Rechtsprechung
| VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 34 AO, § 69 AO, § 191 AO
Haftungsbescheid; Widerspruch; keine aufschiebende Wirkung; zur Pflichtverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen Haftungsbescheid; Begriff der Pflichtverletzung im Sinne des § 69 der Abgabenordnung von 1977 (AO 1977); Pflicht des Steuerschuldners zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Mittel; Beweislast und Verpflichtung der die ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 709
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- BFH, 26.04.1984 - V R 128/79
GmbH - Haftung - Geschäftsführung
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Davon gehen übereinstimmend finanzgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum aus (BFH, HFR 2001, 93, 95; BFHE 164, 203, 206; 157, 315, 318; 141, 443, 448; FG München, EFG 1987, 331 r. Sp.;… Klein, AO, 7. Aufl. 2000, Rdnr. 20 zu § 69 m. w. N.;… Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 30 zu § 69).Eine Haftung kommt danach in Betracht, wenn er sich durch Vorwegbefriedigung anderer Gläubiger oder in sonstiger Weise schuldhaft außer Stande gesetzt hätte, die bereits entstandene, aber noch nicht fällige Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit zu tilgen (BFHE 160, 417, 422; 141, 443, 448; BVerwG, …
Aus der Behördenakte ist jedoch zu entnehmen, dass die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.04.1984 (BFHE 141, 443 ff. = BStBl. II 1984, 776 ff.) der Ansicht ist, die Antragstellerin habe "mit Anpassungen an die Vorauszahlungen der betroffenen Steuerjahre ( ... ) aufgrund der am 07.09.1999 begonnenen steuerlichen Außenprüfung der Gesellschaft durch das Finanzamt" rechnen müssen (Bl. 29 BA).
- BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99
GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Davon gehen übereinstimmend finanzgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum aus (BFH, HFR 2001, 93, 95; BFHE 164, 203, 206; 157, 315, 318; 141, 443, 448; FG München, EFG 1987, 331 r. Sp.;… Klein, AO, 7. Aufl. 2000, Rdnr. 20 zu § 69 m. w. N.;… Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 30 zu § 69).Rn. 16 Es bedarf daher nicht eines Eingehens auf den von der Antragstellerin herangezogenen, die Haftung einschränkenden, allgemein anerkannten Grundsatz der anteiligen Tilgung, nach dem in den Fällen, in denen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen, eine Haftung nur in dem Umfang gegeben ist, in dem der Verpflichtete das Finanzamt gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (vgl. z. B. BFH, HFR 2001, 93, 95 r. Sp.; BFHE 153, 512, 514; 150, 312, 314 f.; 146, 511, 512/513; BVerwG, …
- BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83
Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Rn. 12 Allerdings ist der gesetzliche Vertreter des Steuerschuldners bereits vor Fälligkeit der Steuern verpflichtet, die Mittel des Steuerschuldners so zu verwalten, dass dieser zur pünktlichen Tilgung der erst künftig fällig werdenden Steuerschulden in der Lage ist (…BFH, U. v. 11.06.1996 I B 60/95 , Juris = BFH/NV 1997, 7 ff.; BFHE 146, 511, 513, Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 13 zu § 34 m.w.N.).Rn. 16 Es bedarf daher nicht eines Eingehens auf den von der Antragstellerin herangezogenen, die Haftung einschränkenden, allgemein anerkannten Grundsatz der anteiligen Tilgung, nach dem in den Fällen, in denen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen, eine Haftung nur in dem Umfang gegeben ist, in dem der Verpflichtete das Finanzamt gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (vgl. z. B. BFH, HFR 2001, 93, 95 r. Sp.; BFHE 153, 512, 514; 150, 312, 314 f.; 146, 511, 512/513; BVerwG, …
- BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Ziel der Haftung ist es, Steuerausfälle auszugleichen (BFH, U. v. 25.04.1995 VII R 99/94 , Juris = BFH/NV 1996, 97;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a. a. O., Rdnr. 7 zu § 69).Für die tatsächlichen Feststellungen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Haftung ist nach allgemeiner Ansicht die die Steuer erhebende Körperschaft, die auch die entsprechende Beweislast hat, verpflichtet (…vgl. zu den unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen des § 69 z. B. BFH, B. v. 03.05.1999 VII S 1/99 , Juris = BFH/NV 2000, 1 ff.; BFH, U. v. 25.04.1995 VII R 99/94 , Juris = BFH/NV 1996, 97 ff.; BFHE 157, 318, 320; 137, 1 -LS-;… Tipke/Kruse, a.O., Rdnr. 29 zu § 69).
- BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90
Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Zu den Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gehören nicht nur Steuern, Gebühren und Beiträge, die der allgemeinen staatlichen Haushaltsplanung dienen, sondern auch sonstige Abgaben mit Finanzierungsfunktion (vgl. BVerwG, DVBl 1993, 441, 442 ff.; Hess.VGH, NVwZ-RR 1992, 378; NVwZ-RR 1995, 158). - BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Rn. 16 Es bedarf daher nicht eines Eingehens auf den von der Antragstellerin herangezogenen, die Haftung einschränkenden, allgemein anerkannten Grundsatz der anteiligen Tilgung, nach dem in den Fällen, in denen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen, eine Haftung nur in dem Umfang gegeben ist, in dem der Verpflichtete das Finanzamt gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (vgl. z. B. BFH, HFR 2001, 93, 95 r. Sp.; BFHE 153, 512, 514; 150, 312, 314 f.; 146, 511, 512/513; BVerwG, … - BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88
GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung - …
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Davon gehen übereinstimmend finanzgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum aus (BFH, HFR 2001, 93, 95; BFHE 164, 203, 206; 157, 315, 318; 141, 443, 448; FG München, EFG 1987, 331 r. Sp.;… Klein, AO, 7. Aufl. 2000, Rdnr. 20 zu § 69 m. w. N.;… Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 30 zu § 69). - BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98
Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des …
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Haftung bedeutet daher im Wesentlichen Einstehenmüssen für eine fremde Steuerschuld (vgl. BFHE 190, 25, 27; 141, 312, 315;… Tipke/Kruse, AO, Stand März 2001, Rdnr. 10 vor § 69;… Rdnr. 15 zu § 191;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Stand 2000, Rdnr. 6 zu § 33; 4 zu § 191), wie nicht nur die Akzessorietät des Haftungsanspruchs (vgl. dazu z. B. BFHE 181, 392, 394;… Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 15 zu § 191) zeigt, sondern was auch seinen sinnfälligen Ausdruck in der Tatsache findet, dass der Haftungsanspruch gemäß der Legaldefinition des § 37 Abs. 1 AO ein solcher aus einem Steuerschuldverhältnis und der Haftende damit nach § 33 Abs. 1 AO Steuerpflichtiger ist. - BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - …
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Rn. 16 Es bedarf daher nicht eines Eingehens auf den von der Antragstellerin herangezogenen, die Haftung einschränkenden, allgemein anerkannten Grundsatz der anteiligen Tilgung, nach dem in den Fällen, in denen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen, eine Haftung nur in dem Umfang gegeben ist, in dem der Verpflichtete das Finanzamt gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (vgl. z. B. BFH, HFR 2001, 93, 95 r. Sp.; BFHE 153, 512, 514; 150, 312, 314 f.; 146, 511, 512/513; BVerwG, … - BFH, 15.10.1996 - VII R 46/96
Der Haftungsanspruch entsteht unabhängig vom Erlaß des Haftungsbescheids
Auszug aus VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Haftung bedeutet daher im Wesentlichen Einstehenmüssen für eine fremde Steuerschuld (vgl. BFHE 190, 25, 27; 141, 312, 315;… Tipke/Kruse, AO, Stand März 2001, Rdnr. 10 vor § 69;… Rdnr. 15 zu § 191;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Stand 2000, Rdnr. 6 zu § 33; 4 zu § 191), wie nicht nur die Akzessorietät des Haftungsanspruchs (vgl. dazu z. B. BFHE 181, 392, 394;… Tipke/Kruse, a.a.O., Rdnr. 15 zu § 191) zeigt, sondern was auch seinen sinnfälligen Ausdruck in der Tatsache findet, dass der Haftungsanspruch gemäß der Legaldefinition des § 37 Abs. 1 AO ein solcher aus einem Steuerschuldverhältnis und der Haftende damit nach § 33 Abs. 1 AO Steuerpflichtiger ist. - BFH, 11.07.1989 - VII R 81/87
Zum Umfang der Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Feststellung …
- BFH, 02.05.1984 - VIII R 239/82
Zur nachträglichen Berücksichtigung einer Haftungsinanspruchnahme für …
- BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87
Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit - …
- BFH, 08.07.1982 - V R 7/76
Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH bei …
- BFH, 11.06.1996 - I B 60/95
Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer
- BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO …
- BFH, 03.05.1999 - VII S 1/99
USt-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers; anteilige Tilgungsquote
- VGH Hessen, 27.09.1994 - 5 TH 1485/93
Säumniszuschläge sind öffentliche Abgaben iSd VwGO § 80 Abs 2 Nr 1
- VGH Hessen, 14.01.1991 - 6 TH 3410/90
Zur Frage der Kreisumlage als öffentliche Abgabe
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
- OVG Niedersachsen, 13.09.1995 - 9 M 7218/94
Abgaben; Vertreterhaftung; Grundsatz der anteiligen Schuldentilgung; …
- VG Weimar, 06.02.1996 - 6 E 117/96
- FG München, 23.01.1987 - VIII 161/83
- VG Braunschweig, 31.08.2007 - 8 B 134/07
Anfechtungsklage; Anmeldung; Aufschiebende Wirkung; Eröffnung; Gemeinschuldner; …
Insoweit hat eine Anfechtungsklage - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keine aufschiebende Wirkung, weil auch eine entsprechende Klage gegen eine Gewerbesteuerfestsetzung keine aufschiebende Wirkung hätte (vgl. VG Gießen, Beschl. vom 18. Juni 2001 - 8 G 1168/01 -, NVwZ-RR 2002, 709; Nds. OVG, Beschl. vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, zit. nach juris, ohne Begründung hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in Bezug auf einen Haftungsbescheid wegen der Gewerbesteuer; VG Weimar, Beschl. vom 06.02.1996 - 6 E 117/96 -, zitiert nach Juris; VG Oldenburg, Beschl. vom 21.05.2007 - 2 B 4958/06 -, zitiert nach Juris). - VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer; …
Insoweit hat eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung, weil auch eine entsprechende Klage gegen eine Gewerbesteuerfestsetzung keine aufschiebende Wirkung hätte (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 18. Juni 2001 - 8 G 1168/01 -, NVwZ-RR 2002, 709; Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris, ohne Begründung hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in Bezug auf einen Haftungsbescheid wegen der Gewerbesteuer).
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