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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6315
VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11 (https://dejure.org/2012,6315)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2012 - 8 K 1265/11 (https://dejure.org/2012,6315)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 8 K 1265/11 (https://dejure.org/2012,6315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Terrorismus; Unterstützung; PKK; Verbot politischer Betätigung; Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung und ein Verbot der politischen Betätigung bzgl. eines türkischen Staatsangehörigen bei Mitgliedschaft und Übernahme von Vorstandsfunktionen in PKK-nahen Vereinen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Damit liegt auch insoweit ein Verwaltungsakt vor, der mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - ).

    Dass es sich dabei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt, muss hingegen feststehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - ; BVerwG, Urteil vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 - ).

    Das Gericht verweist insoweit auf die ausführlichen Darlegungen des VGH Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 21.07.2010 - 11 S 541/10 - und 07.12.2011 - 11 S 897/11 , denen es folgt.

    Zur Begründung nimmt das Gericht Bezug auf die Ausführungen des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 , denen es folgt.

    Rn. 103 Haben aber der "Kurdische Kulturverein e.V." ... und die YEK-KOM, in dessen Vorstand der Kläger gewählt worden war, die PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen unterstützt, so ist dem Kläger diese Unterstützung bereits auf Grund seiner Stellung als Vorstandsmitglied zuzurechnen, ohne dass der Frage seiner tatsächlichen inneren Einstellung weiter nachgegangen werden müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg kann die wiederholte Teilnahme an solchen Veranstaltungen bereits für sich genommen ohne Weiteres als selbstständige Unterstützungshandlung zu qualifizieren sein, die zum Vorliegen des Ausweisungsgrundes des § 54 Nr. 5 AufenthG führt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 - InfAuslR 2005, 374) muss dabei aber - insbesondere bei bloß passiven Teilnahmen eines Betroffenen an derartigen Veranstaltungen - bei einer wertenden Gesamtschau zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass der Betroffene in einer inneren Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung selbst steht, die er durch sein Engagement als ständiger Teilnehmer zum Ausdruck bringt (so wohl im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Da die Feiern anlässlich des Gründungsjahrestages der PKK aber in spezifischer Weise Propagandacharakter haben und erkennbar der Förderung und Stärkung der PKK dienen, zeigt der Teilnehmer mit dem Besuch in aller Regel seine Anhängerschaft und fördert den Zusammenhalt der Organisation und ihrer Anhänger (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 , insbesondere auch zu den Feiern in den Jahren 2005, 2008 und 2009 in ...).

    Rn. 107 Besonders ins Gewicht fallen auch die vom Kläger nicht in Abrede gestellten Teilnahmen an so genannten Volksversammlungen in den Räumen des "Kurdischen Kulturvereins e.V." bzw. der "Kurdischen Gemeinschaft e.V." in ... am 17.12.2005 und am 28.02.2010, da es bei diesen thematisch im Wesentlichen um den mit einem Betätigungsverbot belegten und deshalb streng konspirativ arbeitenden Teil der PKK bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen geht (vgl. insbesondere auch zu diesen Versammlungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Gerade Märtyrerveranstaltungen sind ein wesentliches Element zur Herstellung eines engeren, ideologischen und emotionalen Zusammenhalts der PKK-Mitglieder und PKK-Sympathisanten und führen damit zur Verbreiterung und Stärkung der Basis der PKK (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Damit bestand eine klare politisch-ideologische Verbindung zur PKK und ihren Zielen bzw. ihren Mitteln zur Durchsetzung dieser Ziele, zu denen auch der Terror zählte und zählte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Für die Verwirklichung des Tatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG kommt es weder darauf an, ob die in Frage stehende Vereinigung verboten ist, noch darauf, dass die konkrete Unterstützungshandlung strafbar wäre (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

    Im Übrigen sind bei der nach § 56 Abs. 1 Satz 5 AufenthG zur Ermessensausweisung herabgestuften Regelausweisung die vom Ausländer ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einerseits und dessen private schutzwürdige Belange andererseits auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung umfassend zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 m.w.N.).

    Denn immerhin wird mit der Ausweisung zum einen konsequent jeder Aufenthaltsverfestigung entgegengewirkt, zum anderen werden dadurch die Aufenthaltsbeschränkungen des § 54 a AufenthG ausgelöst bzw. der Erlass entsprechender Überwachungsmaßnahmen ermöglicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 m.w.N.).

    Denn eine Ausweisung ist keine Rückkehrentscheidung im Sinne dieser Richtlinie (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 - (InfAuslR 2005, 374) zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängervorschrift (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Variante AuslG 1990) ausgeführt, dass eine Vereinigung, die selbst - wie die PKK innerhalb und außerhalb der Türkei - ihre politischen Ziele zumindest auch mit terroristischen Mitteln verfolgt hat, zweifellos zu denjenigen Vereinigungen gehöre, die § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG im Blick habe.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 - InfAuslR 2005, 374) muss dabei aber - insbesondere bei bloß passiven Teilnahmen eines Betroffenen an derartigen Veranstaltungen - bei einer wertenden Gesamtschau zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass der Betroffene in einer inneren Nähe und Verbundenheit zu der Vereinigung selbst steht, die er durch sein Engagement als ständiger Teilnehmer zum Ausdruck bringt (so wohl im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Dabei beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Verfügung in tatsächlicher Hinsicht nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung; für die rechtliche Beurteilung maßgeblich sind die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes vom 01.01.2005 in der Neufassung vom 25.02.2008, zuletzt geändert am 22.11.2011 (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 - ).

