Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks, hier: Zahnärztekammer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 2 ASO; § 12a Abs. 1 ASO; § 12c ASO; § 29 Abs. 2 ASO; § 12 HKG; Art. 14 Abs. 1 GG
Anspruch der Rentner des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen auf Neubescheidung ihres Begehrens hinsichtlich des Erhalts einer höheren als der vom Leitenden Ausschuss beschlossenen Rentenanpassung ; Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für die ... - Judicialis
ASO § 12; ; ASO § 12 ff.; ; ASO § 12a; ; ASO § 12c; ; ASO § 28; ; ASO § 29; ; GG Art. 14 I; ; HKG § 12; ; HKG § 9; ; NVAG § 1; ; NVAG § 2; ; VAG § 54; ; VwGO § 113 V; ; VwVfG § 35; ; VwVfG § 43
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Finanzierungssystem des Versorgungswerks der niedersächsischen Zahnärzte ist rechtswidrig
- IWW (Kurzinformation)
Versicherung und Vorsorge - Zahnärzte-Versorgungswerk Niedersachsen hat rechtswidriges Finanzierungssystem
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch der Rentner des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen auf Neubescheidung ihres Begehrens hinsichtlich des Erhalts einer höheren als der vom Leitenden Ausschuss beschlossenen Rentenanpassung ; Leistungsfähigkeit als Voraussetzung für die ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 15.12.2004 - 5 A 71/03
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05
§ 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1, 29 Abs. 2 ASO sind wegen Verstoßes gegen § 12 HKG unwirksam (siehe Senatsurteil vom 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -).Rentnern des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen steht auch für das Jahr 2003 (vgl. für das Jahr 2004 das Senatsurteil vom 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -) nur ein Anspruch auf Neubescheidung ihres Begehrens zu, eine höhere als die vom Leitenden Ausschuss beschlossene Rentenanpassung zu erhalten.
Der Kläger begehrt für das Jahr 2003 - ähnlich wie im Parallelverfahren 8 LC 11/05 bezogen auf das Jahr 2004 - die Zahlung einer Rentenanpassung in Höhe von 835,- EUR monatlich.
Seine Klage hat er im Wesentlichen auf die auch im Parallelverfahren 8 LC 11/05 zur Rentenanpassung im Jahr 2004 vorgetragenen Argumente gestützt, dass nämlich eine Rentenkürzung, wie sie hier im Ergebnis erfolgt sei, schon grundsätzlich unzulässig sei.
Hinsichtlich des Vorbringens zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Rentenanpassung wird ebenfalls auf die Ausführungen des Beklagten in dem Parallelverfahren 8 LC 11/05 Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakten in diesem Verfahren und im Parallelverfahren 8 LC 11/05 Bezug genommen.
Die Berufung ist zulässig, insbesondere aus den bereits im Parallelverfahren 8 LC 11/05 angeführten und vorliegend entsprechend geltenden Gründen auch hinreichend gemäß § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO begründet worden.
Denn ein solcher Bescheid hätte sich jedenfalls aus den bereits im Parallelverfahren 8 LC 11/05 dargelegten Gründen mit dem Ablauf des Jahres 2002 erledigt, wäre also unwirksam geworden.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. Februar 2005 (- 8 ME 324/04 -, NdsRpfl 2005, 127) und ergänzend mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 ausgeführt hat, setzt die Gewährung einer Rentenanpassung nach § 12 c ASO die Leistungsfähigkeit des Beklagten voraus.
Dass § 12 HKG dem Satzungsgeber zumindest für die Wahl des Finanzierungssystems eines berufsständischen Versorgungswerks insoweit Grenzen setzt und ihm dabei das Ziel vorgibt, möglichst einen Inflationsausgleich zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05), reicht hingegen nicht aus.
Dem Kläger steht als Altersrentner des Beklagten aus den im Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 genannten Gründen ein Anspruch darauf zu, dass über die Höhe seiner Rentenanpassung auch für das Jahr 2003 erneut durch einen als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bescheid entschieden wird.
