Rechtsprechung
| VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16 V |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Abs 1 AufenthG, § 6 Abs 4 AufenthG, § 27 AufenthG, § 29 Abs 1 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG
Asylrecht: Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung; Erforderlichkeit von Sprachkenntnissen; gesetzliche Härtefallregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16 V
- VG Berlin, 24.08.2016 - 8 K 97.16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Umfasst sind nach der Definition des Sprachniveaus auch Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - BVerwG 10 C 12.12 -, juris Rn. 15).Solche besonderen Umstände des Einzelfalls sollen nach der Gesetzesbegründung (…vgl. BT-Drs. 18/5420, S. 26) entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. September 2012 (BVerwG 10 C 12.12 - juris) bestimmt werden.
Insofern ist sichergestellt, dass von den Antragstellern für Visa weder etwas Unmögliches verlangt wird, noch das Spracherfordernis ein dauerhaftes Zuzugshindernis darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a.a.O., Rn. 28).
- VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
Aufenthaltsrecht: Beschränkung des Ehegattennachzugs für assoziationsberechtigte …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Das Erfordernis gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, erfüllt seit der Einfügung der gesetzlichen Härtefallregelung des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I, S. 1386) die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an die Zulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung (so auch VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016 - VG 4 K 23.16 V - juris Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2016 - VG 33 K 292.15 V - EA, S. 5; Urteil vom 15. April 2016 - VG 29 K 165.15 V - EA, S. 7; Urteil vom 13. April 2016 - VG 29 K 211.15 V - EA, S. 5 ff.; Urteil vom 2. Februar 2016 - VG 2 K 417.15 V - EA, S. 5; Urteil vom 23. November 2015 - VG 15 K 246.15 V - EA, S. 9 f.; Urteil vom 11. November 2015 - VG 10 K 302.14 V - EA, S. 5).Es werden schon keine überhöhten Anforderungen an die nachzuweisenden Sprachkenntnisse gestellt und bei Unzumutbarkeit von (weiteren) Bemühungen zum Spracherwerb ist der Sprachnachweis nicht Voraussetzung für die Visumserteilung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016, a.a.O., Rn. 25 ff.).
Der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse kann in verschiedenster Form geführt werden, auch wenn die Vorlage eines Sprachzertifikats den einfachsten Nachweisweg darstellen mag (VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016, a.a.O., Rn. 31).
- EuGH, 12.04.2016 - C-561/14
Genc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Das Erfordernis, vor der Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, geht nicht über das zu deren Erreichung Erforderliche hinaus (vgl. EuGH, Urteil vom 12. April 2016 - C-561/14 -, juris Rn. 51).Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung, die der Integrationsförderung im Rahmen des Unionsrechts beigemessen wird, betont (EuGH, Urteil vom 12. April 2016, a.a.O., Rn. 55 f.).
Abgesehen davon sind für die Anerkennung eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses keine sonderlich strengen Maßstäbe anzulegen (vgl. Generalanwalt [EuGH] P. Mengozzi, Schlussanträge vom 20. Januar 2016, C-561/14, juris Rn. 33 m.w.N.).
- EuGH, 09.07.2015 - C-153/14
Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Sprachkenntnisse sind zweifellos geeignet, die Integration zu fördern (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - C-153/14 -, juris Rn. 53) und Opfern von Zwangsehen Sozialkontakte außerhalb der Familie zu ermöglichen.Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - C-153/14 -, juris Rn. 49 ff.) ist die Vorschrift dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat von Drittstaatsangehörigen verlangen kann, dass sie eine Integrationsprüfung erfolgreich ablegen, bei der Grundkenntnisse sowohl der Sprache als auch der Gesellschaft des betreffenden Mitgliedstaates beurteilt werden, bevor er ihnen die Einreise in sein Hoheitsgebiet erlaubt, sofern die Anwendungsvoraussetzungen für ein solches Erfordernis die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren.
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Für die Erforderlichkeit des Sprachnachweises ist wie allgemein bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 11). - EuGH, 10.07.2014 - C-138/13
Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Rn. 19 Allerdings hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 2014 (C-138/13 - juris) für die vor dem 1. August 2015 bestehenden Rechtslage entschieden, dass das Spracherfordernis in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG in seiner damaligen Ausgestaltung gegen die Standstillklausel in Art. 41 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1970 (ZP) - die nach der Rechtsprechung des EuGH mit Art. 13 ARB 1/80 gleichartig ist - verstoße. - BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
Der Nachweis von Sprachkenntnissen soll nach dem gesetzgeberischen Willen die Integration im Bundesgebiet erleichtern und Opfer von Zwangsverheiratungen schützen (…BT-Drs. 15/5065, S. 173; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 7 B 22.14
Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer …
Auszug aus VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16
In Konsequenz dieser Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 30. Januar 2015 entschieden, dass bei einem Nachzug eines Ehegatten zu einem sich ordnungsgemäß im Bundesgebiet aufhaltenden türkischen Arbeitnehmer der Sprachnachweis nicht verlangt werden könne (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - OVG 7 B 22.14 -, juris Rn. 20).
- OVG Saarland, 13.06.2017 - 2 B 344/17
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer …
Rn. 19 Die Überprüfung der von der Antragstellerin zu 1) aufgeworfenen Frage nach der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Deutschen Botschaft in Sarajewo, die von ihr vorgelegten Sprachzertifikate(Vgl. die von der Antragstellerin zu 1) in Bezug genommenen Entscheidungen des VG Berlin: Urteile vom 8.7.2016 - 4 K 23.16.V - und vom 11.7.2016 - 8 K 97.16 V - juris) nicht anzuerkennen, ist indessen nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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