Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010, mit der ein Grundstückseigentümer verpflichtet wird, auf seinem Grundstück das Durchleiten von Wasser oder Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 28
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 19.02.1997 - 8 CE 96.3960
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.).In seiner Entscheidung vom 19. Februar 1997 (BayVBl 1998, 469) hat der Senat hierzu wörtlich ausgeführt:.
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Insbesondere darf sie den Eigentümer nicht mehr beeinträchtigen, als es der gesetzgeberische Zweck erfordert (vgl. BVerfGE 52, 1 [29 ff.]; 70, 191 [200 f.]). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Insbesondere darf sie den Eigentümer nicht mehr beeinträchtigen, als es der gesetzgeberische Zweck erfordert (vgl. BVerfGE 52, 1 [29 ff.]; 70, 191 [200 f.]).
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 8 ZB 11.591
Öffentlich-rechtliche GoA; Verkehrssicherungspflicht; Stützmauer an …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.). - VerfGH Bayern, 20.03.1981 - 95-VI-80
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Rn. 12 Verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 BV) bestehen gegen diese Regelung nicht (vgl. zur öffentlich-rechtlichen Sondernutzung auch VerfGH 34, 55 sowie BayObLG vom 28.4.1980 DÖV 1980, 728 mit Anm. Zippelius DÖV 1980, 923). - VGH Bayern, 21.02.2002 - 8 CE 02.271
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.).
- VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806
Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (…BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 10), dass sich die Widmung mit ihren Rechtswirkungen in einer solchen Tiefe in das Straßengrundstück erstreckt, wie der Straßenbaulastträger ein Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Zweckbestimmung des Straßengrundstücks haben kann.Die Frage, ob, in welcher Form und in welchem Umfang an dem Straßenkörper Veränderungen zugelassen werden, berührt die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, auf die es gemäß Art. 13 Abs. 1 BayStrWG ankommt (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 9 f.; bestätigt durch B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 11 f.;… Wiesinger/Markuske, Straßenrecht, 2003, S. 254).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655
Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die …
Rn. 58 Mit der Widmungsfiktion wird das Grundeigentum in hohem Maße eingeschränkt; es verbleibt weitgehend eine "inhaltslose Hülse" (vgl. Art. 6 Abs. 5, Art. 13 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 BayStrWG; BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 9). - VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Das Privateigentum des Klägers stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. zum im Wesentlichen gleich lautenden bayerischen Straßen- und Wegerecht: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802 -, juris Rz. 9 m.w.N.).Über die Verlegung einer Trinkwasserleitung im Straßenkörper, zu dem auch der Straßengrund gehört, und die Durchleitung von Trinkwasser entscheidet auch bei einem gewidmeten, aber (noch) nicht in seinem Eigentum stehenden Straßengrundstück allein der Straßenbaulastträger (vgl. zum Falle einer bis zu 3 m tief zu verlegenden Abwasserleitung BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 13).
Auch wenn eine im Straßenkörper verlegte Trink- oder Abwasserleitung den Gemeingebrauch im Allgemeinen nicht beeinträchtigt (vgl. § 23 Abs. 1 StrG), berührt ihre Lage dort damit sehr wohl die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 13 Abs. 4 StrG (so zum inhaltsgleichen bayerischen Landesrecht insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 9 bis 13 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030
Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …
Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 5. November 2012 (Az. 8 CS 12.802 - juris) entschieden, dass der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung gegen den Grundstückseigentümer nach § 93 Satz 1 WHG grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn die in Anspruch genommene Fläche als öffentliche Straße gewidmet ist. - VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16 Dem Privateigentümer eines als öffentliche Straße gewidmeten Grundstücks steht gegen den Abwasser- und Trinkwasserzweckverband eine actio negatoria wegen ohne Duldungsverfügung nach § 93 WHG und ohne Zustimmung verlegter Abwasser- und Trinkwasserleitung zu (entgegen VGH München, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802; VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -).
Allerdings geht die Widmung in ihren Rechtsfolgen nicht so weit, dass es zum Ausschluss des privatrechtlichen Eigentums am Straßengrundstück kommt und sich dieses nur noch als "leere Hülle" (so aber Bay. VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 9) darstellt.
Soweit teilweise davon ausgegangen wird, dass sich die Untergrenze des Straßengrundes in einer Tiefe befinde, jenseits der sich nach straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen Eingriffe nicht mehr auf den Bestand der Straße auswirken können und der Straßenbaulastträger an ihrer Abwehr daher kein Interesse haben kann (Bay.VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 10 m.w.N.; sich darauf beziehend VG Cottbus…, Urteil vom 05. November 2015 - 6 K 607/11 - juris Rn. 20;… Häußler, a.a.O., Rn. 14;… mit Verweis auf ihn auch Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 77), kann diese Sicht für den Geltungsbereich des Brandenburgischen Straßengesetzes keine Geltung beanspruchen.
- VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den …
In diesem Fall wäre die Gemeinde als Straßenbaulastträgerin der Orts straße (vgl. Art. 46 Nr. 2, Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) bereits kraft Gesetzes berechtigt, alle Rechte und Pflichten zur Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs auszuüben, die sonst dem Eigentümer zustehen (vgl. Art. 13 Abs. 1 BayStrWG;… vgl. auch BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 12; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819
Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (…BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 10), dass sich die Widmung mit ihren Rechtswirkungen in einer solchen Tiefe in das Straßengrundstück erstreckt, wie der Straßenbaulastträger ein Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Zweckbestimmung des Straßengrundstücks haben kann.Die Frage, ob, in welcher Form und in welchem Umfang an dem Straßenkörper Veränderungen zugelassen werden, berührt die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, auf die es gemäß Art. 13 Abs. 1 BayStrWG ankommt (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 9 f.; bestätigt durch B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 11 f.;… Wiesinger/Markuske, Straßenrecht, 2003, S. 254).
- VG Cottbus, 15.06.2023 - 6 K 1342/18
Anschlusszwang, Trinkwasserversorgung, Zwangsgeldfestsetzung
Das Privateigentum des Klägers stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -, juris; zum im Wesentlichen gleichlautenden bayerischen Straßen- und Wegerecht: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802 -, juris Rz. 9 m.w.N.), sodass insoweit im hiesigen Fall von einer Ausnahme auszugehen ist, auf deren Möglichkeit der Wortlaut des § 28 Abs. 1 S. 2 Wasserversorgungssatzung ("grundsätzlich") hinweist.Über die Verlegung einer Trinkwasserleitung im Straßenkörper, zu dem auch der Straßengrund gehört, und die Durchleitung von Trinkwasser entscheidet auch bei einem gewidmeten, aber (noch) nicht in seinem Eigentum stehenden Straßengrundstück allein der Straßenbaulastträger (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2017 - OVG 9 S 24.16 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -, juris; zum Falle einer bis zu 3 m tief zu verlegenden Abwasserleitung BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 13).
Auch wenn eine im Straßenkörper verlegte Trink- oder Abwasserleitung den Gemeingebrauch im Allgemeinen nicht beeinträchtigt (vgl. § 23 Abs. 1 StrG), berührt ihre Lage dort damit sehr wohl die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 13 Abs. 4 StrG (so zum inhaltsgleichen bayerischen Landesrecht insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 9 bis 13 m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.01.2023 - 8 ZB 22.1862
Wasserrechtliche Duldungsanordnung für Schutzstreifen
Rn. 31 D. Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 47 Abs. 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - NVwZ-RR 2013, 28 = juris Rn. 15;… B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 31;… BayVGH, B.v. 22.2.2022- 8 C 21.2664 - Rn. 11). - VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814
Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt (…BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 10), dass sich die Widmung mit ihren Rechtswirkungen in einer solchen Tiefe in das Straßengrundstück erstreckt, wie der Straßenbaulastträger ein Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Zweckbestimmung des Straßengrundstücks haben kann.Die Frage, ob, in welcher Form und in welchem Umfang an dem Straßenkörper Veränderungen zugelassen werden, berührt die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, auf die es gemäß Art. 13 Abs. 1 BayStrWG ankommt (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 19.2.1997 - 8 CE 96.3960 - BayVBl 1998, 469 = juris Rn. 9 f.; bestätigt durch B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris Rn. 11 f.;… Wiesinger/Markuske, Straßenrecht, 2003, S. 254).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656
Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2024 - 1 S 67.23
Straße - öffentliche Straße - Verlegung einer Abwasserleitung - …
- VGH Bayern, 02.06.2025 - 1 ZB 23.1655
Gesicherte Erschließung, Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht), Widmung, …
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351
Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Straße im Gemeindegebiet
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352
Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion
- VGH Bayern, 11.12.2023 - 8 CS 23.1686
Duldung von Straßenbaumaßnahmen
- VGH Bayern, 04.10.2024 - 9 CS 24.545
Baugenehmigung, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Maßgeblicher Zeitpunkt …
- OVG Sachsen, 19.12.2024 - 4 A 176/24
Straße, ; Widmung, ; Straßengrund, ; Durchleitung, ; Abwasser
- VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz); vorläufige Besitzeinweisung
- VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 C 21.2664
Streitwertfestsetzung von Amts wegen bei unzulässiger Streitwertbeschwerde
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2017 - 9 S 24.16
Schmutzwassertechnische Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks
- VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15
Pflicht des Grundstückeigentümers zur Duldung des Anschlusses des Grundstücks an …
- VGH Bayern, 21.11.2012 - 8 ZB 11.2367
Berufungszulassungsverfahren, unsubstanziierte Rüge der Nichtigkeit einer Widmung
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