln.
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