    Dass es sich dabei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt, muss hingegen feststehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - ; BVerwG, Urteil vom 25.10.2011 - 1 C 13.10 - ).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Gehört der türkische Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates hingegen endgültig nicht mehr an, weil er objektiv keine Möglichkeit mehr hat, sich in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern oder er den Zeitraum überschritten hat, der angemessen ist, um eine andere Beschäftigung zu finden, kann er sich nicht mehr auf die Rechte aus Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich ARB 1/80 berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2005 - C 383/03 - Dogan, Slg. 2005 I 6237 und Urteil vom 10.02.2000 - C 340/97 - Nazli, Slg. 2000, I 957).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Gehört der türkische Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates hingegen endgültig nicht mehr an, weil er objektiv keine Möglichkeit mehr hat, sich in den Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern oder er den Zeitraum überschritten hat, der angemessen ist, um eine andere Beschäftigung zu finden, kann er sich nicht mehr auf die Rechte aus Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich ARB 1/80 berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2005 - C 383/03 - Dogan, Slg. 2005 I 6237 und Urteil vom 10.02.2000 - C 340/97 - Nazli, Slg. 2000, I 957).
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Zum einen können aber auch Aktivitäten, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfallen, das Tatbestandsmerkmal des Unterstützens im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 11 S 541/10

    Verhältnis von Abschiebungsverbot und Ausweisung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Das Gericht verweist insoweit auf die ausführlichen Darlegungen des VGH Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 21.07.2010 - 11 S 541/10 - und 07.12.2011 - 11 S 897/11 , denen es folgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 11 S 1688/98

    Untersagung der politischen Betätigung eines Ausländers, hier: PKK-Funktionär

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Rn. 122 Das Verbot in Ziffer 2 der Verfügung ist auch inhaltlich hinreichend bestimmt (§ 37 Abs. 1 LVwVfG), so dass der Antragsteller sein Verhalten künftig danach richten kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.1999 - 11 S 1688/98 - InfAuslR 1999, 231).
  • VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 2660/10

    Ausweisung nach § 54 Nr. 5 AufenthG 2004 - hier: Unterstützung der PKK

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Die der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg insoweit zu Grunde liegenden Erkenntnisse stimmen im Wesentlichen mit denen überein, die das erkennende Gericht auf Grund von Auskünften des Landesamtes für Verfassungsschutz vom 18.02.2010 und 10.08.2009 in dem den Beteiligten bekannten Verfahren 8 K 2660/10 selbst gewonnen hat.
  • VG Stuttgart, 20.08.2007 - A 11 K 337/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Kurden, PKK, …

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 1265/11
    Auf die Klage des Klägers hob das Verwaltungsgericht ... den Bescheid des Bundesamtes mit rechtskräftigem Urteil vom 20.08.2007 - 11 K 337/07 - auf.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2013 - 11 S 1581/12

    Zum Verbot politischer Betätigung zugunsten der PKK nach Verbüßung einer …

    In Anbetracht des durch das Verbot der politischen Betätigung nach § 47 AufenthG bewirkten Eingriffs in Grundrechte des Betroffenen - wie insbesondere die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsfreiheit - und der Strafbewehrung von Verstößen durch § 95 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG sind an die Bestimmtheit hier hohe Anforderungen zu stellen (vgl. näher allgemein zur Bestimmtheit: BVerwG, Urteile vom 02.07.2008 - 7 C 38.07 - NVwZ 2009, 52, vom 02.12.1993 - 3 C 42.91 - BVerwGE 94, 341, vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 - NVwZ 1990, 658, und vom 26.01.1990 - 8 C 69.87 -NVwZ 1990, 855, jew. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.10.1999 - 10 S 1059/99 - NVwZ 2000, 91;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 37 Rn. 5 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08 - juris;… zur Bestimmtheit im Rahmen von Anordnungen nach § 47 AufenthG bzw. den entsprechenden früheren Regelungen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.1999, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.04.2002 - 2 O 33/02 - juris; VG München, Urteil vom 20.02.2002 - M 28 K 01.2231 - juris, Beschluss vom 29.03.2000 - M 26 S 99.4956 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012 - 8 K 1265/11 - juris).
  • VG Stuttgart, 08.02.2012 - 8 K 2660/10

    Ausweisung nach § 54 Nr. 5 AufenthG 2004 - hier: Unterstützung der PKK

    Soweit davon auszugehen ist, dass der "Kurdische Kulturverein e.V." ... nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - ), der sich das Gericht angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 08.02.2012 - 8 K 1265/11 -), den Terrorismus unterstützt, und der Kläger nach den Feststellungen des Landesamtes für Verfassungsschutzes vornehmlich an Veranstaltungen dieses Vereins teilgenommen hat, ergibt sich auch hieraus im Rahmen der Gesamtschau nicht, dass der Kläger damit die PKK unterstützt.
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