Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft und Rechtscharakter sowie Gegenstand von Beschlüssen der Jagdgenossenversammlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 GG; § 9 BJagdG; § 8 JagdG ND; § 9 JagdG ND; § 20 JagdG ND
Abstimmung; Aufenthalt; Außenwirkung; befriedeter Bezirk; Behausung; Beschlussfassung; Bezirk; dauernder Aufenthalt; Feststellungsklage; Genossenschaftsmitglied; Gleichheit; Gleichheitsgebot; Grundstückseigentümer; Hausgarten; Hütte; Jagd; Jagdausübung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 20.08.1999 - 2 A 20/98
- OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Da er hinreichend substantiiert Tatsachen vorgetragen hat, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass die am 17. April 1997 gefassten Beschlüsse rechtswidrig sind, kann ihm die erforderliche Klagebefugnis auch für Feststellungsklagen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 (271)) nicht abgesprochen werden. - BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 29.83
Jagdrecht - Jagdgenossenschaftsversammlung - Mehrheit - Ermittlung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Damit ist der Antrag des Klägers abgelehnt worden, weil Beschlüsse der Jagdgenossen nach § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche bedürfen und Stimmenthaltungen sich wie Nein-Stimmen auswirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1984 - 3 C 29.83 - Buchholz 451.16, § 9 BJagdG, Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 5 S 3149/90
Mitwirkung bei der Beschlußfassung einer Jagdgenossenschaft - Befangenheit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Daher stellen die Beschlüsse lediglich eine Art kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirkt und keine Außenwirkung hat (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.1992 - 3 L 34/90 - JE IV Nr. 79; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1991 - 5 S 3149/90 - JE IV Nr. 76; Meyer-Ravenstein, § 9 BJagdG/Art. 14 LJagdG, Rn. 34, m.w.Nachw.). - BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Jagdgenossen von der Anpachtung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Ein Beschluss der Jagdgenossen stellt lediglich dann einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG dar, wenn er die persönliche Rechtsstellung eines Jagdgenossen als Mitglied der Jagdgenossenschaft betrifft (BVerwG, Urt. v. 10.12.1981 - 3 C 42.81 - Buchholz 451.16, § 10 BJagdG, Nr. 2;… Mitzschke/Schäfer, § 9 Rn. 58). - OVG Niedersachsen, 23.11.1992 - 3 L 34/90
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Daher stellen die Beschlüsse lediglich eine Art kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirkt und keine Außenwirkung hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.1992 - 3 L 34/90 - JE IV Nr. 79;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1991 - 5 S 3149/90 - JE IV Nr. 76; Meyer-Ravenstein, § 9 BJagdG/Art. 14 LJagdG, Rn. 34, m.w.Nachw.).
- VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06
Versammlungsablauf und Beschlussfassung einer Jagdgenossenschaft
Eine fehlerhafte Abstimmung führt nur dann zur Unwirksamkeit des von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlusses, wenn sich der Mangel auf das Ergebnis der Abstimmung kausal auswirkt (im Anschluss an Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, S. 759).durch den Vorsitzenden auf der Mitgliederversammlung vom 24. Oktober 2006 eine Verletzung der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte der Klägerin schon nicht möglich erscheint, mithin ihr insoweit die Klagebefugnis (zu diesem Zulässigkeitserfordernis Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, NuR 2002, 759, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 (271)) fehlt.
Gleichwohl führt dieser Verstoß nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses: In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass Fehler bei der Abstimmung sich nur auf die Beschlussfassung auswirken, wenn sie für das Ergebnis der Abstimmung kausal sind (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. Mai 2002, a.a.O., m.w.N.).
- VG Saarlouis, 10.09.2008 - 5 K 12/08
Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer …
Rn. 48 So Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2002 - 8 LB 43/01 - NuR 2002, 759 = Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 99 unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 03.11.1983, - 14 OVG A 86/81 - Jagdrechtliche Entscheidungen Nr. IV Nr. 23.Rn. 52 Vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1967, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2002, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 05.11.1991-5 S 3149/90 - Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 76; OVG Lüneburg, Urteile vom 03.11.1983, a.a.O. und vom 15.08.1984 - 14 OVG A 71/82 - Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 38; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 23.11.1992 - 3 L 34/90 - Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 79 und vom 24.05.2002, a.a.O..
- VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05
Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter …
Da bei einer Abstimmung in der Versammlung der Jagdgenossen ebenso wie bei einer Abstimmung im Rahmen einer privatrechtlichen Gesellschaft keine Entscheidung mit Außenwirkung gefällt wird, führt nämlich allein die Teilnahme befangener Mitglieder an einer Abstimmung noch nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sich ihre Beteiligung auf das Ergebnis der Abstimmung ausgewirkt hat (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.5.2002 - 8 LB 43/01 - in juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1991 - 5 S 3149/90 -, m.w.N.).Da Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bereits dann wirksam zustande gekommen sind, wenn ihnen sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche zugestimmt haben (§ 9 Abs. 3 BJagdG, vgl. auch § 6 Abs. 3 Satzung v. 18.2.1986) und beides hier auch bei Herausrechnung der befangenen Jagdgenossen gegeben ist, ist der Beschluss insoweit nicht zu beanstanden.