Die im Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 genannten Gründe für die Unwirksamkeit des § 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1 und 29 Abs. 2 ASO gelten auch für das hier streitige Jahr 2003.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05
Zwar ist anerkannt, dass unter dem Geltungsbereich des Grundgesetzes durch Eigenleistungen erworbene Rentenansprüche und - anwartschaften Eigentumsschutz genießen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 -, Nds. MBl. 2006, 706, m. w. N.). - BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05
Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05
Der weitergehende, hier streitige Anspruch auf Anpassung einer solchen (Grund-)Altersrente eines berufsständischen Versorgungswerks kann hingegen nicht unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützt werden, sondern bedarf nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer landesrechtlichen Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2005 - 6 C 3.05 -, NJW 2006, 711 ff., m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 8 ME 324/04
Rechtmäßigkeit des Wegfalls einer Rentenanpassungsleistung in Bezug auf eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. Februar 2005 (- 8 ME 324/04 -, NdsRpfl 2005, 127) und ergänzend mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 ausgeführt hat, setzt die Gewährung einer Rentenanpassung nach § 12 c ASO die Leistungsfähigkeit des Beklagten voraus.
- OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12
Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das …
Rn. 3 Anlass für die Neufassung der Satzung über die Alterssicherung waren zwei Urteile des Senats vom 20. Juli 2006 (8 LC 11/05 und 8 LC 12/05).Nach Ansicht des Senats umfasst § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch den Fall, dass auf den Erlass eines Verwaltungsaktes geklagt wird, der auf einer - bislang fehlenden - untergesetzlichen Ermächtigungsnorm beruht, für deren Erlass dem untergesetzlichen Normgeber ein Gestaltungsspielraum zusteht (Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, NdsVBl. 2007, 124 = juris Rn. 59 und - 8 LC 12/05 -, juris Rn. 33).
Der Beklagte verfügte jedenfalls seit dem Jahr 2003 und damit für einen längeren Zeitraum nicht mehr über wirksame Satzungsregelungen zur Bestimmung der Rentenhöhe (…vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, a.a.O.; v. 27.7.2006 - 8 LC 12/05 -, Rn. 35;… v. 23.10.2009 - 8 LC 12/09 -, a.a.O. Rn. 33).
- OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks, …
Dieser Bescheid für das Jahr 2003 ist allerdings nicht bestandskräftig, sondern wird vom Kläger im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 8 LC 12/05 angegriffen.Wegen der Antwort wird auf das Schreiben vom 7. Juli 2006 nebst Anlagen und wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakten in diesem und im Parallelverfahren 8 LC 12/05 Bezug genommen.
- OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 8 OA 12/07
Bestimmung des Streitwerts für eine nicht näher begründete Bescheidungsklage …
Vielmehr war über die Höhe der streitigen Rentenanpassung nach § 12 c ASO jährlich erneut zu befinden und der dabei beschlossene Rentenanpassungsbetrag konnte auch geringer als im Vorjahr ausfallen - wie sich insbesondere in den Jahren 2003 und 2004 (vgl. dazu die Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33, und 8 LC 12/05 -) gezeigt hat.
- VG Hannover, 10.12.2019 - 5 A 5662/18
Altersrente; Anwartschaft; Eigentumsschutz; gerechtfertigt; …
Rn. 3 Unter Berücksichtigung zweier Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 11/05 -, juris und - 8 LC 12/05 -, juris) überarbeitete die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) die ASO und ersetzte diese ab 1. Januar 2007 durch die Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH 2007). - VG Hannover, 21.05.2008 - 5 A 3386/07
Fehlende Klagebefugnis von Mitgliedern eines Organs einer berufsständischen …
Mit zwei Urteilen vom 20.07.2006 änderte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die vorinstanzlichen klagabweisenden Urteile, die sich auf die "Rentenkürzungen" 2003 (8 LC 12/05) und 2004 (8 LC 11/05) beziehen, ab und verpflichtete das Altersversorgungswerk der Beigeladenen, über die jeweiligen Rentenanpassungen neu zu entscheiden. - VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 5924/07
Altersgrenze; Anknüpfung an Verbraucherpreisindex; Anwartschaft; …
In Umsetzung der Rechtsprechung des Nds. OVG (Urteile vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 und 8 LC 12/05 - ) war der Beklagte verpflichtet, sein Finanzierungssystem gemäß §§ 12 c und 29 Abs. 2 ASO rückwirkend ab dem Jahr 2003 so zu ändern, dass mit größerer Sicherheit zumindest eine den Kaufkraftverlust ausgleichende Rentenanpassung erfolgen wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".