- VG Potsdam, 01.09.2025 - 9 K 2347/21
Doppelte Mehrheit, Feststellungsklage, Grundflächenmehrheit, Jagdgenossenschaft, …
Wenn bei einer ordnungsgemäßen Wahl ein wesentlich anderes Ergebnis nicht zustande gekommen wäre, kann eine Unwirksamkeit nicht festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - 1 C 47.65 -, BeckRS 1967, 31299483; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. März 2015 - OVG 11 S 18.15 -, juris Rn. 9 ff.; VGH Mannheim…, Urteil vom 5. November 1991 - 5 S 3149/90 -, juris Rn. 20, 24; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rn. 23, 34 f.; VG Potsdam, Beschluss vom 12. April 2018 - 4 L 262/18 -, juris; VG Halle…, Urteil vom 27. Februar 2009 - 3 A 124/06 -, juris Rn. 23 ff.; VG Saarlouis…, Urteil vom 10. September 2008 - 5 K 12/08 -, juris Rn. 28 ff.;… Munte, in: Schuck, Bundesjagdgesetz Kommentar, 4. Auflage 2025, § 9 Rn. 47 m. w. N.;… Lorz/Metzger, Jagdrecht Fischereirecht Kommentar, 5. Auflage 2023, § 9 BJagdG Rn. 16 m. w. N.).Durch das Vorliegen eines ordnungsgemäß geführten Jagdkatasters wird die Feststellung, ob neben der erforderlichen Stimmenmehrheit auch eine Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen vorgelegen hat, lediglich erleichtert (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rn. 35; a. A.: VG Minden, Urteil vom 24. Januar 1986 - 8 K 1672/84 -, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08
Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige …
Fehler bei der Abstimmung im Rahmen kommunaler Entscheidungsgremien beeinflussen nur dann die Wirksamkeit der getroffenen Beschlüsse, wenn sich der Fehler auf das Ergebnis der Abstimmung ausgewirkt hat, es also bei richtigem Verfahren zu einem anderen Beschlussergebnis gekommen wäre oder hätte kommen können (vgl. z.B. zur vergleichbaren Problematik bei Jagdversammlungen NdsOVG, Urteil vom 24. Mai 2002, NuR 2002, 759 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18
Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum; …
Rn. 44 Nutzt die Jagdgenossenschaft die Jagd durch Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BJagdG), ist der Jagdpächter neben der Jagdgenossenschaft Jagdausübungsberechtigter (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.5.2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rn. 30; vgl. auch Pardey/Hons/Brandt, NJagdG, § 1 BJagdG/NJagdG, Ziff. 1.2;… OVG Hamburg, Zwischenurteil vom 20.4.2017 - 5 Bf 51/16 -, juris Rn. 47 ff.). - VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14
Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse; …
Es fehlt die bei Feststellungsklagen (§ 43 VwGO) in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (vgl. allgemein etwa: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262, 271; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 - juris, Rn. 27). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - 11 S 18.15
Jagdgenossenschaftsversammlung; Anfechtung von Beschlüssen; Vorstandswahl und …
Beschlüsse der letztgenannten Art stellen sich daher als Akt kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirken und keine Außenwirkung besitzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rz. 27 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1981 - 3 C 42.81 -, Buchholz 451.16 § 10 BJagdG Nr. 2, S. 3, wonach nur der Beschluss, für die anstehende Pachtperiode einen Jagdgenossen "vorab und schlechthin als Pachtbewerber auszuschließen", diesen unmittelbar in seiner persönlichen Rechtsstellung beeinträchtige). - VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34
Beschlussfassung über die Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft
Selbst wenn kein ordnungsgemäßes Jagdkataster bei der Beschlussfassung vorgelegen hat, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses, da der Nachweis der Flächenmehrheit bei der Beschlussfassung auch durch andere Unterlagen geführt werden kann (OVG Lüneburg U.v. 24.5.2002 - 8 LB 43/01 - BeckRS 2002, 22621 Rn. 35). - VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.41
Beschlussfassung über Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft
Selbst wenn kein ordnungsgemäßes Jagdkataster bei der Beschlussfassung vorgelegen hat, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses, da der Nachweis der Flächenmehrheit bei der Beschlussfassung auch durch andere Unterlagen geführt werden kann (OVG Lüneburg U.v. 24.5.2002 - 8 LB 43/01 - BeckRS 2002, 22621 Rn. 35). - VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 201/16
Klagebefugnis und Feststellungsinteresse bei Klagen gegen Beschlüsse der …
- VG Meiningen, 09.09.2010 - 2 K 494/08
Einordnung von Beschlüssen der Jagdgenossen als eine im Innenverhältnis wirkende …
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